Heft 
(1.1.2019) 09
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Nr. 9/94 - Seite 8

INSTITUT

Vorgestellt:

Kommunalwissenschaftliches.

Nimmt man das Vorlesungs- und Personalverzeichnis der Universität Potsdam zur Hand, so findet man unter der RubrikInterdisziplinäre Einrichtungen neben den dort auf­geführten 9 Zentren auch das Kommunalwissenschaftliche Insti­tut.

Vorgeschichte

Der Etablierung dieses Instituts gin­gen bereits vor der Gründung unse­rer Universität mancherlei Initiati­ven - so die eines aus nordrhein­westfälischen Rechtsanwälten und leitenden Kommunal beamten beste­henden Vereins zur Förderung der Kommunalwissenschaften e.V. und die einesGründerkreises voraus. Mit der Etablierung des Fachberei­ches Rechtswissenschaft, später der Juristischen Fakultät, erhielten die kommunal wissenschaftlichen Initia­tiven dann einen konkreten institu­tionellen Anknüpfungspunkt.

Dem Engagement des Gründungs­dekans der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. iur. Grawert, und seines Nachfolgers als Dekan, Prof. Dr. iur. W. Loschelder, ist es zu verdanken, das daß KWI nach Erörterung ver­schiedener Modelle (Fakultäts­institut, Institut an der Universität) heute als unter der Verantwortung des Senats der Universität stehende zentrale wissenschaftliche Einrich­tung existiert. Mit Erlassen vom 5. Januar 1993 genehmigte der Mini- sterfür Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg die Institutsgründung und -Satzung.

Organisation und Struktur

Das KWI ist im Universitätskomplex III am Griebnitzsee untergebracht, der auch die juristische Fakultät und die Wirtschafts- und Sozialwissen­schaftliche Fakultät sowie die ge­meinsame Bibliothek beherbergt. Vorgesehen ist, es aus dem Universitätshaushalt bis zum Jahre 1996 mit vier Mitarbeitern (zwei sind bereits besetzt) sowie einer Verwaltungskraft auszustatten. Die Mitarbeiterstellen sollen durch Wis- senschaftleraus verschiedenen Fach­gebieten (z. B. Wirtschaftswissen­schaften. Politologie. Rechtswissen­

schaften) besetzt werden. Es ist auch angedacht, weitere projektbezoge­ne Mitarbeiter durch die Ein­werbung von Drittmitteln finanziell abzusichem.

Nach der Satzung sind Mitglieder des Instituts in erster Linie Profes­soren, die einen besonderen Schwer­punkt in den Kommunalwissen­schaften vertreten, und zwar regel­mäßig die Inhaber der Lehrstühle für Staatsrecht, Allgemeines Ver­waltungsrecht und Kommunalrecht, für Verwaltungsrecht, Verwaltungs­prozeßrecht und Umweltrecht, für Verwaltungsrecht mit Sozialrecht, für Organisation und Personalwe­sen sowie für Verwaltung und Or­ganisation. Mitglieder des Instituts sind außerdem die dort tätigen Gast­professoren, die am Institut haupt­beruflich tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie die dort ständig beschäftigten nichtwissenschaft­lichen Mitarbeiter und die wissen­schaftlichen und studentischen Hilfs­kräfte.

Die Leitung des Instituts wird durch einen Vorstand, derzeit bestehend aus den o. g. Inhabern der Professu­ren (Prof. Dr. habil, rer. publ. W. Jann, Prof. Dr. iur. W. Loschelder, Prof. Dr. iur. M. Nierhaus, Prof. Dr. iur. DieterC. Umbach, Prof. Dr. rer. pol. D. Wagner) ausgeübt.

Als erster Geschäftsführender Di­rektor wurde am 16. Februar aus der Mitte des Vorstandes Prof. Dr. iur. M. Nierhaus gewählt. Ihm obliegt zunächst für drei Jahre die Leitung des Instituts und damit im Zusam­menwirken mit dem Vorstand des­sen inhaltliche Ausrichtung, orga­nisatorischer und personeller Auf­bau sowie die Repräsentation des Institutes nach außen.

