Heft 
(1914) 1
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werden sollen, müssen solche von den Predigern jeden Orts eingesammelt und besonders asservirt werden. Und damit auch sothane Gelder blos zum Unterhalt der Schulmeister angewendet worden, sind die Priester dahin zu instruiren, sothane Gelder gehörig zu berechnen, und bei jeder jährlichen Kirchen-Visitation dem Erzpriester vorzuzeigen, wie und wohin, auch wie viel derselben verwendet worden, ferner diese Rechnung den Erzpriester unterschreiben zu lassen und damit bis auf weitere Verfügung zu kontinuiren.

Insbesondere hat der Erzpriester auf die unter seiner Inspektion stehende Prediger ein wachsames Auge zu haben, daß unserm Befehl, sowohl was das eingerichtete Schulwesen überhaupt, als insbesondere diesen Punkt betrift, überall ein vollkommenes Genüge geschehe rc. rc. Wonach du dich denn zu achten hast, auch das Nöthige deshalben weiter zu verfügen hast. Daran rc.

Königsberg, den 28sten April 1738.

v. Tettau. v. Schlieben. v. Kunheim. v. Bülow.

Sr. Majestät König Friedrich II. bestätigen bald nach Ihrem Regierungsantritte be­sonders s. cl. Rugpin, den r7sten Oktober 1740, alle von Ihres in Gott ruhenden Herrn Vaters Maj. dieserwegen erlassene Befehle und Reglements, daß selbige in dero völligen Kraft, Auctorität und Verbindlichkeit seyn und bleiben sollten; und es folgte bald darauf.

Friedrich König in Preußen rc.

Da Wir mißfällig vernommen, daß die Einrichtung des Schulwesens in den adelichen Dörfern, nach dem bereits im Jahr 1736 im Lande publizirten Plan bisher schlechten Fortgang gehabt, und in sehr wenigen der gedachten adelichen Dörfer solche Einrichtung geschehen setz; Wir aber indeß zu dem gesummten Adel das Vertraunen haben, es werde ein jeder von selbst geneigt seyn, dieses so heilsame, zu Gottes Ehre gereichende Mittel, mit allem Eifer und Fleiß zu Stande zu bringen; als befehlen Wir Euch hiemit in Gnaden, in Unserm Höchsten Namen, durch die Hauptämter, den gesummten von Adel bekannt machen zu lassen, wie Wir gegen sie sammt und sonders in Gnaden erkennen würden, wenn sie sich die Schuleinrichtung in ihren Dörfern angenehm seyn ließen, mithin solche bald möglichst zu Stande und zur Endschaft bringen würden; die Amtshaupleute und Ver­weser haben ihnen dabei ferner zu eröffnen, wie unser allergnädigster Wille sey, daß in Zeit von einem halben Jahre die nöthigen Schulen in den adelichen Dörfern gebaut sein sollen, und dabei den Edelleuten zwar frei stehen solle, den Unterhalt der Schulmeister, nach eigenem Ge­fallen, doch dergestalt zu reguliren, daß die Schulmeister von allen Oneribus frei seyn, und auf einige Stück Vieh die Weidefreiheit zu genießen hätten. Es müßte auch jedem ein Stück Acker, zwölf Scheffel Getreide und 10 Rtlr. Schulgeld, sammt dem nöthigen Brennholz und Futter vor sein Vieh ausgemacht werden, damit die Schulmeister den nöthigen Unterhalt haben, und im Winter sowohl als im Sommer, wie in den Aemterschulen, die Jugend unterrichtet und zur Erkenntniß Gottes und seines Wortes gebracht werden könne, zu welchem Ende die Hauptämter, von einem jeden unter sie gehörigen von Adel, eine spezifike Nachricht, was der Schulmeister seines Ortes, zum jährlichen Unterhalt nebst einer eigenen Schulwohnung bekommen solle, erfordern, und solche Nachrichten in Zeit von 4 Wochen, an euch einsendeu müssen. Angesehen Wir hienächst, welchergestalt solches geschehen, nähere Nachricht anhero erwarten wollen.

Im Fall nun wieder Verhoffen ein und andere von Adel es daran er­mangeln und sich weder zum Schulbau, noch zur Salarirung des Schul­meisters, zur gesetzten Zeit, nicht anschicken wollten: so habt Ihr solche säumige, wofern nemlich derselben Güter dergestalt situirt sind, daß daselbst eine Schule unumgänglich nöthig ist, ohne die geringste weitere Nachsicht