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AUSSERPLANMÄSSIGE PROFESSOREN BERUFEN
In Würdigung ihrer hervorragenden Leistungen in Lehre und Forschung wurden kürzlich Wissenschaftler der Universität Potsdam auf Antrag der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät mit Zustimmung des Ministers für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Steffen Reiche, gemäß § 68 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg vom damaligen Rektor Prof. Dr. Rolf Mitzner zu außerplanmäßigen Professoren ernannt. Zu ihnen gehören Dozent Dr. habil. Klaus Liebers, Institut für Experimentalphysik und Physikdidaktik der Physikalischen Institute, Dozent Dr. habil. Erhard Quaisser, Lehrstuhl Geometrie I des Institutes für Mathematik, und Dozent Dr. habil. Hans-Jürgen Vogel, Lehrstuhl Algebra I des Institutes für Mathematik. Weitere werden in den folgenden Ausgaben der PUTZ vorgestellt.
Klaus Liebers studierte von 1954 bis 1959 Mathematik und Physik an der Pädagogischen Hochschule Potsdam. Anschließend war er 13 Jahre lang als Lehrer, zuletzt an der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Spezialschule in Kleinmachnow, tätig. Von 1967 bis 1970 absolvierte er eine Aspirantur am Deutschen Pädagogischen Zentralinstitut. Bevor er 1987 an die Potsdamer Hochschule kam, arbeitete der Wissenschaftler an der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften. Klaus Liebers promovierte 1970 zum Thema „Energetische Betrachtungen im naturwissenschaftlichen Unterricht“ und habilitierte sich 1978 mit einer Arbeit „Zur Anwendung der Mathematik im Physikunterricht“. Diese Anwendungsfragen sowie Lernschwierigkeiten und Motivationsprobleme von Schülern im Physikunterricht stehen im Mittelpunkt seiner Forschungen.
Erhard Quaisser arbeitete nach seinem Studium der Mathematik und Physik an der Pädagogischen Hochschule Potsdam, welches er 1961 beendete, zunächst als Lehrer, später als wissenschaftlicher Assistent am Pädagogischen Institut in Güstrow. Seine Tätigkeit an der Universität Potsdam und ihren Vorgängereinrichtungen begann er 1965 als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Der Mathematiker promovierte dort 1971 zum Thema »Metrische Relationen in affinen Ebenen"
und habilitierte sich 1980 mit der Arbeit „Zur relationentheoretischen und spiegelungs- geometrischen Darstellung affiner und metrisch-affiner Räume". Das Arbeitsgebiet „Grundlagen der Geometrie“ hat Erhard Quaisser durch seine Forschungsergebnisse bereichert. In den letzten Jahren wandte er sich verstärkt der diskreten Geometne zu.
Hans-Jürgen Vogel
studierte von 1953 bis 1957 Mathematik und Physik an der Pädagogischen Hochschule Potsdam. Nach einer Lehrertätigkeit nahm er 1966 seine Arbeit an der damaligen Potsdamer Hochschule als wissenschaftlicher Mitarbeiter auf. 1973 promovierte er „Über nichtkommutative J IV-Monoide“ und habilitierte sich 1983 mit der Arbeit „Eine kategorientheoretische Sprache zur Beschreibung von Birkhoff-Algebren". Seit 1970 befaßt sich Hans-Jürgen Vogel insbesondere mit kategorien-theoretischen Problemen der Informatik. B.E.
Weihnachtsgeld für wissenschaftliche Hilfskräfte
Entgegen der bisherigen Vergütungspraxis des Landes sollen nun auch wissenschaftliche Hilfskräfte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden das im öffentlichen Dienst übliche Weihnachtsgeld erhalten. Nach einer neuen Entscheidung des Arbeitsgerichts Potsdam verletzte die bisherige Regelung den arbeitsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz und war daher rechtswidrig. T.M.
