Heft 
(1.1.2019) 09
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INFORMATIONEN ZUR FORSCHUNGSFÖRDERUNG

Volkswagen-Stiftung- Nachwuchs­gruppen an Universitäten Mit ihrem ProgrammNachwuchsgruppen an Universitäten will die Volkswagen-Stif­tung jungen, herausragend qualifizierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit geben, frühzeitig eigenstän­dig Forschung auf neuen und zwischen den Disziplinen angesiedelten Gebieten zu be­treiben und eine mit Mitarbeiterstellen und Sachmitteln ausgestattete Arbeitsgruppe selbständig zu leiten. Das Programm ist fachlich nicht eingegrenzt und richtet sich somit gleichermaßen an die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften wie an die Natur- und Ingenieurwissenschaften und die Medizin. Jährlich können nur etwa zehn bis zwölf Gruppen neu in die Förderung aufge­nommen werden. Entsprechend hohe Anfor­- derungen werden an den Innovationsgehalt der geplanten Forschung gestellt. Ein Antrag auf Einrichtung einer Nach­wuchsgruppe sollte immer von mindestens zwei Hochschullehrern mit unterschiedli­cher fachlicher Ausrichtung und/oder von einem Institut, einer Fakultät usw. getragen werden. Selbstbewerbungen junger Wissen­schaftler oder Anträge einzelner Lehrstuhlin­haber können nicht berücksichtigt werden. Von der antragstellenden Institution erwartet die Stiftung substantielle Eigenleistungen, die sich in der Höhe von etwa einem Viertel bis einem Drittel der Gesamtkosten bewe­gen sollten. Grundsätzlich ist eine fünfjähn­ge Förderung mit bis zu 1,5 bis max. 2,5 Mio. DM pro Nachwuchsgruppe entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Fachge­bietes vorgesehen. - Anträge können spätestens zum 15. Januar eines Jahres schriftlich und ohne weitere Formerfordernisse in zweifacher Ausferti­gung an die Geschäftsstelle der Volkswagen­Stiftung gerichtet werden: Volkswagen-Stif­tung, PF 81 05 09, 30505 Hannover, Allgemei­ne Fragen, Naturwissenschaften, Dr. Indira Willms-Hoff, Tel. 0511/8381-376, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Dr. Wolfgang Levermann, Tel. 0511/8381-212. yl.

Volkswagen-Stiftung- Outlines

Die Volkswagen-Stiftung hat eine Broschüre veröffentlicht, die in englischer Sprache Er­läuterungen zum Förderkonzept und einen Überblick zu geförderten Projekten und Schwerpunktprogrammen gibt. Bei Bedarf kann sie im Dezernat 1 der Uni bei Dr. Nor­bert Richter eingesehen werden. N.

Wissenschaftliches Preisausschreiben

Die Philosophisch-Politische Akademie e.V. Bonn fördert wissenschaftliche Arbeiten zum ThemaAntisemitische und antijudaistische Motive bei Denkern der Aufklärung. Die eingereichten, bisher unveröffentlichten Ar­beiten, können sich auf alle Denker der eu­ropäischen Aufklärung beziehen. Einsende­

schluß dafür ist der 31. März 1999. Als Prei­se werden 7.500,-, 5.000,- und 2.500,- DM vergeben.Der vollständige Ausschreibungs­text sowie weitere Informationen sind zu er­halten bei: Dr. Horst Gronke, FU Berlin, In­stitut für Philosophie, Tel. 030/838-3332. ri.

