Heft 
(1.1.2019) 02
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HOCHSCHULREFORM

Nr. 2/93 Seite 15

10 Thesen des Wissenschaftsrates zur Hochschulpolitik

Gezielte Impulse für überfällige Hochschulreform

Der Wissenschaftsrat(WR) hat Ende Januar 199310 Thesen zur Hochschulpolitik verab­schiedet. Im WR kommen vom Bundes­präsidenten ernannte Repräsen­tanten aus Wissenschaft und öffentlichem Leben mit den Wissenschaftsministern von Bund und Ländern zusammen, um die Regierung in allen Fra­gen der Hochschul- und For­schungspolitik zu beraten. Mit diesen Thesen, die sich auch an die Hochschulen richten, will der WR gezielt Impulse für den weiteren Ausbau und die über­fällige Reform der Hochschulen geben...Die Gesellschaft. ist besorgt über lange Studienzei­ten, häufigen Studienfachwech­sel und immer mehr Studienab­brecher.. Die Studenten sind unzufrieden mit den Bedingun­gen der Massenhochschulen und beklagen eine Vernachlässigung der Lehre. Wir können nicht so weitermachen wie bisher und einfach die Augen verschließen vor der Überlast, der schleichen­den Auszehrung der Infrastruk­tur unserer Hochschulen und der drohenden Erosion der Qualität in Forschung und Lehre. Es muß Schluß sein mit dem Schwarzer­Peter-Spiel, bei dem die Hoch­schulen vom Staat mehr Geld fordern, der seinerseits von den Hochschulen zuerst Strukturre­formen verlangt. Die Reform­blockade wird auf dem Rücken der Studenten ausgetragen,So der scheidende Vorsitzende des WR, Professor Simon. Mit den 10 Thesen legt der WR ein Gesamtkonzept zur Struktur­reform des Hochschulsystems vor. Die wichtigsten Vorschläge des Bündels aufeinander abge­stimmter Maßnahmen sind:

Grundlage der Hochschulzu­lassung soll weiterhin die Hochschulzugangsberechti­gung bleiben. Bei den Ausgän­gen sollen Leistungskriterien

ein stärkeres Gewicht erhalten. In geeigneten Studiengängen mit Numerus clausus sollen die Hochschulen die Möglichkeit erhalten, die Bewerber nach studienspezifischen Anforde­rungen auszuwählen.

Die Fachhochschulen sollen gezielt ausgebaut werden und ihr Fächerspektrum erweitern. Vorgeschlagen werden unter anderem Studiengänge für angewandte Naturwissen­schaften, Rechtswissenschaft, Sprachen kombiniert mit Lan­deskunde und Wirtschaftswis­senschaften sowie neuartige FH-Studiengänge für nichtärzt­liche Gesundheitsberufe.

Die Studiengänge der Verwal­tungsfachhochschulen sollen über den Bedarf des öffentli­chen Dienstes hinaus für wei­tere Bewerber geöffnet wer­den. Diese bislang ressortin­ternen Hochschulen sollen in das allgemeine Hochschulwe­sen überführt werden. In ge­eigneten Fächern sollen spezi­fische Teilzeitstudiengänge für Studenten angeboten werden. Diese zweite Phase soll mit der Promotion abschließen.

Für die Studenten des ersten bis vierten Semesters sollen begleitend zu den Vorlesun­gen vermehrt Tutorien ange­boten werden. Zur Behebung von Engpässen im Lehrbetrieb sollen vermehrt Lehrbeauftrag­te beschäftigt werden. Außer­dem sollen zusätzlich Lehrauf­träge an Professoren und Assi­stenten vergeben werden, die hierfür Überstundenvergütung erhalten sollen. Frühestens nach dem zweiten und späte­stens nach dem vierten Seme­ster sollen alle Studenten eine Zwischenprüfung ablegen. Die Fachbereiche sollen auf die Studierbarkeit der Studienord­nungen verpflichtet wrden. Studieninhalte und-organisa­tion sollen ebenso wie die Zahl

der Prüfungsleistungen und die Anforderungen an die Exa­mensarbeit auf die Planstudien­zeit abgestimmt werden. Wenn die studienorganisatorischen Bedingungen ein Studium in der Planstudienzeit gewährlei­sten, kommen bei Überschrei­tung der Planstudienzeit um zwei Semester Studiengebüh­ren in Betracht. Für ein Zweit­

studium soll die Einführung_

von Studiengebühren geprüft werden.

Zur Begleitung der For­schungsarbeit der Graduierten sollen die Fachbereiche ein strukturiertes Graduiertenstu­dium anbieten, das teilweise durch Verlagerung aus den heutigen Diplom- und Magi­sterstudiengängen, teilweise durch neue, dem Graduierten­studium angemessene Kurse, Seminare und Kolloquien ent­steht. Das von der DFG durch­geführte Programm zur Förde­rung von Graduiertenkollegs soll von bisher 200 auf 600 Graduiertenkollegs aufge­stockt werden. Fachbereiche, die ein Graduiertenkolleg ein­richten, sollen sich zur Reform des Studiums verpflichen. Die jeweils auf Zeit eingerichteten Graduiertenkollegs sollen nur dann verlängert werden, wenn die Planstudienzeit für die er­ste Phase des Universitäts­studiums und die Drei-Jahres­Frist für das Graduiertenstu­dium eingehalten werden.

Zur Information der Öffentlich­keit sollen die Fachbereiche regelmäßig Lehrberichte mit den wichtigsten statistischen Daten über die Bedingungen und Leistungen in der Lehre vorlegen. Dazu gehören auch Ergebnisse der Bewertung der Studienziele, der Studienorga­nisation und der Lehre durch die Studenten und Absolven­ten.

Die hochschulinterne Evalua­

tion soll durch eine hoch­

schulexterne Evaluation durch

einen beim Wissenschafts­rat eingerichtetenAusschuß

Lehre aus Mitgliedern des

Wissenschaftsrates und Sach­

verständigen aus Hochschulen

und Berufspraxis ergänzt wer­den. Als besonders dringlich wird die Evaluation der inzwi­schen in großer Zahl an Uni­versitäten und Fachhochschu­len eingerichteten Aufbaustu­diengänge eingeschätzt, die die

Gesamtstudienzeit verlängern

und Ressourcen binden.

Die Stellung der Hochschul­leitungen und der Dekane soll durch längere Amtszeiten, at­traktive Amtszulage, mehr Kompetenzen bei der Mittel­vergabe und eine angemessene Personalausstattung der Deka­nate gestärkt werden. Die Dekane sollen für die Organi­sation der Lehre und der Prü­fungen, die Prüfungsämter, die Lehrbereiche und die Studien­beratung zuständig sein.

Die Finanzierung der Hoch­schulen und Fachbereiche soll sich stärker an den Leistungen in der Lehre orientieren. Krite­rien hierfür sind unter anderem die Zahl der Studenten in der Planstudienzeit, die Zahl der Examina und die Ergebnisse von Evaluationen.

Mit diesem Gesamtkonzept

spricht sich der WR für die Ver­

besserung der Studienbedingun­gen und den gezielten Ausbau der Fachhochschulen aus. Die

Thesen betonen die Verantwor­

tung der Hochschulen und ihrer

Professoren für die Lehre. Das

Bündel an Ausbau- und Reform­

maßnahmen soll angemessene

Strukturen für die qualifizierte

Ausbildung von 30% eines Al­

tersjahrgangs an den deutschen

Hochschulen schaffen.Die

Lehre muß an unseren Hochschu­

Fortsetzung auf S. 16