Heft 
(1.1.2019) 01
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Fortsetzung von S. 7

Gesetzes, ist die darin verankerte Hoch­schulautonomie. Darauf haben wir beson­deren Wert gelegt. Diese weitgehende Selbstverwaltung hat zum Ziel, die Ange­hörigen der Einrichtungen selbst zu den Agierenden zu machen. Allerdings gibt es einige Probleme mit der Wahrnehmung dieser Rechte. Wir glauben, daß es sich hierbei aber lediglich um eine vorüberge­hende Erscheinung- sozusagen eine Art Geburtswehen- handelt. Angesichts der gewaltigen Aufgaben ist natürlich klar, daß diesser Aufbauprozeß nicht konflikt­frei durchgeführt werden kann. So gilt es zunächst, die von verschiedenster Seite an uns herangetragenen Unklarheiten, Un­sicherheiten und Unstimmigkeiten aus­zuräumen. Es steht deshalb den Wissen­schaftlern und den Studenten gut zu Ge­sicht, sich in diesen Aufbauprozeß aktiv einzuschalten. Wir haben uns beispiels­weise gefreut über die Studenten, die für ihren Fachbereich Sozialwissenschaften kämpften oder gegen Mieterhöhungen de­monstrierten. Nutzen Sie Ihr Engagement für den Aufbau der Universitäten und Fachhochschulen! Sie sollen schließlich durch Mitbestimmung und Leistung aus den Hochschuleinrichtungen die Zentren von Wissenschaft, Lehre und Forschung machen. Unser Parlamment kann Ihnen

STUDENTEN

dabei nur die Rahmenbedingungen schaf­fen. Das haben wir mit dem Hochschulge­setz getan, und wir werden es mit dem Haushalt 1992 tun, um alle notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stel­len. Den außeruniversitären Forschungs­einrichtungen wurde durch den Wissen­schaftsrat ein gutes Evaluierungsergebnis gegeben. Das war sicher auch Ausdruck hervorragender wissenschaftlicher Leistun­gen. So kann ein Großteil der ehemaligen Institute weitergeführt werden, was die Sicherung von Arbeitsplätzen einschließt. So positiv dieser Aspekt ist, Zufrieden­heit kann sich nur bedingt breitmachen. Das hat mehrere Ursachen, so wurde bei­spielsweise der Status der Einrichtungen zum überwiegenden Teil als Blaue-Liste­Institute, d. h. eine 50%ige Bundesfinan­zierung, festgelegt. Das bedeutet, Bran­denburg muß mehr finanzielle Mittel zur Forschung aufwenden als die alten Bun­desländer, wo meist eine 90%ige Förde­rung durch den Bund gegeben ist. Schwie­rig ist auch die den Großforschungsinsti­tuten gestattete Zahl der Arbeitsplätze. Werden adäquaten Einrichtungen im al­ten Bundesgebiet bis zu 5000 Mitarbeiter zugestanden, so sind bei uns nur bis zu 500 erlaubt. Wir haben uns dafür einge­setzt, den Bundesforschungshaushalt zu erhöhen, entsprechend.der durch die

Vereinigung hinzugekommenen Bevöl­kerung. Letztlich scheiterte dieses Ansin­nen an den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag. Doch die SPD wird weiterhin auf eine Erhöhung dringen. Dies alles zusammengenommen zwingt uns, nach Möglichkeiten der Weiterbe­schäftigung für nicht übernommene Wis­senschaftler zu suchen. Darum wird die SPD inderersten Jahreshälfte 1992 kämp­fen müssen. Arg drückt der Schuh in der Industrieforschung. Der überwiegende Teil der dort tätigen Wissenschaftler ist abge­wandert oder schlichweg arbeitslos, da ihre Einrichtungen nicht mehr existieren. Diejenigen, die mit neuen Organisations­formen versuchen zu überleben, haben momentan geringere Chancen, da kaum ein Markt existiert. Hier wird wohl der Staat regulierend eingreifen müssen. Dar­über hinaus fordert die SPD Landes- und Bundesfördermaßnahmen für diesen Bereich. Es liegen also noch eine Reihe von Problemfeldern vor uns. Aber mit dem gleichen Engagement, mit dem wir uns für die Gründung von Hochschul- und Forschungseinrichtungen eingesetzt ha­ben, werden wir uns um die verantwor­tungsvolle Ausgestaltung des Bestehen­den bemühen. Thomas Bienert Fraktion SPD

