Heft 
(1.1.2019) 18
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Nr. 18/92 Seite 4

INTERVIEW

Gegenwärtig schwierigste Gründungsphase

Am 5. November 1992 fand in der Aula Hegelallee eine von GEW und ÖTV einberufene Gewerkschaftsversammlung statt. Gast der Veranstaltung war der Minister für Wissen­schaft, Forschung und Kultur, Hinrich Enderlein. Viele wis­senschaftliche Mitarbeiter, aber auch technische Ange­stellte waren gekommen, um Informationen zu gegenwärtig anliegenden Problemen zu bekommen. Nicht alles konnte geklärt werden. Einige Fragen

blieben offen. PUZ nutzte die|

Möglichkeit, noch einmal nachzuhaken.

PUZ: Herr Minister, das ober­ste Gremium an unserer Alma mater ist der von Ihnen einge­setzte Gründungssenat. Welche Kompetenzen hat die­ser in Personalentscheidungs­prozessen? Inwieweit wirkt das Ministerium begleitend bzw. dirigierend in derartigen An­gelegenheiten?

H. ENDERLEIN: Grundsätz­lich gilt auch in diesem Fall die Hochschulautonomie, die wir hoch achten. Vom Gesetz her sind wir dazu verpflichtet und auch nicht bereit, eine andere Haltung einzunehmen, wenn aus Gründen der gegenwärtigen Opportunität bei Mitarbeitern der

Es muß nicht

Universität der Eindruck besteht, daß die Dinge doch besser vom Ministerium geregelt werden sollten. Wir versuchen allerdings bei der Lösung der anstehenden Probleme, intensiv mit der Uni­versität zusammenzuarbeiten. Es gibt eine vielfältige Beteiligung in Entscheidungsfragen. Ich hal­

Foto: Rüffert

te es für richtig, daß sich die Universität auch rückversichert beim Ministerium, ehe die Ent­scheidungen fallen. Bei den Per­sonalangelegenheiten wirken wir allerdings nur in der Form mit, daß wir die Professoren berufen. Das ist das Recht des Ministers, das ich auch ausübe, allerdings auch das auf Vorschlag der Uni­versität. Ich schränke damit die mir vom Hochschulgesetz gege­

benen Rechte weitgehend ein, indem ich nicht beabsichtige, von den mir vorgelegten Berufungs­listen abzugehen. Ansonsten besteht völlige Personalhoheit von seiten der Universität. Wir müssen aber darauf sehen, daß man im Rahmen der Gesetze vorgeht. Das Haushaltsgesetz muß dabei ebenso als wesentli­che Grundlage beachtet werden wie das Hochschulgesetz als die Grundlage, in der die Richtlinien für die Hochschule festgelegt sind. Letztlich müssen natürlich auch die Gesetze, die für Ange­hörige im öffentlichen Dienst und für Beamte gelten, zur Anwen­dung gebracht werden. Insofern beschränkt sich die Einwirkung des Ministeriums auf eine klare Rechtsaufsicht.

PUZ: Wir sind uns, glaube ich, einig in der Überzeugung, daß es keine abrupten Übergänge von heute auf morgen geben wird. Ein Nebeneinanderbeste­hen von Strukturen ist sicher­lich absehbar. Das würde dann z. B. auch die Existenz von kw­Stellen, vonParkmöglichkei­ten usw. beinhalten. Wieviel Zeit und wieviel Geld haben wir also für die Übergangsmaß­nahmen?

H. ENDERLEIN: Das wichtig­ste, daß man vielleicht festhalten sollte, ist, daß es entsprechend

einem Beschluß der Landesre­gierung keine Sozialpläne geben wird. Für keine einzige Einrich­tung des Landes gibt es einen Sozialplan. Wir können da nicht ausscheren. Ich gehe davon aus, daß der Anteil der Mitarbeiter, die so hart von den Neuregelun­gen betroffen werden, daß sie gekündigt werden müssen, rela­tiv gering ist. Die Universität hat die Bedarfsfeststellung noch nicht abgeschlossen. Erst danach wird eine Aussage darüber möglich sein, wieviel Mitarbei­

ter z. B. von solchen Bedarfs-|

kündigungen betroffen sind. Man wird versuchen, diese sozial verträglich abzufedern. Es ist immer noch nicht vom Tisch, daß es Möglichkeiten mit soge­nanntenkw-Stellen geben wird. Das ist zunächst im 1. An­lauf in der Landesregierung noch nicht durchgesetzt. Ich denke aber, die Argumentation in diese Richtung ist so bestechend, daß wir vielleicht doch noch einige kw-Stellen bekommen wer­den.

Ansonsten werden wir alle ande­ren Möglichkeiten versuchen zu nutzen, um solche durch Über­gangsmaßnahmen hervorgerufe­nen Kündigungen sozial verträg­lich zu gestalten.

Fortsetzung auf Seite 5

Tomaten-Mais-Eintopf mit Kräuter Baguette

1 Zwiebel

1 Knoblauchzehe 1 EL Olivenöl

2 Tomaten, enthäutet

1 Zucchini

1/2 kl. Dose Maiskörner Basilikumblätter

1 kl. Vollkornbrötchen

®

| m mer 1 TL Kräuterbutter

Zwiebel schälen und würfeln. Knoblauchzehe häuten und würfeln. Beides in einer Pfanne in Öl glasig dünsten. Tomaten klein schneiden, Zucchini wa­schen, in Scheiben schneiden und zusammen mit dem Mais in die Pfanne geben. Zuge­deckt 5 bis 10 Min. schmoren lassen. Zum Schluß mit Basili­kum bestreuen. Vollkornbröt­chen mit Kräuterbutter bestrei­chen und dazu reichen.

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