Heft 
(1.1.2019) 1/2
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UNTERNEHMER EHRTEN JURISTISCHEN NACHWUCHS

Verleihung des Wolf-Rüdiger-Bub-Preises und des Prix Plastic Omnium

Nun schon zum zweiten Mal konnten Wis­senschaftler und Studierende der Rechts­wissenschaften an der Universität Pots­dam für hervorragende Leistungen den Wolf-Rüdiger-Bub-Preis und den Prix Plastic Omnium in Empfang nehmen. Auf dem Akademischen Festakt der Juristi­schen Fakultät Ende vergangenen Jahres erfolgten diese Ehrungen.

Leistung soll sich im wahrsten Sinne des Wortes lohnen, so denkt der Münchner Rechtsanwalt Dr. Wolf-Rüdiger Bub. Des­halb stiftete er 1996 erstmals den mit insge­samt 20.000 DM dotierten Bub-Preis zur Förderung des juristischen Nachwuchses an der Universität Potsdam. Dr. Bub, der auch als Lehrbeauftragter an der Alma mater arbeitet, ist neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt Mitinhaber einer Unterneh­mensgruppe von 40 mittelständischen Be­trieben. Die Unternehmensgruppe Plastic Omnium ist ein weltweit wirkender Konzern

auf dem Gebiet der Kunststoffverarbeitung, aber auch der Straßenbeschilderung. Er verknüpft mit der Preisvergabe ebenfalls den Wunsch, den juristischen Nachwuchs zu fördern.

Den Bub-Preis erhielten in diesem Jahr Dr. Karl Riesenhuber und Frank Heerstraßen als beste Promovenden, die Studierenden Christiane Hesse-Lang und Christian Fisch mit dem besten Abschluß in der Er­sten Juristischen Staatsprüfung sowie Ste­phanie Godof als beste französische Stu­dentin im Rahmen des Austauschpro­gramms mit der Universität Paris X-Nan­terre im Studienjahr 1996/97. Der Prix Plastic Omnium wurde Melanie Buhtz als bester deutscher Studentin an der Univer­sität Paris X-Nanterre im Rahmen dieses Austauschprogramms im Studienjahr 1996/ 97 überreicht. Beide Universitäten verbin­det ein von Prof. Dr. Werner Merle aus der Juristischen Fakultät der Potsdamer Uni in­itlierter gemeinsamer Studiengang.

Des weiteren überreichte der Dekan der Fakultät, Prof. Dr. Rolf Steding, an sieben Promovenden, die im vergangenen Studi­enjahr ihre Qualifikation erfolgreich ab­schlossen, Promotionsurkunden.

B.E.

} Die französische Bub-Preisträgerin Stephanie Godof dankte allen, die den deutsch-französi­schen integrierten Studiengang ermöglichten, mit herzlichen Worten. Foto: Tribukeit

DERKRUZIFIX-BESCHLUSS AUS FRANZÖSISCHER SICHT

Französischer Dekan Andre Legrand hielt Festvortrag

Der Akademische Festakt der Juristischen Fakultät(siehe obenstehenden Artikel zu den Preisverleihungen) war für den De­kan der Universität Paris X-Nanterre, Prof. Dr. Andre Legrand, Anlaß, sich in einem Festvortrag zum sogenanntenKruzifix­Beschluß des Bundesverfassungsge­richts aus französischer Sicht zu äußern. Ausgangspunkt seiner Darlegungen war die These, daß trotz vieler Verschieden­heiten zahlreiche Parallelen hinsichtlich des Spannungsverhältnisses von Religion und staatlicher Schulerziehung in Deutschland und Frankreich bestehen.

In beiden Ländern habe, so Legrand, die religiöse Schulerziehung in den letzten Jah­ren an Bedeutung verloren. Die Unterschie­de zwischen Bekenntnisschulen und nicht konfessionsorientierten staatlichen Schulen würden zunehmend eingeebnet. Konflikt­potential ergebe sich nunmehr eher aus dem wachsenden gesellschaftlichen Ein­fluß nichtchristlicher Religionen, wie etwa des Islam. Der Redner erinnerte in diesem Zusammenhang an die sogenannten ScChleier-Urteile des französischen Staats­gerichtshofes, des Conseil dEtat, die muslimischen Mädchen das Tragen von Schleiern im Unterricht gestatteten und in Jüngster Vergangenheit in Frankreich ähn­liches Aufsehen erregten wie derKruzifix­Beschluß in Deutschland. In beiden Län­dern hätten die jeweiligen Entscheidungen

eine Lawine der öffentlichen Kritik ausge­löst, obwohl deren praktische Relevanz nicht allzu groß gewesen sei. Die Ursache für die Empörung gegen die Entscheidun­gen der Gerichte liege in einer tiefsitzenden Angst der Bevölkerung vor einer Vertrei­bung der christlichen europäischen Tradi­tionen und Werte aus dem schulischen Be­reich und vor einem Verlust der eigenen kulturellen Identität.

Trotz ähnlicher Probleme sei der Umgang damit in den beiden Nationen verschieden. Die Ursache hierfür sieht Legrand in den national unterschiedlichen Ausgangssitua­tionen: Während sich in Frankreich seit Ende des 19. Jahrhunderts der Grundsatz der religiösen Neutralität des Staates zum Prinzip des strikten Laizismus verfestigt habe, sei in Deutschland trotz der Abschaf­fung der Staatskirche keine gleichermaßen strikte Trennung von Staat und Kirche ent­standen, sondern eher ein Kooperations­verhältnis, Deutschland sei zwar ein religi­Ös neutraler Staat, aber kein laizistischer Staat. Seine Schulen seien daher auch nicht laizistisch im Sinne des französischen Mo­dells. Zur Untermauerung dieser These verwies Legrand beispielhaft auf die Ge­richtsentscheidung zum Schulgebet, zur Verfassungsmäßigkeit der Schaffung von Gemeinschaftsschulen, zur Befreiung mus­limischer Mädchen vom Sportunterricht sowie zur samstäglichen Unterrichtsbe­freiung für jüdische Schüler. In Frankreich

habe der Staat demgegenüber keinerlei Möglichkeit zur Schaffung christlicher Schulen. Schulgebete in Öffentlichen Schu­len zu organisieren oder auch nur zu erlau­ben, wäre undenkbar, ebenso wie eine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Grün­den. Zwar dürften die Schulen eine private Religionsausübung nicht verhindern, sie sollen sie jedoch auch nicht unterstützen. Im Ergebnis sieht Legrand daher eine grÖ­Bere Säkularisationstendenz in Frankreich, während in Deutschland die möglichst weitgehende Garantie der Religionsaus­übungsfreiheit bei gleichzeitiger staatlicher Neutralität betont werde.

Mit demKruzifix-Beschluß hat das Bun­desverfassungsgericht aus Sicht Legrands gleichwohl ein neues Signal für die Ausle­JUng der staatlichen Pflicht zur religiösen Neutralität gesetzt. Dasselbe Gericht, das das Schulgebet erlaubte, verbiete nun die Anbringung von Kruzifixen und verschaffe damit der negativen Religionsfreiheit größe­re Geltung zu Lasten der positiven Religi­Onsfreiheit. Durch die Wiedervereinigung sei die Säkularisation der Gesellschaft in Deutschland beschleunigt worden; hier sei unter anderem an die Einführung von L-E-R anstelle des Religionsunterrichts in Branden­burg zu denken. Das Fazit Legrands be­stand in der Erkenntnis, daß man sich zwar aufeinander zu bewege, aber noch weit vom Treffpunkt entfernt sel.

Sonja Rademacher

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PUTZ 1-2/98