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(1.1.2019) 08
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FRAUENPOLITIK IN NEUEN MACHT- UND ENTSCHEIDUNGSSTRUKTUREN

DieBuKoF tagte erstmals in Potsdam

Kurz vor Beginn des Vorlesungszeit­raumes in diesem Wintersemester fand an der Universität Potsdam die 9. Jahres­tagung der Frauen- und Gleichstellungs­beauftragten an Hochschulen(BuKoF) statt. Durch die rund 220 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der gesamten Bun­desrepublik waren alle Hochschultypen, einige Forschungseinrichtungen sowie Politikerinnen und Politiker vertreten. Im Rahmen des ThemasTransparenz und Einfluß Frauenpolitik in neuen Macht­und Entscheidungsstrukturen an Hoch­schulen wurden in Vorträgen und in ei­nem Streitgespräch die aktuellen Verän­derungen der Hochschulen aus unter­schiedlichen Perspektiven analysiert und problematisiert.

Bezugspunkte der Diskussionen waren der Novellierungsentwurf des Hochschul­rahmengesetzes(HRG) und der Novel­lierungsentwurf des Hochschulgesetze des Gastgeberlandes Brandenburg. In bei­den Gesetzesentwürfen gibt es keine ad­äquaten Regelungen zur Frauenförderung. Die Vortragenden unterstrichen die Not­wendigkeit, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern als Hochschul­aufgabe zu verankern. Zu deren Erfüllung mußten die Hochschulen Maßnahmen der Frauenförderung ergreifen. Leistungen bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages

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> Schwierigkeiten. Ein recht seltsamer Fall hat sich in Bulgarien ergeben, wo der Ge­richtshof eine Verletzung festgestellt hatte und der Generalprokurator anschließend erklärte, er würde die Vertreterin der Regie­rung strafrechtlich verfolgen, weil sie sich nicht widersetzt hatte eine etwas sehr selt­same, befremdende Haltung. Aber das sind eher Ausnahmen. Insgesamt funktioniert der Verkehr ganz gut. Im Zusammenhang mit dem Problem, das sich daraus ergibt, daß, nach Auffassung der Bundesregierung je­denfalls, in Zusammenhang mit der Wiedervereinigungsvereinbarung den Rus­sen versprochen wurde, es würde keine Rückgabe geben für Enteignungen in der Zeit bis 1949, mußten wir Beschwerden für unzulässig erklären und haben damit gewiß die ehemaligen Eigentümer enttäuscht. Aber ich glaube, das ist eine Frage, die wir nicht von Straßburg aus regeln können. Wir dürfen nicht die Zumutung annehmen, auch noch europäisches Wiedergutmachungsgericht zu spielen.

Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen tagte erstmals an der Universität Potsdam. Auf unserem Bild sind u.a. die brandenburgische Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen, Dr. Regine Hildebrandt(links), die Gleichstellungsbeauftragte der Uni, Monika Stein(3.v.l.), die Prorektorin Prof. Dr. Bärbel Kirsch(4.v.1.) und der Kanzler Alfred Klein

(3.vr.) zu sehen.

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die BuKoF als wichtige Institution in der hochschulpolitischen Debatte anerkannt, was sich in der Zusammenarbeit mit den wesentlichen wissenschaftspolitischen Gremien wie Bundesministerium für Bil­dung, Wissenschaft, Forschung und Tech­nologie, der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und_Forschungsför­derung, dem Wissenschaftsrat, der Hoch­schulrektorenkonferenz, Parteien, Parla­mentariern und Gewerkschaften zeige. Dabei nehme die BuKoF nicht nur zu frauen­politischen Themen im engeren Sinne Stel­lung, sondern greife in die Debatte um bildungs- und hochschulpolitische Themen ein, entwickele Zielvorstellungen und stel­e Forderungen. Als wesentliches Manko stelle sich für die Tagungsteilnehmerinnen dabei die mangelnde Ausstattung der BuKoF dar, die dringend die Einrichtung einer festen Geschäftsstelle erforderlic mache. Erstmalig nahmen übrigens auch Vertrete­innen und Vertreter der Potsdamer Hoch­schulleitung an einer frauenpolitischen Kon­ferenz in der Universität teil. Der Gleich­stellungsrat möchte nun die frauen­politischen Forderungen auf einer breiten Ebene innerhalb der Universität Potsdam vertreten und mittels der universitären Gre­mien im Rahmen der anstehenden struktu­rellen Veränderungen umsetzen.

Antonia Kupfer

PUTZ 8/97

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