„FÜR POTSDAM BESONDERS REIZVOLL"
Ringvorlesung über „Recht und Rechtslehre in der ehemaligen DDR"
Eine insgesamt 22 Veranstaltungen umfassende Ringvorlesung zum Recht und zur Rechtslehre in der ehemaligen DDR findet gegenwärtig an unterschiedlichen akademischen Einrichtungen der neuen Bundesländer bzw. Berlins statt. Beteiligte sind der Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin im Zusammenwirken mit den Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universität Potsdam und der Rostocker Alma mater sowie Professoren der Juristischen Fakultät der HU zu Berlin. Als Austragungsorte hat man sich auf das Auditorium maximum der FU, die Aula der Rostocker Hochschule sowie vereinzelt den Hörsaal Zwei des Komplexes III der Uni Potsdam geeinigt. Begonnen am 14. November 1994, erstreckt sich die Reihe bis zum 3. Juli dieses Jahres.
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Am 12. Dezember 1994 fand die erste der beiden in Potsdam vorgesehenen Veranstaltungen innerhalb der noch bis zum Juli dauernden Ringvorlesung „Recht und Rechtslehre in der ehemaligen DDR" statt. Ihr Thema: „Die Schaffung des ZGB - Eine Abwendung von der dogmatisch-unpolitischen Tradition des deutschen Privatrechts?" Der vor allem durch Studenten gefüllte Hörsaal zeugte vom Interesse am Diskussionsgegenstand. Foto: Rüffert
mittelbesitz, Qualifikations- und Organisationsressourcen unterschied, sind in dem von Holtmann analysierten historisch gewachsenen Berufsstrukturmodell implizit die Wright' sehen Dimensionen, aber auch zusätzliche Unterscheidungen nach Kapitalart, sozialrechtlichen Stellungen etc. enthalten. Die Berufspositionen lassen sich interpretieren als ein Zusammenfügen der genannten Ressourcen in spezifischen Mi- s chungsverhältnissen.
Die Bezeichnungen dieser Berufspositionen aus der deutschen Sozialstatistik haben den Vorzug, daß sich eher kollektive Akteure um die jeweiligen Kategorien bilden. Der Grund: sie sind den Gesellschaftsmitgliedem als gemeinsame Betroffenheiten aus dem Alltag geläufig. Deutlich wird das etwa im Zuschnitt der verschiedenen Gewerkschaften. Als Kriterien zur Prüfung der gesellschaftlichen Folgen finden die Hierarchie der materiellen Lage und ein Bewußtseins-Index Anwendung. Das Modell selbst ist abgeleitet aus der bundesdeutschen Sozialstatistik. Bislang erwies es sich in der alten Bundesrepublik als am besten geeignet, z.B. homogene soziale Lagen nach dem Einkommenskriterium und dem Bewußtseins-Index zusammenzufassen. Neben einem Gegenüberstellen der Homogenität von materiellen und Bewußtseinslagen ermöglicht ein graphischer Bezugsrahmen, auch kompliziertere Strukturvorstellungen zu überprüfen. So läßt sich für die modifizierte Berufsvariable eine Struktur generieren, gemäß der sich für die verschiedenen Teilgruppen der Arbeiter, Angestellten und Beamten jeweils spezifische Aussagen zum Zusammenhang von betrieblicher Hierarchie,
Prof. Dieter Holtmann Foto: Tribukeit
Qualifikation, materieller Lage und Bewußtsein formulieren lassen.Das Berufsstruktur- modell hat sich für die alte Bundesrepublik als durchaus aussagekräftig bewährt. Es gestattete beispielsweise, die Hierarchie materieller Lagen und die ideologischen Unterschiede gleichzeitig zu erklären. Aktuell zieht Prof. Holtmann dieses Modell vor allem zur Untersuchung von Ungleichheit und Angleichung zwischen den neuen und alten Bundesländern heran. In seinem Vortrag präsentierte er erste Ergebnisse. P.G.
Maßgeblich an der Konzeption der Ringvor- lesung beteiligt war von Potsdamer Seite Prof. Dr. Jörn Eckert. Zum Anliegen des Projektes sagt er: „Den Initiatoren des Angebotes geht es darum, die Auseinandersetzung mit der Rechtsgeschichte der damaligen DDR frühestmöglich zu suchen. Die zeitliche Nähe befördert so auch die Teilnahme unmittelbar Betroffener an der Diskussion." Das Konzept selbst sieht jeweils ein Referat und ein Koreferat zu einzelnen Themenbereichen vor. Im Idealfall wird jeweils ein Dozent aus den alten und ein anderer aus den neuen Bundesländern sprechen. Damit möchte man die Darlegung unterschiedlicher Betrachtungsweisen sichern, um so zu einem „runden“ Bild der Rechtsgeschichte zu kommen.
Die Veranstaltungen richten sich naturgemäß an die juristische Öffentlichkeit- an Wissenschaftler und Praktiker aus der Gerichtsbarkeit, den Verwaltungen und Ministerien. Wesentliche Ansprechpartner sind die Studierenden der einzelnen akademischen Bildungsstätten. Bislang, so versichert Prof. Eckert, „haben diese von unserem Angebot auch regen Gebrauch gemacht". Zur Bedeutung der Ringvorlesung für die hiesige Hochschule äußert der Jurist:" Für Potsdam ist die von uns angeregte Diskussion in besonderer Weise wichtig und reizvoll. Immerhin ist die hier angesiedelte Juristische Fakultät in den Räumen der ehemaligen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften der DDR
untergebracht, freilich ohne ihre direkte Nachfolgeeinrichtung zu sein. Die besagte Institution hat eine herausragende und unheilvolle Rolle in der Rechtsgeschichte der DDR gespielt. Um so wichtiger ist es, daß gerade hier in Potsdam Akzente bei deren Aufarbeitung gesetzt werden. Das ist die eine Seite. Die andere ist das Wegführen der Diskussion von allgemeinen Pauschalisierungen hin zu einer systematischen wissenschaftlichen und sachlichen Beschäftigung mit einzelnen wissenschaftshistorischen Themen.“
Die erste der beiden in der märkischen Landeshauptstadt geplanten Zusammenkünfte fand bereits am 12. Dezember 1994 statt. Im Zentrum des Interesses stand dabei das Zivilgesetzbuch der DDR im Verhältnis zu den Traditionen des deutschen Privatrechts und insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches, das in der Bundesrepublik gilt. Ziel war es, die Besonderheiten des Zivilgesetzbuches in dessen Entstehungsgeschichte wie auch in seinem Inhalt herauszuarbeiten.
Erst am 29. Mai folgt die zweite Veranstaltung in Potsdam. Ihr zugrunde werden zwei Referate liegen. Das eine hält Prof. Dr. Hans Hattenhauer, Uni Kiel, zu „Volksrichterkarrieren: Auswahl und Ausbildung von Richtern in der ehemaligen DDR". Prof. Dr. Hubert Rottleuthner, FU Berlin, bestreitet dann den zweiten Teil. Er spricht zur „Steuerung der Justiz in der ehemaligen DDR".
P.G.
PUTZ 2/95
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