Heft 
(1.1.2019) 01
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KAFFEEKLATSCH MIT DAAD-STIPENDIATEN

Die Gruppe, die sich am 4. Dezember 1995 zu Stolle, Lebkuchen, Kaffee und Tee im Senatssaal der Universität Potsdam einfand, war eine bunte Mischung aus aller Her­ren Länder: Ägypten, Armenien, Japan, Polen, Rumänien, Tadschikistan und Taiwan. Ge­mein aber war einem Großteil, daß es sich bei ihnen um Stipendiaten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) an der Universität Potsdam handelte. Die­se zwölf waren der Einladung des DAAD gefolgt, der damit die im vergangenen Jahr begonnenen sogenanntenHochschulbetreungsreisen zu wichtigen Hochschulorten fortsetzte (Putz berichtete).

Nach Potsdam waren in dieser Mission Elsa Kaden, Mitarbeiterin des Berliner DAAD-Büros und dessen Leiter Dr. Heinz Nastanski gekommen. Nastanski führte die Stipendiaten zunächst in Struktur und Ziel­setzung des DAAD ein, wobei er sie auch gleich über speziell deutsche Vorlieben auf­klärte.Auf eine Sache werden Sie in Deutschland überall stoßen, nämlich auf Vereine, sagte Nastanski. In der Tät haben alle Stipendiaten damit zu tun, denn der DAAD ist seit 1950 eingetragener Verein, dem derzeit 218 deutsche Hochschulen angehören. Er vergibt nicht nur Stipendien an deutsche bzw. ausländische Studieren­de, Praktikanten, junge Wissenschaftler oder Hochschullehrer für einen Aufenthalt im Ausland bzw. in Deutschland (1993: ca. 30.000 bzw. ca. 23.000), sondern vermittelt auch deutsche wissenschaftliche Lehrkräf­te ins Ausland, informiert über Studien­möglichkeiten im Ausland und betreut die ehemaligen Stipendiaten durch Wiederein­ladung und Publikationen.

Interessanter dürften für die meisten anwe­senden Stipendiaten aber praktische Tips

Diese Stipendien stehen Juristen mit II. Staatsexamen/I. Staatsexamen plus min­destens zwölf Monate der Referendarzeit bei Stipendienantritt zur Verfügung. Die Teilnahme an diesem Kurs kann eventuell als TM der Referendarzeit anerkannt wer­den; Bewerber müssen dies allerdings selber mit den deutschen Ausbildungs­behörden abklären.

Die Antragsteller sollten nicht älter als 35 Jahre sein; sie müssen über sehr gute eng­lische Sprachkenntnisse verfügen, um den Vorlesungen folgen, sich an Seminaren aktiv beteiligen und bei britischen Anwäl­ten tätig sein zu können. Die von der Aus­wahlkommission vorgeschlagenen Bewer­ber müssen sich daher dem IELTS-Tbst (International English Language Tasting System) unterziehen; ausgenommen da­von sind Bewerber, die entweder bereits in

gewesen sein, wie z. B. der Hinweis auf die Möglichkeit, ein bestimmtes Kontingent an Fachbüchern auf Kosten des DAAD mit in die Heimat zu nehmen. Sichtlich positiv überrascht war Nastanski über die ausge­zeichnete Betreuung der Stipendiaten durch das Akademische Auslandsamt der Universität Potsdam. Dies, so hob Antje Bürger, die Leitenn des Amtes, hervor, sei auf die überschaubare Größe der Universi­tät zurückzuführen. Von derzeit rund 8850 Studierenden kommen etwa 400 aus dem Ausland. Diese günstigen Verhältnisse führ­ten auch dazu, daß die Universität Potsdam zunehmend von Fulbright empfohlen wür­de, fügte Bürger hinzu. Zwar klagten einige der anwesenden Stipendiaten über eine sehr beengte Unterkunft. Daß es dem Aka­demischen Auslandsamt aber überhaupt gelingt, jedem Neuankömmling Wohnraum zur Verfügung zu stellen, noch dazu bei dem extrem engen Wohnungsmarkt in Pots­dam, ist für Nastanski eine Leistung, wie sie an Hochschulstandorten wie Berlin oder München nur zu erträumen ist.

