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Waren die Kirchen, sowohl an Pfanngut wie an Renten, von denen sie übrigens weitaus das meiste besaßen. Der Pfann- besitz der Klöster stammte zum großen Teil aus älterer Zeit, die Mehrzahl der Renten hingegen war meist durch Stiftungen nach und nach an sie gelangt. Die Ritterschaft war ursprünglich reicher begütert als später. Der Besitz der Bürgerschaft erweiterte sich hingegen ständig, auch der auswärtiger Bürger aus Braunschweig, Lübeck, Hamburg und anderen Orten. Die Renten sind Belastungen der einzelnen Pfannen teils mit Salz-, teils mit Geldabgaben, in welche die Salzrenten mehr und mehr verwandelt wurden.
Das Lüneburger Salz war von Bedeutung für die Mark, weil es einen Teil des Verbrauches deckte, zudem weil viele Klöster und Kirchen durch Renten au ihn: beteiligt waren, und weil die Lüneburger Salzherrn auch mit den branden- burgischen Kurfürsten Geldgeschäfte unternahmen. Das führte bald zu Privilegierungen des Lüneburger Salzes, auf die hier im einzelnen nicht eingegangen werden kann. Im Jahre 1505 erhielten die Lüneburger probeweise das Recht, drei Salzschiffe zollfrei auf Elbe und Havel hinaufzuführen. Die Absicht war, eine Niederlage für Lüneburger Salz in Brandenburg einzurichten, lieber den Erfolg ist nichts bekannt. 1583 kam es zu einem Vertrage zwischen dem Kurfürsten und der Stadt Lüneburg über die Lieferung von Salz in die Mark auf kurfürstliche Rechnung. Zunächst sollten 1000 Last, von 1584 an 2000 Last in Tonnen verpackt bis an die Mündung der Luhe in die Elbe geliefert werden. Fortan durfte nur noch dieses fiskalische Salz den Wasserweg benutzen, alles andere blieb allein auf die Landstraßen angewiesen. In der Mark wurden folgende 13 Niederlagen angelegt: Lenzen, Tangermünde, Havelberg, Rathenow, Brandenburg, Potsdam, Spandau, Bötzow (— Oranienburg), Zehdenick, Berlin, Fürstenwalde, Küstrin und Beeskow. Ueberall saß als Leiter ein Faktor oder Salzschreiber, der vierteljährlich Rechnung legen mußte. Die Faktoren waren zunächst bemittelte Männer, meist die Bürgermeister der betreffenden Städte, erst später Beamte. Verkauft wurde nur tonnenweise. Im ganzen Lande war der Kleinverkauf erlaubt. Nur vorübergehend konnte Lüneburg während des Dreißigjährigen Krieges 1687 kein Salz an auswärtige Abnehmer liefern. Von 1661 an wurde von der-Mark her immer stärker der Versuch gemacht, sich aus der Abhängigkeit von dem Lüneburger Salz zu lösen. Diesen Bemühungen war Erfolg beschieden, seit 1680 mit Magdeburg die Halleschen und Schöne-