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(01/01/2019) 03
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AUS DEM KONZIL BERICHTET

Die Mitglieder des 3. Konzils der Uni trafen sich am 6. Februar 1997 zu ihrer zweiten Sit­zung. Das höchste Organ der Hochschule verständigte sich dabei insbesondere über die Schwerpunkte seiner zukünftigen Ar­beit, die unter anderem im Bereich der Hochschulentwicklungsplanung und der Hochschulreformierung liegen sollen.

Im Anschluß an die nun beendete Arbeit an der Grundordnung, sie trat am 21. Dezem­ber 1996 in Kraft, komme es nach Ansicht der Konzilsvorsitzenden, Prof. Dr. Meike Aissen- Crewett, jetzt darauf an, sich in erster Linie hochschulpolitischen Aufgaben zuzuwen­den. Dabei sollten sich die Mitglieder des Konzilskräftig einmischen. Aissen-Crewett plädierte für eineEntstaatlichung der Uni­versität und die Besinnung auf deren gesell­schaftlichen Auftrag. Denn Partner der Hoch­schule sei nicht der Staat, sondern die Ge­sellschaft. Mehr Phantasie und Courage zur Reform mahnte sie an. In diesem Zusammen­hang sprach sich die Professorin auch für eine entsprechende Transparenz und Nach­vollziehbarkeit dessen aus, was die Um tut". Der Vertreter der Gruppe der Studierenden im Konzil, Florian von Alemann, legte dem Gremium den Beschlußentwurf zurEinrich­tung einer Kommission Hochschulreform vor. Zur Begründung führte er an, daß das Thema Hochschulreform zwar seit Jahren diskutiert würde, diese Debatten jedoch ohne fruchtbare Ergebnisse geblieben wä­ren. Deshalb müßten diesbezüglich aus den Hochschulen selbst konstruktive Vorschläge kommen. So müsse sich die Kommission mit folgenden Aufgaben beschäftigen: Ausein­andersetzung mit den hochschulpolitischen Reformvorschlägen aus den anderen Bun­desländern, Wissenschaftsministerien und Institutionen; Untersuchung der spezifischen Situation der Uni Potsdam und ihrer Struktu­ren unter dem Blickwinkel möglicher Refor­men; Erfassung der rechtlichen Spielräume für Reformen vor dem Hintergrund der No­vellierung des Hochschulrahmengesetzes und des Brandenburgischen Hochschulge­setzes. Daraus resultiere die Erarbeitung von Reformvorschlägen.

Das Konzil beschloß die Bildung dieser nichtständigen KommissionHochschulre­form. Ihr gehören je fünf Vertreter aus den Statusgruppen der Professoren, der wissen­schaftlichen Mitarbeiter und der Studieren­den sowie zwei Vertreter aus der Gruppe der Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung an. Auch die Benennung von nicht im Konzil tä­tigen Universitätsmitgliedern ist möglich. Prof. Dr. Peter Riemer, Institut für Klassische Philologie, fungiert zunächst als kommissa­rischer Vorsitzender der Kommission. B.E.

BIBLIOTHEKSVERBUND

BERLIN-BRANDENBURG

Von den mehr als 40 Millionen in Branden­burg und Berlin vorhandenen Buchbänden mit wissenschaftlicher Fachliteratur sind nur ca. 2,5 % maschinenlesbar nachgewie­sen. Den ersten Schritt zur Abhilfe dieser Situation taten jetzt die Wissenschafts­staatssekretäre der beiden Länder, Prof. Dr. Erich Thies und Professor Dr. Friedrich Buttler sowie Bibliotheksfachleute im Rah­men der konstituierenden Sitzung der SteuerungsgruppeKooperativer Biblio­theksverbund Berlin-Brandenburg im Kon- rad-Zuse-Zentrum in Berlin. Die Steuer­ungsgruppe hat das Ziel, die von einer ex­ternen Expertengruppe erarbeitetenEmp­fehlungen zur zukünftigen Struktur der In­formationssysteme der wissenschaft­lichen Bibliotheken des Landes Berlin un­ter Berücksichtigung der wissenschaftli­chen Bibliotheken des Landes Branden­burg umzusetzen. Darin wird den wissen­schaftlichen Bibliotheken und ihren Trä­gern die Struktur eines kooperativen Bibliotheksverbundes vorgeschlagen, in dem die Priorität auf den lokalen EDV-Sy- stemen und den individuellen Anforderun­gen der beteiligten Einrichtungen liegt. Der Nachweis der Gesamtheit der Bestände sowie der gemeinsame Zugriff auf Fremd­daten soll mit Hilfe einer Suchmaschine über das Internet erfolgen. mwfk