Auch sonst bietet das Auslandsamt auslän-

Großbritannien studiert oder dasCam­bridge Certificate of Proficiency in English abgelegt haben.

Die Stipendien des British Council betra­gen derzeit £ 592,- (London) bzw. £ 493, (Edinburgh) monatlich. Zu Reisekosten in­nerhalb Großbritanniens - soweit es sich um längere Fahrten im Zusammenhang mit dem Studienaufenthalt handelt - kann ein Zuschuß gewährt werden. Der British Council übernimmt auch die Studienge­bühren. Die Reisekosten zum bzw. vom Studienort müssen vom Stipendiaten sel­ber getragen werden.

Bewerbungen werden bis spätestens 1. April 1996 an den Deutschen Akademi­schen Austauschdienst, Kennedyallee 50, 53175 Bonn, erbeten. Antragsformulare sind ebenfalls beim DAAD erhältlich (Tele­fon 0228/882-435). wz.

Come together mit Stolle und Lebkuchen

Foto: Thbukeit

dischen Studierenden viel. Elisa Bindig, im Auslandsamt zuständig für die Beratung und Betreuung ausländischer Studierender, und Antje Bürger forderten die Stipendiaten eindringlich auf, doch auch kulturelle Ver­anstaltungen wahrzunehmen. Für ein weih­nachtliches Konzert in der Nikolaikirche hätten sie zum Beispiel gerade Karten zu 2,- DM das Stück organisiert. Auch Busfahrten ins Umland würden sie immer wieder zu extrem günstigen Preisen anbieten. Daß hier die Nachfrage verschwindend gering ist, sei besonders bedauerlich. Denn es stellte sich heraus, daß die meisten der Anwesenden außer Potsdam und Berlin noch nicht viel von Deutschland gesehen haben. Über eifriges Studieren, darin sind sich Bürger und Nastanski einig, sollten die Stipendiaten aber keineswegs versäumen, sich mit Land und Leuten vertraut zu ma­chen. Neben Astrophysik und Germanistik, Mathematik und Politik, Metalltechnik, Musik und deutscher Geschichte sollten sie auch etwas über das Leben in einem frem­den Land und dessen Kultur lernen, ade

Stipendien für Studien in Japan

Das japanische Kultusministerium bietet über den Deutschen Akademischen Aus­tauschdienst (DAAD) 22 Stipendien für Ergänzungs- und Aufbaustudien oder zur Vorbereitung einer Promotion für deutsche Graduierte in Japan an. Die Stipendien rich­ten sich an Graduierte der Geistes- und Sozialwissenschaften, Natur- und Inge­nieurwissenschaften und Medizin. Auch jüngere promovierte Wissenschaftler kön­nen sich bewerben, wenn die Promotion nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Zum Zeitpunkt des Stipendienantritts darf das 35, Lebensjahr nicht überschritten sein. Kontakte zu einer japanischen Gast­institution sind erwünscht, jedoch nicht Be­dingung. Interessenten können sich bis zum 28. Februar 1996 über die Akademi­schen Auslandsämter der Hochschulen beim DAAD bewerben. Über die endgülti­ge Vergabe der Stipendien entscheidet die japanische Regierung auf Empfehlung ei­ner vom DAAD beauftragten Fachkom­mission. Die Bewerber werden im Mai 1996 zu einem persönlichen Auswahlgespräch nach Bonn eingeladen. pm.

STIPENDIEN FÜR JÜNGERE JURISTEN

Für das Jahr 1997 hat der British Council in Verbindung mit demBritish Institute for International and Comparative Law wieder Stipendien für deutsche Juristen angebo- ten. Die Laufzeit beträgt sechs Monate. Ort des Studienaufenthaltes ist entweder Lon­don oder Edinburgh.

PUTZ 1/96

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