Heft 
(1.1.2019) 04
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STRUKTUR

Nr. 4/94 - Seite 3

Akademische Selbstverwaltung - was ist das eigentlich?

Mit der Beendigung der Grün­dungsphase der Universität Potsdam ist auch ein neuer Ab­schnitt in der Gestaltung des all­täglichen Miteinanders der Mit­glieder der Universität Potsdam eingetreten: Die aktive Arbeit der akademischen Selbstver­waltung der Hochschule hat ih­ren erfolgreichen Beginn gefun­den.

I. Mitglieder

Die Universität Potsdam ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Ge­staltung des Innenverhältnisses nach eigenen Regeln (Satzungs­recht). Die Mitglieder dieser Personenkörperschaft werden vom Brandenburgischen Hoch­schulgesetz (BBHG) in fol­gende vier Mitglieder-(Sta- tus)gruppen aufgeteilt: Professoren und Hochschuldo­zenten

wissenschaftliche Mitarbeiter usw. (der sog.Mittelbau) Studierende

sonstige Mitarbeiter (techni­sches Personal und Verwal­tungspersonal)

Diese Statusgruppen wählen für die Vertretung ihrer Interessen und Wahrnehmung ihrer Rechte in den vom Gesetzgeber vorge­gebenen Gremien der akademi­schen Selbstverwaltung nach Gruppen getrennt für eine be­stimmte Amtsperiode Vertreter.

II. Gremien

Das BBHG fordert die Wahl folgender zentraler Hochschul­gremien:

Konzil (59 Mitglieder; davon 30 Prof., 12 WM, 12 St, 5 SM) Senat (11 Mitglieder; der Rektor, 5 Prof., 2 WM, 2 St und 1 SM) Fakultätsräte (11 Mitglieder; der Dekan, 5 Prof., 2 WM, 2 St und 1 SM)

Die Amtszeit der gewählten Gremienmitglieder dauert zwei Jahre, die der Studierenden ein Jahr. Die Amtszeit des Rektors, der vom Konzil auf Vorschlag des Senats gewählt wird, sowie der drei Prorektoren beträgt vier Jahre.

Darüber hinaus können weitere Gremien eingerichtet werden, wovon die Ständigen Kommis­sionen des Senats die wichtig­sten sind. Hier führt in der Re­gel ein Prorektor den Vorsitz. Diese Kommissionen beraten den Senat und das Rektorat und bereiten Entscheidungen des Senats vor. Das bedeutet, daß dort alle für die Zukunft der Universität wichtigen Entschei­dungen vorberaten werden, wo­bei der Sachverstand aller Sta­tusgruppen als auch in großem Umfang die Interessen aller Fa­kultäten berücksichtigt werden. Die abschließenden Entschei­dungen trifft natürlich der Se­nat.

Derzeit hat der Senat folgende Ständige Kommissionen einge­richtet, weitere sind möglich: Kommission für Entwicklungs­planung und Finanzen (EPK) Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK)

Kommission für Lehre und Stu­dium (LSK)

Kommission für das Biblio­thekswesen (BWK)

III. Weitere Gremien und Be­auftragte

Über diese akademischen Gre­mien hinaus sind verschiedene Gremien und Beauftragte tätig, die auf unterschiedlichen recht­lichen Grundlagen hin tätig sind:

Gemeinsamer Wahlausschuß

(Wahlordnung; führt die Wahl aller zentraler Hochschulgremi­en durch und überwacht die Wahl des Rektors und der Pro­rektoren)

Personalräte (Personalvertre­tungsgesetz; Vertretung des wissenschaftlichen und nicht­wissenschaftlichen Personals gegenüber dem Arbeitgeber, vertreten nicht Professoren und Studierende)

Gleichstellungsbeauftragte

(BBHG; Vertretung der Interes­sen aller weiblichen Universi­tätsangehörigen)

Behindertenbeauftragter

(BBHG; Vertretung der Interes­sen aller behinderter Universi­tätsangehöriger) Studentenrat/Koordinie­rungsausschuß/Fachschafts­räte (Vertretung der Interessen der Studierenden in der Teilkör­perschaft der UniversitätStu­dentenschaft)

Ausschuß zur Vergabe von

Promotionsstipendien

BAföG-Förderungsausschuß

Diese Aufzählung erhebt kei­nen Anspruch auf Vollzählig­keit.

