Otis 26(2019): 129 – 134 Aktuelles aus der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg Torsten Langgemach& Torsten Ryslavy Die von der Vogelschutzwarte koordinierte brandenburgische Zuarbeit für die alle 6 Jahre erforderliche Berichtspflicht nach Art. 12 der EU-VogelschutzRichtlinie(„Nationaler Vogelschutzbericht“) (siehe auch Otis 25) wurde fristgemäß abgeschlossen, dem Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft übergeben und von dort an das Bundesumweltministerium weitergeleitet. Allen, die an dieser Erfassung beteiligt waren, ist herzlich für ihren Einsatz zu danken! Nach dem Bericht ist vor dem Bericht – es laufen bereits die konzeptionellen Vorbereitungen für die nächste Berichtsperiode, die in einem Gesamtzeitraum von 2019 bis 2025 eine Kartierzeit von 2020 bis 2023 umfasst. Parallel dazu erfolgt die Aufbereitung der aktuellen brandenburgischen Ergebnisse für die Öffentlichkeit. Dies soll im Vergleich zur vorigen Erfassung erfolgen, um erstmalig auch eine tendenzielle Bilanz zur Entwicklung der Arten in unseren Vogelschutzgebieten vorzulegen.Auf Bundesebene ist wiederum eine Auswertung im Rahmen der Schriftreihe „Naturschutz und Biologische Vielfalt“ zu erwarten, so wie es für die Ergebnisse der vorigen Erfassung erfolgt ist( G rüneberg et al. 2017). Die letzte„ Rote Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburg“ ist schon gut ein Jahrzehnt alt( R yslavy & M ädlow 2008). So war es Zeit sie zu aktualisieren und zu veröffentlichen, was im Laufe des Jahres 2019 erfolgen wird( R yslavy et al. 2018, im Druck). Nachfolgend ein paar Ergebnisse vorab. In Brandenburg sind bisher 220 Brutvogelarten mit mindestens einem Brutnachweis nachgewiesen worden. Davon sind 14 Arten seit Ende des 19. Jahrhunderts ausgestorben bzw. verschollen(„Rote Liste“[RL]-Kategorie 0), 27 Arten sind„Vom Aussterben bedroht“(RL 1), 14 Arten„Stark gefährdet“ (RL 2) und 20 Arten„Gefährdet“(RL 3). Weitere 9 Arten gingen aufgrund ihres Vorkommens am Rande des Verbreitungsgebietes und kleiner Bestände als „Arten mit geografischer Restriktion“(RL R) in die Rote Liste ein. Als unregelmäßige Brutvögel werden 15 Arten nicht in die Rote Liste eingeordnet, da diese nur regelmäßig brütende Vogelarten betrachtet. Insgesamt sind 84 der 220 Arten(38 %) gefährdet oder bereits ausgestorben. Weitere 25 Arten – und damit mehr als in den beiden letzten Roten Listen 1997(14 Arten) und 2008(20 Arten)- stehen auf der sogenannten Vorwarnliste(RL V), die derzeit noch nicht gefährdete Arten mit negativer Prognose umfasst. Dies deutet darauf hin, dass möglicherweise in den nächsten zehn Jahren weitere Arten in die Rote Liste aufzunehmen sind. Bei Summierung der aktuellen Bestandsschätzungen ergibt sich für Brandenburg ein Gesamtbestand von 5,0 bis 7,4 Mio.Brutpaaren(Mittelwert: 6,2 Mio. BP). Rechnet man aus den aktuellen Bestandsschätzungen und den kurzfristigen Trends zurück, erhält man für 1995 einen geschätzten Brutbestand von 5,4 bis 8,0 Mio. BP(Mittelwert: 6,7 Mio. BP). Damit hat der Gesamtbrutbestand im Zeitraum 1995 bis 2016 um eine halbe Million Brutpaare, also um eine Million Brutvögel abgenommen! Haussperling, Kohlmeise, Blaumeise, Buchfink, Feldlerche, Amsel, Rotkehlchen, Mönchsgrasmücke, Fitis und Zilpzalp sind die 10 häufigsten Brutvogelarten in Brandenburg, während die aktuell seltensten(ehemals regelmäßigen) Brutvogelarten Seggenrohrsänger, Sandregenpfeifer, Spießente, Moorente, Uferschnepfe und Sumpfohreule sind. Ein Kriterium für Prioritäten im Vogelschutz ist die Nationale Verantwortlichkeit für den überregionalen Schutz bestimmter Arten. Der Seggenrohrsänger kam zuletzt deutschlandweit nur noch in Brandenburg vor. Seit 2015 gibt es keine Brutzeitnachweise mehr, doch die Kategorie„Ausgestorben“ wird erst nach zehn Jahren vergeben.Die Großtrappe brütet in Deutschland nur noch in Brandenburg und Sachsen-Anhalt, davon etwa 70 % in Brandenburg.
Heft
(2019) 26
Seite
129
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