Ihm ist ferner ein noch zu gründen­des Kuratorium mit Vertretern aus der Wissenschaft, den kommuna­len Spitzenverbänden, kommuna­len Einrichtungen und fachnahen Ministerien zugeordnet, um die Außen Verbindungen des Instituts zu stärken.

Aus der Struktur und der Organisa­tion des Institutes wird bereits die inhaltliche Ausrichtung des KWI - kommunalwissenschaftliche For­schung, Lehre und Weiterbildung namentlich auf den Gebieten der Rechts-, Sozial- und Wirtschafts­wissenschaften deutlich.

Lehrangebot des KWI

Seminar zum Öffentlichen Recht mit Schwerpunkt Kommunal­recht

(Prof. Dr. iur. M. Nierhaus)

Einführung in kommunale Finanzierungen sowie Organisati­on, Aufbau und Gebühren bei kommunalen Dienstleistungen (Stadtkämmerer a. D. Dr. iur. W. Kesseler)

Seminar zum Verwaltungsrecht in der Gesetzgebung des Lan­des Brandenburg - Probleme und Tendenzen (Prof. Dr. iur. H. Pohl, Dr. iur. habil. J. Bley)

Aufgaben und Ziele des Instituts

- Forschungen zur Entwicklung, Einrichtung und Tätigkeit der Kommunen, Ämter und Land­kreise vornehmlich im Lande Brandenburg und in den anderen neuen Bundesländern,

- Unterstützung der Lehre im Be­reich der Kommunalwissen­schaften,

- Veranstaltung von Fachtagungen für Wissenschaft und Praxis,

- Weiterbildung von Mandats­trägem, Wahlbeamten und ande­rer Bediensteter der Kommunal­körperschaften, insbesondere im Lande Brandenburg, im Zusam­menwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden, einzelnen Gemeinden, Gemeindeverbän­den und Ministerien,

- kommunalwissenschaftliche Be­ratung namentlich von Kommu­nalkörperschaften, Ländern und Verbänden,

- Aufbau eines kommunalwissen­schaftlichen Informations- und Dokumentationszentrums mit Ar­chiv und Institutsbibliothek,

- Herausgabe einer Schriftenreihe als wissenschaftliches Forum des Instituts.

Diese Aufgaben werden durch den Grundgedanken verklammert, ein­schlägige Fachdisziplinen (wie Kommunalrecht, Kommunalpolitik, Kommunalwirtschaft, Volks- und Betriebswirtschaftslehre sowie Poli­tologie) unter kommunalwissen­schaftlich relevanten Fragestellungen interdisziplinär zusammenzuführen. Das KWI strebt an, die in den Kommunalwissenschaften zu beob­

achtende Trennung der Fachdiszi­plinen durch gemeinsame wissen­schaftliche Diskussion von Sachpro- blemen - anknüpfend an das Bezieh­ungsgeflecht, in dem die Kommune Steht und agiert - zu überwinden. Darüber hinaus will das KWI die gerade im kommunalen Wirkungs­feld erforderliche Verbindung von Wissenschaft und Praxis hersteilen. Das Land Brandenburg weist wie alle neuen B undesländer einen enor­men Bedarf an wissenschaftlicher Begleitung und Beratung der mit kommunalen und kreiskommunalen Angelegenheiten befaßten Institutio­nen auf und bietet gleichzeitig ein interessantes Feld für kommunal­wissenschaftliche Studien.

Damit könnte das KWI Potsdam eine sinnvolle Ergänzung zu den in der Bundesrepublik bereits bestehenden kommunalwissenschaftlichen und -rechtlichen Forschungseinrichtun­gen sein, mit denen langfristig eine Kooperation geplant ist.

Es ist zu hoffen, daß der von den Gründungsvätem und den nun­mehr Verantwortlichen angedachte Weg trotz aller Anfangsschwierig­keiten räumlicher, personeller und finanzieller Art zügig beschritten werden kann und Potsdam sich auch durch das KWI zu einem attraktiven interdisziplinären Universitätsstand­ort entwickelt.

Prof. Dr. iur. M. Nierhaus Geschäftsführender Direktor