Heft 
(1.1.2019) 05
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Fortsetzung von Seite 3

Dauer an entscheidenden Stellen beschä­digen würde. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Allgemeine Pädagogik, Grund­schulpädagogik, Sonderpädagogik, Ar­beitslehre und Fachdidaktik: Im Ergebnis würden die vorgesehenen Reduzierungen dazu führen, daß im Land Brandenburg keine qualifizierte Lehrerausbildung mehr durchgeführt werden könnte. Ebenso wür­de die in Potsdam traditionell beheimatete und international renommierte Sportwis­senschaft ihrer Grundlage beraubt. Eine solche hochschulpolitische Entwicklung kann von keiner Fakultät und keinem in der Hochschule tätigen Verantwortlichen mit­getragen werden.

Wenn der Entwurf auf der anderen Seite einen besonderen Schwerpunkt bei der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät setzt, so ist dies zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Auch die Universität Potsdam sieht im Votum des Wissenschaftsrats zur Ausbaufähigkeit und Ausbaunotwendigkeit der Mathematisch­Naturwissenschaftlichen Fakultät( siehe dazu auch die TitelgeschichteCountdown für den Wissenschaftspark in dieser PUTZ) einen großen Erfolg und eine Be­stätigung der bisherigen Aufbauarbeit. Ent­sprechend ist es ihr ureigenstes Interesse, die Weiterentwicklung dieser Fakultät in dem vom Wissenschaftsrat vorgezeichne­ten Rahmen mit allem ihr möglichen Nach­druck zu betreiben. Esist aber eine kurz­schlüssige Lösung, dies im Wege der vom MWFK vorgeschlagenen Verschiebung von Professuren aus den übrigen Fakultäten, insbesondere der Philosophischen Fakultät II, in die Mathematisch-Naturwissenschaft­liche Fakultät zu versuchen. Weit vordring­licher bedarf diese Fakultät, wie auch der Wissenschaftsrat selber feststellt, einer an­gemessenen Ausstattung der vorhandenen und der im Rahmen des Votums des Wis­senschaftsrats weiter zu besetzenden Pro­fessuren.

Ein weiterer, entscheidender Einwand der Universität Potsdam gegen den vorgeleg­ten Entwurf besteht darin, daß dieser zwar zu den, bedingt durch falsche haushalts­mäßige Prioritätensetzung, offenbar not­wendigen Einspareffekten führt, daß diese Einspareffekte sich jedoch nach Auffas­sung der Universität Potsdam auch auf an­dere, die Struktur weitaus weniger schädi­gende Weise erreichen lassen. Wie ein Kostenvergleich ausweist, beläuft sich der eingesparte Betrag bei der vom MWFK vor­geschlagenen Struktur von 190 Professuren gegenüber der Planung der Universität mit 209 Professuren, jedenfalls in der Modell­rechnung, auf 2.110.790 DM jährlich. Ein solcher Spareffekt läßt sich nach Auffas­sung der Universität auch im Rahmen der bisherigen Planung erzielen, und zwar mit

wesentlich weniger tiefgreifenden Ein­schnitten in die bislang geplante und umge­setzte Struktur. Diese Struktur, die von der Universität in Abweichung vom MWFK­Modell vorgeschlagen wird, erfordert fol­gende- eher großzügig gerechnete durchschnittliche Aufwendungen für eine

Professur:

Prof.-C 4 97.200

Bei einer rechnerischen Einsparsumme von 2,1 Mio. könnte diese durch mittelfristige Nichtbesetzung von 2.100.000: 327.050= 6,42 Professuren im Modell der Universität erwirtschaftet werden, und zwar mit einer erheblichen Verminderung der anfallenden Umbaukosten und mit wesentlich geringe­ren Verwerfungen im Gesamtkonzept der Universität. Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei einer solchen Alternative eine Festlegung der Universität auf 190 Professu­ren erzwungen werden soll. Es würde ge­nügen, daß, wie dargestellt, sechs bis sie­ben Professuren bis auf weiteres unbesetzt blieben.

Ferner ist darauf hinzuweisen, daß ein Her­abfahren der Stellen auf das vom MWFK vorgegebene kennziffernbezogene Aus­stattungsniveau für 209 Professorenstellen für die Universität Potsdam bereits einen Stellenabbau von 175 Stellen bedeuten würde, darunter 83 Stellen für wissenschaft­liche Mitarbeiter, Die Universität Potsdam sieht nicht, wie ein solcher Abbau innerhalb des zeitlichen Geltungsrahmens des Hoch­schulentwicklungsplans bis 2001 stellen­wirtschaftlich bewältigt werden könnte ganz abgesehen von der politischen Festle­gung der Landesregierung, den Stellenab­bau im Land Brandenburg ohne betriebsbe­dingte Kündigungen durchzuführen.

Die Universität Potsdam vertraut der Zusi­cherung des Wissenschaftsministers, daß ihr jedenfalls ein personeller Aus- und Um­baukorridor zur Verfügung gestellt wird. Insoweit hält sie es für geboten, daß dies im Hochschulentwicklungsplan ausdrücklich fixiert wird.

Summe

Die Universität Potsdam fordert für die weiteren Verhandlungen über den Hoch­schulentwicklungspslan:

Keine Festlegung der Planungszahl für Professuren von 190, wenn die Univer­sität kostenneutral eine Professuren­zahl von 209-x realisieren kann;

Keine bindende Festlegung der im Hochschulentwicklungsplan vorge­nommenen Verteilung der Anzahl der Professuren auf die Fächer und Fächergruppen;

Berücksichtigung von Profilierungs­sondertatbeständen in einzelnen Fä­chern bei der Festlegung von Ausstat­tungskennziffern für wissenschaftliches und nichtwissenschaftliches Personal und Berücksichtigung des Umstands, daß die Lehrkapazität der wegfallen­den Professuren ersetzt werden muß;

Zusicherung eines angemessenen Ein­stellungskorridors und seiner Finanzie­rung zur Abfederung einer erforderli­chen Personalumstrukturierung;

Festlegung des Personalbedarfs für die Zentralen Einrichtungen und die Verwaltung mittels angemessener, be­darfsgerechter Kennzahlen.

Es muß:

Einvernehmen darüber bestehen, daß bei einer Verbesserung der Situation zur Fortsetzung des Ausbaus auf der Grundlage der beschlossenen Kon­zepte zurückgekehrt wird;

darauf geachtet werden, daß zwi­schenzeitlich keine Maßnahmen ge­troffen werden, die eine solche Rück­kehr zum Ausbau gemäß Konzept un­möglich machen oder wesentlich er­schweren;

Klar sein, daß der Hochschulentwick­lungsplan, wie immer er dann im Er­gebnis aussehen mag, eine Mindest­entwicklung für die Hochschulen be­schreibt, die auf keinen Fall unter­schritten werden darf, im Gegenteil zumindest im Bereich der Bau- und Beschaffungsinvestitionen auf jährlich 230 Mio. DM erhöht werden muß, da­mit die möglichen Kofinanzierungen ausgeschöpft werden;

und es müssen die im Hochschulent­wicklungsplan zu nennenden Ziel­zahlen als nicht zu unterschreitendes Minimum bis zum Jahre 2001 sicher und beständig bleiben.

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