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AUS DEM SENAT BERICHTET
In seiner 17. Sitzung am 2. Februar dieses Jahres beschäftigte sich der Senat zunächst mit einem seitens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) zurückgereichten Berufungsvorschlag zur Besetzung der C3-Professur Psycho-/Neu- rolinguistik: Sprachverarbeitung. Als Begründung wurde durch das MWFK der noch nicht genehmigte Studiengang Allgemeine Sprachwissenschaft genannt. „Bei dieser Gelegenheit“ bat das MWFK ferner darum, bei allen künftigen Berufungsvorschlägen neben dem Datum der Genehmigung des Studiengangs die Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates, der Brandenburgischen Landeskommission, dem „Eckwertepapier“ und der jeweiligen Strukturkommission mitgeteilt zu bekommen.
Der Senat formulierte massiven Protest „gegen diese Art der Gängelung“ und beauftragte das Rektorat der Universität mit einer Beantwortung des Schreibens, aus dem die Verwunderung ob einer Abgleichung zu Datentatbeständen, die im MWFK gegenwärtig seien, hervorgehen sollte. Daneben gab es eine erhebliche Irritation der Senatsmitglieder in Anbetracht des Wunsches, bei künftigen Berufungsvorschlägen die Übereinstimmung mit „dem Eckwertepapier" mitgeteilt zu bekommen: Schließlich wäre dieses Papier der Universität zu keinem Zeitpunkt offiziell zugestellt worden und außerdem in einem Schreiben des früheren Wissenschaftsministers Hinrich Enderlein als Papier mit einer eingeschränkten Zweckbestimmung, das bereits in vielen Punkten nicht mehr aktuell wäre und insofern auch keine Grundlage für die weitere Hochschulentwicklung im Land Brandenburg darstellen würde, bezeichnet worden. Im Anschluß daran berichtete der Rektor der Universität, Prof, Dr. Rolf Mitzner, dem Senat von der geplatzten Unterzeichnung des neuen Mietvertrages mit der Preußischen Stiftung Schlösser und Gärten Berlin- Brandenburg. Angesetzt für den 17. Januar dieses Jahres, habe das MWFK die Unterzeichnung kurzfristig abgesagt, „da angeblich keine Genehmigung Vorgelegen hätte". Der Rektor wies vor dem Senat darauf hin, daß Vertreter des Ministeriums in jeder der die Vertragsunterzeichnung vorbereitenden Sitzungen präsent gewesen seien und mit abgestimmt hätten. Vor diesem Hintergrund war der Vertrag keineswegs dilettantisch, wie von dem Pressesprecher des Ministeriums verlautete, sondern nach über zwei Jahren der Planung gut durchdacht und ratsam“, erklärte Mitzner. Die Unterzeichnung jedenfalls sei nun „in den nächsten Wochen“ geplant. (Bis zum Redaktionsschluß der PUTZ am 17.3.95 war vom
MWFK kein neuer Termin zu erfahren - Anm. d. Red.)
Der Rektor berichtete dem Gremium weiter, daß der erste Forschungsbericht der Universität für die Jahre 1991-93 auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt worden sei. Deutlich abzulesen wären in dem Bencht die geschärften fachlichen Profile der Hochschule sowie die tatsächlich praktizierte Interdisziplinarität. Insgesamt wurden zwischen 1991 und 1993 jedenfalls 463 Projekte durchgeführt, z.T. mit Haushaltsmitteln, z.T. mit Drittmitteln und mitunter durch eine Mischfinanzierung. Am erfolgreichsten in der Drittmitteleinwerbung erwiesen sich in dem vom Forschungsbericht berücksichtigten Zeitraum die Geographen mit drei Millionen DM.
Im Anschluß dieser Mitteilungen beschloß der Senat die personelle Zusammensetzung der Ständigen Kommission für Frauenforschung, die geänderte Zusammensetzung der Kommission für Lehre und Studium sowie die der Ständigen Kommission für Lehre und Studium. Die Anbindung von drei Mitgliedern der Forschungsgruppe Wissenschaftskulturen im Kommunikationsprozeß (20. Jh.)“ an das Institut für Philosophie wurde zur weiteren Beschlußvorbereitung an das Rektorat und die EPK gegeben, der Beschluß über eine Regelung von Zwei-Drittel-Stellen neu eingestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter zur weiteren Beratung ebenfalls in die EPK gegeben. Beschlossen wurde eine Konzeption zur Pflege und Förderung kultureller Aktivitäten an der Universität als deren Grundlage. Der Senat empfahl, eine Titulierung für diesen Bereich vorzunehmen und geht davon aus, daß alle möglichen Finanzierungsquellen zusätzlich erschlossen werden. Er geht ferner davon aus, daß der finanzielle Rahmen für 1995 abgedeckt wird (u.a. durch Refinanzierungen dank der Eintrittserlöse). Der Kanzler teilte mit, daß es für 1996 im Haushalt wohl erstmals einen eigenen Titel für Veranstaltungen geben werde, Die Konzeption wird noch weiter ausgearbeitet werden. Der Senat stimmte der Empfehlung der LSK zu, einen Senatsbeauftragten für Internationale Beziehungen einzusetzen. Er soll gemeinsam mit den leitenden Mitarbeitern des Akademischen Auslandsamtes und Vertretern aus allen Fakultäten zur Abstimmung der internationalen Beziehungen der Universität tätig werden. Die Fäkultäten sollten gebeten werden, je einen Vertreter zu entsenden. Die von den Fakultäten Benannten wiederum hätten dann den Auftrag, dem Senat einen Personalvorschlag für die Bestellung eines Beauftragten für Internationale Beziehungen zu unterbreiten. Vorgesehen ist, daß der Senatsbeauftragte einer
noch zu bestimmenden Kommission vorstehen wird.
Außerdem nahm der Senat den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 1996 zur Kenntnis. Er beschloß die Haushaltsanmeldungen für Professuren für das Jahr 1996 (Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät: 7 C4 und 2 C3; Philosophische Fakultät I: 4 C4 und 1 C3; Philosophische Fakultät II: 2 C4 und 3 C3; Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät: 3 C4 und 1 C3;) und die Stellenanmeldung für das Haushaltsjahr 1996 (4 C4 und 1 C3). Zu einer ersten Kampfabstimmung im Senat kam es dann bei der Aufstellung der Priontäten- liste der Professuren für 1995. Der Senat entschied dabei mit sieben Ja- und drei Nein-Stimmen, daß die C4-Professur Geophysik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät einer C4-Professur Verwaltungswissenschaft der Wirtschaftsund Sozialwissenschaftlichen Fakultät in der Anmeldung vorgezogen werden sollte. Darüber hinaus bestätigte das Gremium die gewählten geschäftsführenden Direktoren der Institute der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, der Philosophischen Fakultät I sowie der Philosophischen Fakultät II und nahm eine Regelung zur Vergabe der Ehrendoktorwürde in der Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät an. Hg.
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PUTZ 3/95