Heft 
(1.1.2019) 02
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LAUDATIO

Nr. 2/94 - Seite 9

Auszüge aus der Laudatio zu Ehren Prof. Grawerts

Rolf Grawert wurde 1936 in Berlin geboren. Er wuchs in Braunschweig auf. Von da ging er nach Heidelberg und Mün­chen, studierte dort Rechts- und Wirtschaftswissenschaft. Nach der Ersten Juristischen Staats­prüfung (1960 in Heidelberg) war er ... Verwalter einer wis­senschaftlichen Assistentenstel­le am Lehrstuhl Gönnenwein, nach dessen Tod bei Forsthoff und bei Böckenförde. Im Juli 1966 erfolgte die Zweite Juristi­sche Staatsprüfung und die Pro­motion zum Dr. iuris utriusque in Heidelberg. Von 1966-1972 schlossen sich sechs Assisten­tenjahre bei Böckenförde an, dem Grawert 1969 nach Biele­feld folgte ... im Sommer 1972 erfolgte die Habilitation.

Eine Dozentenzeit von einem Semester in Bielefeld, dann zwei Semester Lehrstuhlvertre­tungen in Bochum und Mann­heim schlossen sich an, bis Gra­wert im Mai 1974 auf den Lehr­stuhl für Öffentliches Recht der Universität Bochum berufen wurde, den er bis heute innehat. ... In den letzten zwanzig Jahren hat Rolf Grawert... in wichtigen Funktionen der Akademischen Selbstverwaltung seiner Uni­versität gewirkt. ... Er ist seit 1978 Mitherausgeber und ge­schäftsführendes Redaktions­mitglied der wissenschaftlich hochangesehenen Zeitschrift Der Staat....

Seit der Wende wirkte Rolf Grawert... vor allem daran mit, mit den Herausforderungen die­ser epochalen Umwälzung in Deutschland fertigzuwerden. Unterstützt von anderen, zumal, aber nicht nur Bochumer Kolle­gen, kümmerte vor allem er sich in der ihm eigenen tatkräftigen und entschlossenen Art um den Aufbau der Fakultät ... und un­serer Universität, ja um den Neuaufbau des Hochschulwe­sens im Lande Brandenburg insgesamt. Die äußeren Daten hierzu können nur einen schwa­chen Einblick von dem persön­lichen Engagement und Einsatz vermitteln. ... 1991 wurde er

zum Vorsitzenden der Grün­dungskommission des Fachbe­reichs Rechtswissenschaft der Brandenburgischen Landes­hochschule Potsdam ernannt, war seit Inkrafttreten des Bran­denburgischen Hochschulgeset­zes der Gründungsdekan der Ju­ristischen Fakultät der Universi­tät Potsdam. Er trug in dieser Funktion weiterhin den größten Anteil der Aufbauarbeit für die­se neue Fakultät in personeller, sächlicher und rechtlicher Hin­sicht. Außerdem wurde er für die Fakultät in Gründung an­fangs sehr intensiv als akademi­scher Lehrer tätig, nahm die Prüfung des Diplomjuristen­gangs mit ab, beriet und betreu­te unsere Studenten. Erst als die Fakultät in einigermaßentrok- kenen Tüchern, wie er zu sa­gen pflegt, schien, gab er dieses Amt auf. Zugleich war er zum Vorsitzenden einer unabhängi­gen Gutachterkommission er­nannt worden, die die schwieri­ge Evaluierungsaufgabe zu er­ledigen hatte. Er war außerdem zum Mitglied des Gründungsse­nats der Universität Potsdam berufen und zum Stellvertreter des Gründungsrektors gewählt worden. Beide Ämter hatte er bis vor wenigen Tagen inne. Von 1992-1993 war er außer­dem Mitglied der Brandenbur­gischen Landeskommission für Hochschulen und Forschungs­einrichtungen und wurde 1993 in die neugegründete Branden- burgische Kommission für Wis­senschaft und Forschung beru­fen, in der er weiterhin für die Lehre in diesem Lande wirkt. Rolf Grawerts Verdienste um die Rechtswissenschaft liegen natürlich nicht nur auf dem Ge­biet des Wissenschaftsmanage­ments, sondern ... vor allem in seiner eigenen Forschungstätig­keit. Auch insoweit müssen an­gesichts der Fülle seines CEuv- res Hinweise auf einige Schwerpunkte seines Schaffens genügen, die zwangsläufig die Vielfalt seiner Interessengebie­te und der sie spiegelnden Pu­blikationen nur höchst unzu­

länglich skizzieren können. Lassen Sie mich drei sachliche Problemkreise in der zeitlichen Reihenfolge ihrer ersten Be­handlung durch Grawert an­sprechen.

