Heft 
(1.1.2019) 09
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WAHLEN

Nr. 9/94 - Seite 5

Einsprüche und Erklärungen über die Gruppen- bzw. Fakultätszugehörigkeit müssen bis zum

17. Mai 1994,15.00 Uhr,

abgegeben werden; sonst gilt die Zuordnung im Wählerverzeichnis.

Wen? Wahlvorschläge nach amtlichen Vordrucken, die eindeutig erkennen lassen, für welche Wahl und für welche Gruppe sie gelten sollen, müssen spätestens am

17. Mai 1994,12.00 Uhr,

bei der Wahl der Fakultätsräte in der Dekanatsverwaltung, bei der Wahl des Konzils, des Se­nats und der Gleichstellungsbeauftragten in der Geschäftsstelle des Wahlausschusses vorlie­gen. Nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können berücksichtigt werden. Die zugelas­senen Wahlvorschläge werden spätestens am 7. Juni 1994 bei der Wahl zu den Fakultätsräten innerhalb der Fakultät, bei der Wahl zum Konzil, zum Senat und zur Gleichstellungsbeauftrag­ten universitätsweit bekannt gemacht.

Wie? Weitere Einzelheiten und ausführliche Hinweise über die Zusammensetzung der Gremien, die Sitzverteilung, über die Wahlberechtigung und Wählbarkeit, zum Wahlsystem, über die Moda­litäten der Einreichung von Wahlvorschlägen, die Durchführung der Wahl und Stimmabgabe bei der Urnenwahl und der Briefwahl sowie der Ermittlung des Wahlergebnisses sind der Wahl­bekanntmachung vom 3. Mai 1994 und der Vorläufigen Wahlordnung (Amtl. Bekanntmachun­gen Nr. 5/1993 vom 25. 10. 1993 und Amtl. Bekanntmachungen Nr. 4/1994) zu entnehmen; diese Unterlagen sind in den Auslagestellen der Wählerverzeichnisse zu erhalten.

Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahl unterla­gen muß bis spätestens am 15. Juni 1994 bei der Geschäftsstelle des Wahlausschusses vor­liegen. Der Briefwahlumschlag muß bis zum Ende der Wahlzeit, also spätestens am 23. Juni 1994,15.00 Uhr, beim Wahlbeauftragten des zuständigen Wahlbezirkes eingehen.

Das Wahlergebnis wird für die Wahl zu den Fakultätsräten fakultätsintern, für die Wahl zum Konzil, zum Senat und zur Gleichstellungsbeauftragten universitätsweit bekanntgegeben.

Potsdam, den 3. Mai 1994

Der gemeinsame Wahlausschuß - Geschäftsstelle - Dezernat 2

Festveranstaltung der Universität

Für den 7. Juni 1994 ist eine große akademische Festveranstaltung der Universität Potsdam in Vorbereitung. Um 14.00 Uhr findet ein Festakt im Schloßtheater statt, auf dem Prof. Roman Herzog, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, zu Gästen, Mitarbeitern und Studenten der Universität sprechen wird. Promovenden und Habilitanden erhalten im Anschluß ihre Urkunden überreicht. Aufgrund der begrenzten Platzzahl im Schloßtheater ergehen Einladungen an Gäste und die Universitätsangehörigen.

Am späten Nachmittag sind alle eingeladen, auf dem Gelände am Neuen Palais bei Speis und Trank und hoffentlich sommerlichem Wetter gemütliche Stunden miteinander zu verbringen. - Weitere Informationen folgen.