Heft 
(1.1.2019) 01
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Was spricht eigentlich gegen den Begriff der besonderen persönli­chen Systemnähe?

Man muß nicht zu den Betroffenen gehö­ren, um betroffen zu sein:

Nun hat sich also auch der GEW-Haupt­vorstand den ominösen Begriff derbe­sonderen persönlichen Systemnähe zu eigen gemacht, und zwar mit der zweifel­haften Begründung, zur Vergangenheits­bewältigung beitragen zu wollen.(GEW­Mitglieder werden das spätestens mit dem Artikel von Heinz Putzhammer inG&W plus 1/92 zur Kenntnis genommen ha­ben.) Um es ganz deutlich zu sagen: Dies geschieht gegen den erklärten Willen sehr vieler GEW-Mitglieder der neuen Bun­desländer. Vorstand und Vertrauensleute unserer Uni(die Uni hat einen eigenen Kreisvorstand) jedenfalls, die immerhin für etwa ein Drittel der Uni-Lehrkräfte sprechen können, haben zu verschiede­nen Anlässen nachdrücklich ihre Beden­ken geäußert, zuletzt auf der Landesver­treterversammlung im Dezember. Unser Beitrag dort fand die Zustimmung des gesamten Auditoriums und löste weitere Wortmeldungen mit ähnlichem Tenor aus. Der GEW-Hauptvorstand muß sich nun fragen lassen und ein entsprechendes Schreiben ist bereits unterwegs, mit welchem Recht eigentlich er die massi­ven Einwände aus den neuen Bundeslän­dern gegen das Konstruktbesondere persönliche Systemnähe* ignorieren kann, das wir für ebenso ungeeignet wie unge­recht halten, und zwar vor allem aus fol­genden Gründen:

1. Es wird per Definition unterstellt, daß bestimmte Tätigkeiten/Funktionen quasi automatisch einebesondere persönliche Systemnähe vorausgesetzt bzw. nach sich gezogen haben. Das erinnert fatal an bestimmte Praktiken der Gleichmacherei aus unseligen DDR-Zeiten. Auf diese Weise droht nun auch in der GEW Vergangen­heitsbewältigung zur Installation von Sündenböcken zu pervertieren.

2. Der Kriterienkatalog, nach dem ,,... Systemnähe* beurteilt wird, läßt viele Fragen offen und schlimme Auslegungs­varianten zu. Was z. B. ist einehervor­gehobene ehrenamtliche Funktion in der SED, dem FDGB, der FDJ oder einer ver­gleichbaren systemunterstützenden Par­

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GEWERKSCHAFT/ WISSENSCHAFT

tei oder Organisation, was heißt in die­sem Zusammenhangvergleichbar?

3. Und dieser Einwand dürfte am schwer­sten wiegen: Der Begriff derSystemnä­he wird im Kontext tarif- und renten­rechtlicher Bestimmungen dazu verwen­det, finanzielle Leistungen teilweise er­heblich zu reduzieren, anders gesagt: Geldstrafen zu verhängen. Damit werden praktisch bestimmte Rechtsbereiche folgen etwa weitere? zu Strafrecht umfunktioniert. Nein, schlimmer: zu ver­

schärftem Strafrecht, denn die üblichen Spielregeln demokratischen Strafrechts werden mal eben außer Kraft gesetzt, indem die Beweislast(wider Erwarten nichtsystemnah gewesen zu sein) dem Angeklagten aufgebürdet wird. Was aber sind demokratische Grundregeln noch wert, die bei Bedarf(?)ungestraft außer Kraft gesetzt werden können?

GEW-Kreisvorstand und Ver­trauensleute der Uni Potsdam

Erster europäischer Preis für Schwerelosigkeitsforschung

Das größte private europäische Serviceunter­nehmen für die wissenschaftliche Nutzung der Schwerelosigkeit, die in Hannover ansässige INTOSPACE GmbH, hat einen Preis für die Einreichung der besten Experimentideen auf dem Gebiet der Schwerelosigkeitsforschung ausgeschrieben.

Der mit 25.000, DM ausgestatteteINTO­SPACE LOW G AWARD zielt darauf ab, neue und innovative Ansätze für die Integra­tion der Schwerkraft als zusätzlichen experi­mentellen Parameter in der Grundlagen- und anwendungsorientierten Forschung zu fördern. Experimentvorschläge und-themen werden aus allen relevanten FuE-Bereichen, wie etwa

Biologie, Biotechnologie, Chemie, Medizin, Materialwissenschaft oder Verfahrenstechnik etc. akzeptiert. Das europaweit arbeitende Unternehmen INTOSPACE besteht aus einem Team von Wissenschaftlern und FuE-Spezia­listen aus Deutschland, Frankreich und Ita­lien. Seit mehr als fünf Jahren arbeitet diese Gruppe daran, die Schwerelosigkeit als inno­vativesWerkzeug in die Spitzenforschung von Universitäten und der Industrie zu inte­grieren. Dank der Verknüpfung wohlvorbe­reiteter europäischer Verbundprojekte auf ausgewählten Gebieten und kostengünstigen Experimentiergelegenheiten ist es dem Unter­nehmen bereits gelungen, das Interesse der Wissenschaft am Parameter Gravitation und damit auch an der Schwerelosigkeit im All zu stärken. In den sogenannten Marktentwicklungs­projekten, etwa auf dem Gebiet der Zeolith­Synthese(CASIMIR) oder der Proteinkristal­lisation(COSIMA), konnten selbst Industrie­forscher dafür gewonnen werden, den Einfluß

der Schwerelosigkeit auf experimentielle Prozesse zu studieren.

Durch die enge Kooperation mit der europäi­schen, russischen und amerikanischen Raum­fahrtindustrie ist INNTOSPACE in der Lage, interessierten Wissenschaftlern eine Bandbrei­te von Flug- und Experimentiermöglichkeiten zu bieten, welche vom Fallturm über Höhen­forschungsraketen bis hin zum Shuttle-Flug reicht.

Im Rahmen zweier Studien für die Europäi­sche Weltraum Organisation(ESA) und die Kommission der Europäischen Gemeinschaft identifizierte die Firma in Zusammenarbeit mit führenden europäischen Wissenschaftlern eine Vielzahl von Forschungsbereichen, die von der Nutzung der Schwerelosigkeit für spezifische Teile eines Experiments profitie­ren könnten.

Die Entscheidung zur Ausschreibung des INTOSPACE LOW G AWARD ist durch die Überzeugung motiviert, daß stimuliert durch diesen Preis ein wissenschaftlichesbrain­storming zur sinnvollen Analyse neuer Ex­perimentideen für die Schwerelosigkeitsfor­schung vorangetrieben wird. Die Frist zur Ein­schreibung konkreter Experimentvorschläge endet am 31. März 1992.

Der Wettbewerb ist offen für alle Industrie­und Universitätsforscher in Europa. Genauere Angaben über die mit dem Preis verbundenen Bedingungen und Modalitäten können jeder­zeit erfragt werden bei:

INTOSPACE GmbH, Prinzenstraße 17, W-3000 Hannover 1(Tel. 05 11/3 01 09-0/­36/-31; Fax: 05 11/3 01-09 28). Pressemitteilung

Nr. 11/92