AUS DEM SENAT BERICHTET

In seiner 39. Sitzung am 27. Februar 1997 hat sich der Senat der Universität Pots­dam unter anderem mit folgenden The­men beschäftigt bzw. nachstehende Be­schlüsse gefaßt:

Das Gremium votierte für den von der HSP (Hochschulsonderprogramm) III-Kommissi- on unterbreiteten Vorschlag zur Verteilung der Mittel aus diesem Programm. Danach sind Ausgaben unter anderem in folgenden Bereichen vorgesehen: Verbesserung der Strukturen im Hochschulbereich, wie Tuto­rien, Studienberatung, Evaluation der Lehre oder Innovationstransfer Hochschule/Wirt­schaft; Verstärkung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit, so für Stel­len in der fachsprachlichen Ausbildung; Förderung des wissenschaftlichen Nach­wuchses und Rauenförderung. Avisiert ist des weiteren die Beschaffung eines Multi­mediaservers aus HSP III-Mitteln.

Nach einer ersten Ablehnung erhielten die Studienordnung und die Besonderen Prüfungsbestimmungen für den Diplom- studiengang Sportwissenschaft diesmal die

Zustimmung des Senates. Beschlossen wur­de ferner, daß entsprechend einer Empfeh­lung der Ständigen Senatskommission für Rauenförderung (KFF) möglichst bis zum Ende des Sommersemesters 1997 in den Fakultäten und zentralen Einrichtungen Rauenförderpläne erarbeitet, öffentlich vor­gestellt und vor der Beschlußfassung durch die zuständigen Gremien der Senatskom­mission für Rauenförderung zur Beratung vorgelegt werden sollen, Rauenförderpläne sind Maßnahmepläne zur Umsetzung der Rauenförderrichtlinien. Sie legen fest, mit welchen personellen und organisatorischen Maßnahmen der Anteil der Rauen an den Beschäftigten zu erhöhen ist.

Für eine Amtszeit von drei Jahren wurden Dr. Lothar Budach, Professor für Informatik I, Dr. Gisbert Fanselow, Professor für Gram­matiktheorie: Syntax/ Morphologie, und Dr. Reinhold Hiegl, Professor für Allgemeine Psychologie I, als kollegiale Leitung des Interdisziplinären Zentrums für Kognitive Studien bestellt. Das Interdisziplinäre Zen­trum für Lern- und Lehrforschung leiten jetzt Dr. Dagmar Klose, Professorin für Di­daktik der Geschichte, Dr. Diether Hopf, Professor für Schulpädagogik, Allgemeine Didaktik, Theorie des Unterrichts, und Dr. Joachim Lompscher, Professor für Schul­pädagogik, Psychologische Didaktik. De­ren Amtszeit beträgt ebenfalls drei Jahre. Gemäß des Brandenburgischen Daten­schutzgesetzes ist die Universität Potsdam angehalten, für ihren Bereich die Ausführung der vorhandenen Rechtsvorschrift über den Datenschutz sicherzustellen. Da der bishe­rige Datenschutzbeauftragte, Dr. Rolf Zan­der, die Uni verließ, wurde nun eine Neube­setzung erforderlich. Die Wahl der Senatoren fiel auf Dr. Jochen Bley, Dozent für Öffentli­ches Recht. Der Wissenschaftler war bisher als stellvertretender Vorsitzender des ge­meinsamen Wahlausschusses und als Vorsit­zender des Satzungsausschusses des Sena­tes mit der Erarbeitung und rechtlichen Überprüfung von grundlegenden Rechtsnor­men der Hochschule befaßt.

Die Zahl der sich an der Uni immatrikulieren­den Studierenden steigt stetig. Daraus resul­tiert die Notwendigkeit, deren Einschrei­bung und Rückmeldung neu zu gestalten. Nach den Erfahrungen anderer deutscher Universitäten sollen deshalb ab dem Winter­semester 1997/98 die Einschreibung teilwei­se und die Rückmeldung generell für alle Studiengänge schriftlich erfolgen. In diesem Zusammenhang beschloß der Senat eine Änderung der bestehenden Gebührenord­nung dahingehend, daßGebühren für den Verwaltungsaufwand beim Versand der Studienunterlagen im Rahmen der Ein­schreibung und nach erfolgter Rückmel­dung sowie beim Versand weiterer Beschei­nigungen und Unterlagen pro Semester" von 10,00 DM erhoben werden. B.E.

PUTZ 3/97

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