Heft 
(1.1.2019) 03
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Nr. 3/94 - Seite 4

KONZEPTE

Prorektor Prof. Dr. Manfred Görtemaker

Als Prorektor für akademische und studentische Angelegen­heiten möchte ich zur Verbes­serung von Lehre und Studium an der Universität Potsdam bei­tragen und diese Hochschule für Studentinnen und Studenten aus ganz Deutschland sowie zunehmend auch aus dem Aus­land attraktiv machen. In die­sem Zusammenhang ist eben­falls meine Absicht zu sehen, unsere Beziehungen zu den Berliner Universitäten zu inten­sivieren (und beispielsweise die gegenseitige Anerkennung von Seminarscheinen und Prü­fungsleistungen anzustreben) sowie in enger Zusammenar­beit mit dem Akademischen Auslandsamt der Unversität die Kontakte zu akademischen Ein­richtungen im Ausland zu för­dern, um das Ansehen der Uni­versität Potsdam über die Gren­zen unseres Landes hinaus zu vergrößern.

Im Mittelpunkt meiner Arbeit in den kommenden Monaten wird jedoch zunächst die Bera­tung und Verabschiedung von Rahmenprüfungsordnungen und Studienordnungen in den einzelnen Fächern stehen, um den Studierenden eindeutige

Richtlinien an die Hand zu ge­ben. Die Studentinnen und Stu­denten sollen damit nicht nur mehr Sicherheit für ihre Arbeit gewinnen, sondern auch die Möglichkeit erhalten, ihr Studi­um innerhalb der Regelstudien­zeit zu beenden.

Bei den Magisterstudiengängen wurde bereits viel Vorarbeit ge­leistet. Die Magisterprüfungs­ordnung (MPO) liegt vor, so daß es nunmehr vor allem dar­auf ankommt, die Studienord­nungen der einzelnen Fächer den Bestimmungen der MOP anzupassen. Dies soll mög­lichst noch im Verlauf des Sommersemesters 1994 ge­schehen. Bei den Diplomstudi­engängen werden wir etwas mehr Zeit brauchen, weil für einzelne Fächer Sonderrege­lungen gefunden werden müs­sen. Auch hier möchte ich je­doch möglichst bald zu Ergeb­nissen kommen, um im Interes­se der Studierenden Klarheit zu schaffen.

Schwierigkeiten gibt es nach wie vor bei den Lehramtsstudi­engängen, bei denen wir natür­lich auf die Kooperationsbereit­schaft des Bildungsministeri­ums angewiesen sind.

Die Universität hat hier zwar eine Zwischenprüfungsord­nung beschlossen, nach der wir auch lehren und prüfen können. Leider steht die endgültige Fas­sung der Lehramtsprüfungsord­nung für das Staatsexamen im­mer noch aus, die in der Verant­wortung des Bildungsministeri­ums liegt. Hier kann ich mich nur bemühen, zu mahnen und zu drängen. Aber die notwendi­gen Entscheidungen müssen im Ministerium selbst betroffen werden.

Besonders problematisch ist der gesamte Bereich der Leh­rerfort- und Lehrerweiterbil­dung. Es fehlen dazu bisher jegliche Regelungen, die eine längerfristige Planung ermögli­chen würden. Allerdings kann man bereits jetzt absehen, daß der zweifellos vorhandene Be­darf mit den derzeitigen Mitteln von der Universität nicht zu decken ist. Was wir hier bisher tun, ist im Einzelfall mit viel Engagement verbunden und al­ler Ehren wert, aber insgesamt sowohl für die betroffenen Leh­rer als auch für die beteiligten Dozenten noch ohne eindeutige Perspektive.

Schließlich will ich noch drei Punkte kurz nennen, die in nächster Zeit ebenfalls disku­

tiert werden dürften, wobei of­fen ist, zu welchen Ergebnissen wir dabei kommen:

1. Für das Sommersemester wird von den Studenten und Dozenten in der Soziologie ein Projekt zur Evaluation der Leh­re angestrebt, das möglicher­weise auf die Gesamtuniversi­tät übertragen werden könnte.

