Heft 
(1.1.2019) 16
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Nr. 16/93 Seite 14

STUDENTEN

Satzung der Studentenschaft beschlossen

Der Koordinierungsrat der Fachschaften hat am 18. Okto­ber die Vorläufige Satzung der Studentenschaft beschlossen. Endlich werden die einen sa­gen,mir egal die anderen. Insbesondere für die Letzteren soll Inhalt und Werdegang der Satzung erklärt werden:

Eine Satzung wird vom Gesetz­geber gefordert. Sie muß die Aufgaben der Studentenschaft definieren, Strukturen festlegen und Prinzipien für Wahlen und Abstimmungen vorsehen. Der gesetzliche Rahmen dafür ist in Potsdam erfreulich weit gefaßt, Grund genug, eigene Vorstel­lungen zu verwirklichen.

Die Satzung wurde seit etwa ei­nem Jahr öffentlich diskutiert. Im Winter fertiggestellt, stand für den jetzigen StuRanur noch die Aufgabe, eine Urab­stimmung zur Bestätigung der Satzung durchzuführen. Minde­stens 16% der Studenten sollten sich an diese, Anfang Juni

Man hat es.

durchgeführte, Abstimmung auch noch erinnern. Eben diese Beteiligung wurde bei der Ent­scheidung erreicht, zu wenig, um das Ziel einer 25%-Beteili­gung zu erreichen. Das nächste Problem war ein formeller Feh­ler, der uns erst nach der Urab­stimmung auffiel. Zu unserer Entlastung: Auch ein Jurapro­fessor, der uns bei der Erarbei­tung der Satzung beraten hat, ist in diese Falle getappt. Im zwei­ten Anlauf setzten sich dann Vertreter der Fachschaften zu­sammen, um noch einmal Ver­änderungen zu diskutieren. Das alles führte dazu, daß erst jetzt eine beschlossene Satzung vor­liegt.

Ergebnis ist eine Satzung, die sich weitgehend auf während der Wende entstandene Ele­mente der Studentenvertretung berufen kann. Auf die Übernah­me typisch westlicher Struktu­ren wurde bewußt verzichtet. Dadurch hoffen wir, politische

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Grabenkämpfe und Aktionis­mus verhindern zu können.

Eine wichtige Stellung nehmen die Fachschaften ein. Durch sie soll ein Abheben der Studenten­vertreter verhindert werden, der Kontakt zu den Studierenden gewahrt werden. Demzufolge sollen wichtige Entscheidun­gen, wie die Festlegung des Haushaltes, die Wahl von Aus­schüssen und die Einsetzung von Ordnungen vom Koordi­nierungsrat der Fachschaften (KoRa) getroffen werden. Die Größe der Fachschaften be­stimmt darüber, wie viele Ver­treter in dieses Gremium ent­sandt werden. Bestehen bleibt nach wie vor der Studentenrat. Er wird sich mit derTagespoli­tik beschäftigen. Die Referen­ten des StuRa werden nach wie vor beraten, über die Unterstüt­zung von Projekten diskutieren und die Studentenschaft über Entwicklungen informieren. Der StuRa wird, wie gehabt, di­

rekt durch die Studenten ge­wählt, und das passiert schon Anfang Dezember wieder. Die Beteiligung aller soll durch Ur­abstimmung gewährleistet werden. Durch sie werden Empfehlungen abgegeben, die ab einer Zustimmung von 25% aller Studenten für alle Gremien der Studentenschaft bindend sind. Vor jeder Urabstimmung muß eine Vollversammlung durchgeführt werden, die über das zur Abstimmung stehende Thema informiert. Um die Sat­zung endgültig zu bestätigen ist noch in diesem Semester eine Urabstimmung über die Sat­zung durchzuführen. Was bleibt: Die Satzung nützt nie­mandem, wenn damit nicht ge­arbeitet wird. Daher können wir Euch nur bitten: Kandidiert für den StuRa, gründet Fachschaf­ten, laßt Euch zu den Gremien­wahlen der Universität aufstel­len. Stephan Telschow

für StuRa und KoRa

Frau auch.