Heft 
(1.1.2019) 18
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WISSENSCHAFT

Nr. 18/92 Seite 13

Geschichte und Gegenwart Weißrußlands Ansichten aus Salzburg

Die sich in den Staaten der ehe­maligen Sowjetunion vollziehen­den Veränderungen werden in der Öffentlichkeit und in den Me­dien meistens unter politischen, wirtschaftlichen und auch mili­tärischen Aspekten betrachtet und analysiert.

Desto interessanter war für uns die Begegnung mit Herrn Doz. Dr. habil. H. Bieder vom Institut für Slavistik an der Universität Salzburg. In seinem Vortrag am 10. 11. 92 im Fachbereich Slavi­stik zum ThemaDie gegenwär­tige Sprach- und Kulturpolitik in Weißrußland ging Dr. Bieder auf den Umbruchprozeß in Weiß­rußland ein, wobei in seinen Darlegungen kulturelle und sprachliche Aspekte im Mittel­punkt standen.

Der Gastautor ist aus zahlrei­chen Publikationen auf dem Gebiet der slavischen Sprach­wissenschaft bekannt. Seit den 70er Jahren beschäftigt er sich hauptsächlich mit deutsch-slavi­schen und innerslavischen Sprachkontakten, Sprach- und Kulturpolitik in Osteuropa, hi­storischer Lexikologie und Wortbildung der slavischen Sprachen.

In sehr komprimierter Form zeichnete Dr. Bieder in seinem exakt gegliederten und eine Viel­zahl von konkreten Fakten be­inhaltenden Referat den folgen­schweren Wechsel vom kultu­rellen Aufschwung in Weißruß­land im Ergebnis der Realisie­rung der nationalitätenfreundli­chen Sprach- und Kulturpolitik Lenins in den 20er Jahren zur nationalitätenfeindlichen Politik in den 30er Jahren unter Stalin, die alle Lebensbereiche in der ehemaligen UdSSR beeinflußte und auch in die Verfolgung und Liquidierung einer nationalbe­wußten Intelligenz mündete. Dr. Bieder legte dar, wie es im Ergebnis einer solchen Politik in

den 60er-70er Jahren zu einer Dominanz des Russischen und zum Verdrängen des Weißrussi­schen aus allen kulturellen Be­reichen kam. Der Niedergang der weißrussischen Sprachkultur zeigte sich in der Herausbildung einer weißrussisch-russischen Mischsprache(,‚,Trasjanka), was weiterhin zum Verlust der nationalen Identität beitrug.

Weiterhin ging Dr. Bieder auf die vielfältigen Aktivitäten der Vertreter der Wiedergeburts­bewegungen, unter ihnen auch dieWeißrussische Nationale Front(BNF**), ein. In Fortset­zung ihrer Traditionen aus dem 19. Jahrhundert sind deren Be­strebungen auf die Rückgewin­nung der Muttersprache, auf die Wiederentdeckung des kulturel­len Erbes, auf die Korrektur ei­

Allgemeines Auswahlverfahren für den Studiengang Rechtswissenschaft erforderlich!

Für den Studiengang Rechtswis­senschaft besteht zum laufenden Wintersemester an 33 von 39 an­bietenden Universitäten ein örtli­cher Numerus clausus; außerdem wurde für die Universitäten mit Jjuristischem Studiengang in Nord­rhein-Westfalen ein landesweites Auswahlverfahren über die ZVS durchgeführt. Lediglich an den Universitäten in Hessen und Thü­ringen sowie an der Universität Mainz besteht kein Numerus clau­sus. Zum Sommersemester 1993 wird es maximal an vier Universi­täten keine örtlichen Zulassungs­beschränkungen geben.

Das Plenum der Hochschulrekto­renkonferenz(HRK) wiederholt deshalb seine Forderung vom 17./ 18. Februar 1991, den Studien­gang Rechtswissenschaft gemäß den Regelungen im Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplät­

nes verzerrten Geschichtsbildes|... und die Wiedererlangung der|

nationalen Identität gerichtet.

Das aufmerksame Auditorium|

und die sich anschließende an­geregte Diskussion zeigten das Interesse am Prozeß des Umbru­ches in dieser Region, der auch als Bestandteil der Umwälzun­gen in Osteuropa gesehen wer­den muß.

Es bleibt zu hoffen, daß mit die­ser Veranstaltung ein Anfang gemacht wurde, um Studenten und Mitarbeitern der Universität Potsdam das breite Spektrum der Forschung auf dem Gebiet der Slavistik und damit nicht zuletzt der Weißrussistik als ein imma­nenter Bestandteil weiter trans­parent zu machen.

Der Vortrag gab uns nicht nur einen Überblick über den Stand der Forschungen auf dem Gebiet der Weißrussistik an anderen Forschungseinrichtungen, son­dern auch Anregungen für die Ausrichtung der eigenen Arbeit.

Dr. N. Brederlow FB Slavistik

Neuer AOK-Service für Studenten

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zen in das Allgemeine Auswahl­verfahren einzubeziehen und for­dert deshalb die Kultusminister­konferenz auf, in ihrer Sitzung am 3./4. Dezember 1992 eine entspre­chende Vorgabe an den Verwal­tungsausschuß der ZVS zu geben, damit dieser in seiner Sitzung am 18. Februar 1993 eine entsprechen­de Entscheidung zum Winterse­mester 1993/94 trifft.

Die HRK weist darauf hin, daß sie die wiederholte Forderung nach der auch rechtlich gebotenen Ein­führung des Allgemeinen Aus­wahlverfahrens für den Studien­gang Rechtswissenschaft als Not­maßnahme zur Sicherung der Qualität der Ausbildung angesichts der Überlastung und der zu erwar­tenden weiteren Nachfrage nach Studienplätzen ansieht.

Pressemitteilung HRK