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sich gedulden und die Zeit abwarten. Aber dann sollte der Streit endlich zu Ende gebracht werden durch eine Gerichtsverhandlung. Ein Tag wurd' bestimmt, der lag den Heiligen- grabern nicht günstig. Darum sollte der Streit am 15. März 1654 geschlichtet werden. Ilber den Erfolg weis; man nichts. Anscheinend ist den beiden Teilen aufgetragen worden, die genaue Höhe der Schuld festzustellen und dann durch Bezahlung oder Entschädigung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs in Frieden zu kommen.
Am 18. Mai kamen Dietrich Wördenhoff und Joachim Kober „als des Raths Abgeordnete" nach Heiligengrabe. Sie zeigten alte Register vor, in denen kleine Abzahlungen an das Kloster ans den Jahren 1683—1635 verzeichnete standen, vor, machten geltend, daß in den Jahren 1639-1648 weniger als zehn Damen im Kloster gewesen sei n, sie also für diese Zeit nur zu halben Leistungen für die Schuld von 1000 Gulden verpflichtet wären und einigten sich mit dem Kloster auf eine Schuld an rückständigem Zins in Höhe von 1500 Gulden.''0 Daher erhielt der Rat nu. mehr am 23. Mai einen kurfürstlichen Befehl zugesandt, diese Zinsen unverzüglich zu bezahlen oder der Exekution gewärtig zu sein. Aber bezahlt wurde nichts. Zwei Jahre darauf klagte das Kloster erneut, die Schuld betrug nun 1620 Guldens Es kam also eine neue Verfügung an den Rat, er möchte die Bittstellerinnen „in etwas befriedigen"''") oder die „Exekution" befürchten. Am 23. Januar 1656 war das Schreiben in Prihwalk tausgestellt am 11. Januar!). Sein Eintreffen wurde folgendermaßen bescheinigt:
„Zurückbrivger dieses halt ein Churfürstl. KeLLript/^) welches wir mit gebührender kieverenr"") empfangen, wegen des Adelich Jungfrewlichen Klosters H. Grabe vnß an hente ällto^-) wohl eingeliefert, welches hiemit wird bescheinigt. Prizwalck, den 23. llllnuarij Inno 1656. Bürgermeister vndt Ratymanne daselbst.
Am 5. Mai wurde dem Landreiter Samuel Rose der Befehl gegeben, dem Rat die „Exekution" anzudrohen, da er nicht bezahlt habe, am 2. Oktober, da immer noch nichts geschehen war, „wieder den Rath nunmehr nnberzüeglich mit der executjon Zu verfahren vndt die LupIiLaten klagloß Zu stellen, Euch auch eurer gebüer bezahlt zu machen".
Wieder gingen zwei Jahre ins Land. Nichts war geändert, nichts gebessert in dem Streit des Klosters wider Rat und Gemeinde zu Pritzwalk. Notwendige Arbeiten zogen sich hinaus und kamen zu keinem Abschluß, weil die Pritzwalker garnicht ans Bezahlen dachten und nicht den bescheidensten Versuch machten, irgendwie einen Abtrag der Schuld zu versuchen. Am 21. Juni 1658 wurde also ein neues Bittschreiben an den Kurfürsten aufgesetzt
„Durchlauchtigster Churfürst, Gnädigster Herr. Es ist Vnß ein Rath vnd gemeine Bürgerschafft Zu Pritzwalck mit etlichen Tausend Gülden Lllpilnl vndt Zinsen, laut Klarer Obligationen vndt Abschiede^") verhafftet, vndt haben Wir in vielen Jahren, wie fleißig Wir auch vigiliret^ch ondt wir güetlich Wir mitt Ihnen vmbgegangen, nicht das geringste von Ihnen erhalten Können; Ja, do""^ Wir in ansehung der ietzigen Bedrengten Zeiten nur etliche Tausend Dachsteine, die sie doch stehen haben vndt derer in Knrtzen noch mehr brennen laßen Können, Zu vnser Dachlosen Kirchen anfänglich vndt noch newlich^^) begehret, vndt darnechst ans weitere Zahlungen bedacht zu sein errinnerunge gethan,^) sindt Wir dennoch mit bloßen vorgeblichen Entschüldigungen vndt Krafftlosen Vertröstungen abermahl abgewiesen worden.
Wan aber, Gnedigster Churfürst vndt Herr, wir in die ferne"") Zeit gar nicht zufrieden sein können, sondern vnser Kirchendach, dofern das Gewelbe nicht gar hernnterschlagen vndt eingehen soll, nothwendig repariret"") werden muß, Die mittel aber hierZu, weill Wir von vnsern Vnterthanen bey itzigen elenden Zeiten"") nichtes haben vndt vom Ackerbau Kaum das Leben erhalten Können, nirgends anders her, danach von denen Pritzwalckern Zu nehmen sein, dieselben auch, wan"'") sie sich nur irgendts'"') anschicken wollen, Vnß hierunter"'") woll weiter heissen Können."
Und daun bat man, angesichts dieser Tatsachen, doch den Rat zur schleunigen Hilfe heranzuholen, ihm die Lieferung von Ziegeln zu befehlen und zur weiteren Abtragung der
ohne die Urbede, von der nichts erwähnt ist, wahrscheinlich weil im Augenblick keine Unterlagen aufzutreiben waren. Auch hierbei ist die Urbede nicht
berechnet, da 60 Gulden jährlich nur die Zinsen der beiden Schuldsummen sind.
Das Kloster hatte also darum gebeten, daß ihm zunächst eine Abschlagszahlung geleistet werde. '-""j Verfügung, Verordnung, Erlaß. Hochachtung, Ehrerbietung, '""j gnr
heutigen Tage. gemeint ist, der Laudreiter solle die „Zwangsvollstreckungsunkosten" für sich einziehen, ""s ehrbarer. '""j Schuldverschreibungen und Gerichtsentscheide. > darauf bedacht waren. "'->! als. '""6 neulich. '"Z daran erinnert haben. '"Z das Wort ist nicht zu lesen. '"»s ausbessern, in Stand setzen. '"'j bei den jetzigen elenden Zeiten. '"Z als. wenn. '"6 irgendwie, dabei.