UNTERNEHMER EHRTEN JURISTISCHEN NACHWUCHS
Verleihung des Wolf-Rüdiger-Bub-Preises und des Prix Plastic Omnium
Nun schon zum zweiten Mal konnten Wissenschaftler und Studierende der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam für hervorragende Leistungen den Wolf-Rüdiger-Bub-Preis und den Prix Plastic Omnium in Empfang nehmen. Auf dem Akademischen Festakt der Juristischen Fakultät Ende vergangenen Jahres erfolgten diese Ehrungen.
Leistung soll sich im wahrsten Sinne des Wortes lohnen, so denkt der Münchner Rechtsanwalt Dr. Wolf-Rüdiger Bub. Deshalb stiftete er 1996 erstmals den mit insgesamt 20.000 DM dotierten Bub-Preis zur Förderung des juristischen Nachwuchses an der Universität Potsdam. Dr. Bub, der auch als Lehrbeauftragter an der Alma mater arbeitet, ist neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt Mitinhaber einer Unternehmensgruppe von 40 mittelständischen Betrieben. Die Unternehmensgruppe Plastic Omnium ist ein weltweit wirkender Konzern
auf dem Gebiet der Kunststoffverarbeitung, aber auch der Straßenbeschilderung. Er verknüpft mit der Preisvergabe ebenfalls den Wunsch, den juristischen Nachwuchs zu fördern.
Den Bub-Preis erhielten in diesem Jahr Dr. Karl Riesenhuber und Frank Heerstraßen als beste Promovenden, die Studierenden Christiane Hesse-Lang und Christian Fisch mit dem besten Abschluß in der Ersten Juristischen Staatsprüfung sowie Stephanie Godof als beste französische Studentin im Rahmen des Austauschprogramms mit der Universität Paris X-Nanterre im Studienjahr 1996/97. Der Prix Plastic Omnium wurde Melanie Buhtz als bester deutscher Studentin an der Universität Paris X-Nanterre im Rahmen dieses Austauschprogramms im Studienjahr 1996/ 97 überreicht. Beide Universitäten verbindet ein von Prof. Dr. Werner Merle aus der Juristischen Fakultät der Potsdamer Uni initlierter gemeinsamer Studiengang.
Des weiteren überreichte der Dekan der Fakultät, Prof. Dr. Rolf Steding, an sieben Promovenden, die im vergangenen Studienjahr ihre Qualifikation erfolgreich abschlossen, Promotionsurkunden.
B.E.
} Die französische Bub-Preisträgerin Stephanie Godof dankte allen, die den deutsch-französischen integrierten Studiengang ermöglichten, mit herzlichen Worten. Foto: Tribukeit
DER„KRUZIFIX-BESCHLUSS“ AUS FRANZÖSISCHER SICHT
Französischer Dekan Andre Legrand hielt Festvortrag
Der Akademische Festakt der Juristischen Fakultät(siehe obenstehenden Artikel zu den Preisverleihungen) war für den Dekan der Universität Paris X-Nanterre, Prof. Dr. Andre Legrand, Anlaß, sich in einem Festvortrag zum sogenannten„KruzifixBeschluß“ des Bundesverfassungsgerichts aus französischer Sicht zu äußern. Ausgangspunkt seiner Darlegungen war die These, daß trotz vieler Verschiedenheiten zahlreiche Parallelen hinsichtlich des Spannungsverhältnisses von Religion und staatlicher Schulerziehung in Deutschland und Frankreich bestehen.
In beiden Ländern habe, so Legrand, die religiöse Schulerziehung in den letzten Jahren an Bedeutung verloren. Die Unterschiede zwischen Bekenntnisschulen und nicht konfessionsorientierten staatlichen Schulen würden zunehmend eingeebnet. Konfliktpotential ergebe sich nunmehr eher aus dem wachsenden gesellschaftlichen Einfluß nichtchristlicher Religionen, wie etwa des Islam. Der Redner erinnerte in diesem Zusammenhang an die sogenannten „ScChleier-Urteile“ des französischen Staatsgerichtshofes, des Conseil d’Etat, die muslimischen Mädchen das Tragen von Schleiern im Unterricht gestatteten und in Jüngster Vergangenheit in Frankreich ähnliches Aufsehen erregten wie der„KruzifixBeschluß“ in Deutschland. In beiden Ländern hätten die jeweiligen Entscheidungen
eine Lawine der öffentlichen Kritik ausgelöst, obwohl deren praktische Relevanz nicht allzu groß gewesen sei. Die Ursache für die Empörung gegen die Entscheidungen der Gerichte liege in einer tiefsitzenden Angst der Bevölkerung vor einer Vertreibung der christlichen europäischen Traditionen und Werte aus dem schulischen Bereich und vor einem Verlust der eigenen kulturellen Identität.
Trotz ähnlicher Probleme sei der Umgang damit in den beiden Nationen verschieden. Die Ursache hierfür sieht Legrand in den national unterschiedlichen Ausgangssituationen: Während sich in Frankreich seit Ende des 19. Jahrhunderts der Grundsatz der religiösen Neutralität des Staates zum Prinzip des strikten Laizismus verfestigt habe, sei in Deutschland trotz der Abschaffung der Staatskirche keine gleichermaßen strikte Trennung von Staat und Kirche entstanden, sondern eher ein Kooperationsverhältnis, Deutschland sei zwar ein religiÖs neutraler Staat, aber kein laizistischer Staat. Seine Schulen seien daher auch nicht laizistisch im Sinne des französischen Modells. Zur Untermauerung dieser These verwies Legrand beispielhaft auf die Gerichtsentscheidung zum Schulgebet, zur Verfassungsmäßigkeit der Schaffung von Gemeinschaftsschulen, zur Befreiung muslimischer Mädchen vom Sportunterricht sowie zur samstäglichen Unterrichtsbefreiung für jüdische Schüler. In Frankreich
habe der Staat demgegenüber keinerlei Möglichkeit zur Schaffung christlicher Schulen. Schulgebete in Öffentlichen Schulen zu organisieren oder auch nur zu erlauben, wäre undenkbar, ebenso wie eine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen. Zwar dürften die Schulen eine private Religionsausübung nicht verhindern, sie sollen sie jedoch auch nicht unterstützen. Im Ergebnis sieht Legrand daher eine grÖBere Säkularisationstendenz in Frankreich, während in Deutschland die möglichst weitgehende Garantie der Religionsausübungsfreiheit bei gleichzeitiger staatlicher Neutralität betont werde.
Mit dem„Kruzifix-Beschluß“ hat das Bundesverfassungsgericht aus Sicht Legrands gleichwohl ein neues Signal für die AusleJUng der staatlichen Pflicht zur religiösen Neutralität gesetzt. Dasselbe Gericht, das das Schulgebet erlaubte, verbiete nun die Anbringung von Kruzifixen und verschaffe damit der negativen Religionsfreiheit größere Geltung zu Lasten der positiven ReligiOnsfreiheit. Durch die Wiedervereinigung sei die Säkularisation der Gesellschaft in Deutschland beschleunigt worden; hier sei unter anderem an die Einführung von L-E-R anstelle des Religionsunterrichts in Brandenburg zu denken. Das Fazit Legrands bestand in der Erkenntnis, daß man sich zwar aufeinander zu bewege, aber noch weit vom Treffpunkt entfernt sel.
Sonja Rademacher
Seite 4
PUTZ 1-2/98