Zur Arbeit an Sonntagen
Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) enthält in den Paragraphen 15, 17 und 43 grundsätzliche Regelungen zur Arbeitszeit. Bezüglich der Arbeit an Sonn- und Feiertagen bzw. Dienstreisen betreffend sagt er für Beschäftigte an Universitäten folgendes aus:
Die Arbeitszeit an einem Sonntag ist durch eine entsprechende zusammenliegende Freizeit an einem Werktag der nächsten oder übernächsten Woche auszugleichen. Außerdem hat der Beschäftigte ein Anrecht auf 25% finanziellen Zuschlag. Da Samstage nicht als Besonderheit erwähnt werden, ist davon auszugehen, daß sie wie normale Werktage anzusehen sind. Diese Arbeitszeit ist demnach an anderen lägen durch Freizeit auszugleichen, Bei Arbeiten an Feiertagen hat der Beschäftigte die Möglichkeit zu wählen, ob er einen vollen finanziellen Ausgleich von 135% des üblichen Stundensatzes wünscht oder auf Antrag Fteizeitausgleich mit einer finanziellen Zulage von 35% in Anspruch nimmt. Was Dienstreisen betrifft, so ist zu unterscheiden zwischen Dienstreisen außerhalb des Dienstortes und Dienstgängen innerhalb des Dienstortes. Dienstreisen bis zu sechs Stunden zählen zu Dienstgängen. Die Arbeit beginnt und endet an der jeweiligen Arbeitsstelle, auch Komplex oder Tteilbereich. Bezogen auf Entschädigungen bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen gilt: Beschäftigte, die an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen eine Dienstreise ausführen, erhalten für den an diesem Täg zurückgelegten Weg eine Entschädigung. Für jede volle Reisestunde haben sie die Hälfte der Stundenvergütung, jedoch höchstens für vier Stunden, zu beanspruchen. Für Sonnabende und andere freie läge trifft diese Regelung nicht zu. Die Reise- und Arbeitszeit der Dienstreise muß mindestens sechs Stunden betragen, um als Dienstreise anerkannt zu werden. Als Ausgangspunkt und Ende der Reise können sowohl die Wohnung als auch die Dienststelle gelten. Da im BAT ausdrücklich festgelegt ist, daß Dienstreisezeiten nicht als Arbeitszeit anzusehen sind, gelten nur die Zeiten der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Ort als Arbeitszeit. Andererseits wird für die Reise- und Aufenthaltstage am auswärtigen Geschäftsort die regelmäßige betnebliche Arbeitszeit zugrunde gelegt. So kommt eine Entschädigung für die Reisezeit nur in Flage, wenn Arbeits- und Reisezeit acht Stunden überschreiten. In der Gleitzeitvereinbarung zwischen der Dienststelle und dem Personalrat der Universität Potsdam ist festgelegt, daß für Dienstreisen und andere dienstlich begründete ganztägige Abwesenheit die Regelarbeitszeit von acht Stunden zugrunde gelegt wird. Überstunden würden nur entstehen, wenn am auswärtigen Geschäftsort die planmäßige Wochenstundenzahl, ohne Rei
sezeit, überschritten wird. Bei Dienstgängen an Sonntagen, unabhängig davon, ob sie von einem Tfeil der Dienststelle zu einem anderen oder von der Wohnung aus durchgeführt werden, ist davon auszugehen, daß sie einschließlich der Wegezeiten wie „normale“ Sonntagsarbeit zu behandeln sind.
