Was spricht eigentlich gegen den Begriff der „besonderen persönlichen Systemnähe“?
Man muß nicht zu den Betroffenen gehören, um betroffen zu sein:
Nun hat sich also auch der GEW-Hauptvorstand den ominösen Begriff der„besonderen persönlichen Systemnähe‘‘ zu eigen gemacht, und zwar mit der zweifelhaften Begründung, zur Vergangenheitsbewältigung beitragen zu wollen.(GEWMitglieder werden das spätestens mit dem Artikel von Heinz Putzhammer in„G&W plus‘‘ 1/92 zur Kenntnis genommen haben.) Um es ganz deutlich zu sagen: Dies geschieht gegen den erklärten Willen sehr vieler GEW-Mitglieder der neuen Bundesländer. Vorstand und Vertrauensleute unserer Uni(die Uni hat einen eigenen Kreisvorstand) jedenfalls, die immerhin für etwa ein Drittel der Uni-Lehrkräfte sprechen können, haben zu verschiedenen Anlässen nachdrücklich ihre Bedenken geäußert, zuletzt auf der Landesvertreterversammlung im Dezember. Unser Beitrag dort fand die Zustimmung des gesamten Auditoriums und löste weitere Wortmeldungen mit ähnlichem Tenor aus. Der GEW-Hauptvorstand muß sich nun fragen lassen— und ein entsprechendes Schreiben ist bereits unterwegs—, mit welchem Recht eigentlich er die massiven Einwände aus den neuen Bundesländern gegen das Konstrukt„besondere persönliche Systemnähe*‘ ignorieren kann, das wir für ebenso ungeeignet wie ungerecht halten, und zwar vor allem aus folgenden Gründen:
1. Es wird per Definition unterstellt, daß bestimmte Tätigkeiten/Funktionen quasi automatisch eine„besondere persönliche Systemnähe‘‘ vorausgesetzt bzw. nach sich gezogen haben. Das erinnert fatal an bestimmte Praktiken der Gleichmacherei aus unseligen DDR-Zeiten. Auf diese Weise droht nun auch in der GEW Vergangenheitsbewältigung zur Installation von Sündenböcken zu pervertieren.
2. Der Kriterienkatalog, nach dem ,,... Systemnähe*‘‘ beurteilt wird, läßt viele Fragen offen und schlimme Auslegungsvarianten zu. Was z. B. ist eine„hervorgehobene ehrenamtliche Funktion in der SED, dem FDGB, der FDJ oder einer vergleichbaren systemunterstützenden Par
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GEWERKSCHAFT/ WISSENSCHAFT
tei oder Organisation‘‘, was heißt in diesem Zusammenhang„vergleichbar‘‘?
3. Und dieser Einwand dürfte am schwersten wiegen: Der Begriff der„Systemnähe‘‘ wird im Kontext tarif- und rentenrechtlicher Bestimmungen dazu verwendet, finanzielle Leistungen teilweise erheblich zu reduzieren, anders gesagt: Geldstrafen zu verhängen. Damit werden praktisch bestimmte Rechtsbereiche— folgen etwa weitere?— zu Strafrecht umfunktioniert. Nein, schlimmer: zu ver
schärftem Strafrecht, denn die üblichen Spielregeln demokratischen Strafrechts werden mal eben außer Kraft gesetzt, indem die Beweislast(wider Erwarten nicht„systemnah‘‘ gewesen zu sein) dem „Angeklagten‘‘ aufgebürdet wird. Was aber sind demokratische Grundregeln noch wert, die bei Bedarf(?)„ungestraft‘‘ außer Kraft gesetzt werden können?
GEW-Kreisvorstand und Vertrauensleute der Uni Potsdam
Erster europäischer Preis für Schwerelosigkeitsforschung
Das größte private europäische Serviceunternehmen für die wissenschaftliche Nutzung der Schwerelosigkeit, die in Hannover ansässige INTOSPACE GmbH, hat einen Preis für die Einreichung der besten Experimentideen auf dem Gebiet der Schwerelosigkeitsforschung ausgeschrieben.
Der mit 25.000,— DM ausgestattete„INTOSPACE LOW G AWARD‘ zielt darauf ab, neue und innovative Ansätze für die Integration der Schwerkraft als zusätzlichen experimentellen Parameter in der Grundlagen- und anwendungsorientierten Forschung zu fördern. Experimentvorschläge und-themen werden aus allen relevanten FuE-Bereichen, wie etwa
Biologie, Biotechnologie, Chemie, Medizin, Materialwissenschaft oder Verfahrenstechnik etc. akzeptiert. Das europaweit arbeitende Unternehmen INTOSPACE besteht aus einem Team von Wissenschaftlern und FuE-Spezialisten aus Deutschland, Frankreich und Italien. Seit mehr als fünf Jahren arbeitet diese Gruppe daran, die Schwerelosigkeit als innovatives„Werkzeug‘‘ in die Spitzenforschung von Universitäten und der Industrie zu integrieren. Dank der Verknüpfung wohlvorbereiteter europäischer Verbundprojekte auf ausgewählten Gebieten und kostengünstigen Experimentiergelegenheiten ist es dem Unternehmen bereits gelungen, das Interesse der Wissenschaft am Parameter Gravitation und damit auch an der Schwerelosigkeit im All zu stärken. In den sogenannten Marktentwicklungsprojekten, etwa auf dem Gebiet der ZeolithSynthese(CASIMIR) oder der Proteinkristallisation(COSIMA), konnten selbst Industrieforscher dafür gewonnen werden, den Einfluß
der Schwerelosigkeit auf experimentielle Prozesse zu studieren.
Durch die enge Kooperation mit der europäischen, russischen und amerikanischen Raumfahrtindustrie ist INNTOSPACE in der Lage, interessierten Wissenschaftlern eine Bandbreite von Flug- und Experimentiermöglichkeiten zu bieten, welche vom Fallturm über Höhenforschungsraketen bis hin zum Shuttle-Flug reicht.
Im Rahmen zweier Studien für die Europäische Weltraum Organisation(ESA) und die Kommission der Europäischen Gemeinschaft identifizierte die Firma in Zusammenarbeit mit führenden europäischen Wissenschaftlern eine Vielzahl von Forschungsbereichen, die von der Nutzung der Schwerelosigkeit für spezifische Teile eines Experiments profitieren könnten.
Die Entscheidung zur Ausschreibung des INTOSPACE LOW G AWARD ist durch die Überzeugung motiviert, daß— stimuliert durch diesen Preis— ein wissenschaftliches„brainstorming‘‘ zur sinnvollen Analyse neuer Experimentideen für die Schwerelosigkeitsforschung vorangetrieben wird. Die Frist zur Einschreibung konkreter Experimentvorschläge endet am 31. März 1992.
Der Wettbewerb ist offen für alle Industrieund Universitätsforscher in Europa. Genauere Angaben über die mit dem Preis verbundenen Bedingungen und Modalitäten können jederzeit erfragt werden bei:
INTOSPACE GmbH, Prinzenstraße 17, W-3000 Hannover 1(Tel. 05 11/3 01 09-0/36/-31; Fax: 05 11/3 01-09 28). Pressemitteilung
Nr. 11/92