Am Anfang stand die Arbeit bei Gönnenwein, und Gönnenwein steht von allem für sein post­hum erschienenes Lehrbuch Gemeinderecht, in dem Rolf Grawert in einer einleitenden *- Fußnote zuerst das Licht der rechtswissenschaftlichen Öf­fentlichkeit erblickte. ... Die hier begründete Neigung zum Kommunalrecht ... fand ihren vornehmsten Ausdruck in dem Mitbericht, den Grawert im Jah­re 1977 auf der Tagung der Ver­einigung der Deutschen Staats­rechtler halten durfte ... 1989 legte er die Monographie:Die Kommunen im Länderfinanz­ausgleich vor, vertrat die Lan­desregierung Schleswig-Hol­stein in dem letzten großen Verfassungsstreitverfahren zu dieser Frage ...

Die erste eigene Schrift, die Grawert vorlegte, war die im Jahre 1967 als Buch erschiene­ne DissertationVerwaltungs­abkommen zwischen Bund und Ländern in der Bundesrepublik Deutschland, die schon fünf Jahre vor KiskersKooperation im Bundesstaat erschien, die den kooperativen Föderalismus erst auf breiter Front bewußt machte.... Sie leistete in für eine Dissertation ungewöhnlich mu­tiger Weise nicht zuletzt auch rechtstatsächliche Pionierarbeit durch Dokumentation von über zweihundert solchen Abkom­men auf einem Gebiet, das noch 1980 imStaatsrecht Sterns alswenig erschlossen be­zeichnet wurde.

Rolf Grawert hatte ... zugleich die Basis zu dem zweiten Inter­essenschwerpunkt gelegt: Fra­gen der Bundesstaatlichkeit. Auch hier behandelte er unter anderem Probleme der Finanz­verfassung, beginnend mit einer Abhandlung:Finanzreform

und Bundesstaatsreform schon 1968, zuletzt mit einer noch im

Druck befindlichen Monogra­phie zu derHaushaltsnotlage der Länder. Als letzter Teilas­pekt sei der bis heute für die spezielle Problematik als Stan­dardbeitrag unverändert be­deutsame AufsatzKollisions­fälle und Geltungsprobleme im Verhältnis von Bundesrecht und Landesverfassung er­wähnt, den Grawert zusammen mit Böckenförde 1970 imAr­chiv des Öffentlichen Rechts publizierte. ...

Mit der Verfassungsgeschichte als dritten Schwerpunkt befaßte sich nach einem wichtigen Auf­satzHistorische Entwick­lungslinien des neuzeitlichen Gesetzesrechts ... vor allem die HabilitationsschriftStaat und Staatsangehörigkeit, die die Entstehung der letzteren auf­grund der Herausbildung der modernen Staatlichkeit unter­sucht. Auch diese Schrift ist für ihr spezielles Gebiet zum Stan­dardwerk geworden; nachdem Grawert u. a. 1984 dem Thema noch einmal eine ausführliche Abhandlung gewidmet hatte, wurde ihm folgerichtig auch der § 14Staatsvolk und Staatsan­gehörigkeit imHandbuch des Staatsrechts übertragen. Ansonsten erfassen seine histo­rischen Arbeiten vielfältige Fra­gen mit Akzenten zumal zu den Bereichen Gesetzgebung und Regierung, aber auch zur Ver­waltungsrechtspflege; zeitlich geht es primär um die neueste Verfassungsgeschichte mit Schwerpunkt auf dem 19. und 20. Jahrhundert, vom Ende des Alten Reiches über den Konsti- tutionalismus des 19. Jahrhun­derts, die Weimarer Republik und die nationalsozialistische Herrschaft ... Danach kann es niemanden überraschen, daß ihn zuletzt die Geschichte faszi­niert hat, die Gegenwart gewor­den ist - dies belegt nicht nur seine Abhandlung:Rechtsein­heit in Deutschland von 1991, sondern vor allem sein Einsatz für diese Potsdamer Fakultät.

Universitätsprofessor Dr. Michael Sachs