Heft 
(1.1.2019) 14
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Nr. 14/93 Seite 14

SOZIALES

Schließung der Kindertagesstätte auf dem Universitätsgelände in Golm zum 31.12.1993

Eigentlich hieß es im Juli, das Kündigungsschreiben für die Erzieher habe im Prinzip nur formalen Charakter, da die Ein­richtung ab 1.1.1994 nur in die Trägerschaft der Arbeiterwohl­fahrt wechselt. Also keine Beun­ruhigung für Erzieher, Eltern und Kinder. Nun ist aber nach umfangreichen Bemühungen innerhalb von wenigen Wochen eine völlig andere Entscheidung gefallen, eine endgültige, eine negative! Wie kam es dazu? Die Verhandlungspartner des Stu­dentenwerkes, Frau Bänsch und Frau Nießner, haben den Eltern am 23.9.1993 alle Verhand­lungsschritte bis zum Beschluß der Schließung verdeutlicht und vielfältige Fragen beantwortet. Die Finanzierung unserer Kin­dereinrichtung lief offiziell be­reits am 31.3.1993 aus. Die Fort­führung bis zum Jahresende wurde möglich durch die Zu­stimmung des Verwaltungsra­tes, durch Eltern- und Semester­beiträge. Ab 1.1.1994 stehen dem Studentenwerk für die Be­wirtschaftung keine Mittel mehr

zur Verfügung. Eine wie ur­sprünglich vorgesehene Über­nahme der Einrichtung durch die Arbeiterwohlfahrt wurde zu­rückgezogen, da sie sich für vier andere Kindertagesstätten in Potsdam entschieden hat.

Obwohl es im Mai noch sehr erfolgversprechend aussah, die Uni wollte die Räume kostenfrei zur Verfügung stellen und zu­sätzliche Betriebskosten über­nehmen, mangelt es nun doch noch an umfangreichen Beträ­gen. Das Kitagesetz besagt, daß 70% der Kosten vom Land ge­tragen werden müssen. Die rest­lichen 30% zuzüglich Personal­und Sachkosten können beim besten Willen nicht durch El­ternbeiträge erbracht werden. Der Bürgermeister der Kommu­ne Golm, der eine weitere Kin­dertagesstätte im Ort bewirt­schaftet, hat keine zusätzlichen Mittel. Seine Erzieher arbeiten für 60% des ihnen zustehenden Gehalts. Sponsoren hat das STW nicht gefunden, die über Jahre mitfinanzieren. Seit April wur­den die Eltern in die Existenz­

probleme der Kindereinrichtung miteinbezogen. Am 14.9.1993 tagte ein letztes Mal der Verwal­tungsrat mit den Vertretern des STW, und man sah sich gezwun­gen, diesen endgültigen Be­schluß zu fassen. Welche Um­setzungsmöglichkeiten für die 60 Kinder wurden angeboten? Es sind Kinder aus den Einzugs­bereichen Golm, Eiche, Pots­dam, Priort und Grube. Alle Kinder aus Golm(34) sollen von der Einrichtung der Kommune Golm übernommen werden. Erste Einwände von den Eltern wurden zugleich kundgetan(ein unsanierter Müllplatz im Um­feld; Qualifikation der Erzieher; laut Kitagesetz vorgeschriebene Bewegungs- und Spielflächen fraglich). Natürlich stellt sich den Betroffenen die Frage, wenn die Dringlichkeit einer neuen Kindertagesstätte für Ende 1994 steht, wie und wo sollen dann weitere 34 Kinder untergebracht und betreut werden? Vielleicht macht es die Dringlichkeit dann noch dringender! Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Kinder

der Kommune Golm bis zur Fertigstellung der neuen Ein­richtung in der Tagesstätte der Universität zu betreuen und hier die vorhandenen Mittel zuzu­steuern? Es wären die besten Be­dingungen für alle Kinder. Die Kinder von Eiche und Potsdam (24) könnten die Tagesstätte in der Geschwister-Scholl-Str. oder andere in Potsdam nutzen. Mit Sicherheit ist der Zeitauf­wand für die Eltern wesentlich höher. Die Kinder aus Grube und Priort sollen wahrscheinlich nach Töplitz gebracht werden.

Es ist sehr bedauerlich, daß die Bemühungen des STW um diese Einrichtung seit 1992 erfolglos waren, die Universität nicht al­leiniger Träger einer Kinderein­richtung sein kann und somit eine beispielhafte Kindertages­stätte, qualifizierte Erzieher und liebevoll umsorgte Kinder ein­fach aus dem Umfeld unserer sich neustrukturierenden Uni­versität Potsdam verschwinden.

Anne Baumann Gleichstellungsrat

UniModelContest

Zwölf Studentinnen und acht Studenten aus Berlin und Pots­dam stellten sich am 9. Oktober beim ersten UniModelContest einer Fachjury. Unter ihnen Julia Schulze(19) und Hartmut Breuer(27) von der Universität Potsdam. Sie studiert Geogra­phie und Geschichte, er promoviert im Bereich Rechtswissen­

schaft.

Foto: Manuel Kranert

Tendenzschutz für wissenschaftliche Mitarbeiter

Am 2. September hat der Land­tag ein Landespersonalvertre­lungsgesetz verabschiedet. Trotz der 10 000 Unterschrif­ten gegen den Regierungsent­wurf wurde aus tagespoliti­schen Gründen wie Aus­schaltung derstörenden Mit­bestimmung der Personalräte bei der Umstrukturierung der Verwaltungen des Landes und der Kommunen die große Chance vergeben, ein moder­nesLandespersonalvertre­tungsgesetz für Brandenburg in Kraft zu setzen.

Wie auch im alten Personalver­tretungsgesetz gilt für Mitar­beiter mit vorwiegend wissen­schaftlicher oder Kkünstleri­scher Tätigkeit, daß an Angele­

genheiten, die Sie betreffen, der Personalrat nur mitwirkt, wenn Sie einen Antrag auf Beteiligung des Personalrates stellen. Da der alte Antrag aus dem Jahre 1991 gegenstands­los geworden ist, müssen alle, die das wünschen, diesen neu­en Antrag stellen. Der Personalrat hat Vordrucke erarbeitet. Sie wurden an die uns bekannten Mitarbeiter ver­sandt. Das Personaldezernat war nicht in der Lage, uns aktu­elle Listen der wissenschaft­lichen Mitarbeiter zur Verfü­gung zu stellen. Wer einen sol­chen Vordruck deshalb nicht erhält, wird gebeten, im Perso­nalrat nachzufragen.

F. Albrecht