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WISSENSCHAFT
Nr. 18/92— Seite 13
Geschichte und Gegenwart Weißrußlands— Ansichten aus Salzburg
Die sich in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion vollziehenden Veränderungen werden in der Öffentlichkeit und in den Medien meistens unter politischen, wirtschaftlichen und auch militärischen Aspekten betrachtet und analysiert.
Desto interessanter war für uns die Begegnung mit Herrn Doz. Dr. habil. H. Bieder vom Institut für Slavistik an der Universität Salzburg. In seinem Vortrag am 10. 11. 92 im Fachbereich Slavistik zum Thema„Die gegenwärtige Sprach- und Kulturpolitik in Weißrußland‘ ging Dr. Bieder auf den Umbruchprozeß in Weißrußland ein, wobei in seinen Darlegungen kulturelle und sprachliche Aspekte im Mittel‘punkt standen.
Der Gastautor ist aus zahlreichen Publikationen auf dem Gebiet der slavischen Sprachwissenschaft bekannt. Seit den 70er Jahren beschäftigt er sich hauptsächlich mit deutsch-slavischen und innerslavischen Sprachkontakten, Sprach- und Kulturpolitik in Osteuropa, historischer Lexikologie und Wortbildung der slavischen Sprachen.
In sehr komprimierter Form zeichnete Dr. Bieder in seinem exakt gegliederten und eine Vielzahl von konkreten Fakten beinhaltenden Referat den folgenschweren Wechsel vom kulturellen Aufschwung in Weißrußland im Ergebnis der Realisierung der nationalitätenfreundlichen Sprach- und Kulturpolitik Lenins in den 20er Jahren zur nationalitätenfeindlichen Politik in den 30er Jahren unter Stalin, die alle Lebensbereiche in der ehemaligen UdSSR beeinflußte und auch in die Verfolgung und Liquidierung einer nationalbewußten Intelligenz mündete. Dr. Bieder legte dar, wie es im Ergebnis einer solchen Politik in
den 60er—-70er Jahren zu einer Dominanz des Russischen und zum Verdrängen des Weißrussischen aus allen kulturellen Bereichen kam. Der Niedergang der weißrussischen Sprachkultur zeigte sich in der Herausbildung einer weißrussisch-russischen Mischsprache(,‚,Trasjanka“‘), was weiterhin zum Verlust der nationalen Identität beitrug.
Weiterhin ging Dr. Bieder auf die vielfältigen Aktivitäten der Vertreter der Wiedergeburtsbewegungen, unter ihnen auch die„Weißrussische Nationale Front“(„BNF*“*), ein. In Fortsetzung ihrer Traditionen aus dem 19. Jahrhundert sind deren Bestrebungen auf die Rückgewinnung der Muttersprache, auf die Wiederentdeckung des kulturellen Erbes, auf die Korrektur ei
Allgemeines Auswahlverfahren für den Studiengang Rechtswissenschaft erforderlich!
Für den Studiengang Rechtswissenschaft besteht zum laufenden Wintersemester an 33 von 39 anbietenden Universitäten ein örtlicher Numerus clausus; außerdem wurde für die Universitäten mit Jjuristischem Studiengang in Nordrhein-Westfalen ein landesweites Auswahlverfahren über die ZVS durchgeführt. Lediglich an den Universitäten in Hessen und Thüringen sowie an der Universität Mainz besteht kein Numerus clausus. Zum Sommersemester 1993 wird es maximal an vier Universitäten keine örtlichen Zulassungsbeschränkungen geben.
Das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz(HRK) wiederholt deshalb seine Forderung vom 17./ 18. Februar 1991, den Studiengang Rechtswissenschaft gemäß den Regelungen im Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplät
nes verzerrten Geschichtsbildes|... und die Wiedererlangung der|
nationalen Identität gerichtet.
Das aufmerksame Auditorium|
und die sich anschließende angeregte Diskussion zeigten das Interesse am Prozeß des Umbruches in dieser Region, der auch als Bestandteil der Umwälzungen in Osteuropa gesehen werden muß.
Es bleibt zu hoffen, daß mit dieser Veranstaltung ein Anfang gemacht wurde, um Studenten und Mitarbeitern der Universität Potsdam das breite Spektrum der Forschung auf dem Gebiet der Slavistik und damit nicht zuletzt der Weißrussistik als ein immanenter Bestandteil weiter transparent zu machen.
Der Vortrag gab uns nicht nur einen Überblick über den Stand der Forschungen auf dem Gebiet der Weißrussistik an anderen Forschungseinrichtungen, sondern auch Anregungen für die Ausrichtung der eigenen Arbeit.
Dr. N. Brederlow FB Slavistik
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zen in das Allgemeine Auswahlverfahren einzubeziehen und fordert deshalb die Kultusministerkonferenz auf, in ihrer Sitzung am 3./4. Dezember 1992 eine entsprechende Vorgabe an den Verwaltungsausschuß der ZVS zu geben, damit dieser in seiner Sitzung am 18. Februar 1993 eine entsprechende Entscheidung zum Wintersemester 1993/94 trifft.
Die HRK weist darauf hin, daß sie die wiederholte Forderung nach der auch rechtlich gebotenen Einführung des Allgemeinen Auswahlverfahrens für den Studiengang Rechtswissenschaft als Notmaßnahme zur Sicherung der Qualität der Ausbildung angesichts der Überlastung und der zu erwartenden weiteren Nachfrage nach Studienplätzen ansieht.
Pressemitteilung HRK