Heft 
(1.1.2019) 15
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Nr. 15/92 Seite 10

STANDPUNKTE

Zur Informationspolitik der Universität Potsdam:

Datenschutzrechtliche Verstöße

Zugegeben... über Negatives spricht man ungern, schon gar nicht in der Öffentlichkeit. Wenn es jedoch um die Wahrung von Persönlichkeitsrechten zahlrei­cher Studenten geht, sollte man der Sache den nötigen Ernst zubilligen und Umsicht zeigen. Nur dem aufmerksamen Leser wird am 15. 8. 92 eine 3-Sätze­Meldung in der MAZ unter der ÜberschriftUni-Akten im Ar­chiv aufgefallen sein(auch andere berichteten). Dort erfährt man, daß die UP die Einlagerung der Akten aller nach DDR-Recht Immatrikulierten in ihrem Ar­chiv beschlossen hat. Die veröf­fentlichten Beiträge entsprechen nicht den tatsächlichen Verhält­nissen. Nachdem das Rektorat bzw. die zuständigen Dezernate es nicht für notwendig ansahen, die Hochschulöffentlichkeit, ins­besondere die Betroffenen selbst über die eigentlichen Verhält­nisse zu informieren, soll dies hiermit geschehen.

Jeder zu DDR-Zeiten an den Vorgängereinrichtungen der UP Immatrikulierte wird sich an die umfangreichen Antrags- und Delegierungsunterlagen erin­nern. Somit verfügt die UP heute über umfangreiche personenge­bundene Daten über diese Stu­denten und Dritte(Eltern, Ge­schwister u. ä.).

Das heutige Studentensekretariat gewährte Studenten nur unbe­friedigend und nicht den gesetz­lichen Bestimmungen entspre­chend Einsicht in ihre Akten. Die Mimik der Mitarbeiterinnen .... herrlich! Außerdem war gerade das entsprechende Ge­setzblatt nicht zugestellt wor­den, so daß man sich im Dezer­nat II schließlich auch nicht danach richten konnte. Auf Grund dieser Ereignisse nahm der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Bran­denburg, Herr Dr. D. Bleyl, am 28. Juli 1992 eineDatenschutz­rechtliche Prüfung und Bera­tung im Dezernat II mit folgen­dem Ergebnis vor:

1.) Die Studentenakten bis 1989 gelten nach derzeit gelten­dem Recht als rechtswidrig erhoben. Eine im Branden­burgischen Datenschutzge­setz vom Januar 1992(Bbg DSG) verlangte Sperrung dieser Akten ist nicht erfolgt.

2.) Das Bbg DSG sieht darüber

hinaus die Möglichkeit vor,

derartige Akten weiterzunut­zen, wenn sie zur rechtmäßi­gen Erfüllung-der Aufgaben erforderlich sind. Manuelle

Akten werden dann gesperrt,

wenn alle in ihnen enthalte­

nen Daten nicht mehr benö­tigt werden.

Unerwarteter Weise nimmt

aber das Dezernat II die

Speicherung von personen­

bezogenen Daten für Verwal­

tungsaufgaben bereits seit

1985/86 in automatisiert

geführten Dateien vor. Von

daher besteht zur Führung der manuell geführten Akten überhaupt keine Erforderlich­keit mehr. Im Gegenteil, die

Paralleldatenführung stellt

datenschutzrechtlich einen

Verstoß gegen$ 10 Abs. 1

Bbg DSG dar, und ich habe

deshalb in meiner Beanstan­

dung die Sperrung verlangt,

d. h., die Akten sollen in se­

parate Räume gebracht wer­

den, und ein Einsichtsrecht hat lediglich der Betroffene.

(Zitat: Bescheid Dr. Bleyl v.

10.8.92)

Den Studenten teilt der Landes­

datenschutzbeauftragte weiter­

hin mit:

Es besteht... für Sie die Mög­

lichkeit, die Löschung ihrer Akte

gemäß 8 37 Abs. 3 Bbg DSG zu fordern, und dem ist stattzuge­ben, soweit nicht schutzwürdige

Belange der Öffentlichkeit oder

Dritter dem entgegenstehen. Ein

solcher Schritt sollte insofern gut

überlegt werden, denn eine Nut­zung der Akte... in Form von

Kopien kommt dann später auch

nicht mehr in Frage... Die Akte

ist nicht Eigentum des Betroffe­nen; Rückgabe käme damit nur

bei versehentlich abgegebenen Zeugnisoriginalen in Frage. Ent­fernen von Aktenteilen wäre eine spezielle Form der Weitergabe von Daten; dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Wie sieht nun die heutige Situation aus?

Die manuellen Akten der Stu­denten werden weiterhin genutzt und werden alsnicht gesperrt betrachtet. Der Zugang zu den Akten ist nicht nur den Betroffe­nen möglich. Zur Zeit wird im Studentensekretariat ein im Auf­bau befindliches automatisiertes Datenverarbeitungssystem ge­nutzt, mit dessenKinderkrank­heiten die Fortnutzung der manuellen Akten begründet wird. Doch gerade dies stellt die Paral­leldatenführung dar, die daten­schutzwidrig ist. Dazu Dr. Bleyl: Rechtlich gelten Akten ab dem Augenblick als gesperrt, wenn dazu die öffentliche Stelle die schriftliche Auflage seitens des Landesbeauftragten erhält und sofort dagegen keinen Einspruch erhebt. Dies ist nicht erfolgt; son­dern der Kanzler der Universität, Herr Prüß, hat mit Betroffenheit die Beanstandung zur Kenntnis genommen.

Die Universität Potsdam setzt sich über Auflagen von Landes­behörden hinweg. Diese Tatsa­che läßt sich nicht wegreden, auch wenn die Begründungen da­für nachvollziehbar sind. Festzustellen ist aber auch, daß sich das Dezernat II um eine Lösung des Problems bemüht (wenn auch nicht als vordring­lichste Aufgabe), so sind bereits dem Vernehmen nach finan­zielle Mittel zur Schaffung ord­nungsgemäßer Archive bean­tragt. Auch gab und gibt es unse­rer Meinung nach keine Anhalts­punkte für den Mißbrauch per­sonenbezogener Studentendaten. Warum aber die Angestellten 1990 ihre Pesonalaktenberei­nigen durften und die Studen­ten außen vor blieben, wird wohl für immer ein Geheimnis der Modrow-Regierung bleiben.

Abschließend noch zwei Bemer­kungen: Auch der Letzte sollte heute verstehen, daß der einzel­ne in einer Demokratie bestimm­te Rechte besitzt, die er nach Belieben wahrnehmen kann und sich dies nicht gegen irgendeine Person richten muß. Zum ande­ren wird aber auch bei dem Geschilderten deutlich, wie not­wendig die Schaffung demokra­tisch legitimierter Leitungs- und Kontrollorgane der Universität ist, denn somit kann vermieden werden, daß sich die Universi­tätsverwaltung über Recht und Gesetz hinwegsetzt. Die Zeit ist reif dafür! Auch dem Interesse an der PUZ würde es nutzen, wenn an unserer Uni endlich die Zeit vorbei wäre, wo das Infor­mieren mehr als halbherzig be­trieben wird und die eigentlichen Informationen nur Ausgewählte erreichen. Das sachliche Darle­gen der Tatsachen und Transpa­renz der Vorgänge ist notwen­dig, wenn die Universität Pots­dam nicht in die provinzielle Bedeutungslosigkeit absinken will. Ulf Höpfner Stefan Uhlmann

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