lor seine rechte Hand, aber nicht seinen Mut. Er trotzte allen Widrigkeiten der Nachkriegszeit. Mut konnte er auch anderen machen, und vielleicht waren gerade seine eigenen schweren Erlebnisse die Ursache dafür, daß er anderen so gut mit Rat und Tat zur Seite stehen konnte.
Nach dem Krieg wirkte er in seiner Heimatstadt Straßburg beim Aufbau der Sportbewegung mit und kümmerte sich besonders um die Leichtathletik. Doch es dabei zu belassen, war Erich Duvinage zu motiviert. n Leipzig an der DHfK studierte er Sport und erwarb zusätzlich das Trainerdiplom. Seine erste Lehrtätigkeit übte er zunächst in Leipzig als Fachschuldozent aus.
Nach Potsdam kam er 1964 und damit begann für ihn ein neuer Abschnitt aktiven Wirkens besonders für den Handballsport. Erfolgreich betreute er 15 Jahre lang die HSG-Frauenmannschaft, erkämpfte mit ihr fünf Bezirksmeistertitel und erreichte viermal die Endrunde des Studentenpokals. An der Erarbeitung und Umsetzung der Lehrkonzeption Handball für den Studentensport war Erich Duvinage federführend beteiligt. Als jüngere Übungsleiter nachrückten, übernahm er 1987 die Leitung der Abteilung Handball bis zu seinem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben 1990. Der Universität Potsdam und dem Sport ist er bis zu seinem völlig unerwarteten Tod treu geblieben. Seine Überzeugung, daß der Sport gerade in schwierigen Zeiten, in denen es scheinbar Wichtigeres zu tun gibt, eine besonders wichtige soziale und integrative Rolle spielt, könnte uns sein Vermächtnis sein. Jürgen Harder
Bildungsfreistellung
Seit Januar 1996 können Beschäftigte auf der Grundlage des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen— zum Zwecke beruflicher, kultureller und politischer Weiterbildung—- in Anspruch nehmen. Die Freistellung kann zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren betragen.
Der Gesamtpersonalrat ist der Auffassung, daß noch viel zu wenig UniversitätsbeSchäftigte von dieser Möglichkeit, sich neben der Berufstätigkeit weiterzubilden, Gebrauch machen. Nachfolgend soll deshalb informiert werden, wie der Weg zur Bildungsfreistellung ist, wie die Antragstellung erfolgt, wo man sich über VeranStaltungsangebote informieren kann und wie die Frage der Kosten geregelt ist. Voraussetzung für eine Bildungsfreistellung 1St, daß man eine anerkannte Veranstaltung auswählt. Diese Anerkennung regelt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Das MBJS gibt halbjährlich Veran
staltungsangebote heraus.(Diese können auch im Sekretariat der Personalräte eingesehen werden.) Die Veranstaltungen reichen von der Abiturprüfung, über Rhetorikkurse, Englischkurse in den USA, Fernstudienbrückenkurse, Wirtschaftswissenschaften, Buchhalterlehrgänge, Computerlehrgänge, vielfältige politische und historische Themenstellungen, Arbeits- und Tarifrecht bis hin zu Theaterworkshops. Hat man eine solche anerkannte Bildungsveranstaltung ausgewählt, meldet man sich beim Veranstalter an. Hat man eine Teilnahmebestätigung erhalten, beantragt man beim Arbeitgeber(im Personaldezernat) Bildungsfreistellung— sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Anwartsformulare kann man auch im Personalrat erhalten. Der Arbeitgeber stellt frei unter Fortzahlung der Bezüge, er kann aber auch aus dringenden betrieblichen Gründen den beantragten Zeitpunkt ablehnen(mit schriftlicher Begründung), muß dann aber die Freistellung zu einem anderen Zeitpunkt ermöglichen. Die Teilnahmebestätigung muß beim Arbeitgeber abgegeben werden. Unter Umständen ist sogar Kinderbetreuung bei diesen Veranstaltungen möglich. Alle anfallenden Kosten, wie die Lehrgangsgebühren, die Fahrtkosten und die Unterkunft, müssen vom Teilnehmer selbst getragen werden.
