HOCHSCHULREFORM
Nr. 2/93— Seite 15
10 Thesen des Wissenschaftsrates zur Hochschulpolitik
Gezielte Impulse für überfällige Hochschulreform
Der Wissenschaftsrat(WR) hat Ende Januar 1993„10 Thesen zur Hochschulpolitik‘ verabschiedet. Im WR kommen vom Bundespräsidenten ernannte Repräsentanten aus Wissenschaft und öffentlichem Leben mit den Wissenschaftsministern von Bund und Ländern zusammen, um die Regierung in allen Fragen der Hochschul- und Forschungspolitik zu beraten. Mit diesen Thesen, die sich auch an die Hochschulen richten, will der WR gezielt Impulse für den weiteren Ausbau und die überfällige Reform der Hochschulen geben...„Die Gesellschaft. ist besorgt über lange Studienzeiten, häufigen Studienfachwechsel und immer mehr Studienabbrecher.. Die Studenten‘ sind unzufrieden mit den Bedingungen der Massenhochschulen und beklagen eine Vernachlässigung der Lehre. Wir können nicht so weitermachen wie bisher und einfach die Augen verschließen vor der Überlast, der schleichenden Auszehrung der Infrastruktur unserer Hochschulen und der drohenden Erosion der Qualität in Forschung und Lehre. Es muß Schluß sein mit dem SchwarzerPeter-Spiel, bei dem die Hochschulen vom Staat mehr Geld fordern, der seinerseits von den Hochschulen zuerst Strukturreformen verlangt. Die Reformblockade wird auf dem Rücken der Studenten ausgetragen,„So der scheidende Vorsitzende des WR, Professor Simon. Mit den 10 Thesen legt der WR ein Gesamtkonzept zur Strukturreform des Hochschulsystems vor. Die wichtigsten Vorschläge des Bündels aufeinander abgestimmter Maßnahmen sind:
— Grundlage der Hochschulzulassung soll weiterhin die Hochschulzugangsberechtigung bleiben. Bei den Ausgängen sollen Leistungskriterien
ein stärkeres Gewicht erhalten. In geeigneten Studiengängen mit Numerus clausus sollen die Hochschulen die Möglichkeit erhalten, die Bewerber nach studienspezifischen Anforderungen auszuwählen.
Die Fachhochschulen sollen gezielt ausgebaut werden und ihr Fächerspektrum erweitern. Vorgeschlagen werden unter anderem Studiengänge für angewandte Naturwissenschaften, Rechtswissenschaft, Sprachen kombiniert mit Landeskunde und Wirtschaftswissenschaften sowie neuartige FH-Studiengänge für nichtärztliche Gesundheitsberufe.
Die Studiengänge der Verwaltungsfachhochschulen sollen über den Bedarf des öffentlichen Dienstes hinaus für weitere Bewerber geöffnet werden. Diese bislang ressortinternen Hochschulen sollen in das allgemeine Hochschulwesen überführt werden. In geeigneten Fächern sollen spezifische Teilzeitstudiengänge für Studenten angeboten werden. Diese zweite Phase soll mit der Promotion abschließen.
Für die Studenten des ersten bis vierten Semesters sollen begleitend zu den Vorlesungen vermehrt Tutorien angeboten werden. Zur Behebung von Engpässen im Lehrbetrieb sollen vermehrt Lehrbeauftragte beschäftigt werden. Außerdem sollen zusätzlich Lehraufträge an Professoren und Assistenten vergeben werden, die hierfür Überstundenvergütung erhalten sollen. Frühestens nach dem zweiten und spätestens nach dem vierten Semester sollen alle Studenten eine Zwischenprüfung ablegen. Die Fachbereiche sollen auf die Studierbarkeit der Studienordnungen verpflichtet wrden. Studieninhalte und-organisation sollen ebenso wie die Zahl
der Prüfungsleistungen und die Anforderungen an die Examensarbeit auf die Planstudienzeit abgestimmt werden. Wenn die studienorganisatorischen Bedingungen ein Studium in der Planstudienzeit gewährleisten, kommen bei Überschreitung der Planstudienzeit um zwei Semester Studiengebühren in Betracht. Für ein Zweit
studium soll die Einführung_
von Studiengebühren geprüft werden.
—Zur Begleitung der Forschungsarbeit der Graduierten sollen die Fachbereiche ein strukturiertes Graduiertenstudium anbieten, das teilweise durch Verlagerung aus den heutigen Diplom- und Magisterstudiengängen, teilweise durch neue, dem Graduiertenstudium angemessene Kurse, Seminare und Kolloquien entsteht. Das von der DFG durchgeführte Programm zur Förderung von Graduiertenkollegs soll von bisher 200 auf 600 Graduiertenkollegs aufgestockt werden. Fachbereiche, die ein Graduiertenkolleg einrichten, sollen sich zur Reform des Studiums verpflichen. Die jeweils auf Zeit eingerichteten Graduiertenkollegs sollen nur dann verlängert werden, wenn die Planstudienzeit für die erste Phase des Universitätsstudiums und die Drei-JahresFrist für das Graduiertenstudium eingehalten werden.
— Zur Information der Öffentlichkeit sollen die Fachbereiche regelmäßig Lehrberichte mit den wichtigsten statistischen Daten über die Bedingungen und Leistungen in der Lehre vorlegen. Dazu gehören auch Ergebnisse der Bewertung der Studienziele, der Studienorganisation und der Lehre durch die Studenten und Absolventen.
— Die hochschulinterne Evalua
tion soll durch eine hoch
schulexterne Evaluation durch
einen beim Wissenschaftsrat eingerichteten„Ausschuß
Lehre‘ aus Mitgliedern des
Wissenschaftsrates und Sach
verständigen aus Hochschulen
und Berufspraxis ergänzt werden. Als besonders dringlich wird die Evaluation der inzwischen in großer Zahl an Universitäten und Fachhochschulen eingerichteten Aufbaustudiengänge eingeschätzt, die die
Gesamtstudienzeit verlängern
und Ressourcen binden.
—Die Stellung der Hochschulleitungen und der Dekane soll durch längere Amtszeiten, attraktive Amtszulage, mehr Kompetenzen bei der Mittelvergabe und eine angemessene Personalausstattung der Dekanate gestärkt werden. Die Dekane sollen für die Organisation der Lehre und der Prüfungen, die Prüfungsämter, die Lehrbereiche und die Studienberatung zuständig sein.
—Die Finanzierung der Hochschulen und Fachbereiche soll sich stärker an den Leistungen in der Lehre orientieren. Kriterien hierfür sind unter anderem die Zahl der Studenten in der Planstudienzeit, die Zahl der Examina und die Ergebnisse von Evaluationen.
Mit diesem Gesamtkonzept
spricht sich der WR für die Ver
besserung der Studienbedingungen und den gezielten Ausbau der Fachhochschulen aus. Die
Thesen betonen die Verantwor
tung der Hochschulen und ihrer
Professoren für die Lehre. Das
Bündel an Ausbau- und Reform
maßnahmen soll angemessene
Strukturen für die qualifizierte
Ausbildung von 30% eines Al
tersjahrgangs an den deutschen
Hochschulen schaffen.„Die
Lehre muß an unseren Hochschu
Fortsetzung auf S. 16