Heft 
(1.1.2019) 09
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Nr. 9/94 - Seite 4

WAHLEN

Gremienwahlen an der Universität

Potsdam

Was? Fakultätsräte Senat Konzil

Gleichstellungsbeauftragte

Wann? Die Wahl der Mitglieder aller zentralen Hochschulgremien für die Amtszeit vom 1. Oktober 1994 bis zum 30. September 1996 und der Gleichstellungsbeauftragten für die Amtszeit bis zum 30. September 1998 findet einheitlich für alle Mitgliedergruppen an folgenden Tagen statt:

Dienstag, den 21. Juni 1994 Mittwoch, den 22. Juni 1994 Donnerstag, den 23. Juni 1994

- jeweils in der Zeit von 9-15 Uhr -

Wo? Wahlbezirke sind die Fakultäten der Universität und die Zentralebene.

In letzterer wählen die Mitglieder der Universitätsverwaltung, der Universitätsbibliothek und der weiteren wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen zentralen Einrichtungen.

Wahlorte sind für die

- Juristische Fakultät

- Philosoph. Fakultät I

- Philosoph. Fakultät II

- Math.-Nat. Fakultät

- Wirtsch.-Soz. Fakultät

- Zentralebene

Uni-Komplex III August-Bebel-Str. 89 Hauptgebäude, Raum 207 Uni-Komplex II Bereich Golm

Haus 13 (Großer Sitzungssaal)

Uni-Komplex II Bereich Golm

Haus 13 (Großer Sitzungssaal)

Uni-Komplex I Am Neuen Palais 10

Haus 08, Raum 181 (alte Professorenmensa) Uni-Komplex III August-Bebel-Str. 89 Hauptgebäude, Raum 119 Am Neuen Palais 10

Haus 09, Raum 1.19 (Kleiner Sitzungssaal)

Wer? Wahlberechtigt und wählbar für die Gremien sind alle Mitglieder, die hauptberuflich an der Universität Potsdam beschäftigt bzw. eingeschrieben sind. Wahlberechtigt und wählbar für die Gleichstellungsbeauftragte sind alle weiblichen Mitglieder, die hauptberuflich an der Universität Potsdam beschäftigt bzw. eingeschrieben sind.

Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis geführt wird. Dieses liegt

vom 4. Mai 1994 bis 17. Mai 1994

in der Geschäftsstelle des Wahlausschusses und in den Wahlbezirken bei den Dekanatsver­waltungen aus.