Heft 
(1932 - 1933) 1
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Länge, der Schädel, der ausgezeichnet erhalten war, von rund­lichen Formen.

Bei den weiteren Ausschachtungsarbeiten in dem Kreuz­gangteil entlang der Kirche wurden noch zweimal Knochenreste beobachtet. Da hier die Ausschachtung nicht so tief zu gehen brauchte, konnten weitere Feststellungen nicht gemacht werden. Nur das ließ sich beobachten, daß die Schädelteile hier auch nach Westen zu lagen, die Gebeine nach Osten. Die Toten sind also mit dem Gesicht der ausgehenden Sonne zu beerdigt worden.

Diese Funde von Skeletten im Kreuzgang sind für die Geschichte des Klosters von erheblicher Wichtigkeit. Bekannt ist aus der Geschichte der Zisterzienser Klöster, daß der Klosterhof als Begräbnisplatz diente. Wir wissen auch besonders aus den Heiligengraber Neberlieferungen, daß die Nonnen sich ohne Sarg beerdigen ließen. Nur über das Gesicht wurde eine hölzerne Schüssel gedeckt. Die letzte, die sich auf diese demütige Weise beerdigen ließ, war die Aebtissin Anna von Quitzow, die den Uebergang des Klosters in ein evangelisches Stift erlebte, sich aber von den alten Sitten noch nicht zu lösen vermochte.

Wie schon erwähnt, ließ sich bei dem Skelettfund kein Sarg feststellen. Von der Freilegung des wendischen Friedhofes am Untersee bei Kyritz wissen wir aber, wie überaus deutlich sich das vergangene Holz des Sarges in dem leichten Boden ab­zuzeichnen Pflegt. Bei der vorzüglichen Erhaltung des Skeletts hätte sich auch im Kreuzgang das Sargholz wenigstens in seinen dunklen Ueberresten gut abzeichnen müssen. Da dies nicht der Fall ist, ist der Schluß erlaubt, daß hier ein sargloses Begräbnis stattgefunden habe. Die sorgfältige Ausrichtung des Körpers von West nach Ost zeigt deutlich, daß es sich um eine Beerdigung, nicht etwa um ein Verbrechen oder um die Leiche eines ver­scharrten Verbrechers handelt. Ganz fern brauchte dieser letztere Gedanke nicht zu liegen, da ja, gleichfalls nach alter Ueber- lieferung, dicht neben der jetzigen Kirche, da, wo die Kapelle steht, ehemals die Richtstätte von Techow gelegen haben soll.

Erstaunlich bleibt dabei, daß der Kreuzgang, der doch leb­haftem Verkehr der Hausbewohner und Hausdienerschaft diente, zum Begräbnis dienen konnte. Dazu kommt noch, daß wir uns den Kreuzgang doch wohl auch in ältester Zeit gepflastert denken müssen, daß also bei jedem Begräbnis diese Pflasterung auf­gerissen und wieder geschlossen werden mußte, also bedeutende Mehrarbeit verursacht wurde. Nun wird aber gerade dieser Teil des Kreuzganges dicht neben der Kirche eine besondere Bedeutung gehabt haben. Wer dort beerdigt wurde, ruhte gleichsam im Schutze der Kirche, an besonders bevorzugter Stelle. Die schlichte