Heft 
(1.1.2019) 02
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DAS KUNSTSTÜCK GRUNDORDNUNG

Interview mit dem Kommissionsvorsitzenden Prof. Dr. Joachim Gessinger

Das Konzil der Universität Potsdam nahm am 11. Januar 1996 in einem Schlußvotum mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder die Grundordnung der Einrichtung an. Das Gremium setzt sich derzeit aus 58 Personen zusammen, und zwar aus 30 Vertre­tern der Gruppe der Professoren, zwölf Vertretern des wissenschaftlichen Personals, elf Studierenden sowie fünf nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern. Der Gründungssenat der Uni hatte seinerzeit einen Grundordnungsentwurf vorgelegt. Dieser war dem Mi­nisterium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zugeleitet und von ihm in Form der Vorläufigen Grundordung im Sommer 1993 erlassen worden. Im Fhihjahr 1994 begann dann das damals noch 1.Konzil mit der Überarbeitung. Über den Entstehungsprozeß der nun vorliegenden Grundordnung unterhielt sich Dr. Bar­bara Eckardt für PUTZ mit dem Vorsitzenden der Grundordnungskommission, Prof. Dr. Joachim Gessinger, Direktor des Institutes für Germanistik in der Philosophischen Fa­kultät I und Inhaber des Lehrstuhls für Geschichte der deutschen Sprache.

PUTZ: Woraus resultiert die relativ lange Beschäftigung des Konzils mit der nun von ihm verabschiedeten Grundordnung? Wie fanden die Erfahrungen der letzten fünf Jah­re beim Aufbau der Universität Potsdam bei der Überarbeitung Berücksichtigung? Gessinger: Ausgangsbasis für die Arbeit des Konzils waren der Grundordnungsent­wurf des Gründungssenates und die Vor­läufige Grundordnung. Die Selbstverwal­tung der Hochschule hatte sich ja inzwi­schen auf dieser Basis etabliert, so daß sich die Grundordnungskommission bei der Flage, ob sie etwas völlig Neues Vorschlä­gen oder aber Vorhandenes fortschreiben sollte, für letzteres entschied - allerdings mit geringen Veränderungen. Eine weitere grundsätzliche Entscheidung betraf die not­wendige Ausführlichkeit des Tbxtes, denn eine Grundordnung könnte zum Beispiel nur die groben Vorgaben für Gremienarbeit und Gruppenbeteiligung liefern und alles andere dem Spiel der Kräfte überlassen, was bei kleinen, überschaubaren und nicht sehr heterogenen Einrichtungen möglich ist, wo auch auf längere Sicht der Konsens der Beteiligten gesichert ist. Ein anderer Weg ist eine bis ms Detail ausgearbeitete Grundordnung, die auch stärker divergie­rende Interessen berücksichtigt und si­chert. Wir haben versucht, einen Mittelweg zu finden.

Da die Fakultäten an unserer Uni eine rela­tiv starke Position mit einer hier und da zu beobachtenden Ttendenz zur Autonomie ha­ben, wollten wir einen Rahmen setzen, der verhindert, daß auseinandergehende Inter­essen zu unterschiedlichen Verfahrenswei­sen führen. Wir haben an unserer Uni die Statusgruppen der Professoren, wissen­schaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter sowie der Studierenden. Die Grundordnung soll nun dafür sorgen, daß ein Interessenausgleich zwischen ihnen stattfinden kann. Das heißt beispielsweise, daß bei Lehre und Studium betreffenden Gegenständen die Studierenden größere Mitspracherechte erhalten müssen als etwa

bei der Forschungsplanung. Auf jeden Fall ist der Schutz von Minoritäten zu sichern. Wir sahen es als unsere Aufgabe an, den In­teressenausgleich zwischen den verschie­denen Gruppen im Sinne einer möglichst konfliktarmen Zusammenarbeit und einer funktionierenden akademischen Selbstver­waltung zu gewährleisten, Es brauchte sei­ne Zeit, unterschiedliche Standpunkte zu­sammenzuführen und entsprechende ge­setzeskonforme Regelungen zu finden.

PUTZ: Welche Problemkreise erwiesen sich dabei als besonders schwierig und langwierig in der Diskussion?

Gessinger: Aus der an unserer Uni vorhan­denen Fakultätsstruktur resultiert die unzu­reichende Vertretung der einzelnen Fächer. Wie also kann unterhalb der Fakultäten eine Struktur installiert werden, die ein sinnvol­les Arbeiten der Fächer und ihrer Verwal­tungsabläufe sichert? Institute, die diese Funktion erfüllen können, sind im Branden- burgischen Hochschulgesetz nicht vorge­sehen. Deshalb sehen wir Institute als nicht- selbständige Untergliederungen der Fakul­täten vor, die einige Kompetenzen an die Institute delegieren. Das betrifft beispiels­weise den Lehrplan oder die Verwaltung von Mitteln, Als ein weiteres Problem er­wies sich die Mitgliedschaft an der Univer­sität. Wir wollen, daß alle Beschäftigten der Hochschule, auch die bisher nicht berück­sichtigten wissenschaftlichen Hilfskräfte, Mitglieder der Einrichtung sind, natürlich mit unterschiedlichen Rechten, was bei­spielsweise das aktive und passive Wahl­recht angeht.

PUTZ: Die Erfahrung hat gelehrt, daß das Brandenburgische Hochschulgesetz in eini­gen Punkten für die Hochschulpraxis wenig praktikabel ist. Welche Punkte betrifft das aus Ihrer Sicht? Wie handhabten Sie dies in der Grundordnung?

Gessinger: Unser Ziel bestand dann, eine gesetzeskonforme und zugleich handhab­bare Grundordnung zu erarbeiten. Die ver­

Hat entscheidenden Anteil an der Erarbeitung der Grundordnung der Universität Potsdam: Prof. Dr. Joachim Gessinger. Foto: Fritze

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abschiedete Fassung hält sich deshalb auch strikt an die gesetzlichen Regelungen. An einigen wenigen Stellen sind die Mitglie­der des Konzils allerdings der Auffassung, daß das Gesetz novelliert werden müßte. Deshalb wurden Füßnoten in die Grundord­nung aufgenommen, die Hinweise zur No­vellierung enthalten. Sie beziehen sich auf die bereits angesprochene Mitgliedschaft der wissenschaftlichen Hilfskräfte, die per­sonelle Zusammensetzung des Konzils, des Senates und der Fakultätsräte.

PUTZ: Vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Branden­burg muß nun noch die rechtliche Prüfung der Grundordnung erfolgen. Wann wird sie verbindlich in Kraft treten können? Gessinger: Die Vorläufige Grundordnung verliert am 31. März 1996 ihre Gültigkeit. Also sollte die vom Konzil beschlossene neue Grundordnung am 1. April 1996 in Kraft treten. Denn wir brauchen diese Grundordnung dringend, um für die Verfah­rens- und Entscheidungsmodalitäten an der Universität Potsdam eine sichere, von allen getragene Grundlage zu haben.

PUTZ: Herzlichen Dank für dieses Inter­view.

Die vom Ministerium noch zu genehmi­gende Grundordnung der Universität Potsdam vom 11. Januar 1996 ist in der Ge­schäftsstelle des Konzils bei Marina Zim­mermann, Universitätskomplex Am Neu­en Palais, Haus 09, Raum 1.Z09, erhältlich. Sie kann ebenso über http://www.uni- potsdam.de unter dem Stichwort Konzil per Computer abgerufen werden.

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