An alle Studenten!
Betrifft: Fakultative Lehrangebote in
der Psychologie
Mit den fakultativen Lehrangeboten für
das Wintersemester 1991/92 wendet sich
der Fachbereich Psychologie vor allem an
Studierende, die eine erziehungswissen
schaftliche Ausbildung absolvieren wol
len. Mit Blick auf die Spezifik des erziehungswissenschaftlichen Studiums wurden psychologische Lehrinhalte ausgewählt und präzisiert. Die Erweiterung des
Lehrangebots durch fakultative Veran
staltungen erfolgte unter dem Aspekt der
wissenschaftlichen Vielschichtigkeit.
Im Angebot befinden sich:
— Informationen zur Familiendiagnostik (Herr Dr. Sturzbecher, Potsdam)
— Soziales und emotionales Lernen(Herr Prof. Liebetrau, Bochum)
— familientherapeutische Basiskonzepte (Herr Dipl.-Psych. Kuhnt, BerlinSchlachtensee)
— die Psychologie der sozialen Einstellungen(Herr Prof. Liepmann, FU Berlin).
Auch wenn jetzt beim Leser nur verein
zelte Vorstellungen zu diesen Themen
existieren, kann die Neugierde ausreichen, um erste Veranstaltungen zu besuchen.
Dann läßt sich immer noch über eine
weitere Teilnahme entscheiden. Kurzkom
mentare zu den einzelnen fakultativen
Lehrveranstaltungen finden Sie im Ver
anstaltungsverzeichnis des Fachbereiches.
Unsere Teilnahmeempfehlung erwächst
aus der Tatsache, daß diese Themenange
bote einerseits für die akademische Ausbildung wichtig sind, andererseits auch große private Relevanz besitzen können.
Sollten Sie sich für diese oder jene fakul
tative Veranstaltung nun entscheiden, dann
haben Sie noch Einschreibemöglichkeiten.
Die Listen hängen im K-Gebäude, 1. Etage,
Fachbereich Psychologie, am„Schwar
zen Brett“ aus. Dr. J. Herboth
Nr. 16/91
STUDENTEN
Studenten und Praktikanten, die im Gebiet der alten Bundesländer ihrem Praktikum bzw. Studium nachgehen und in den neuen Bundesländern Anspruch auf Familienversicherung haben, können eine Pflichtversicherung in der KVST(Krankenversicherung der Studenten) in den alten Bundesländern beantragen.
Die Neuregelung ermöglicht diesem Personenkreis, Mitglied einer Krankenkasse am Studien- bzw. Praktikumsort zu werden, indem dort ein Antrag auf Versicherungspflicht nach$ 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 10 SGB V gestellt wird.
Wo kann nun die Versicherung konkret durchgeführt werden?
Die Studenten/Praktikanten können gemäß der vorstehenden Rechtsvorschrift bei
— der für den Sitz der Hochschule zuständigen Ortskrankenkasse,
— der für ihren Wohnort- soweit dieser in den alten Bundesländern liegt— zuständigen Ortskrankenkasse oder
— eine Ersatzkrankenkasse für Angestellte oder — der West-Krankenkasse, bei der sie ggf. zuletzt vor Aufnahme ihres Studiums/Praktikums versichert waren,
die Versicherung durchführen. Der Antrag ist bei der vom Versicherten gewählten Kasse zu stellen. Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen. N
Wann beginnt die Mitgliedschaft?
Sie beginnt an dem Tag, der dem Eingang des Antrags folgt, frühestens jedoch mit dem Tag, an dem die an die studentische Pflichtversi
Die KKH informiert zur Krankenversicherung der Studenten
cherung gestellten Anforderungen grundsätzlich erfüllt sind(z. B.: Einschreibung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder Universität oder Beginn des Praktikums).
Bei der Einführung der neuen Rechtsvorschrift, mit Wirkung vom 01. 08. 1991, für den 0. g. Personenkreis bei Inanspruchnahme von Leistungen in den alten Bundesländern entstehen Zuzahlungen.
Bisher hat die KKH diesen Personen die Leistungsinanspruchnahme ohne Zuzahlung in den alten Bundesländern ermöglicht; nunmehr gelten aber die Bestimmungen des RÜG,d.h.: die Weiterführung der Familienversicherung zieht grundsätzlich die Gewährung von Leistungen nach dem Ost-Recht nach sich.
Wie hoch ist nun der Beitrag, wenn man sich für eine Versicherungspflicht in den alten Bundesländern entschließt?
Auch hier gelten dann natürlich die beitragsrechtlichen Vorschriften nach dem West-Recht mit einem monatlichen Beitrag von 63,75 DM.
Sie finden uns:
Johannes-Dieckmann-Alle 12
O-1560 Potsdam Telefon: 2 16 41-43 zu folgenden Zeiten: Montag-Mitwoch Donnerstag
09.00-13.00 Uhr 09.00-13.00 Uhr und 15.30-17.30 Uhr Freitag: 09.00-13.00 Uhr KKH-KAUFMÄNNISCHE KRANKENKASSE
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Foto: Rüffert
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