Überstunden ausführlicher geregelt
Nach Übereinkunft zwischen der Dienststelle und dem Personalrat für Mitarbeiter aus Tbchnik und Verwaltung sind seit dem 1. September 1995 Änderungen der „Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit“ in Kraft getreten.
In diesem Zusammenhang wurde auch der Abschnitt „Überstunden" ausführlicher und eindeutiger gefaßt. Die wichtigsten Bestimmungen der neuen Regelung lauten: Werden Überstunden angeordnet, die vorhersehbar sind, das zulässige Zeitguthaben der Gleitzeit übersteigen und vom Personalrat genehmigt wurden, werden die betroffenen Beschäftigten für diesen Zeitraum aus der gleitenden Arbeitszeit herausgenommen.
Für sie gilt im festgelegten Zeitraum eine Regelarbeitszeit. Die dabei vor oder nach dieser Regelarbeitszeit geleisteten Stunden werden als Überstunden nach dem § 17 des BAT bzw. § 19 MTL gewertet. Sie sind durch Fbeizeit auszugleichen, der Zuschlag ist finanziell abzugelten. Gelegentlich angeordnete Mehrarbeit innerhalb des Gleitzeitrahmens sind keine Überstunden. Notwendige Überstunden außerhalb des Gleitzeitrahmens (vor 6.30 oder nach 18.00 Uhr) oder am Wochenende gelten als Überstunden mit Anspruch auf entsprechende finanzielle Zuschläge.
Darüber hinaus kann das Zeitguthaben jetzt monatlich auf 15 Stunden anwachsen (bisher zehn Stunden). Eine Unterschreitung der monatlichen Sollarbeitszeit ist auch weiterhin auf zehn Stunden beschränkt. Die Zeiterfassungsbögen sollten in den Bereichen sechs Monate aufbewahrt werden.
Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung
RETTER ZUR RECHTEN ZEIT
Emen Akt des puren Vandalismus haben die Doktorandin Ines Starke und das Personalratsmitglied Peter Büschel vereitelt. Als Ines Starke, die bei Prof. Dr. Erich Kleinpeter über die „Konformationsanalyse von Kronenethern mittels NMR-Spektroskopie“ promoviert, am 31. Oktober - der in Brandenburg als Täg der Reformation ein Feiertag ist - gegen neun Uhr morgens in ihr Labor gehen wollte, entdeckte sie auf dem Flur davor einen Brand. Ein bis heute unbekannter Täter war gewaltsam in das Haus 9 Am Neuen Palais eingedrungen und hatte in einer dortigen Zwischenebene brennbares Material auf Holzfußboden angezündet. Ines Starke jedenfalls löschte sofort und rief Peter Büschel an, dessen Werkstatt sich eine Etage unter dem Brandherd befindet. Als Büschel von zuhause aus kurz nach neun Uhr in der Uni eintraf, benachrichtigten die beiden die Polizei und diese wiederum zur Sicherheit auch noch die Feuerwehr. Der Sachverständige bestätigte ihnen ihre Vermutung: Brandstiftung. Der Täter jedenfalls hat durch seinen sinnlosen Akt nicht mehr erreicht, als mehrere Mitarbeiter der Universität - wie den Hausverwalter Horst Poppel, den Hausmeister Karl-Heinz Brückner und den Ttelefontechniker Manfred Helm - sowie mehrere Angestellte der mit der Uni unter Vertrag stehenden Reinigungsfirma - zu nennen wäre hier z.B. die Vorarbeiterin Sieglinde Dalge - aus ihrer Feiertagsruhe zu reißen. Eine Anzeige wurde jedenfalls erstattet, ein Verdächtiger von der Polizei verhört. Daß die Sache so glimpflich verlief, ist in erster Linie Ines Starke und Peter Büschel zu verdanken, denen der Rektor der Universität, Prof. Dr. Wolfgang Loschelder, als kleines Zeichen der Anerkennung Blumen und Sekt überreichte. Hg.
PUTZ 9/95
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