IV. Universitätsverwaltung

Zur Unterstützung der Tätigkeit aller zentralen Gremien und na­türlich auch zur Beratung und materiellen Unterstützung (so­weit es die angespannte Haus­haltssituation der Hochschule zuläßt) der Gremienmitglieder ist seit Januar 1993 in der zen­tralen Uni versitäts Verwaltung im Bereich des Dezernates 2 eine Abteilung für Akademi­sche Angelegenheiten einge­richtet worden. Dort finden sich u. a. die Geschäftsstellen des Senats, des Konzils, des Wahl­ausschusses und der Ständigen Kommissionen; weiterhin wer­den dort die Berufungsangele­

genheiten sowie Habilitations­und Promotionsverfahren (der­zeit der Philosophischen Fakul­täten und der Math.-Nat. Fakul­tät) verwaltungsmäßig betreut. Die entsprechende Unterstüt­zung und Beratung der Gremi­enmitglieder auf Fakultätsebene wird von den Dekanatsverwal­tungen durchgeführt.

V. Schlußbemerkung

Da eine Universität nur so gut sein kann, wie ihre Selbstver­waltungsgremien effektiv sind, sollte jedem Hochschulmitglied die Beteiligung an der Organi­sation und Ausgestaltung seines Arbeits- bzw. Studienplatzes selbstverständlich sein. Deswe­gen hier noch einmal der Auf­ruf: Beteiligen Sie sich durch Teilnahme an den Gremien­wahlen am demokratischen Willensbildungsprozeß, kandi­dieren Sie stellvertretend für Ihre Gruppenmitglieder zu den regelmäßig stattfindenden Wahlen, bzw. interessieren Sie sich für die Mitarbeit in den Kommissionen des Senates und der Fakultätsräte. Lassen Sie nicht andere für sich entschei­den, engagieren Sie sich für Ihre eigenen Interessen!

Peter Brestrich Geschäftsstelle des Senates

44. Nobelpreisträgertagung

Die 44. Tagung der Nobelpreis­träger in Lindau vom 27. Juni bis 1. Juli 1994 ist der Physik gewid­met. Zu dieser Veranstaltung ha­ben sich bereits 24 Laureaten aus Europa, Japan und den USA ange­meldet, die über ihre Arbeiten be­richten werden.

Die Vortragsthemen behandeln ein weites Spektrum von der aktu­ellen physikalischen Forschung bis zu allgemeinen philosophi­schen Fragestellungen. So werden Fachvorträge über Laser, nichtli­neare Optik, Hochenergiephysik und Halbleiterphysik gehalten. In allgemeineren Beiträgen wird der zukünftige Stellenwert der Grundlagenforschung diskutiert. In einem weiteren Vortrag wird

auf die naturwissenschaftliche Ausbildung eingegangen und die Frage erörtert, was Newton und Michelangelo gemeinsam haben. Schließlich wird der Zeitbegriff vor dem Hintergrund der Ent­wicklung des Kosmos behandelt. Wie jedes Jahr werden für das persönliche Gespräch zwischen den Preisträgern und Studenten an allen Tagen Veranstaltungen an­geboren.

Die Anmeldung von je zehn Stu­denten oder Assistenten pro Uni­versität ist vom 2, bis 30. Mai 1994 bei den Physikfachbereichs- vertretern möglich. Die erforderli­chen Unterlagen werden den De­kanaten zugeleitet.

Pressemitteilung