Nr. 9/94 - Seite 8
INSTITUT
Vorgestellt:
Kommunalwissenschaftliches.
Nimmt man das Vorlesungs- und Personalverzeichnis der Universität Potsdam zur Hand, so findet man unter der Rubrik „Interdisziplinäre Einrichtungen“ neben den dort aufgeführten 9 Zentren auch das Kommunalwissenschaftliche Institut.
Vorgeschichte
Der Etablierung dieses Instituts gingen bereits vor der Gründung unserer Universität mancherlei Initiativen - so die eines aus nordrheinwestfälischen Rechtsanwälten und leitenden Kommunal beamten bestehenden Vereins zur Förderung der Kommunalwissenschaften e.V. und die eines „Gründerkreises“ voraus. Mit der Etablierung des Fachbereiches Rechtswissenschaft, später der Juristischen Fakultät, erhielten die kommunal wissenschaftlichen Initiativen dann einen konkreten institutionellen Anknüpfungspunkt.
Dem Engagement des Gründungsdekans der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. iur. Grawert, und seines Nachfolgers als Dekan, Prof. Dr. iur. W. Loschelder, ist es zu verdanken, das daß KWI nach Erörterung verschiedener Modelle (Fakultätsinstitut, Institut an der Universität) heute als unter der Verantwortung des Senats der Universität stehende zentrale wissenschaftliche Einrichtung existiert. Mit Erlassen vom 5. Januar 1993 genehmigte der Mini- sterfür Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg die Institutsgründung und -Satzung.
Organisation und Struktur
Das KWI ist im Universitätskomplex III am Griebnitzsee untergebracht, der auch die juristische Fakultät und die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät sowie die gemeinsame Bibliothek beherbergt. Vorgesehen ist, es aus dem Universitätshaushalt bis zum Jahre 1996 mit vier Mitarbeitern (zwei sind bereits besetzt) sowie einer Verwaltungskraft auszustatten. Die Mitarbeiterstellen sollen durch Wis- senschaftleraus verschiedenen Fachgebieten (z. B. Wirtschaftswissenschaften. Politologie. Rechtswissen
schaften) besetzt werden. Es ist auch angedacht, weitere projektbezogene Mitarbeiter durch die Einwerbung von Drittmitteln finanziell abzusichem.
Nach der Satzung sind Mitglieder des Instituts in erster Linie Professoren, die einen besonderen Schwerpunkt in den Kommunalwissenschaften vertreten, und zwar regelmäßig die Inhaber der Lehrstühle für Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht und Kommunalrecht, für Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozeßrecht und Umweltrecht, für Verwaltungsrecht mit Sozialrecht, für Organisation und Personalwesen sowie für Verwaltung und Organisation. Mitglieder des Instituts sind außerdem die dort tätigen Gastprofessoren, die am Institut hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie die dort ständig beschäftigten nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter und die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte.
Die Leitung des Instituts wird durch einen Vorstand, derzeit bestehend aus den o. g. Inhabern der Professuren (Prof. Dr. habil, rer. publ. W. Jann, Prof. Dr. iur. W. Loschelder, Prof. Dr. iur. M. Nierhaus, Prof. Dr. iur. DieterC. Umbach, Prof. Dr. rer. pol. D. Wagner) ausgeübt.
Als erster Geschäftsführender Direktor wurde am 16. Februar aus der Mitte des Vorstandes Prof. Dr. iur. M. Nierhaus gewählt. Ihm obliegt zunächst für drei Jahre die Leitung des Instituts und damit im Zusammenwirken mit dem Vorstand dessen inhaltliche Ausrichtung, organisatorischer und personeller Aufbau sowie die Repräsentation des Institutes nach außen.
Ihm ist ferner ein noch zu gründendes Kuratorium mit Vertretern aus der Wissenschaft, den kommunalen Spitzenverbänden, kommunalen Einrichtungen und fachnahen Ministerien zugeordnet, um die Außen Verbindungen des Instituts zu stärken.
Aus der Struktur und der Organisation des Institutes wird bereits die inhaltliche Ausrichtung des KWI - kommunalwissenschaftliche Forschung, Lehre und Weiterbildung namentlich auf den Gebieten der Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften deutlich.
Lehrangebot des KWI
Seminar zum Öffentlichen Recht mit Schwerpunkt Kommunalrecht
(Prof. Dr. iur. M. Nierhaus)
Einführung in kommunale Finanzierungen sowie Organisation, Aufbau und Gebühren bei kommunalen Dienstleistungen (Stadtkämmerer a. D. Dr. iur. W. Kesseler)
Seminar zum Verwaltungsrecht in der Gesetzgebung des Landes Brandenburg - Probleme und Tendenzen (Prof. Dr. iur. H. Pohl, Dr. iur. habil. J. Bley)
Aufgaben und Ziele des Instituts
- Forschungen zur Entwicklung, Einrichtung und Tätigkeit der Kommunen, Ämter und Landkreise vornehmlich im Lande Brandenburg und in den anderen neuen Bundesländern,
- Unterstützung der Lehre im Bereich der Kommunalwissenschaften,
- Veranstaltung von Fachtagungen für Wissenschaft und Praxis,
- Weiterbildung von Mandatsträgem, Wahlbeamten und anderer Bediensteter der Kommunalkörperschaften, insbesondere im Lande Brandenburg, im Zusammenwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden, einzelnen Gemeinden, Gemeindeverbänden und Ministerien,
- kommunalwissenschaftliche Beratung namentlich von Kommunalkörperschaften, Ländern und Verbänden,
- Aufbau eines kommunalwissenschaftlichen Informations- und Dokumentationszentrums mit Archiv und Institutsbibliothek,
- Herausgabe einer Schriftenreihe als wissenschaftliches Forum des Instituts.
Diese Aufgaben werden durch den Grundgedanken verklammert, einschlägige Fachdisziplinen (wie Kommunalrecht, Kommunalpolitik, Kommunalwirtschaft, Volks- und Betriebswirtschaftslehre sowie Politologie) unter kommunalwissenschaftlich relevanten Fragestellungen interdisziplinär zusammenzuführen. Das KWI strebt an, die in den Kommunalwissenschaften zu beob
achtende Trennung der Fachdisziplinen durch gemeinsame wissenschaftliche Diskussion von Sachpro- blemen - anknüpfend an das Beziehungsgeflecht, in dem die Kommune Steht und agiert - zu überwinden. Darüber hinaus will das KWI die gerade im kommunalen Wirkungsfeld erforderliche Verbindung von Wissenschaft und Praxis hersteilen. Das Land Brandenburg weist wie alle neuen B undesländer einen enormen Bedarf an wissenschaftlicher Begleitung und Beratung der mit kommunalen und kreiskommunalen Angelegenheiten befaßten Institutionen auf und bietet gleichzeitig ein interessantes Feld für kommunalwissenschaftliche Studien.
Damit könnte das KWI Potsdam eine sinnvolle Ergänzung zu den in der Bundesrepublik bereits bestehenden kommunalwissenschaftlichen und -rechtlichen Forschungseinrichtungen sein, mit denen langfristig eine Kooperation geplant ist.
Es ist zu hoffen, daß der von den „Gründungsvätem“ und den nunmehr Verantwortlichen angedachte Weg trotz aller Anfangsschwierigkeiten räumlicher, personeller und finanzieller Art zügig beschritten werden kann und Potsdam sich auch durch das KWI zu einem attraktiven interdisziplinären Universitätsstandort entwickelt.
Prof. Dr. iur. M. Nierhaus Geschäftsführender Direktor