2. Als ein möglicher zusätzli­cher Studienabschluß könnte einBaccalaureus Artium (B. A.) nach dem Grundstudi­um bzw. dem 6. Semester ein­geführt werden. Ein entspre­chender Beschluß des Grün­dungssenates liegt vor. Jetzt müssen wir sehen, welches In­teresse daran in den einzelnen Fächern besteht bzw. inwieweit dieser Beschluß von den neu gewählten Gremien getragen wird.

3. Bei den Juristen besteht die Möglichkeit, bereits vor Ab­schluß der Regelstudienzeit in einemFreiversuch einen Prü­fungsanlauf zu unternehmen, der im Falle seines Scheiterns nicht angerechnet wird. Hier wird zu prüfen sein, ob sich die­ses Modell mit dem Ziel der Studien-Zeitverkürzung auf an­dere Fächer anwenden läßt.

Prorektor Prof. Dr. Gerhard Kempter

Als Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nach­wuchs sehe ich es verständli­cherweise als meine Hauptauf­gabe an, die Forschung in allen 5 Fakultäten sowohl in der Breite als auch in der Spitze so zu fördern, daß sie im nationa­len und internationalen Ver­gleich in der Lage ist, unsere junge Universität zu repräsen­tieren und zu stabilisieren. Der wissenschaftliche Nachwuchs, der unter der verantwortlichen Leitung der Professoren und auch unter Nutzung der Erfah­rungen vieler Angehöriger des Mittelbaus heranzuziehen ist, wird in dieser Entwicklung eine entscheidende Rolle spielen. Sachkundige Beratung und Un­terstützung verspreche ich mir

von der Zusammenarbeit mit der Ständigen Kommission für Forschung und wissenschaftli­chen Nachwuchs (FNK), in der Professoren, Studierende, wis­senschaftliche und technische Mitarbeiter vertreten sind. Planmäßige Überlappungen mit den Aufgaben des Prorek­tors für Lehre und Studium sehe ich in der Förderung zu­nehmender studentischer For­schungsleistungen vom Grund- über das Hauptstudim bis hin zum Promotionsstudium.

Die finanziellen und damit mehr oder weniger materiellen Voraussetzungen für eine For­schungsarbeit von hoher Quali­tät werden die Professoren durch Einwerbung von Dritt­mitteln verschiedenster Art aus

unterschiedlichsten Quellen selbst schaffen müssen. Ge­meinsam mit dem Prorektor für Entwicklungsplanung und Fi­nanzen wird es aber möglich sein, außergewöhnlich innova­tive Forschungsgruppen mit internationaler Relevanz in Fi­nanz-, Bau- und Raumfragen besonders zu unterstützen. Prädestiniert dafür sind inter­disziplinäre Forschungsgrup­pen, die organisatorisch unter­stützt werden durch die Konzi­pierung wissenschaftlicher Zentren. Exemplarisch seien die Zentren für Nichtlineare Dynamik und für Kognitive Studien genannt, die gerade er­folgreich zur Spitze streben. Wissenschaftliche Bindeglie­der zwischen allen Fakultäten werden die Zentren für Gerech­tigkeitsforschung und für Um­

weltwissenschaften sein, zwi­schen der Juristischen und der Wirtschafts- und Sozialwissen­schaftlichen Fakultät das Kom­munalwissenschaftliche Insti­tut, und intrauniversitär die Zentren für Lehr- und Lernfor­schung, für Jugend- und Sozia­lisationsforschung und für Päd­agogische Forschung und Leh­rerbildung, die essentiell sind für das universitätsprofilbe­stimmende Potsdamer Modell der Lehrerbildung.

In diesen Tagen erhalten fast 200 WIPianer, das heißt wis­senschaftliche und technische Mitarbeiter der aufgelösten Akademie der Wissenschaften, bis zum Ende des Wissen­schaf tler-Integrations-Pro­gramms (WIP) im Rahmen des Hochschulerneuerungspro- gramms (HEP), das heißt bis