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(1.1.2019) 05
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lor seine rechte Hand, aber nicht seinen Mut. Er trotzte allen Widrigkeiten der Nach­kriegszeit. Mut konnte er auch anderen machen, und vielleicht waren gerade seine eigenen schweren Erlebnisse die Ursache dafür, daß er anderen so gut mit Rat und Tat zur Seite stehen konnte.

Nach dem Krieg wirkte er in seiner Heimat­stadt Straßburg beim Aufbau der Sportbe­wegung mit und kümmerte sich besonders um die Leichtathletik. Doch es dabei zu belassen, war Erich Duvinage zu motiviert. n Leipzig an der DHfK studierte er Sport und erwarb zusätzlich das Trainerdiplom. Seine erste Lehrtätigkeit übte er zunächst in Leipzig als Fachschuldozent aus.

Nach Potsdam kam er 1964 und damit be­gann für ihn ein neuer Abschnitt aktiven Wirkens besonders für den Handballsport. Erfolgreich betreute er 15 Jahre lang die HSG-Frauenmannschaft, erkämpfte mit ihr fünf Bezirksmeistertitel und erreichte vier­mal die Endrunde des Studentenpokals. An der Erarbeitung und Umsetzung der Lehr­konzeption Handball für den Studenten­sport war Erich Duvinage federführend be­teiligt. Als jüngere Übungsleiter nachrück­ten, übernahm er 1987 die Leitung der Ab­teilung Handball bis zu seinem Ausschei­den aus dem aktiven Berufsleben 1990. Der Universität Potsdam und dem Sport ist er bis zu seinem völlig unerwarteten Tod treu geblieben. Seine Überzeugung, daß der Sport gerade in schwierigen Zeiten, in denen es scheinbar Wichtigeres zu tun gibt, eine besonders wichtige soziale und inte­grative Rolle spielt, könnte uns sein Ver­mächtnis sein. Jürgen Harder

Bildungsfreistellung

Seit Januar 1996 können Beschäftigte auf der Grundlage des Brandenburgischen Weiter­bildungsgesetzes Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbil­dungsveranstaltungen zum Zwecke beruf­licher, kultureller und politischer Weiterbil­dung- in Anspruch nehmen. Die Freistel­lung kann zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren betragen.

Der Gesamtpersonalrat ist der Auffassung, daß noch viel zu wenig Universitätsbe­Schäftigte von dieser Möglichkeit, sich ne­ben der Berufstätigkeit weiterzubilden, Gebrauch machen. Nachfolgend soll des­halb informiert werden, wie der Weg zur Bildungsfreistellung ist, wie die Antragstel­lung erfolgt, wo man sich über Veran­Staltungsangebote informieren kann und wie die Frage der Kosten geregelt ist. Voraussetzung für eine Bildungsfreistellung 1St, daß man eine anerkannte Veranstaltung auswählt. Diese Anerkennung regelt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Das MBJS gibt halbjährlich Veran­

staltungsangebote heraus.(Diese können auch im Sekretariat der Personalräte einge­sehen werden.) Die Veranstaltungen rei­chen von der Abiturprüfung, über Rhetorik­kurse, Englischkurse in den USA, Fern­studienbrückenkurse, Wirtschaftswissen­schaften, Buchhalterlehrgänge, Computer­lehrgänge, vielfältige politische und histo­rische Themenstellungen, Arbeits- und Tarifrecht bis hin zu Theaterworkshops. Hat man eine solche anerkannte Bildungs­veranstaltung ausgewählt, meldet man sich beim Veranstalter an. Hat man eine Teil­nahmebestätigung erhalten, beantragt man beim Arbeitgeber(im Personaldezernat) Bildungsfreistellung sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Anwartsformulare kann man auch im Personalrat erhalten. Der Arbeitgeber stellt frei unter Fortzahlung der Bezüge, er kann aber auch aus dringen­den betrieblichen Gründen den beantragten Zeitpunkt ablehnen(mit schriftlicher Begrün­dung), muß dann aber die Freistellung zu einem anderen Zeitpunkt ermöglichen. Die Teilnahmebestätigung muß beim Arbeitge­ber abgegeben werden. Unter Umständen ist sogar Kinderbetreuung bei diesen Veran­staltungen möglich. Alle anfallenden Kosten, wie die Lehrgangsgebühren, die Fahrtko­sten und die Unterkunft, müssen vom Teil­nehmer selbst getragen werden.

