FRAUENPOLITIK IN NEUEN MACHT- UND ENTSCHEIDUNGSSTRUKTUREN
Die„BuKoF” tagte erstmals in Potsdam
Kurz vor Beginn des Vorlesungszeitraumes in diesem Wintersemester fand an der Universität Potsdam die 9. Jahrestagung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen(BuKoF) statt. Durch die rund 220 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der gesamten Bundesrepublik waren alle Hochschultypen, einige Forschungseinrichtungen sowie Politikerinnen und Politiker vertreten. Im Rahmen des Themas„Transparenz und Einfluß— Frauenpolitik in neuen Machtund Entscheidungsstrukturen an Hochschulen“ wurden in Vorträgen und in einem Streitgespräch die aktuellen Veränderungen der Hochschulen aus unterschiedlichen Perspektiven analysiert und problematisiert.
Bezugspunkte der Diskussionen waren der Novellierungsentwurf des Hochschulrahmengesetzes(HRG) und der Novellierungsentwurf des Hochschulgesetze des Gastgeberlandes Brandenburg. In beiden Gesetzesentwürfen gibt es keine adäquaten Regelungen zur Frauenförderung. Die Vortragenden unterstrichen die Notwendigkeit, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern als Hochschulaufgabe zu verankern. Zu deren Erfüllung mußten die Hochschulen Maßnahmen der Frauenförderung ergreifen. Leistungen bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages
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> Schwierigkeiten. Ein recht seltsamer Fall hat sich in Bulgarien ergeben, wo der Gerichtshof eine Verletzung festgestellt hatte und der Generalprokurator anschließend erklärte, er würde die Vertreterin der Regierung strafrechtlich verfolgen, weil sie sich nicht widersetzt hatte— eine etwas sehr seltsame, befremdende Haltung. Aber das sind eher Ausnahmen. Insgesamt funktioniert der Verkehr ganz gut. Im Zusammenhang mit dem Problem, das sich daraus ergibt, daß, nach Auffassung der Bundesregierung jedenfalls, in Zusammenhang mit der Wiedervereinigungsvereinbarung den Russen versprochen wurde, es würde keine Rückgabe geben für Enteignungen in der Zeit bis 1949, mußten wir Beschwerden für unzulässig erklären und haben damit gewiß die ehemaligen Eigentümer enttäuscht. Aber ich glaube, das ist eine Frage, die wir nicht von Straßburg aus regeln können. Wir dürfen nicht die Zumutung annehmen, auch noch europäisches Wiedergutmachungsgericht zu spielen.
Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen tagte erstmals an der Universität Potsdam. Auf unserem Bild sind u.a. die brandenburgische Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen, Dr. Regine Hildebrandt(links), die Gleichstellungsbeauftragte der Uni, Monika Stein(3.v.l.), die Prorektorin Prof. Dr. Bärbel Kirsch(4.v.1.) und der Kanzler Alfred Klein
(3.vr.) zu sehen.
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die BuKoF als wichtige Institution in der hochschulpolitischen Debatte anerkannt, was sich in der Zusammenarbeit mit den wesentlichen wissenschaftspolitischen Gremien wie Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und_Forschungsförderung, dem Wissenschaftsrat, der Hochschulrektorenkonferenz, Parteien, Parlamentariern und Gewerkschaften zeige. Dabei nehme die BuKoF nicht nur zu frauenpolitischen Themen im engeren Sinne Stellung, sondern greife in die Debatte um bildungs- und hochschulpolitische Themen ein, entwickele Zielvorstellungen und stele Forderungen. Als wesentliches Manko stelle sich für die Tagungsteilnehmerinnen dabei die mangelnde Ausstattung der BuKoF dar, die dringend die Einrichtung einer festen Geschäftsstelle erforderlic mache. Erstmalig nahmen übrigens auch Vertreteinnen und Vertreter der Potsdamer Hochschulleitung an einer frauenpolitischen Konferenz in der Universität teil. Der Gleichstellungsrat möchte nun die frauenpolitischen Forderungen auf einer breiten Ebene innerhalb der Universität Potsdam vertreten und mittels der universitären Gremien im Rahmen der anstehenden strukturellen Veränderungen umsetzen.
Antonia Kupfer
PUTZ 8/97
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