Heft 
(1.1.2019) 01
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Zur Arbeit an Sonntagen

Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) enthält in den Paragraphen 15, 17 und 43 grundsätzliche Regelungen zur Arbeits­zeit. Bezüglich der Arbeit an Sonn- und Feiertagen bzw. Dienstreisen betreffend sagt er für Beschäftigte an Universitäten folgendes aus:

Die Arbeitszeit an einem Sonntag ist durch eine entsprechende zusammenliegende Frei­zeit an einem Werktag der nächsten oder übernächsten Woche auszugleichen. Außer­dem hat der Beschäftigte ein Anrecht auf 25% finanziellen Zuschlag. Da Samstage nicht als Besonderheit erwähnt werden, ist davon aus­zugehen, daß sie wie normale Werktage an­zusehen sind. Diese Arbeitszeit ist demnach an anderen lägen durch Freizeit auszuglei­chen, Bei Arbeiten an Feiertagen hat der Be­schäftigte die Möglichkeit zu wählen, ob er einen vollen finanziellen Ausgleich von 135% des üblichen Stundensatzes wünscht oder auf Antrag Fteizeitausgleich mit einer finan­ziellen Zulage von 35% in Anspruch nimmt. Was Dienstreisen betrifft, so ist zu unterschei­den zwischen Dienstreisen außerhalb des Dienstortes und Dienstgängen innerhalb des Dienstortes. Dienstreisen bis zu sechs Stun­den zählen zu Dienstgängen. Die Arbeit be­ginnt und endet an der jeweiligen Arbeits­stelle, auch Komplex oder Tteilbereich. Bezogen auf Entschädigungen bei Dienstrei­sen an Sonn- und Feiertagen gilt: Beschäftig­te, die an Sonntagen oder gesetzlichen Feier­tagen eine Dienstreise ausführen, erhalten für den an diesem Täg zurückgelegten Weg eine Entschädigung. Für jede volle Reisestunde haben sie die Hälfte der Stundenvergütung, jedoch höchstens für vier Stunden, zu bean­spruchen. Für Sonnabende und andere freie läge trifft diese Regelung nicht zu. Die Reise- und Arbeitszeit der Dienstreise muß minde­stens sechs Stunden betragen, um als Dienst­reise anerkannt zu werden. Als Ausgangs­punkt und Ende der Reise können sowohl die Wohnung als auch die Dienststelle gelten. Da im BAT ausdrücklich festgelegt ist, daß Dienstreisezeiten nicht als Arbeitszeit anzu­sehen sind, gelten nur die Zeiten der dienst­lichen Inanspruchnahme am auswärtigen Ort als Arbeitszeit. Andererseits wird für die Reise- und Aufenthaltstage am auswärtigen Geschäftsort die regelmäßige betnebliche Arbeitszeit zugrunde gelegt. So kommt eine Entschädigung für die Reisezeit nur in Fla­ge, wenn Arbeits- und Reisezeit acht Stunden überschreiten. In der Gleitzeitvereinbarung zwischen der Dienststelle und dem Personal­rat der Universität Potsdam ist festgelegt, daß für Dienstreisen und andere dienstlich begründete ganztägige Abwesenheit die Regelarbeitszeit von acht Stunden zugrunde gelegt wird. Überstunden würden nur entste­hen, wenn am auswärtigen Geschäftsort die planmäßige Wochenstundenzahl, ohne Rei­

sezeit, überschritten wird. Bei Dienstgängen an Sonntagen, unabhängig davon, ob sie von einem Tfeil der Dienststelle zu einem ande­ren oder von der Wohnung aus durchgeführt werden, ist davon auszugehen, daß sie ein­schließlich der Wegezeiten wienormale Sonntagsarbeit zu behandeln sind.

