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(1.1.2019) 03
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CAMPUS

GRUNDORDNUNG

Zur zweiten Sitzung des Konzils

Am 2. Februar 1995 trat das Konzil zu seiner zweiten Sitzung zusammen. Im Mittelpunkt der Beratung standen die Geschäftsordnung des Konzils, ein Teilrechenschaftsbericht des Rektorates sowie ein Bericht der Kommission zur Erarbeitung einer Grundordnung der Universität. Als wichtigste Aufgaben des Konzils im Sommersemester benannte der Vorsitzende, Stefan Uhlmann, die Wahl der Hochschulleitung und die vorgesehenen zwei Lesungen der Grundordnung.

Im Einverständnis mit dem Konzil gab der Rektor, Prof. Dr. Rolf Mitzner, einen Tbil- rechenschaftsbericht über das Geschehen an der Universität. (Ein Gesamtbericht soll im Oktober folgen.)Die Universität habe inzwischen einen Ausbaustand von etwa 70 Prozent erreicht, bis 1997 strebe man einen Stand von 90 Prozent an. Die 8000 Studie­renden des Wintersemesters 94/95 vertei­len sich entsprechend den gewünschten Abschlüssen wie folgt: 30 Prozent - 1. Juri­stische Staatsprüfung, 20 Prozent - Diplom, 7 Prozent - Magister, 40 Prozent Lehramt (mit abnehmender Ttendenz) und 3 Prozent Promotion. An der Universität haben sich 3000 Aufbaustudenten (bereits tätige Leh­rer) eingeschrieben. Sie erhalten - zumeist in Mangelfächern der Schule - eine solide Ausbildung, die für die Lehrkräfte der Uni­versität einen großen Aufwand bedeutet. Hinsichtlich der Stellenausstattung im

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Haushalt 1994 nannte der Rektor folgende Zahlen: 507 Stellen für Beamte, 1044 für An­gestellte und 94 für Arbeiter. Darunter be­fanden sich 204 Stellen für Professoren und 662 für wissenschaftliche Mitarbeiter.

Wie bereits bei vielen Anlässen betont, krankt die Universität Potsdam zur Zeit an Raummangel, was vielfältige Auswirkungen hat. Die Arbeitsfähigkeit wird durch notwen­dige Sanierungsarbeiten am Neuen Palais und in Babelsberg zusätzlich belastet. Aus diesen Gründen forderte der Rektor-erneut, mit dem Bau von Interimsbautenund des geplanten Gebäudes für die Naturwissen­schaften in Golm unverzüglich zu begin- n nen. Als Zwischenlösungen kommen Con- : tamer und Anmietungen in Betracht. Eben-: , so dringend sei der Bau einer Bibliothek, wofür jetzt ein Gelände am Qrtseingantjvon Eiche im Blickfeld sei. ~ *-.

Inzwischen liegt der erste Forschungsibe* ' rieht der Universität f\ir die Jahre 19914993 vor, der auf einer gut besuchten Pressekon­ferenz auch der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Als vollen Erfolg wertete oter Rektor in dem Zusammenhang die Gründung da. Interdisziplinären Zentren, an denen die Kooperation besonders gut zum Tragen komme. Der Anteil von Drittmitteln habe sich von einer Million DM im Jahre 1991 auf 12 Millionen DM 1994 erhöht. Derzeit ist eine Stagnation zu verzeichnen, deren Hauptursache in fehlenden Räumen liegt. Der Rektor äußerte sich ferner zur geplan­ten Füsion Berlin-Brandenburg, Vorliegende Papiere seien bisher sehr allgemein gehal­ten, so daß nähere Aussagen hinsichtlich der Wissenschaftslandschaft kaum möglich sind. Die Zusammenführung wissenschaft­licher Institutionen soll nach dem Additiv­prinzip erfolgen, allerdings wolle man Dop­pelt- und Dreifachangebote überprüfen. Die Universität Potsdam, so Prof. Mitzner, müs­se jedoch darauf achten, daßsie nicht im Vorfeld Federn lasse.

In der Diskussion wurden Ragen der Über­leitung auf CI - und C2-Stellen, der vorge­sehenen Bezahlung von Wissenschaftlern aus den alten Ländern nach BAT-lärif Ost, Konzepte des Studienganges Philosophie sowie die Dokumentation zur personellen Erneuerung angesprochen. (Rechen- schaftsbencht wie auch Geschäftsordnung des Konzils wurden zustimmend zur Kennt­nis genommen bzw. angenommen.)

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Einen (zweiten) Zwischenbericht über die Arbeit der achtköpfigen Grundordnungs­kommission gab deren Vorsitzender, Prof. Dr. Joachim Gessinger. Die bisherige Arbeit habe zu vielen Änderungsvorschlägen ge­führt, die teilweise auf eine Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgeset­zes (BHG) hinausliefen, in geringfügigem Maße auch mit dem Hochschulrahmenge­setz kollidierten. Über das Hochschulinfor­mationssystem Gopher können die Univer­sitätsangehörigen den jeweiligen Stand der Arbeiten mitverfolgen und ihre Anregungen einbringen. (Inzwischen liegt ein Diskus­sionspapier vor, das in der Geschäftsstelle des Konzils abgefordert werden kann.) Die Kommission wird bemüht sein, bis zum April einen Entwurf vorzulegen. Sollte die­ser Termin nicht haltbar sein, ist an eine Verlängerung der Geltungsdauer der jetzi­gen, vorläufigen Grundordnung bis zum Ende des Jahres gedacht. (Aus dem Ge- seiz-Rmd Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II, vom 15.3.1995 geht .ervor, daß die Geltungsdauer der vorläu­figen Grundordnung bis zum 30.3.1996 ver­längert wurde.

Eine lebhafte Diskussion entzündete sich an der frage, ob dem Konzil zur Abstim­mung ein rechtskonformer oder ein vom geltenden Recht m bestimmten Punkten abweichender Entwurf vorgelegt werden sollte. Während sich z. B, die Professoren Beding und Assing für einen in Einklang mit geltendem Recht stehenden Entwurf aus- sprachen, plädierten andere Konzilsmit­glieder für rechtliche Änderungen (Prof. Gessinger, Prof. Mikelskis, Dr. Saupe und Dr. Bircken). Im Gegensatz zu Bellmg (der übrigens auch die Befugnis der Kommissi­on, nach außen in Erscheinung zu treten, verneinte, eigene rechtspolitische Vorstel­lungen der Universität aber bejahte) sieht Gessinger die Aufgabe des Konzils auch darin, hochschulpolitische Perspektiven zu diskutieren. Dafür seien alle Informations­möglichkeiten und -kanäle zu nutzen. Der Antrag Prof. Bellings, zur Beschlußfassung im Konzil nur einen rechtskonformen Ent­wurf einer Grundordnung zuzulassen, wur­de mit dreißig Gegenstimmen und drei Enthaltungen bei 12 Ja-Stimmen abgelehnt. Die Diskussion machte sehr deutlich, daß die Mehrzahl der Konzilsmitglieder ihr Mandat in einem weiten Sinne begreift, Sie nehmen für ihre Arbeit in Anspruch, auch geltendes Recht zu hinterfragen und ihnen notwendig erscheinende Änderungen an­zuzeigen. Im Falle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes, das als erstes Hoch­schulgesetz der neuen Länder sehr schnell erarbeitet wurde, fühlt man sich offenbar regelrecht aufgefordert, Vorschläge für Novellierungen zu unterbreiten und die Chancen ihrer Umsetzung auf vielen We­gen auszuloten. De.

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PUTZ 3/95