Ruth Henrich/GPR
Arbeitsgruppe „Suchtgefahren“ gebildet
Zu Beginn dieses Jahres haben der Gesamtpersonalrat und die Dienststellenleitung der Universität eine Dienstvereinbarung zu Suchtmittel- und Alkoholmißbrauch unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, der Erkenntnis Rechnung zu tragen, daß Suchtabhängigkeit Krankheit ist. Im Rahmen ihrer
Fürsorgepflicht wird die Universität aufklärend tätig, erschließt Hilfsmöglichkeiten für Alkohol- und andere Suchtkranke und bietet Hilfe nach erfolgter Therapie an. Die sich oft aus der Abhängigkeit ergebenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind in der Dienstvereinbarung geregelt, sie stellen jedoch das letzte Mittel im Umgang mit den Betroffenen dar. Am 6. Mai 1997 hat sich nun eine Arbeitsgruppe„Suchtgefahren“ gebildet. Ihr gehören an: die Betriebsärztin Dr. Renate Heuchert, als Vertreter des Gesamtpersonalrates Dr. Waltraud Lindner und Peter Büschel, die Sicherheitsingenieurin Helga Krieger, als ehrenamtliche Suchthelfer Michael Völker(gleichzeitig Vertreter des Personaldezernates) und Christina Schäfer(Dezernat 4, Beschaffung). Die Arbeitsgruppe ist interessiert daran, daß weitere ehrenamtliche Suchthelfer mitarbeiten. In der ersten Beratung wurde festgelegt, daß an der Universität Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen organisiert werden— in erster Linie für Vorgesetzte, um den Umgang mit den Betroffenen zu erlernen. Die Arbeitsgruppe wird sich unter Beratung von Dr. Renate Heuchert weiterbilden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich an die Arbeitsgruppe wenden wollen, können Kontakt aufnehmen zu Peter Büschel(Tel. 977-1454 oder-1794), Michael Völker(Tel. 977-1360) bzw. sich gleich an die Betriebsärztin Dr. Renate Heuchert wenden, die immer dienstags in Golm(Tel. 977-2912) zu erreichen ist. Selbstverständlich werden Informationen im Zusammenhang mit der Suchtproblematik vertraulich behandelt. Beschäftigte der Universität, die Interesse an der Mitarbeit in der Arbeitsgruppe als ehrenamtliche Suchthelfer haben, melden sich bitte im Sekretanat der Personalräte(Tel. 977-1794).
Ruth Henrich/GPR
AGIEREN STATT REAGIEREN. Personalversammlungen an der Universität Potsdam
Einmal im Jahr, so regelt es das Personalvertretungsgesetz Brandenburg, legen Personalräte vor der Belegschaft ihrer Einrichtung Rechenschaft ab. Die Universität Potsdam bildet hier keine Ausnahme. Nur — in diesem Jahr war die Situation eine auBßergewöhnliche: Das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur(MWEFK) strebt immerhin seit einiger Zeit an, der Alma mater einen massiven Stellenabbau zu verordnen. Jene bedrohliche Lage spiegelte sich denn auch in den beiden, jeweils durch die Personalräte für wissenschaftliches und künstlerisches Personal(PWK) beziehungsweise für Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung (MTV) einberufenen, eigentlich obligatorischen Veranstaltungen wider.
Um genügend Raum für die Diskussion zu schaffen, blieben die Rechenschaftsberichte dabei kurz. Manfred Süring(MTV) konnte unter anderem Erfreuliches vermelden: Seit der die Tätigkeit bilanzierenden letzten Versammlung 1996 habe das Gremium, dem er vorstehe, mehr Einstellungen als im Vorjahr zugestimmt. Nicht nur neue Stellen hätten allerdings zu diesem Fazit geführt, sondern ebenso Wiederbesetzungen. Daß insbesondere Mitarbeiter aus dem einstigen Wissenschaftler-Integrationsprogramm (WIP) Berücksichtigung fanden, läge im Interesse aller Beteiligten. Zwölf technische Mitarbeiter wurden übernommen. Andere erhielten durch das Hochschulsonderprogramm III zumindest die Möglichkeit, wei
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PUTZ 5/97
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