Heft 
(1.1.2019) 12
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KONFERENZ

Nr. 12/92 Seite 5

Die ein Jahr vor der zweiten Welt­konferenz für Menschenrechte in Potsdam durchgeführte Konferenz vereinte verschiedene, in den ein­zelnen Teilnehmerstaaten und in europäischen Gremien für die Menschenrechtsverwirklichung verantwortliche Persönlichkeiten sowie Sachkundige aus der Wis­senschaft. Sie waren sich einig in der Bewertung des vom Europarat unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg mit der Europäischen Menschenrechtskonvention aufge­stellten Menschenrechtskatalogs und seines Kontrollsystems als bewährtem und bewahrenswertem Mechanismus. Davon zeugt insbe­sondere die Bereitschaft der neuen Mitglieder der Organisation(Finn­land, Ungarn, Polen und CSFR), sich diesem System zu unterwer­fen bzw. dieses noch tun zu wol­len. Auch die Aufnahme weiterer Mitglieder wird ohne eindeutiges Bekenntnis zu ihm nicht vonstat­ten gehen.

Die Referate und Beiträge ließen zugleich Hauptprobleme des re­gionalen europäischen und einzel­staatlichen Menschenrechtsschut­zes erkennen: Wird der Katalog auch im Jahre 2000 eine ausrei­chende Grundlage für die schon heute vor Europa stehenden Pro­bleme liefern? In welche Richtung

sollte seine Entwicklung erfolgen? Eine alleinige Konzentration auf die Funktion der Abwehr von Ein­griffen des Staates wird dem ange­sichts der Fülle sozialer Probleme in den neuen Bundesländern und in ganz Osteuropa sowie des Wun­sches vieler Ausländer nach akti­ver Teilnahme am Öffentlichen Leben in ihren Aufenthaltsstaaten nicht genügen können. Die Staa­ten der EG-en versuchen diesem Drängen durch die Einführung eines Rechts auf Teilnahme der EG-Bürger an Kommunal- und Eu­ropaparlamentswahlen mit Inkraft­

treten des Vertrages über die Poli- f tische Union zu entsprechen(und|

schließen davon aber andere Euro­päer und Ausländer aus).

Hauptverantwortung bei den Staa­ten liegen, im Innern den Anforde­rungen entsprechende rechtsstaat­liche Verhältnisse zu schaffen und beizubehalten.

Und schließlich drängen die auf­brechenden Nationalitätenkonflik­

Zum zweiten stellt sich die Frage,| 4

wie die prozessualen Schutzmög-| lichkeiten effektiviert und künfti-|| gen Entwicklungen angepaßt wer­

den können. Ohne Zweifel wird jedes Feilen an den europäischen Instanzen durch Schaffung einer zweiten Instanz oder durch Instal­lierung des Europäischen Men­schenrechtsgerichtshofes als stän­dig tagendes Gericht den Men­schen nur subsidiär helfen können und möglicherweise sogar die Zeit noch verlängern, bis sieihr Recht endgültig bekommen haben. Von daher wird auch in Zukunft die

ÜberMenschenrechte im Umbruch sprach der Präsi­dent des Bundesverfassungs­gerichts, Prof. Dr. Roman Her­zog. Die Studenten ermutigte er, sich trotz aller Stoffülle den Kopf freizuhalten für die Wei­terentwicklung des Rechts. Nur so kann man mehr sein, als ein juristischer Flickschu­ster.

te in Europa nach einer schnellen Lösung. Bisher hat der Schutz von Minderheiten in der Europäischen Menschenrechtskonvention keine spezifische Rechtsgrundlage ge­funden, sondern regelt sich allein nach einem allgemeinen Diskri­minierungsverbot. Versuche einer Lösung mit juristischen Mitteln scheitern vor allem an den Fragen einer Definition(braucht man eine? Wer gehört unter welchen Voraus­setzungen zu einer Minderheit?), ihrer Rechte(haben sie das Recht auf Selbstbestimmung?) und des Rechtscharakters von Minderhei­tenrechten(stehen sie ihnen indi­viduell oder/und auch als Grup­penrechte zu?). Die Probleme wer­den ohnehin nicht nur mit dem Recht zu lösen sein. Vielmehr stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Haltung und der Politik der Staaten gegenüber anderen und ihrer Bereitschaft zur Aufgabe einer auf den eigenen Staat und die eigene Nationalität begrenzten Sicht.

Dr. habil. R. Kampa Juristische Fakultät

Prof. Dr. Konstantin Scheremet von der Akademie der Wissen- Unter den mehr als 300 Teilnehmern auch die drei Juristinnen schaften in Moskau, der Universität Potsdam und ihrer Vorgän- der Universität Potsdam Dr. habil. Eva Hein, Prof. Dr. Carola gerin seit langer Zeit wissenschaftlich verbunden, gab den Schulze und Dr. habil. Marianne Andrä(v. I. n. r.)

Länderbericht der Russischen Föderation-Rußland.

Fotos: Rüffert