WAHLEN
Nr. 9/94 - Seite 5
Einsprüche und Erklärungen über die Gruppen- bzw. Fakultätszugehörigkeit müssen bis zum
17. Mai 1994,15.00 Uhr,
abgegeben werden; sonst gilt die Zuordnung im Wählerverzeichnis.
Wen? Wahlvorschläge nach amtlichen Vordrucken, die eindeutig erkennen lassen, für welche Wahl und für welche Gruppe sie gelten sollen, müssen spätestens am
17. Mai 1994,12.00 Uhr,
bei der Wahl der Fakultätsräte in der Dekanatsverwaltung, bei der Wahl des Konzils, des Senats und der Gleichstellungsbeauftragten in der Geschäftsstelle des Wahlausschusses vorliegen. Nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können berücksichtigt werden. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am 7. Juni 1994 bei der Wahl zu den Fakultätsräten innerhalb der Fakultät, bei der Wahl zum Konzil, zum Senat und zur Gleichstellungsbeauftragten universitätsweit bekannt gemacht.
Wie? Weitere Einzelheiten und ausführliche Hinweise über die Zusammensetzung der Gremien, die Sitzverteilung, über die Wahlberechtigung und Wählbarkeit, zum Wahlsystem, über die Modalitäten der Einreichung von Wahlvorschlägen, die Durchführung der Wahl und Stimmabgabe bei der Urnenwahl und der Briefwahl sowie der Ermittlung des Wahlergebnisses sind der Wahlbekanntmachung vom 3. Mai 1994 und der Vorläufigen Wahlordnung (Amtl. Bekanntmachungen Nr. 5/1993 vom 25. 10. 1993 und Amtl. Bekanntmachungen Nr. 4/1994) zu entnehmen; diese Unterlagen sind in den Auslagestellen der Wählerverzeichnisse zu erhalten.
Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahl unterlagen muß bis spätestens am 15. Juni 1994 bei der Geschäftsstelle des Wahlausschusses vorliegen. Der Briefwahlumschlag muß bis zum Ende der Wahlzeit, also spätestens am 23. Juni 1994,15.00 Uhr, beim Wahlbeauftragten des zuständigen Wahlbezirkes eingehen.
Das Wahlergebnis wird für die Wahl zu den Fakultätsräten fakultätsintern, für die Wahl zum Konzil, zum Senat und zur Gleichstellungsbeauftragten universitätsweit bekanntgegeben.
Potsdam, den 3. Mai 1994
Der gemeinsame Wahlausschuß - Geschäftsstelle - Dezernat 2
Festveranstaltung der Universität
Für den 7. Juni 1994 ist eine große akademische Festveranstaltung der Universität Potsdam in Vorbereitung. Um 14.00 Uhr findet ein Festakt im Schloßtheater statt, auf dem Prof. Roman Herzog, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, zu Gästen, Mitarbeitern und Studenten der Universität sprechen wird. Promovenden und Habilitanden erhalten im Anschluß ihre Urkunden überreicht. Aufgrund der begrenzten Platzzahl im Schloßtheater ergehen Einladungen an Gäste und die Universitätsangehörigen.
Am späten Nachmittag sind alle eingeladen, auf dem Gelände am Neuen Palais bei Speis und Trank und hoffentlich sommerlichem Wetter gemütliche Stunden miteinander zu verbringen. - Weitere Informationen folgen.