Wichtiger Hinweis für alle Leute, die im Juli'92 das Studium beenden

Studenten sind in der Regel immer knapp bei Kasse- deswegen hier ein Tip zum Sparen: Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilerlaß der Darlehensschul­den zu stellen. Am Ende des Studiums bekommt Ihr einen Brief vom Bundesver­waltungsamt in Köln, in dem Euch Eure Schulden mal vorgestellt werden. Kein Grund, um gleich in Ohnmacht zu fallen, denn nun kommt der Trick zum Sparen: Die Förderungshöchstdauer für das Lehr­amtsstudium der Sekundarstufe I beträgt zur Zeit 10 volle Semester. Im BAföG gibt es nun den 818 in seiner ganzen Herr­lichkeit. Dort heißt es nun unter$ 18b Abs. 3: Beendet der Auszubildende die Aus­bildung vier Monate vor dem Ende der Förderungshöchstdauer mit dem Be­stehen der Abschlußprüfung oder, wenn eine solche nicht vorgesehen ist, nach den Ausbidungsvorschriften planmäßig,

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so werden auf seinen Antrag 5000,­DM des Darlehens erlassen. Der An­trag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides nach$ 18 Abs. 5a zu stellen. Beträgt der in Satz 1 genannte Zeitraum nur 2 Monate, werden 2000,- DM erlassen.

Im Klartext: Die Förderungshöchstdau­

er beträgt 10 Semester. Wer also 1987 im Wintersemester angefangen hat, hat bis zum Ende des Sommersemesters 1992 einen Anspruch auf Förderung nach dem BAföG- wenn er seine Abschlußprüfung noch nicht absolviert hat. Eure Förde­rungshöchstdauer endet im September 1992.

Nach den neuesten Erkenntnissen müßt Ihr bis zum 15. 05. 1992 Euern Antrag einreichen, um zur 1. Staatsprüfung zuge­lassen zu werden. Dieser Termin wurde vom Landesprüfungsamt so zeitig festge­setzt, um zu gewährleisten, daß Ihr Euer

Staatsexamen rechtzeitig anerkannt be­kommt. Nur so seid Ihr in der Lage, bis 15. 07. 1992 Eure Unterlagen zwecks Be­werbung um eine Referendarstelle abzu­geben. Die letzte Hauptprüfung soll nach den Vorstellungen des Landesprüfungs­amtes bis zum 30. 06. 1992 abgelegt werden (auch wenn das einige organisatorische Probleme für einzelne Fachbereiche ge­ben dürfte, den ordnungsgemäßen Stu­dienablauf zu sichern- will sagen, die Lehrveranstaltungen des Sommerseme­sters hinzubiegen, daß sie vor dem 15. 05. 92 beendet sind.) Auf jeden Fall solltet Ihr die Chance nutzen, den fi­nanziellen Schaden, der Euch entsteht, wenn Ihr 3 Monate vor Ende der För­derungshöchstdauer Eure letzte Ab­schlußprüfung ablegt, so gering wie möglich zu halten und einen Antrag auf Teilerlaß der Darlehensschuld in Höhe von 2000, DM(in Worten: zweitau­send Deutsche Mark) stellen. Genauere Info's bei der BAföG-Bera­tung des StuRa's

Dienstags 17-19 Uhr im F-Gebäude, Zimmer 118. Euer Holger

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