132 Otis 26(2019) Raumnutzung nicht erkennbar beeinträchtigt. In der Brutsaison 2019 wurde hier erstmalig auch der Bruterfolg untersucht, wofür der Deutsche Rat für Vogelschutz e. V.(DRV) die Anschaffung von Thermologgern und GPS-Trackern finanzierte und der Förderverein Großtrappenschutz die Feldarbeit unterstützte. Da die Ergebnisse voraussichtlich in eine Masterarbeit eingehen, sind sie noch nicht verfügbar. Mit der zunehmenden Errichtung von Hühneranlagen in Freilandhaltung ist in den vergangenen Jahren ein zusätzliches Thema ins Blickfeld des Vogelschutzes gerückt. Die aus Gründen des Tierwohls grundsätzlich zu begrüßenden Anlagen können verschiedene Artenschutzkonflikte mit sich bringen. So bleibt es nicht aus, dass bei ungenügender Sicherung Raubsäuger und Greifvögel, evtl. auch Kolkraben zu Verlusten unter den Hühnern führen. Fälle von Selbstjustiz in Form von illegaler Nachstellung mit Todesfällen bei Greif- und Rabenvögeln sind dokumentiert. Bei schlechter Standortwahl können sich zusätzliche Konflikte ergeben. So können Ansammlungen von Prädatoren und Kommensalen(Mitfressern) Brutvorkommen und Bruterfolg geschützter Vogelarten in der Umgebung in Mitleidenschaft ziehen. In Mecklenburg-Vorpommern etwa führten kopfstarke Ansammlungen von Seeadlern in mindestens vier Fällen zur Aufgabe von langjährigen Schreiadler-Brutgebieten(https:// blackstorknotes.blogspot.com/2016/), zudem im Bereich von eigens für den Schreiadler ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebieten(SPA). In Brandenburg ist derzeit eine Legehennen-Anlage am Rande des SPA„Havelländisches Luch“ geplant. Hier bestehen Sorgen im Hinblick auf das benachbarte Vorkommen der Großtrappe, und zwar wegen möglicher Ansammlungen von Prädatoren und Rabenvögeln als auch wegen seuchenhafter Krankheiten, etwa der Vogelgrippe. Nach mehrjährigen Verhandlungen zwischen Antragsteller, Behörden und Förderverein Großtrappenschutz e. V. wird nun an diesem Standort darauf hingewirkt, ein wirksames Monitoring zu etablieren, dessen Ergebnisse und ggf. kurzfristig umzusetzende Schlussfolgerungen rechtskräftig in die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde eingehen. Damit sollen bei jeglicher sich abzeichnender Gefährdung Sicherheiten eingebaut werden, um von vornherein Worst-case-Szenarien wirksam vorzubeugen. Die wirksamste Konfliktvermeidung Abb. 4: Mit der Machbarkeitsstudie des Fördervereins Großtrappenschutz e. V. liegt erstmals eine fundierte Grundlage für die aktive Wiederbelebung eines ehemaligen Großtrappengebietes vor. Fig. 4: The feasibility study of the German Society for the Protection of the Great Bustard e. V. provides a basis for the first active re-introduction of this magnificent species in an abandoned former Great Bustard area. ist und bleibt die Standortwahl – auf die wir allerdings keinen Einfluss hatten. Vom einstigen Netz von mehr als dreißig Großtrappen-Schongebieten im östlichen Teil Deutschlands( H eidecke et al. 1983) gibt es heute bekanntlich nur noch im Havelländischen Luch, in den Belziger Landschaftswiesen und im Fiener Bruch Brutbestände. Nach dem Memorandum of Understanding im Rahmen der Bonner Konvention sollen aber auch die in der jüngeren Vergangenheit verwaisten Gebiete in die Schutzbemühungen einbezogen werden. Anhand eines Kriteriensystems identifizierte der Förderverein Großtrappenschutz e. V. das Zerbster Ackerland als das am besten geeignete der früheren Gebiete. In einem schrittweisen zweijährigen Prozess entstand unter Federführung des Vereins mit René Köhler als Bearbeiter und mit Unterstützung der beiden Vogelschutzwarten in Sachsen-Anhalt und Brandenburg eine Machbarkeitsstudie zur Wiederansiedlung der Großtrappe im Zerbster Land( F örderverein G ross t�
Heft
(2019) 26
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