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und sollten nun eine so große Summe bezahlen, allein die Forderung des Klosters aus der Urbede betrug 700 Gulden. Dazu kamen die Zinsen von zwei Schuldsummen.
Die Höhe der Schuld erschreckt sie gewaltig. Von der Urbede wissen sie garnichts und meinen, diese nur dem Kurfürsten schuldig zu sein. „Das Wir andern'"" solche) anch Zn entrichten obligat"") sein sollen, wirdt anserm Zweiffel"') ein Mißverstand sein.""-) Daneben halten sie es für unmöglich, das; die Zinsen so lange nicht gezahlt worden seien und bitten um eine Aufstellung, um eine Vergleichung mit den Registern vornehmen zu können.
„Daß Sie anch uniezo'") so hart in vnß Zu dringen sich bemühen, ist ia notorium'"), vndt Ihnen'") beßer als wir eß"") melden Können'") bekanndt, daß wir deß lieben Friedens bißhero noch weniger denn nichts genossen, weil wir nach alß"") Nor in der schweren Lonlribulions last bestecken blieben; dannenhero"") wir im aller galligsten noch der Zeit Zu Keinem auffnehmen"") gerathen Können. Wir haben Nuß Zwar auffs eußerste bemühet vndt etzliche"') Lclpitlllia von der Kirchen vndt btospitnl"-) Zu erbawung der Ziegelscheune, und Ihnen solche biß Zu ihrer Völligen WiederbeZahlung eingesezet'''"), ausgenommen, in Meinung, dem Rathause in etwaß damit zu helffen, Kamen aber in mangelung fernerer Mittel damit zu Keiner pertection'"') deß baws gelangen. Vndt wollen Wir auch nicht hoffen, daß Sie den endtlichen Vntergang vndt Verderb dieses Rathhauses oder gar einen Loncursum'"), womit vnß wenig vndt außer allem Zweiffel noch viel weniger Ihnen wurde gedienet sein, suchen vndt erregen sollten, Können derowegen'"") ganz nicht absehen, wie wir rellus acklluc sic stantibus"'^ einen einigen Heller abtragen mugen " Daun bitten die Ratsmänner der Stadt, das Kloster möge ihnen doch gegen zwei Klosteruntertanen aus Krüssow und Kemuitst^b) ^m Rechte zu verhelfen, da diese beiden die Stadt beim Ankauf von Zuchtrindern betrogen und genasführt hätten. Cie versichern, im umgekehrten Falle zu gleichem Dienst als nachbarliche Freunde bereit zu sein. „Womit E. Wohlw."") Wir in den Starken Schuz deß höchsten GOttes getrewlichst wollen empfohlen haben."
Wahrscheinlich hat sich das Kloster, da der Rat ja gesagt hatte, keinen Heller abtragc» zu können, nun mehrfach an den Kurfürsten gewandt mit der Bitte um Unterstützung. Die Forderung betrug nunmehr 207«! Gulden. Der Landreiter >es ist noch der alte, Samuel Rose aus Perleberg» wird am 11. Juni 1053 angewiesen, den Rat zur Zahlung zu veranlassen oder ihm mit der „Exekution" zu drohen. Aber in Pritzwalk ist man zunächst sicher; denn man hat einen kurfürstlichen Erlaß ausgewirkt.
„Demnach'''") Seine Churs. Durch!. Zu Brandenb., vnnser gnedigster Herr, von Bürgermeistern vndt Rathmannen, wie'"") auch der annoch"") Burgerschafft Zu Prizwalck, vmb'"-) ertheilung eines Inciulti morutorij'"") auf gewiße Jahre vnterthenigst angelanget vnd gedeihen, Alß'"') thun Seine Churs. Dhl. in Mischung, daß ermelte Stadt'"") nicht allein durch den Krieg, sondern auch durch fewerschaden'"") in großen ruin gesetzet'"', daßelbte'"") vermittelst dies; von clato aufs ein Jahr in gnaden verwilligen'""), doch der gestaldt, daß Sie Sich dessen nur contra creciitores civitatis"") Zu gebrauchen haben, Keinesweges aber wegen der Kriegsstewer und restanten"') alß welche Unteilbar"") außKommen mußen vnd gar nicht in daß ander Schuldenwesen geschlagen werden Können, anziehen"") sollen, Vnndt befehlen demnach dero Oirectoren vndt CammergerichtsRäthen, sich hiernach Zu achten, vndt in solcher Jahres frist Keine execntiones, so vile die Lreäitores civitatis angehet, zu ctecerniren"'). 5i§natum"") Coln an der SPree am 26ten ?ebrnarij Inno 1668.
Diesen Brief schrieb man im Rathause zu Pritzwalk fein säuberlich ab und sandten die Abschrift nach Heiligengrabe mit dem Bemerken: „Sie Wollen Sr. Churs. Drl. Zu sondern respect biß dahin in ruhe Zu stehen belieben.""") Und das Kloster mußte
lbvj als dem Kurfürsten. "°j verpflichtet. "Z zweifellos, "Z Mißverständnis, "Z jetzt. "Z offenkundig. " 0 ; allbekannt. "Z Ihnen. "Z es. "Z können. "Z alle. Besserung der Lage, Aufblühen, einige. ^ 2 j gemeint ist das Hospital zum Heiligen Geist, d. h. die Ziegelscheune blieb den Darleihern verpfändet, '"Z Beendigung des Baues. ^Zusammenbruch, ^5 wegen. mo die Dinge so liegen. ^b> beide Dörfer
waren Klosterbesitz. "Z Euer Wohlwürden. "Z nachdem, ^"j sowie, "lj jetzt noch.
um. >°^j Erlaß betreffend Zahlungsaufschub. also, ^bi>j daß die genannte Stadl. "Z Feuerschaden, ^'j in großen Verfall geraten, j deshalb. bewilligen!. j gegen die Gläubiger der Stadt. "Z gemeint ist die „Coirtribution" und was noch rückständig an der Bezahlung derselben ist. unfehlbar. ''Z geltend machen. verfügen, verordnen, bestimmen. Unterzeichnet. aus besonderer Achtung vor dem Kurfürsten
in Ruhe abwarten.