Heft 
(1.1.2019) 16
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An alle Studenten!

Betrifft: Fakultative Lehrangebote in

der Psychologie

Mit den fakultativen Lehrangeboten für

das Wintersemester 1991/92 wendet sich

der Fachbereich Psychologie vor allem an

Studierende, die eine erziehungswissen­

schaftliche Ausbildung absolvieren wol­

len. Mit Blick auf die Spezifik des erzie­hungswissenschaftlichen Studiums wur­den psychologische Lehrinhalte ausge­wählt und präzisiert. Die Erweiterung des

Lehrangebots durch fakultative Veran­

staltungen erfolgte unter dem Aspekt der

wissenschaftlichen Vielschichtigkeit.

Im Angebot befinden sich:

Informationen zur Familiendiagnostik (Herr Dr. Sturzbecher, Potsdam)

Soziales und emotionales Lernen(Herr Prof. Liebetrau, Bochum)

familientherapeutische Basiskonzepte (Herr Dipl.-Psych. Kuhnt, Berlin­Schlachtensee)

die Psychologie der sozialen Einstel­lungen(Herr Prof. Liepmann, FU Ber­lin).

Auch wenn jetzt beim Leser nur verein­

zelte Vorstellungen zu diesen Themen

existieren, kann die Neugierde ausrei­chen, um erste Veranstaltungen zu besu­chen.

Dann läßt sich immer noch über eine

weitere Teilnahme entscheiden. Kurzkom­

mentare zu den einzelnen fakultativen

Lehrveranstaltungen finden Sie im Ver­

anstaltungsverzeichnis des Fachbereiches.

Unsere Teilnahmeempfehlung erwächst

aus der Tatsache, daß diese Themenange­

bote einerseits für die akademische Aus­bildung wichtig sind, andererseits auch große private Relevanz besitzen können.

Sollten Sie sich für diese oder jene fakul­

tative Veranstaltung nun entscheiden, dann

haben Sie noch Einschreibemöglichkei­ten.

Die Listen hängen im K-Gebäude, 1. Etage,

Fachbereich Psychologie, amSchwar­

zen Brett aus. Dr. J. Herboth

Nr. 16/91

STUDENTEN

Studenten und Praktikanten, die im Gebiet der alten Bundesländer ihrem Praktikum bzw. Studium nachgehen und in den neuen Bundes­ländern Anspruch auf Familienversicherung haben, können eine Pflichtversicherung in der KVST(Krankenversicherung der Studenten) in den alten Bundesländern beantragen.

Die Neuregelung ermöglicht diesem Perso­nenkreis, Mitglied einer Krankenkasse am Studien- bzw. Praktikumsort zu werden, in­dem dort ein Antrag auf Versicherungspflicht nach$ 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 10 SGB V gestellt wird.

Wo kann nun die Versicherung konkret durchgeführt werden?

Die Studenten/Praktikanten können gemäß der vorstehenden Rechtsvorschrift bei

der für den Sitz der Hochschule zuständi­gen Ortskrankenkasse,

der für ihren Wohnort- soweit dieser in den alten Bundesländern liegt zuständigen Orts­krankenkasse oder

eine Ersatzkrankenkasse für Angestellte oder der West-Krankenkasse, bei der sie ggf. zuletzt vor Aufnahme ihres Studiums/Prakti­kums versichert waren,

die Versicherung durchführen. Der Antrag ist bei der vom Versicherten gewählten Kasse zu stellen. Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen. N

Wann beginnt die Mitgliedschaft?

Sie beginnt an dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt, frühestens jedoch mit dem Tag, an dem die an die studentische Pflichtversi­

Die KKH informiert zur Kranken­versicherung der Studenten

cherung gestellten Anforderungen grundsätz­lich erfüllt sind(z. B.: Einschreibung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder Uni­versität oder Beginn des Praktikums).

Bei der Einführung der neuen Rechtsvorschrift, mit Wirkung vom 01. 08. 1991, für den 0. g. Personenkreis bei Inanspruchnahme von Lei­stungen in den alten Bundesländern entstehen Zuzahlungen.

Bisher hat die KKH diesen Personen die Lei­stungsinanspruchnahme ohne Zuzahlung in den alten Bundesländern ermöglicht; nunmehr gelten aber die Bestimmungen des RÜG,d.h.: die Weiterführung der Familienversicherung zieht grundsätzlich die Gewährung von Lei­stungen nach dem Ost-Recht nach sich.

Wie hoch ist nun der Beitrag, wenn man sich für eine Versicherungspflicht in den alten Bundesländern entschließt?

Auch hier gelten dann natürlich die beitrags­rechtlichen Vorschriften nach dem West-Recht mit einem monatlichen Beitrag von 63,75 DM.

Sie finden uns:

Johannes-Dieckmann-Alle 12

O-1560 Potsdam Telefon: 2 16 41-43 zu folgenden Zeiten: Montag-Mitwoch Donnerstag

09.00-13.00 Uhr 09.00-13.00 Uhr und 15.30-17.30 Uhr Freitag: 09.00-13.00 Uhr KKH-KAUFMÄNNISCHE KRANKENKASSE

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Foto: Rüffert

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