Der Personalrat

Trauer um Helmut Opitz

Am 26. August 1995 verstarb unerwartet fast vierundsechzigjährig der Privatdozent Pfar­rer Dr. Helmut Opitz, der an der Universität Potsdam seit ihrer Gründung imjuli 1991 als Lehrbeauftragter am Historischen Institut und am Institut für Religionswissenschaft i.G. engagiert gewirkt hat. In der Zeit des Um- und Neubaus der Universität vertrat Dr. Opitz die Kirchengeschichte, die er als Patristiker ebenso lehrte wie als kenntnisreicher Refor­mationshistoriker. Beide Arbeitsfelder waren den brandenburgischen Studenten kaum bekannt; die ruhig-engagierte Lehre des Ver­storbenen vermochte ihr Interesse zu wek- ken und nachhaltig zu fesseln, ein Verdienst, das angesichts.der oft problemreichen in­haltlichen und organisatorischen Orientie­rungsphase, durch die die Studenten in den ersten Semestern der Universität zu gehen hatten, besonders zu würdigen ist. Dr. Opitz verband ein lebendiges Interesse am stu­dentischen Nachwuchs mit langjähriger Er­fahrung im Potsdamer Gemeindealltag und einer grundsoliden theologischen Ausbil­dung einschließlich akademischer Qua­lifikationen an der Kirchlichen Hochschule Berlin-Zehlendorf, an der Universität Basel (1950-1956) und an der Universität Rostock (Habilitation 1969 bei Prof. Dr. Haendler), Nach dem Vikariat in der Prignitz arbeitete Dr. Opitz als persönlicher Referent des da­maligen Generalsuperintendenten der Kur­mark in Potsdam, um seit 1969 als Pfarrer den Gemeindeaufbau der Bethlehemskirche (Potsdam-Babelsberg) maßgeblich zu for­men. Seit 1976 wirkte Dr. Opitz nebenamtlich als Dozent für Kirchengeschichte beim kirch­lichen Fernunterricht der Kirchenprovinz Magdeburg. Neben zahlreichen wissen­schaftlichen Aufsätzen in seinem Fachge­biet, der Kirchen- und Dogmengeschichte, verfaßte er Beiträge für die kirchliche Pres­se und für die unmittelbare Gemeindearbeit. Mir, als der 1993 aus Westfalen nach Bran­denburg wechselnden Fachkollegin, hat Dr. Opitz in vielen Gesprächen stets Verständnis und Geduld vermitteln können, Fähigkeiten, die im Umbruch der ersten Jahre an der Universität Potsdam dringend notwendig waren. Mit den Studenten sind die Mitglie­der des Historischen und des Religions­wissenschaftlichen Instituts der Universität Pfarrer Dr. Opitz zu tiefem Dank verpflichtet.

Prof. Dr. Luise Schorn-Schütte Direktorin des Historischen Instituts

Großes Forschungsvorhaben Schorn-Schüttes bewilligt

Die Volkswagen-Stiftung (VW-Stiftung) bewil­ligte Prof. Dr. Luise Schorn-Schütte aus dem Historischen Institut der Universität 813.000 DM für ein großes Forschungsvorhaben über dieGeistlichkeit in der Ffühen Neuzeit. Ein Vergleich der Sozialbiographien evangeli­scher Pfarrer und des katholischen Seelsor­geklerus im Alten Reich, in der polnischen Adelsrepublik und in der schweizerischen Eidgenossenschaft. Die für ein im geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereich ange­siedeltes Forschungsprojekt hohe Forder­ungssumme wurde für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Durch diese großzügige Förderung wird es Luise Schorn-Schütte u.a. möglich sein, für die Aufarbeitung des The­mengebietes drei wissenschaftliche Mitarbei­ter einzusetzen. Eine beratende Tätigkeit ist darüber hinaus bereits durch Prof. Dr. Gerard Chaix von der Universität Tburs/Ffankreich zugesagt worden, der bereits im Dezember letzten Jahres zu einem Besuch an der Univer­sität Potsdam weilte und auch hier las. Chaix war von 1983 bis 1989 Leiter der Mission his- tonque am Max-Planck-Institut für Geschichte in Göttingen. Dort lernte ihn die heute in Pots­dam tätige Wissenschaftlern! auch während eines Forschungsaufenthaltes an der Herzog- August-Bibliothekin Wolfenbüttel kennen. Die Spezialgebiete von Luise Schorn-Schütte wie auch von Gerard Chaix liegen im Verhältnis von Religion und Gesellschaft in der Ffühen Neuzeit mit besonderem Schwerpunkt in der Erforschung der sozialen Tfägergruppen der konfessionellen Strukturen - also der jeweili­gen Geistlichkeit. Eine Fortsetzung der bereits bestehenden Zusammenarbeit wird deshalb von beiden nicht nur vor dem Hintergrund des bewilligten großen Forschungsvorhabens Prof. Schorn-Schüttes angestrebt. Hg.

Professor Belling soll bleiben!"

Insgesamt 433 Unterschriften sammelte der studentische Fachschaftsrat der Juristi­schen Fakultät, um Prof. Dr. Detlev W Belling eine Entscheidungpro Potsdam" zu erleichtern. Hat doch der beliebte Pro­fessor, der Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht lehrt, einen Ruf auf die C 4-Pro- fessurBürgerliches Recht unter besonde­rer Berücksichtigung von Arbeits- und So­zialrecht der "technischen Universität Dres­den erhalten. In einem offenen Brief, dem die über 400 Unterschriften beigefügt sind, appellierte nun eine Initiative des Fach­schaftsrates Jura an Detlev Belling, den Ruf nach Dresden auszuschlagen.

Nun ist abzuwarten, ob diese Sympathie­bekundung geeignet ist, die Entscheidung des Jura-ProfessorsPotsdam-positiv zu beeinflussen, Hg.

PUTZ 1/96

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