Heft 
(1.1.2019) 09
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AUSSERPLANMÄSSIGE PROFESSOREN BERUFEN

In Würdigung ihrer hervorragenden Lei­stungen in Lehre und Forschung wurden kürzlich Wissenschaftler der Universität Potsdam auf Antrag der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät mit Zu­stimmung des Ministers für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Bran­denburg, Steffen Reiche, gemäß § 68 des Gesetzes über die Hochschulen des Lan­des Brandenburg vom damaligen Rektor Prof. Dr. Rolf Mitzner zu außerplanmäßi­gen Professoren ernannt. Zu ihnen gehö­ren Dozent Dr. habil. Klaus Liebers, Insti­tut für Experimentalphysik und Physik­didaktik der Physikalischen Institute, Do­zent Dr. habil. Erhard Quaisser, Lehrstuhl Geometrie I des Institutes für Mathema­tik, und Dozent Dr. habil. Hans-Jürgen Vogel, Lehrstuhl Algebra I des Institutes für Mathematik. Weitere werden in den folgenden Ausgaben der PUTZ vorge­stellt.

Klaus Liebers studier­te von 1954 bis 1959 Mathematik und Phy­sik an der Pädagogi­schen Hochschule Potsdam. Anschlie­ßend war er 13 Jahre lang als Lehrer, zuletzt an der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Spezialschule in Kleinmachnow, tätig. Von 1967 bis 1970 ab­solvierte er eine Aspirantur am Deutschen Pädagogischen Zentralinstitut. Bevor er 1987 an die Potsdamer Hochschule kam, arbeitete der Wissenschaftler an der Akade­mie der Pädagogischen Wissenschaften. Klaus Liebers promovierte 1970 zum The­maEnergetische Betrachtungen im natur­wissenschaftlichen Unterricht und habili­tierte sich 1978 mit einer ArbeitZur Anwen­dung der Mathematik im Physikunterricht. Diese Anwendungsfragen sowie Lern­schwierigkeiten und Motivationsprobleme von Schülern im Physikunterricht stehen im Mittelpunkt seiner Forschungen.

Erhard Quaisser arbei­tete nach seinem Studi­um der Mathematik und Physik an der Päd­agogischen Hochschu­le Potsdam, welches er 1961 beendete, zu­nächst als Lehrer, spä­ter als wissenschaftlicher Assistent am Päd­agogischen Institut in Güstrow. Seine Tätig­keit an der Universität Potsdam und ihren Vorgängereinrichtungen begann er 1965 als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Der Mathe­matiker promovierte dort 1971 zum Thema »Metrische Relationen in affinen Ebenen"

und habilitierte sich 1980 mit der ArbeitZur relationentheoretischen und spiegelungs- geometrischen Darstellung affiner und me­trisch-affiner Räume". Das Arbeitsgebiet Grundlagen der Geometrie hat Erhard Quaisser durch seine Forschungsergebnis­se bereichert. In den letzten Jahren wandte er sich verstärkt der diskreten Geometne zu.

Hans-Jürgen Vogel

studierte von 1953 bis 1957 Mathematik und Physik an der Pädago­gischen Hochschule Potsdam. Nach einer Lehrertätigkeit nahm er 1966 seine Arbeit an der damaligen Potsda­mer Hochschule als wissenschaftlicher Mit­arbeiter auf. 1973 promovierte erÜber nichtkommutative J IV-Monoide und habi­litierte sich 1983 mit der ArbeitEine kategorientheoretische Sprache zur Be­schreibung von Birkhoff-Algebren". Seit 1970 befaßt sich Hans-Jürgen Vogel insbe­sondere mit kategorien-theoretischen Pro­blemen der Informatik. B.E.

Weihnachtsgeld für wissenschaftliche Hilfskräfte

Entgegen der bisherigen Vergütungspraxis des Landes sollen nun auch wissenschaft­liche Hilfskräfte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden das im öffentlichen Dienst übliche Weihnachts­geld erhalten. Nach einer neuen Entschei­dung des Arbeitsgerichts Potsdam verletz­te die bisherige Regelung den arbeitsrecht­lichen Gleichheitsgrundsatz und war daher rechtswidrig. T.M.

