ERINNERUNGEN AN EIN GEMEINSAMES KULTURERBE
Tagung des Moses Mendelssohn Zentrums zu „Halacha und Bürgerrecht"
Nach dem Völkermord an den europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland gibt es in der Bundesrepublik nur noch wenige jüdische Mitbürger; für orthodoxe Juden gar ist deutscher Boden fast durchgängig tabu. Um so bemerkenswerter empfanden über 40 Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Justiz und Verwaltung eine internationale Tägung des Moses Mendelssohn Zentrums an der Universität Potsdam (MMZ), die an ein gemeinsames deutsch-jüdisches Kulturerbe erinnerte. Unter dem Titel „Halacha und Bürgerrecht“ wurde hier der maßgebliche Beitrag deutsch-jüdischer Rechtsgelehrter am Aufbau des Staatswesens, der Demokratie und des Fortschritts im Deutschland des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts aufgezeigt. Weitere Mitveranstalter dieser Tägung, die im Centrum Judaicum neben der neuen Synagoge in Berlin stattfand, waren die Universität Potsdam, die Humboldt-Universität zu Berlin, die Bar-Ilan-Universität, Ramat Gan/Israel und die Deutsch-Israelische Juristenvereinigung. Als Schirmherr fungierte Dr. Hans Otto Bräutigam, der Minister für Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg.
Erhielt die Moses Mendelssohn-Medaille: der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof Dr h.c. Emst Benda. Foto: Fritze
Um den Grad der Assimilation der im Deutschland des 19. und 20. Jahrhunderts bis zum Beginn des nationalsozialistischen Tterrorregimes lebenden jüdischen Rechtsgelehrten ermessen zu können, ist es wichtig, sich zumindest ansatzweise mit dem jüdischen Rechtsverständnis zu befassen. Genau dies geschah auf der Tägung, die sich in einem ersten Tfeil mit Halacha, Naturrecht und Bürgerrecht befaßte und in einem zweiten mit dem Beitrag jüdischer Juristen für die deutsche Rechtsgeschichte. „Halacha“ bezeichnet die Gesamtheit jüdischer Religionsgesetze und stellt den religionsgesetzlichen Tteil der talmudischen Li
teratur dar. So ist es nach halachischem Recht z.B. geboten, den Sabbat zu halten, keine Nichtjuden zu heiraten, kurz: das den Juden in der Bibel, dem Tälmud und der Responsenliteratur gegebene Recht einzuhalten. Das sich daraus ergebende Rechtsverständnis beruht demnach auf göttlichen Wurzeln und kann von Menschen nicht angetastet oder verändert werden. Der Glaube sichert seine Durchführung. Juden in Israel und orthodoxe Juden in den USA leben selbstverständlich auch heute noch nach halachischem Recht; und so wurde auf der Tägung versucht, die Anwendung dieses Rechts in modernen Rechtsfragen zu klären. In medizinethischen Fällen beispielsweise - bei Organspenden oder der
Entscheidung lebensrettender Maßnahmen wie Bluttransfusionen oder künstlicher Beatmung - könnte es zwischen halachischem und modernem Bürgerrecht durchaus unaufhebbare Gegensätze geben.
Im zweiten Tteil der Tägung ging es dann um die „Produkte einer Befreiung von der Halacha“ oder - je nach Standpunkt - um die Verwässerung des Judentums, den Bruch mit der jüdischen Religion. Es wurden jüdische Juristen und ihre Beiträge zur modernen deutschen Rechtsgeschichte im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert beleuchtet. Dabei zeigte sich, daß dieser Beitrag ein maßgeblicher war, obwohl die deutsch-jüdischen Rechtsgelehrten auch im Kaiserreich noch aufgrund ihrer religiösen Abstammung große Schwierigkeiten hatten, in „Staatsämter“ zu gelangen. Eine ordentliche Universitätsprofessur, ein Richteroder gar ein Ministeramt kamen für Juden, auch wenn sie getauft waren, nur selten in Frage. Doch sie lieferten ihren Beitrag zur Entwicklung des deutschen Rechtsverständnisses trotzdem: So konnte Prof Dr. Jörn Eckert von der Universität Potsdam zeigen, daß die aus dem Kaiserreich stammenden klassischen Kommentare zum Handelsrecht von Juden geschrieben wurden. Und zwar überwiegend von Praktikern - nicht von Professoren -, denen sich der Gesetzgeber anschloß. Andere Beiträge, z.B. von Prof. Dr. Johann Braun/Universität Passau, Prof. Dr. Hermann Kiener/Berlin, Prof. Dr. Julius H. Schoeps/Universität Potsdam oder Prof. Dr. Claus Bärsch/Universi- tät Gesamthochschule Duisburg, befaßten sich mit linksliberalen, progressiven deutsch-jüdischen Rechtsgelehrten und Politikern im deutschen Kaiserreich und ihrem Beitrag für die Entwicklung des deutschen Rechtssystems. Eduard Gans, Heinrich Bernhard Oppenheim, Gabriel Riesser
Gästeschar: Das Centrum Judaicum neben der Neuen Synagoge in Berlin war Veranstaltungsort für die internationale Gästeschar.
Foto: Fritze
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und Hans Kelsen sind Namen, die für diese Entwicklung stehen.
An den tragischen Kontext, daß der Niedergang des deutschen Rechtssystems mit den Nationalsozialisten auch zu einer völligen Entrechtung der Juden führte und schließlich sogar ihre systematische Ermordung legalisiert wurde, erinnerten viele der die Tägung miteröffnenden Festgäste. Grußworte sprachen mit Dr. Hans Otto Bräutigam der Minister der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Jerzy Kanal, der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Prof. Dr. Nahum Rakover, der stellvertretende Generalstaatsanwalt des Staates Israel, Prof. Dr. Wolfgang Loschelder, Rektor der Universität Potsdam, und Prof. Dr. Julius H. Schoeps, der Direktor des MMZ und Initiator der Tägung.
Den Festvortrag der Eröffnungsveranstaltung hielt Prof. Dr.h.c. Ernst Benda, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D.. Er widmete sich dem Thema „Hugo Preuß und Gerhard Leibholz - Von der Weimarer Verfassung zum Grundgesetz“ und gab damit Einblick in eine intensive Auseinandersetzung seinerseits mit dem Beitrag deutsch-jüdischer Juristen zum Werden des deutschen Staates und Rechtssystems. Für seine Beschäftigung mit den Problemfeldern deutsch-jüdischer Geschichte und die Förderung des Dialoges zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel erhielt Prof. Dr.h.c. Ernst Benda denn auch von Prof. Dr. Julius H. Schoeps die Moses Mendelssohn-Medaille verliehen. Schoeps dazu: „Sie haben in vielerlei staatlichen Ämtern und als Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Ihr Wirken darauf gerichtet, das von der Vergangenheit schwer überschattete deutsch-jüdische Verhältnis im Sinne eines Bekennens zur Geschichte einer Normalisierung zuzuführen. “ Ernst Benda ist somit der sechste, der die erstmals 1993 verliehene Moses Mendelssohn-Medaille des Moses Mendelssohn Zentrums für europäisch-jüdische Studien erhalten hat. Hg.
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