Der Personalrat
Trauer um Helmut Opitz
Am 26. August 1995 verstarb unerwartet fast vierundsechzigjährig der Privatdozent Pfarrer Dr. Helmut Opitz, der an der Universität Potsdam seit ihrer Gründung imjuli 1991 als Lehrbeauftragter am Historischen Institut und am Institut für Religionswissenschaft i.G. engagiert gewirkt hat. In der Zeit des Um- und Neubaus der Universität vertrat Dr. Opitz die Kirchengeschichte, die er als Patristiker ebenso lehrte wie als kenntnisreicher Reformationshistoriker. Beide Arbeitsfelder waren den brandenburgischen Studenten kaum bekannt; die ruhig-engagierte Lehre des Verstorbenen vermochte ihr Interesse zu wek- ken und nachhaltig zu fesseln, ein Verdienst, das angesichts.der oft problemreichen inhaltlichen und organisatorischen Orientierungsphase, durch die die Studenten in den ersten Semestern der Universität zu gehen hatten, besonders zu würdigen ist. Dr. Opitz verband ein lebendiges Interesse am studentischen Nachwuchs mit langjähriger Erfahrung im Potsdamer Gemeindealltag und einer grundsoliden theologischen Ausbildung einschließlich akademischer Qualifikationen an der Kirchlichen Hochschule Berlin-Zehlendorf, an der Universität Basel (1950-1956) und an der Universität Rostock (Habilitation 1969 bei Prof. Dr. Haendler), Nach dem Vikariat in der Prignitz arbeitete Dr. Opitz als persönlicher Referent des damaligen Generalsuperintendenten der Kurmark in Potsdam, um seit 1969 als Pfarrer den Gemeindeaufbau der Bethlehemskirche (Potsdam-Babelsberg) maßgeblich zu formen. Seit 1976 wirkte Dr. Opitz nebenamtlich als Dozent für Kirchengeschichte beim kirchlichen Fernunterricht der Kirchenprovinz Magdeburg. Neben zahlreichen wissenschaftlichen Aufsätzen in seinem Fachgebiet, der Kirchen- und Dogmengeschichte, verfaßte er Beiträge für die kirchliche Presse und für die unmittelbare Gemeindearbeit. Mir, als der 1993 aus Westfalen nach Brandenburg wechselnden Fachkollegin, hat Dr. Opitz in vielen Gesprächen stets Verständnis und Geduld vermitteln können, Fähigkeiten, die im Umbruch der ersten Jahre an der Universität Potsdam dringend notwendig waren. Mit den Studenten sind die Mitglieder des Historischen und des Religionswissenschaftlichen Instituts der Universität Pfarrer Dr. Opitz zu tiefem Dank verpflichtet.
Prof. Dr. Luise Schorn-Schütte Direktorin des Historischen Instituts
Großes Forschungsvorhaben Schorn-Schüttes bewilligt
Die Volkswagen-Stiftung (VW-Stiftung) bewilligte Prof. Dr. Luise Schorn-Schütte aus dem Historischen Institut der Universität 813.000 DM für ein großes Forschungsvorhaben über die „Geistlichkeit in der Ffühen Neuzeit. Ein Vergleich der Sozialbiographien evangelischer Pfarrer und des katholischen Seelsorgeklerus im Alten Reich, in der polnischen Adelsrepublik und in der schweizerischen Eidgenossenschaft“. Die für ein im geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereich angesiedeltes Forschungsprojekt hohe Forderungssumme wurde für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Durch diese großzügige Förderung wird es Luise Schorn-Schütte u.a. möglich sein, für die Aufarbeitung des Themengebietes drei wissenschaftliche Mitarbeiter einzusetzen. Eine beratende Tätigkeit ist darüber hinaus bereits durch Prof. Dr. Gerard Chaix von der Universität Tburs/Ffankreich zugesagt worden, der bereits im Dezember letzten Jahres zu einem Besuch an der Universität Potsdam weilte und auch hier las. Chaix war von 1983 bis 1989 Leiter der Mission his- tonque am Max-Planck-Institut für Geschichte in Göttingen. Dort lernte ihn die heute in Potsdam tätige Wissenschaftlern! auch während eines Forschungsaufenthaltes an der Herzog- August-Bibliothekin Wolfenbüttel kennen. Die Spezialgebiete von Luise Schorn-Schütte wie auch von Gerard Chaix liegen im Verhältnis von Religion und Gesellschaft in der Ffühen Neuzeit mit besonderem Schwerpunkt in der Erforschung der sozialen Tfägergruppen der konfessionellen Strukturen - also der jeweiligen Geistlichkeit. Eine Fortsetzung der bereits bestehenden Zusammenarbeit wird deshalb von beiden nicht nur vor dem Hintergrund des bewilligten großen Forschungsvorhabens Prof. Schorn-Schüttes angestrebt. Hg.
„Professor Belling soll bleiben!"
Insgesamt 433 Unterschriften sammelte der studentische Fachschaftsrat der Juristischen Fakultät, um Prof. Dr. Detlev W Belling eine Entscheidung „pro Potsdam" zu erleichtern. Hat doch der beliebte Professor, der Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht lehrt, einen Ruf auf die C 4-Pro- fessur „Bürgerliches Recht unter besonderer Berücksichtigung von Arbeits- und Sozialrecht“ der "technischen Universität Dresden erhalten. In einem offenen Brief, dem die über 400 Unterschriften beigefügt sind, appellierte nun eine Initiative des Fachschaftsrates Jura an Detlev Belling, den Ruf nach Dresden auszuschlagen. „
Nun ist abzuwarten, ob diese Sympathiebekundung geeignet ist, die Entscheidung des Jura-Professors „Potsdam-positiv“ zu beeinflussen, Hg.
PUTZ 1/96
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