lieferte, während der Durchschnittsverbrauch in der Mark 1000—2000 Last betrug. Den fehlenden Rest lieferte im wesentlichen Stettin; zu geringem Teil kam Hamburger und Magdeburger Salz in Betracht. Trotzdem kann Lüneburg doch ein besonderes Interesse verlangen.
Die alte st e Erwähnung des Lüneburger Salzes, eine Urkunde Otto I. vom Jahre 956, bringt nichts anderes als die Erwähnung des Zollregals. Das Recht auf die Sole hatte ursprünglich der Grundherr. Die Sole wurde aus einem einzigen Brunnen (sot), den mehrere Quellen speisten, gewonnen und auf die einzelnen Siedehäuser verteilt. Die Sülzbegüterten trachteten danach, die herzoglichen Gerechtsame an der Saline an sich zu bringen; und allmählich vollzog sich tatsächlich der Uebergang von der herrschaftlichen zur genossenschaftlichen Ordnung des Salzwesens. Schon 1228 erhielten sie das Recht, den Sodmeister wählen zu dürfen, und erlangten damit die Verfügung über den Brunnen, d. h. die entscheidende Macht über die Saline. 1269 wurde die bare, wo die Siedepfannen gegossen und ausgebessert wurden, ihr Eigentum. 1273 überließ Herzog Johann von Braunschweig den Sülzbegüterten gegen eine hohe Abfindung eine kurz zuvor erbaute Saline zur Zerstörung und verzichtete ausdrücklich darauf, jemals im Gebiet der Stadt Lüneburg einen Salzbrunnen anznlegen. Schließlich erhielten 1383 die Sülzbegüterten von den Herzögen Wenzel und Albrecht das Recht, nach Belieben neue Salzbrunnen mit allen Freiheiten der alten airlegen zu dürfen. Die grundherrlichen Steuern hatte man schon früher abgelöst (1231, 1276). Die Lieferung des „herzoglichen Küchensalzes" wurde erst 1652 in eine Geldabgabe nmgewandelt.
In Bezug auf der: Betrieb ist zu unterscheiden zwischen Pfanneigentum und Siederecht. Jenes gehör te der Bürgerschaft nur zum kleinsten Teil, dieses war ausschließlich Eigentum der Bürgerschaft. Wer Sieder sein wollte (Sülfmeister), mußte Lüneburger Bürger sein. Er brauchte aber nicht einmal sieden zu können. Das wurde von den Sültern ausgeübt. Der Betrieb war zunächst rein handwerklich mit Meistern und Gesellen, zeigte aber schon früh Ansätze zu kleinkapitalistischen Formen. Reinkapitalistische Betriebe gewerbe- unkundiger Großunternehmer fehlen aber. Die eigentlichen Hersteller des Salzes stehen zunächst außerhalb des Kreises der Sülzbegüterten.
Sülzbegüterte waren alle, die „Gut oder Rente an der Sülze zu Lüneburg" hatten. Am reichsten begütert