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(1.1.2019) 07
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PERSONALRAT

Nr. 7/94 - Seite 3

Hone Wahlbeteiligung gewünscht

Personalrat legte letzten Tätigkeitsbericht vor

Prof. Mitzner äußerte aus Anlaß seiner Wahl zum Rektor kürz­lich in der PUZ (3/94) den Wunsch, daß sich an unserer Universität alle Angehörigen wohlfühlen mögen. Dies in sei­ner Vielschichtigkeit wenig­stens annähernd zu realisieren, erfordert nicht zuletzt einen starken und kompetenten Perso­nalrat. Die Legislaturperiode des im Oktober 1990 gewählten Gremiums läuft in Kürze ab. Über die seit Juli 1993 ausgeüb­te Tätigkeit wurde auf einer Per­sonalversammlung am 22. März 1994 berichtet. Arbeitsschwerpunkte Drei Schwerpunkte standen im Mittelpunkt der zurückliegen­den Arbeit des Personalrates:

1. Beratung der Kollegen bei persönlichen Entscheidungen und im Falle sie betreffender Maßnahmen der Universitäts­leitung,

2. Sicherung der Mitbestim­mung und Mitwirkung bei strukturellen Veränderungen und Entscheidungen zur Perso­nalentwicklung an der Univer­sität und

3. Mitwirkung bei arbeitsorga­nisatorischen Maßnahmen.

Auf Grund der Situation an der Hochschule vollzog sich ein Großteil der Personalratstätig­keit in den unterschiedlichen Gremien, die sich mit der Aus­wahl bei Einstellungen, mit Umsetzungen und anderen Per­sonalentscheidungen befaßten. Vertreter des Personalrates nah­men beratend teil, um unge­rechtfertigte Benachteiligungen von Bewerbern zu verhindern. Positiv merkte Dr. Fred Al- brecht, Vorsitzender des Perso­nalrates, an, daß die Universi­tätsbibliothek, die Verwaltung und die Sekretariate personell erheblich verstärkt wurden. Durch das Wissenschaftier- Integrationsprogramm sind 150 Wissenschaftler und ca. 40 technische Mitarbeiter seit 1. Januar 1994 befristet bis

31. Dezember 1996 an der Uni­versität beschäftigt. Personalfragen Bekanntermaßen mußten die Personalprobleme im Bereich der wissenschaftlichen Mitar­beiter einen wesentlichen Ar­beitsanteil einnehmen. Dazu führte Dr. Albrecht folgendes aus:Die Tätigkeit einer Reihe von Fachkommissionen und ei­ner zentralen Kommission zur Bedarfsanpassung für die wis­senschaftlichen Mitarbeiter kul­minierte im Herbst in der Ent­scheidung, daß 345 Wissen­schaftler den Stellen der vom Ministerium bestätigten Bin­nenstruktur der Universität zu­geordnet werden können und 84 nicht. Es ist nachvollziehbar, daß die Universität der Auffas­sung ist, in einigen Bereichen zuviel Personal zu haben und neue Bereiche nicht oder nur unzureichend ausstatten kann. Unter den Sonderkündigungs­regelungen des Einigungsver­trages sahen die Verantwortli­chen für sich lediglich den Weg, über Entlassungen den Perso­nalabbau zu realisieren, ohne - wie von uns angeregt - zu prü­fen, welche anderen Möglich­keiten zur Entspannung der Per­sonalsituation genutzt werden müssen. In der Folge dieses Herangehens wurde vom MWFK beim zuständigen Hauptpersonalrat für 75 Wis­senschaftler ein Antrag auf Zu­stimmung zur Kündigung ge­stellt. Hier wurde erstmalig zu­mindest teilweise sichtbar, wie die Kommission geurteilt hatte. 45 Kollegen sollten wegen mangelnder fachlicher Eignung und 30 wegen mangelnden Be­darfs entlassen werden. Die Kündigungsbegründungen wa­ren auch unter Berücksichti­gung des Einigungsvertrages unzureichend.

Nach der Einschaltung des Hauptpersonalrates und der Ei­nigungsstelle beim MWFK wurden die Kündigungen zu­

rückgezogen. Der Personalrats­vorsitzende konstatierte, nicht Formfehler des Ministeriums, sondern sachliche Gründe hät­ten zum Scheitern der Kündi­gungsbegehren geführt. Kri­tisch vermerkte er in diesem Zu­sammenhang, daß den Festle­gungen der Strukturkommissi­on Transparenz der Entschei­dungen fehlten sowie Beteili­gungsrechte des Personalrates

Personalratsvorsitzender Dr. Fred Albrecht berichtete

Foto: Tribukeit

verletzt wurden. So wissen die meisten Wissenschaftler bis zum heutigen Tage nicht, wel­che Zuordnungsempfehlungen, die einseitig oder unangemes­sen sein können, der Grün­dungssenat für sie getroffen hat. Arbeitsorganisatorische Re­gelungen

Hinsichtlich arbeitsorganisato­rischer Regelungen konnte im September 1993 eine Dienst­vereinbarung über eine neue moderne Telekommunikations­anlage abgeschlossen werden. Noch sind allerdings die Forma­litäten über die Bezahlung der privat verursachten Telefonge­bühren nicht vollständig ge­klärt. - Nach langwierigen Ver­handlungen dürfte der Einfüh­rung der Gleitarbeitszeit für Be­schäftigte in Technik und Ver­waltung ab 1. Mai 1994 nichts mehr im Wege stehen.

Personalrätewahlen

Bezug nehmend auf die Mitte Mai stattfindenden Personalrä­tewahlen appellierten sowohl Dr. Albrecht als auch die Ver­treterin der GEW, Dr. Uta Sün­dig, an alle, sich als Wähler und auch als Kandidaten zu beteili­gen. Angestrebt werden ge­mischte Listen von GEW, ÖTV und Nichtmitgliedem. Das Bei­spiel der verhinderten Kündi­gungen zeigt zumindest die par­tielle Wirksamkeit des Perso­nalrates im Interesse der Be­schäftigten. Nach dem Willen des Gesetzgebers wird es zu­künftig an der Universität drei verschiedene Personalräte ge­ben. Das Landespersonalvertre­tungsgesetz schreibt je einen für das Personal in Technik und Verwaltung sowie für die wis­senschaftlichen Mitarbeiter vor. Für Fragen, die beide Personal­räte betreffen, wird zusätzlich ein Gesamtpersonalrat gewählt. Prorektor Prof. Dr. Gerhard Kempter schätzte die Zusam­menarbeit zwischenDienst­herren und Personalrat trotz vorhandener Reibungen als teil­weise harmonisch ein. Dr. Al­brecht charakterisierte sie als relativ vernünftig, wenn­gleich der Informationsfluß von seiten der Universitätsleitung nicht immer ausreichte.

Dr. Barbara Eckardt

Neuwahlen

Auf der Grundlage eines Be­schlusses der letzten Sitzung des Fachbereichsrates Slavistik vom 18. Februar 1994 wählte die Sta­tusgruppe der Professoren und Hochschuldozenten am 17. März 1994 den Geschäftsführenden Di­rektor und seinen Stellvertreter. Neuer (und alter) Institutsdirektor ist Prof. Dr. Dr. h. c. Walter Witt; zu seinem Stellvertreter wurde Prof. Dr. Peter Kosta ge­wählt. Die Amtsübergabe erfolgte am 6. April 1994 auf der konstitu­ierenden Sitzung des neuen Insti­tutsrates.