Heft 
(1.1.2019) 11
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GESPRÄCH

Nr. 11/94-Seite 7

die 49er Verfassung als solche bezeichnen könne. Bezüglich der Verfassungen von 1968 und 1974 müsse man sich gar nicht erst der Mühe unterzie­hen, nach juristischen Argu­mentationen zu suchen. Tei­len Sie diese Auffassung?

Prof. Schulze: Ich teile sie

nicht. Ich halte diese Einschät­zung für nicht richtig und in ih­rer Absolutheit für überzogen. Und das, obwohl für die Erar­beitung einer rechtsstaatlichen Grundrechtskonzeption gerade die Verfassung von 1949 ent­sprechende Ansatzpunkte bie­tet. Dennoch ist die Analyse der Verfassungen von 1968 und 1974 gerade im Hinblick auf die Entwicklung der Grundrechts­konzeptionen in der DDR un­umgänglich. Man muß sie, in ihre Zeit gestellt, untersuchen.

PUZ: Die vor wenigen Wo­chen durchgeführte Tagung hier in Potsdam brachte eine kritische Wertung der Staats­und Rechtswissenschaft der DDR. Was hat diese Wissen­schaft geleistet und was nicht? Prof. Eckert: Das ist schwierig zu beantworten. Zwangsläufig ungerecht und pauschal wird eine derartig verkürzte Ein­schätzung. Es war eine Wissen­schaft in einem totalitären Sy­stem. Mehrere Punkte kann man eventuell festhalten:

Der Gegenstand der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR war ein Bereich, der sich nur sehr schwer einer Inanspruch­nahme durch die Partei erweh­ren konnte. Das heißt, es gab wenig Eigenständigkeit, ging es doch um zentrale Machtfragen der SED-Diktatur. Die Freiräu­me waren eng bemessen, den­noch zu unterschiedlichen Zei­ten unterschiedlich groß. In der ersten Zeit der DDR war der Spielraum etwas größer, er wur­de nach der Babelsberger Kon­ferenz kleiner, in den 60er Jah­ren etwas größer und pendelte sich dann in der Mitte ein. Trotz allem war die Staats- und Rechtswissenschaft keine graue Einheitsmasse. Abweichende

Meinungen gab es immer, ohne gleich von einer Art Widerstand sprechen zu wollen. Rechtswis­senschaftler stabilisieren be­kanntermaßen derartig totalitäre Systeme.

Ich glaube, in den Bereichen, die sich von zentralen Staats­und Machtfragen entfernen konnten, war ein fachbezogenes wissenschaftliches Arbeiten möglich. Ich denke hierbei an das Zivilrecht bzw. alle Berei­che, die mehr mit praktischen als theoretischen Fragen ver­bunden waren.

Prof. Schulze: Ich bin sehr be­fangen, hier Stellung zu neh­men. Zum einen, weil ich selbst Beteiligte war, zum anderen, weil ich die z. T. vordergründi­gen Bemühungen von DDR- Rechtswissenschaftlem um eine Dar- und Richtigstellung ihrer eigenen Leistungen sehe. Ich glaube, man sollte sich bei der Beurteilung der DDR-Staats- und Rechtswissenschaftsge­schichte als Beteiligter zurück­halten.

Objektive und kritische Aufar­beitung ist notwendig, die viel­leicht nur die ganz junge Gene­ration leisten kann. Ich meine damit diejenigen Assistenten oder Aspiranten, die Ende der 80er Jahre begonnen haben, Rechtswissenschaft in der DDR zu betreiben. Das, was für die Grundrechte gilt, kann auch für unsere gesamte Disziplin gesagt werden: Es ist lediglich beim Versuch der Entwicklung einer marxistischen Rechtswissen­schaft geblieben. Wesentliche Aspekte des Marxschen Staats­und Rechtsdenkens sind nicht weiterentwickelt worden. Durch die enge Anbindung an die Partei und die Anerkennung ihrer Führungsrolle ist eben nur die Rechtswissenschaft der SED enstanden. Nicht viel üb­rigbleiben wird jedenfalls von der Staatstheorie und vom Staatsrecht der DDR.

Herzlichen Dank für das Ge­spräch. Die Fragen stellte Pe­tra Görlich.

Die Bildnachricht

Mitte Mai 1994 trafen sich in Berlin an der Humboldt Universi­tät 80 Leiter von Praktikumsbüros für Lehramtsstudiengänge an deutschen Hochschulen.

Im Rahmen dieser Veranstaltung informierten sich deren Teil­nehmer am 18. Mai in Potsdam über das Potsdamer Modell der Lehrerbildung. Prof. Dr. Manfred Bayer und Dr. Roswitha Lohwaßer (beide Zentrum für Pädagogische Forschung und Lehrerbildung) stellten Grundpositionen des Modells bzw. die Schulpraktischen Studien als Kernbereich dar.

Zahlreiche Anfragen zum gegenwärtigen Stand der Studien- und Praktikumsordnung verdeutlichten das Interesse der An­wesenden. Aus studentischer Sicht konnte Dunja Fuchs (2. Semester) über Erfahrungen aus ihrem Orientierungs­praktikum berichten. Foto: Rüffert

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