LAUDATIO
Nr. 2/94 - Seite 9
Auszüge aus der Laudatio zu Ehren Prof. Grawerts
Rolf Grawert wurde 1936 in Berlin geboren. Er wuchs in Braunschweig auf. Von da ging er nach Heidelberg und München, studierte dort Rechts- und Wirtschaftswissenschaft. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung (1960 in Heidelberg) war er ... Verwalter einer wissenschaftlichen Assistentenstelle am Lehrstuhl Gönnenwein, nach dessen Tod bei Forsthoff und bei Böckenförde. Im Juli 1966 erfolgte die Zweite Juristische Staatsprüfung und die Promotion zum Dr. iuris utriusque in Heidelberg. Von 1966-1972 schlossen sich sechs Assistentenjahre bei Böckenförde an, dem Grawert 1969 nach Bielefeld folgte ... im Sommer 1972 erfolgte die Habilitation.
Eine Dozentenzeit von einem Semester in Bielefeld, dann zwei Semester Lehrstuhlvertretungen in Bochum und Mannheim schlossen sich an, bis Grawert im Mai 1974 auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Bochum berufen wurde, den er bis heute innehat. ... In den letzten zwanzig Jahren hat Rolf Grawert... in wichtigen Funktionen der Akademischen Selbstverwaltung seiner Universität gewirkt. ... Er ist seit 1978 Mitherausgeber und geschäftsführendes Redaktionsmitglied der wissenschaftlich hochangesehenen Zeitschrift „Der Staat“....
Seit der Wende wirkte Rolf Grawert... vor allem daran mit, mit den Herausforderungen dieser epochalen Umwälzung in Deutschland fertigzuwerden. Unterstützt von anderen, zumal, aber nicht nur Bochumer Kollegen, kümmerte vor allem er sich in der ihm eigenen tatkräftigen und entschlossenen Art um den Aufbau der Fakultät ... und unserer Universität, ja um den Neuaufbau des Hochschulwesens im Lande Brandenburg insgesamt. Die äußeren Daten hierzu können nur einen schwachen Einblick von dem persönlichen Engagement und Einsatz vermitteln. ... 1991 wurde er
zum Vorsitzenden der Gründungskommission des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Brandenburgischen Landeshochschule Potsdam ernannt, war seit Inkrafttreten des Brandenburgischen Hochschulgesetzes der Gründungsdekan der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Er trug in dieser Funktion weiterhin den größten Anteil der Aufbauarbeit für diese neue Fakultät in personeller, sächlicher und rechtlicher Hinsicht. Außerdem wurde er für die Fakultät in Gründung anfangs sehr intensiv als akademischer Lehrer tätig, nahm die Prüfung des Diplomjuristengangs mit ab, beriet und betreute unsere Studenten. Erst als die Fakultät in einigermaßen „trok- kenen Tüchern“, wie er zu sagen pflegt, schien, gab er dieses Amt auf. Zugleich war er zum Vorsitzenden einer unabhängigen Gutachterkommission ernannt worden, die die schwierige Evaluierungsaufgabe zu erledigen hatte. Er war außerdem zum Mitglied des Gründungssenats der Universität Potsdam berufen und zum Stellvertreter des Gründungsrektors gewählt worden. Beide Ämter hatte er bis vor wenigen Tagen inne. Von 1992-1993 war er außerdem Mitglied der Brandenburgischen Landeskommission für Hochschulen und Forschungseinrichtungen und wurde 1993 in die neugegründete Branden- burgische Kommission für Wissenschaft und Forschung berufen, in der er weiterhin für die Lehre in diesem Lande wirkt. Rolf Grawerts Verdienste um die Rechtswissenschaft liegen natürlich nicht nur auf dem Gebiet des Wissenschaftsmanagements, sondern ... vor allem in seiner eigenen Forschungstätigkeit. Auch insoweit müssen angesichts der Fülle seines CEuv- res Hinweise auf einige Schwerpunkte seines Schaffens genügen, die zwangsläufig die Vielfalt seiner Interessengebiete und der sie spiegelnden Publikationen nur höchst unzu
länglich skizzieren können. Lassen Sie mich drei sachliche Problemkreise in der zeitlichen Reihenfolge ihrer ersten Behandlung durch Grawert ansprechen.
