DAS KUNSTSTÜCK GRUNDORDNUNG
Interview mit dem Kommissionsvorsitzenden Prof. Dr. Joachim Gessinger
Das Konzil der Universität Potsdam nahm am 11. Januar 1996 in einem Schlußvotum mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder die Grundordnung der Einrichtung an. Das Gremium setzt sich derzeit aus 58 Personen zusammen, und zwar aus 30 Vertretern der Gruppe der Professoren, zwölf Vertretern des wissenschaftlichen Personals, elf Studierenden sowie fünf nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern. Der Gründungssenat der Uni hatte seinerzeit einen Grundordnungsentwurf vorgelegt. Dieser war dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zugeleitet und von ihm in Form der Vorläufigen Grundordung im Sommer 1993 erlassen worden. Im Fhihjahr 1994 begann dann das damals noch 1.Konzil mit der Überarbeitung. Über den Entstehungsprozeß der nun vorliegenden Grundordnung unterhielt sich Dr. Barbara Eckardt für PUTZ mit dem Vorsitzenden der Grundordnungskommission, Prof. Dr. Joachim Gessinger, Direktor des Institutes für Germanistik in der Philosophischen Fakultät I und Inhaber des Lehrstuhls für Geschichte der deutschen Sprache.
PUTZ: Woraus resultiert die relativ lange Beschäftigung des Konzils mit der nun von ihm verabschiedeten Grundordnung? Wie fanden die Erfahrungen der letzten fünf Jahre beim Aufbau der Universität Potsdam bei der Überarbeitung Berücksichtigung? Gessinger: Ausgangsbasis für die Arbeit des Konzils waren der Grundordnungsentwurf des Gründungssenates und die Vorläufige Grundordnung. Die Selbstverwaltung der Hochschule hatte sich ja inzwischen auf dieser Basis etabliert, so daß sich die Grundordnungskommission bei der Flage, ob sie etwas völlig Neues Vorschlägen oder aber Vorhandenes fortschreiben sollte, für letzteres entschied - allerdings mit geringen Veränderungen. Eine weitere grundsätzliche Entscheidung betraf die notwendige Ausführlichkeit des Tbxtes, denn eine Grundordnung könnte zum Beispiel nur die groben Vorgaben für Gremienarbeit und Gruppenbeteiligung liefern und alles andere dem Spiel der Kräfte überlassen, was bei kleinen, überschaubaren und nicht sehr heterogenen Einrichtungen möglich ist, wo auch auf längere Sicht der Konsens der Beteiligten gesichert ist. Ein anderer Weg ist eine bis ms Detail ausgearbeitete Grundordnung, die auch stärker divergierende Interessen berücksichtigt und sichert. Wir haben versucht, einen Mittelweg zu finden.
Da die Fakultäten an unserer Uni eine relativ starke Position mit einer hier und da zu beobachtenden Ttendenz zur Autonomie haben, wollten wir einen Rahmen setzen, der verhindert, daß auseinandergehende Interessen zu unterschiedlichen Verfahrensweisen führen. Wir haben an unserer Uni die Statusgruppen der Professoren, wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter sowie der Studierenden. Die Grundordnung soll nun dafür sorgen, daß ein Interessenausgleich zwischen ihnen stattfinden kann. Das heißt beispielsweise, daß bei Lehre und Studium betreffenden Gegenständen die Studierenden größere Mitspracherechte erhalten müssen als etwa
bei der Forschungsplanung. Auf jeden Fall ist der Schutz von Minoritäten zu sichern. Wir sahen es als unsere Aufgabe an, den Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Gruppen im Sinne einer möglichst konfliktarmen Zusammenarbeit und einer funktionierenden akademischen Selbstverwaltung zu gewährleisten, Es brauchte seine Zeit, unterschiedliche Standpunkte zusammenzuführen und entsprechende gesetzeskonforme Regelungen zu finden.
PUTZ: Welche Problemkreise erwiesen sich dabei als besonders schwierig und langwierig in der Diskussion?
Gessinger: Aus der an unserer Uni vorhandenen Fakultätsstruktur resultiert die unzureichende Vertretung der einzelnen Fächer. Wie also kann unterhalb der Fakultäten eine Struktur installiert werden, die ein sinnvolles Arbeiten der Fächer und ihrer Verwaltungsabläufe sichert? Institute, die diese Funktion erfüllen können, sind im Branden- burgischen Hochschulgesetz nicht vorgesehen. Deshalb sehen wir Institute als nicht- selbständige Untergliederungen der Fakultäten vor, die einige Kompetenzen an die Institute delegieren. Das betrifft beispielsweise den Lehrplan oder die Verwaltung von Mitteln, Als ein weiteres Problem erwies sich die Mitgliedschaft an der Universität. Wir wollen, daß alle Beschäftigten der Hochschule, auch die bisher nicht berücksichtigten wissenschaftlichen Hilfskräfte, Mitglieder der Einrichtung sind, natürlich mit unterschiedlichen Rechten, was beispielsweise das aktive und passive Wahlrecht angeht.
PUTZ: Die Erfahrung hat gelehrt, daß das Brandenburgische Hochschulgesetz in einigen Punkten für die Hochschulpraxis wenig praktikabel ist. Welche Punkte betrifft das aus Ihrer Sicht? Wie handhabten Sie dies in der Grundordnung?
Gessinger: Unser Ziel bestand dann, eine gesetzeskonforme und zugleich handhabbare Grundordnung zu erarbeiten. Die ver
Hat entscheidenden Anteil an der Erarbeitung der Grundordnung der Universität Potsdam: Prof. Dr. Joachim Gessinger. Foto: Fritze
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abschiedete Fassung hält sich deshalb auch strikt an die gesetzlichen Regelungen. An einigen wenigen Stellen sind die Mitglieder des Konzils allerdings der Auffassung, daß das Gesetz novelliert werden müßte. Deshalb wurden Füßnoten in die Grundordnung aufgenommen, die Hinweise zur Novellierung enthalten. Sie beziehen sich auf die bereits angesprochene Mitgliedschaft der wissenschaftlichen Hilfskräfte, die personelle Zusammensetzung des Konzils, des Senates und der Fakultätsräte.
PUTZ: Vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg muß nun noch die rechtliche Prüfung der Grundordnung erfolgen. Wann wird sie verbindlich in Kraft treten können? Gessinger: Die Vorläufige Grundordnung verliert am 31. März 1996 ihre Gültigkeit. Also sollte die vom Konzil beschlossene neue Grundordnung am 1. April 1996 in Kraft treten. Denn wir brauchen diese Grundordnung dringend, um für die Verfahrens- und Entscheidungsmodalitäten an der Universität Potsdam eine sichere, von allen getragene Grundlage zu haben.
PUTZ: Herzlichen Dank für dieses Interview.
Die vom Ministerium noch zu genehmigende Grundordnung der Universität Potsdam vom 11. Januar 1996 ist in der Geschäftsstelle des Konzils bei Marina Zimmermann, Universitätskomplex Am Neuen Palais, Haus 09, Raum 1.Z09, erhältlich. Sie kann ebenso über http://www.uni- potsdam.de unter dem Stichwort Konzil per Computer abgerufen werden.
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