Überstunden ausführlicher geregelt

Nach Übereinkunft zwischen der Dienst­stelle und dem Personalrat für Mitarbeiter aus Tbchnik und Verwaltung sind seit dem 1. September 1995 Änderungen der Dienstvereinbarung zur gleitenden Ar­beitszeit in Kraft getreten.

In diesem Zusammenhang wurde auch der AbschnittÜberstunden" ausführlicher und eindeutiger gefaßt. Die wichtigsten Bestim­mungen der neuen Regelung lauten: Wer­den Überstunden angeordnet, die vorher­sehbar sind, das zulässige Zeitguthaben der Gleitzeit übersteigen und vom Personal­rat genehmigt wurden, werden die betrof­fenen Beschäftigten für diesen Zeitraum aus der gleitenden Arbeitszeit herausgenom­men.

Für sie gilt im festgelegten Zeitraum eine Regelarbeitszeit. Die dabei vor oder nach dieser Regelarbeitszeit geleisteten Stunden werden als Überstunden nach dem § 17 des BAT bzw. § 19 MTL gewertet. Sie sind durch Fbeizeit auszugleichen, der Zuschlag ist finanziell abzugelten. Gelegentlich ange­ordnete Mehrarbeit innerhalb des Gleitzeit­rahmens sind keine Überstunden. Notwen­dige Überstunden außerhalb des Gleitzeit­rahmens (vor 6.30 oder nach 18.00 Uhr) oder am Wochenende gelten als Überstun­den mit Anspruch auf entsprechende finan­zielle Zuschläge.

Darüber hinaus kann das Zeitguthaben jetzt monatlich auf 15 Stunden anwachsen (bis­her zehn Stunden). Eine Unterschreitung der monatlichen Sollarbeitszeit ist auch wei­terhin auf zehn Stunden beschränkt. Die Zeiterfassungsbögen sollten in den Berei­chen sechs Monate aufbewahrt werden.

Personalrat für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung

RETTER ZUR RECHTEN ZEIT

Emen Akt des puren Vandalismus haben die Doktorandin Ines Starke und das Per­sonalratsmitglied Peter Büschel vereitelt. Als Ines Starke, die bei Prof. Dr. Erich Kleinpeter über dieKonformationsanalyse von Kronenethern mittels NMR-Spektroskopie promoviert, am 31. Oktober - der in Brandenburg als Täg der Reformation ein Feiertag ist - gegen neun Uhr morgens in ihr Labor gehen wollte, entdeckte sie auf dem Flur davor einen Brand. Ein bis heute unbekannter Täter war gewaltsam in das Haus 9 Am Neuen Palais eingedrun­gen und hatte in einer dortigen Zwischenebene brennbares Material auf Holzfußboden an­gezündet. Ines Starke jedenfalls löschte sofort und rief Peter Büschel an, dessen Werkstatt sich eine Etage unter dem Brandherd befindet. Als Büschel von zuhause aus kurz nach neun Uhr in der Uni eintraf, benachrichtigten die beiden die Polizei und diese wiederum zur Sicherheit auch noch die Feuerwehr. Der Sachverständige bestätigte ihnen ihre Vermutung: Brandstiftung. Der Täter jedenfalls hat durch seinen sinnlosen Akt nicht mehr erreicht, als mehrere Mitarbeiter der Universität - wie den Hausverwalter Horst Poppel, den Hausmei­ster Karl-Heinz Brückner und den Ttelefontechniker Manfred Helm - sowie mehrere Ange­stellte der mit der Uni unter Vertrag stehenden Reinigungsfirma - zu nennen wäre hier z.B. die Vorarbeiterin Sieglinde Dalge - aus ihrer Feiertagsruhe zu reißen. Eine Anzeige wur­de jedenfalls erstattet, ein Verdächtiger von der Polizei verhört. Daß die Sache so glimpf­lich verlief, ist in erster Linie Ines Starke und Peter Büschel zu verdanken, denen der Rek­tor der Universität, Prof. Dr. Wolfgang Loschelder, als kleines Zeichen der Anerkennung Blumen und Sekt überreichte. Hg.

PUTZ 9/95

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