Am Anfang stand die Arbeit bei Gönnenwein, und Gönnenwein steht von allem für sein posthum erschienenes Lehrbuch „Gemeinderecht“, in dem Rolf Grawert in einer einleitenden *- Fußnote zuerst das Licht der rechtswissenschaftlichen Öffentlichkeit erblickte. ... Die hier begründete Neigung zum Kommunalrecht ... fand ihren vornehmsten Ausdruck in dem Mitbericht, den Grawert im Jahre 1977 auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtler halten durfte ... 1989 legte er die Monographie: „Die Kommunen im Länderfinanzausgleich“ vor, vertrat die Landesregierung Schleswig-Holstein in dem letzten großen Verfassungsstreitverfahren zu dieser Frage ...
Die erste eigene Schrift, die Grawert vorlegte, war die im Jahre 1967 als Buch erschienene Dissertation „Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern in der Bundesrepublik Deutschland“, die schon fünf Jahre vor Kiskers „Kooperation im Bundesstaat“ erschien, die den kooperativen Föderalismus erst auf breiter Front bewußt machte.... Sie leistete in für eine Dissertation ungewöhnlich mutiger Weise nicht zuletzt auch rechtstatsächliche Pionierarbeit durch Dokumentation von über zweihundert solchen Abkommen auf einem Gebiet, das noch 1980 im „Staatsrecht“ Sterns als „wenig erschlossen“ bezeichnet wurde.
Rolf Grawert hatte ... zugleich die Basis zu dem zweiten Interessenschwerpunkt gelegt: Fragen der Bundesstaatlichkeit. Auch hier behandelte er unter anderem Probleme der Finanzverfassung, beginnend mit einer Abhandlung: „Finanzreform
und Bundesstaatsreform“ schon 1968, zuletzt mit einer noch im
Druck befindlichen Monographie zu der „Haushaltsnotlage der Länder“. Als letzter Teilaspekt sei der bis heute für die spezielle Problematik als Standardbeitrag unverändert bedeutsame Aufsatz „Kollisionsfälle und Geltungsprobleme im Verhältnis von Bundesrecht und Landesverfassung“ erwähnt, den Grawert zusammen mit Böckenförde 1970 im „Archiv des Öffentlichen Rechts“ publizierte. ...
Mit der Verfassungsgeschichte als dritten Schwerpunkt befaßte sich nach einem wichtigen Aufsatz „Historische Entwicklungslinien des neuzeitlichen Gesetzesrechts“ ... vor allem die Habilitationsschrift „Staat und Staatsangehörigkeit“, die die Entstehung der letzteren aufgrund der Herausbildung der modernen Staatlichkeit untersucht. Auch diese Schrift ist für ihr spezielles Gebiet zum Standardwerk geworden; nachdem Grawert u. a. 1984 dem Thema noch einmal eine ausführliche Abhandlung gewidmet hatte, wurde ihm folgerichtig auch der § 14 „Staatsvolk und Staatsangehörigkeit“ im „Handbuch des Staatsrechts“ übertragen. Ansonsten erfassen seine historischen Arbeiten vielfältige Fragen mit Akzenten zumal zu den Bereichen Gesetzgebung und Regierung, aber auch zur Verwaltungsrechtspflege; zeitlich geht es primär um die neueste Verfassungsgeschichte mit Schwerpunkt auf dem 19. und 20. Jahrhundert, vom Ende des Alten Reiches über den Konsti- tutionalismus des 19. Jahrhunderts, die Weimarer Republik und die nationalsozialistische Herrschaft ... Danach kann es niemanden überraschen, daß ihn zuletzt die Geschichte fasziniert hat, die Gegenwart geworden ist - dies belegt nicht nur seine Abhandlung: „Rechtseinheit in Deutschland“ von 1991, sondern vor allem sein Einsatz für diese Potsdamer Fakultät.
Universitätsprofessor Dr. Michael Sachs