STRUKTUR
Nr. 4/94 - Seite 3
Akademische Selbstverwaltung - was ist das eigentlich?
Mit der Beendigung der Gründungsphase der Universität Potsdam ist auch ein neuer Abschnitt in der Gestaltung des alltäglichen Miteinanders der Mitglieder der Universität Potsdam eingetreten: Die aktive Arbeit der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule hat ihren erfolgreichen Beginn gefunden.
I. Mitglieder
Die Universität Potsdam ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Gestaltung des Innenverhältnisses nach eigenen Regeln (Satzungsrecht). Die Mitglieder dieser Personenkörperschaft werden vom Brandenburgischen Hochschulgesetz (BBHG) in folgende vier Mitglieder-(Sta- tus)gruppen aufgeteilt: Professoren und Hochschuldozenten
wissenschaftliche Mitarbeiter usw. (der sog. „Mittelbau“) Studierende
sonstige Mitarbeiter (technisches Personal und Verwaltungspersonal)
Diese Statusgruppen wählen für die Vertretung ihrer Interessen und Wahrnehmung ihrer Rechte in den vom Gesetzgeber vorgegebenen Gremien der akademischen Selbstverwaltung nach Gruppen getrennt für eine bestimmte Amtsperiode Vertreter.
II. Gremien
Das BBHG fordert die Wahl folgender zentraler Hochschulgremien:
Konzil (59 Mitglieder; davon 30 Prof., 12 WM, 12 St, 5 SM) Senat (11 Mitglieder; der Rektor, 5 Prof., 2 WM, 2 St und 1 SM) Fakultätsräte (11 Mitglieder; der Dekan, 5 Prof., 2 WM, 2 St und 1 SM)
Die Amtszeit der gewählten Gremienmitglieder dauert zwei Jahre, die der Studierenden ein Jahr. Die Amtszeit des Rektors, der vom Konzil auf Vorschlag des Senats gewählt wird, sowie der drei Prorektoren beträgt vier Jahre.
Darüber hinaus können weitere Gremien eingerichtet werden, wovon die Ständigen Kommissionen des Senats die wichtigsten sind. Hier führt in der Regel ein Prorektor den Vorsitz. Diese Kommissionen beraten den Senat und das Rektorat und bereiten Entscheidungen des Senats vor. Das bedeutet, daß dort alle für die Zukunft der Universität wichtigen Entscheidungen vorberaten werden, wobei der Sachverstand aller Statusgruppen als auch in großem Umfang die Interessen aller Fakultäten berücksichtigt werden. Die abschließenden Entscheidungen trifft natürlich der Senat.
Derzeit hat der Senat folgende Ständige Kommissionen eingerichtet, weitere sind möglich: Kommission für Entwicklungsplanung und Finanzen (EPK) Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK)
Kommission für Lehre und Studium (LSK)
Kommission für das Bibliothekswesen (BWK)
III. Weitere Gremien und Beauftragte
Über diese akademischen Gremien hinaus sind verschiedene Gremien und Beauftragte tätig, die auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen hin tätig sind:
Gemeinsamer Wahlausschuß
(Wahlordnung; führt die Wahl aller zentraler Hochschulgremien durch und überwacht die Wahl des Rektors und der Prorektoren)
Personalräte (Personalvertretungsgesetz; Vertretung des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals gegenüber dem Arbeitgeber, vertreten nicht Professoren und Studierende)
Gleichstellungsbeauftragte
(BBHG; Vertretung der Interessen aller weiblichen Universitätsangehörigen)
Behindertenbeauftragter
(BBHG; Vertretung der Interessen aller behinderter Universitätsangehöriger) Studentenrat/Koordinierungsausschuß/Fachschaftsräte (Vertretung der Interessen der Studierenden in der Teilkörperschaft der Universität „Studentenschaft“)
Ausschuß zur Vergabe von
Promotionsstipendien
BAföG-Förderungsausschuß
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollzähligkeit.
IV. Universitätsverwaltung
Zur Unterstützung der Tätigkeit aller zentralen Gremien und natürlich auch zur Beratung und materiellen Unterstützung (soweit es die angespannte Haushaltssituation der Hochschule zuläßt) der Gremienmitglieder ist seit Januar 1993 in der zentralen Uni versitäts Verwaltung im Bereich des Dezernates 2 eine Abteilung für Akademische Angelegenheiten eingerichtet worden. Dort finden sich u. a. die Geschäftsstellen des Senats, des Konzils, des Wahlausschusses und der Ständigen Kommissionen; weiterhin werden dort die Berufungsangele
genheiten sowie Habilitationsund Promotionsverfahren (derzeit der Philosophischen Fakultäten und der Math.-Nat. Fakultät) verwaltungsmäßig betreut. Die entsprechende Unterstützung und Beratung der Gremienmitglieder auf Fakultätsebene wird von den Dekanatsverwaltungen durchgeführt.
V. Schlußbemerkung
Da eine Universität nur so gut sein kann, wie ihre Selbstverwaltungsgremien effektiv sind, sollte jedem Hochschulmitglied die Beteiligung an der Organisation und Ausgestaltung seines Arbeits- bzw. Studienplatzes selbstverständlich sein. Deswegen hier noch einmal der Aufruf: Beteiligen Sie sich durch Teilnahme an den Gremienwahlen am demokratischen Willensbildungsprozeß, kandidieren Sie stellvertretend für Ihre Gruppenmitglieder zu den regelmäßig stattfindenden Wahlen, bzw. interessieren Sie sich für die Mitarbeit in den Kommissionen des Senates und der Fakultätsräte. Lassen Sie nicht andere für sich entscheiden, engagieren Sie sich für Ihre eigenen Interessen!
Peter Brestrich Geschäftsstelle des Senates
44. Nobelpreisträgertagung
Die 44. Tagung der Nobelpreisträger in Lindau vom 27. Juni bis 1. Juli 1994 ist der Physik gewidmet. Zu dieser Veranstaltung haben sich bereits 24 Laureaten aus Europa, Japan und den USA angemeldet, die über ihre Arbeiten berichten werden.
Die Vortragsthemen behandeln ein weites Spektrum von der aktuellen physikalischen Forschung bis zu allgemeinen philosophischen Fragestellungen. So werden Fachvorträge über Laser, nichtlineare Optik, Hochenergiephysik und Halbleiterphysik gehalten. In allgemeineren Beiträgen wird der zukünftige Stellenwert der Grundlagenforschung diskutiert. In einem weiteren Vortrag wird
auf die naturwissenschaftliche Ausbildung eingegangen und die Frage erörtert, was Newton und Michelangelo gemeinsam haben. Schließlich wird der Zeitbegriff vor dem Hintergrund der Entwicklung des Kosmos behandelt. Wie jedes Jahr werden für das persönliche Gespräch zwischen den Preisträgern und Studenten an allen Tagen Veranstaltungen angeboren.
Die Anmeldung von je zehn Studenten oder Assistenten pro Universität ist vom 2, bis 30. Mai 1994 bei den Physikfachbereichs- vertretern möglich. Die erforderlichen Unterlagen werden den Dekanaten zugeleitet.
Pressemitteilung