Ruth Henrich/GPR

Arbeitsgruppe Suchtgefahren gebildet

Zu Beginn dieses Jahres haben der Ge­samtpersonalrat und die Dienststellenleitung der Universität eine Dienstvereinbarung zu Suchtmittel- und Alkoholmißbrauch unter­zeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, der Er­kenntnis Rechnung zu tragen, daß Sucht­abhängigkeit Krankheit ist. Im Rahmen ihrer

Fürsorgepflicht wird die Universität aufklä­rend tätig, erschließt Hilfsmöglichkeiten für Alkohol- und andere Suchtkranke und bietet Hilfe nach erfolgter Therapie an. Die sich oft aus der Abhängigkeit ergebenden arbeits­rechtlichen Konsequenzen sind in der Dienstvereinbarung geregelt, sie stellen je­doch das letzte Mittel im Umgang mit den Betroffenen dar. Am 6. Mai 1997 hat sich nun eine Arbeits­gruppeSuchtgefahren gebildet. Ihr gehö­ren an: die Betriebsärztin Dr. Renate Heuchert, als Vertreter des Gesamtperso­nalrates Dr. Waltraud Lindner und Peter Bü­schel, die Sicherheitsingenieurin Helga Krie­ger, als ehrenamtliche Suchthelfer Michael Völker(gleichzeitig Vertreter des Personal­dezernates) und Christina Schäfer(Dezernat 4, Beschaffung). Die Arbeitsgruppe ist inter­essiert daran, daß weitere ehrenamtliche Suchthelfer mitarbeiten. In der ersten Beratung wurde festgelegt, daß an der Universität Schulungs- und Fortbil­dungsveranstaltungen organisiert werden in erster Linie für Vorgesetzte, um den Um­gang mit den Betroffenen zu erlernen. Die Arbeitsgruppe wird sich unter Beratung von Dr. Renate Heuchert weiterbilden. Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter, die sich an die Ar­beitsgruppe wenden wollen, können Kontakt aufnehmen zu Peter Büschel(Tel. 977-1454 oder-1794), Michael Völker(Tel. 977-1360) bzw. sich gleich an die Betriebsärztin Dr. Renate Heuchert wenden, die immer diens­tags in Golm(Tel. 977-2912) zu erreichen ist. Selbstverständlich werden Informationen im Zusammenhang mit der Suchtproblematik vertraulich behandelt. Beschäftigte der Uni­versität, die Interesse an der Mitarbeit in der Arbeitsgruppe als ehrenamtliche Sucht­helfer haben, melden sich bitte im Sekreta­nat der Personalräte(Tel. 977-1794).

Ruth Henrich/GPR

AGIEREN STATT REAGIEREN. Personalversammlungen an der Universität Potsdam

Einmal im Jahr, so regelt es das Personal­vertretungsgesetz Brandenburg, legen Personalräte vor der Belegschaft ihrer Ein­richtung Rechenschaft ab. Die Universität Potsdam bildet hier keine Ausnahme. Nur in diesem Jahr war die Situation eine au­Bßergewöhnliche: Das zuständige Ministe­rium für Wissenschaft, Forschung und Kul­tur(MWEFK) strebt immerhin seit einiger Zeit an, der Alma mater einen massiven Stellenabbau zu verordnen. Jene bedroh­liche Lage spiegelte sich denn auch in den beiden, jeweils durch die Personalräte für wissenschaftliches und künstlerisches Personal(PWK) beziehungsweise für Mit­arbeiter aus Technik und Verwaltung (MTV) einberufenen, eigentlich obligato­rischen Veranstaltungen wider.

Um genügend Raum für die Diskussion zu schaffen, blieben die Rechenschaftsberich­te dabei kurz. Manfred Süring(MTV) konn­te unter anderem Erfreuliches vermelden: Seit der die Tätigkeit bilanzierenden letzten Versammlung 1996 habe das Gremium, dem er vorstehe, mehr Einstellungen als im Vorjahr zugestimmt. Nicht nur neue Stellen hätten allerdings zu diesem Fazit geführt, sondern ebenso Wiederbesetzungen. Daß insbesondere Mitarbeiter aus dem einsti­gen Wissenschaftler-Integrationsprogramm (WIP) Berücksichtigung fanden, läge im Interesse aller Beteiligten. Zwölf technische Mitarbeiter wurden übernommen. Andere erhielten durch das Hochschulsonderpro­gramm III zumindest die Möglichkeit, wei­

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