TEMPUS TACIS- PHARE

Im Rahmen von Tempus-Tacis, dem Pro­gramm für die europaweite Zusammenar­beit im Hochschulbereich mit den Tacis­Empfängerstaaten, können im akademi­schen Jahr 1998/99 folgende Länder teilneh­men: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Mongolei, die Russische Föderation, die Ukraine, Usbekistan und Weißrußland. Ge­fördert werden Gemeinsame Europäische Projekte(GEP) nur in der Russischen Föde­ration, der Ukraine und Usbekistan; Kom­paktprojekte in allen förderberechtigten Län­dern und Europäische Mobilitätsprojekte nur in der Russischen Föderation. Alle förderberechtigten Länder haben vorrangi­ge Bereiche der Zusammenarbeit formuliert, die im Leitfaden für Antragsteller aufgeführt sind. Die Antragsfrist ist der 8. April 1998. Bei Tempus-Phare handelt es sich um das europaweite Programm zur Zusammenar­beit im Hochschulbereich mit den mittel­und osteuropäischen Staaten Albanien, Po­len, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Bosnien-Herzego­wina und Mazedonien(Fyrom). Mit seiner Hilfe können in den akademischen Jahren 1998/99 und 1999/2000 Gemeinsame Euro­päische Projekte(GEP) mit einer Laufzeit von einem bis zwei Jahren und Individuelle Mobilitätszuschüsse(IMG) gefördert wer­den. Die Frist geht bis zum 31. März 1998 für die Gemeinsamen Europäischen Projekte, die ab dem 1. November 1998 beginnen und eine Laufzeit bis zu zwei Jahren haben. Für die Individuellen Mobilitätszuschüsse ist die Frist am 13. März 1998 und 26. Juni 1998 abgelaufen. Alle förderberechtigten Länder haben vorrangige Bereiche formuliert, die dem Leitfaden für Antragsteller zu entneh­men sind. Der Leitfaden wurde vom Dezer­nat 1 der Uni angefordert. Auskünfte sind erhältlich bei: Europäische Stiftung für Beruf­bildung, Villa Gualino, Viale Settimio Severo 65, I-10133 Turin, Fax: 0039-11-630 22 00, Email: info@etfäit; Infos: http://www.etf.it/ main.htm. gr.

FAIR

Im Bereich der Landwirtschaft und Fische­rei(einschließlich Agro-Industrie, Lebens­mitteltechnologien, Forstwirtschaft, Aquakul­tur und Entwicklung des ländlichen Raumes FAIR) hat die Europäische Kommission zur Einreichung von Projektvorschlägen aufge­fordert. Die Antragsfrist geht bis zum 16. Ja­nuar 1998(12 Uhr); Kontakt: Europäische Kommission, GD VI-XII-XIV, Sekretariat des

FAIR-Programms, CD XII-E-2, Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel, Tel.: 0032-2-296.02.92, Fax: 0032-2-296.43.22. II.

Zusammenarbeit mit INTAS

Die Internationale Vereinigung zur Förde­rung der Zusammenarbeit mit Wissenschaft­lern aus den Neuen Unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion(INTAS) hat am 3, November 1997 einen neuen allgemeinen Aufruf und mit einzelnen Ländern gemeinsa­me Aufrufe lanciert. Folgende wissenschaft­liche Bereiche sind angesprochen: Nuklear­physik, Astronomie, Astrophysik, Festkörper­physik, Physik, Optik, Mathematik, Telekom­munikation, Informationstechnologien, Che­mie, Lebenswissenschaften, Geowissen­schaften, Umwelt, Energie, Ingenieurwis­senschaften, Maschinenbau, Luft- und Raumfahrt sowie Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften. Für den allgemei­nen Aufruf der INTAS können sowohl Forschungsprojekte als auch Netzwerke ein­gereicht werden. Für alle Aufrufe gilt, daß die Forschungsteams aus den Mitgliedstaaten der INTAS(15 Mitgliedstaaten der EU, Is­land, Israel, Norwegen und die Schweiz) nur 20% der bewilligten Fördersumme erhalten werden. Bewerbungsfrist für alle Aufrufe ist der 18. März 1998.

Zusätzlich wird erwogen, junge Wissen­schaftler, die in INTAS-Projekten mitwirken, durch Zuschüsse für Konferenzbesuche zu unterstützen. Die Anträge müssen sowohl auf einer Diskette als auch in Papierversion eingereicht werden. Das Informationspaket und die Software liegen im World Wide Web unter der Adresse: http://www. cordis.lu/intas/home.html auf oder können angefordert werden bei: INTAS, Av. des Arts 58, B-1000 Brüssel, Fax: 0032-549.01.56, Email: call97@intas.be. gI.

EU-Abkommen mit Südafrika

Das Wissenschaftlich-technische Abkom­men zwischen der EU und der Republik Südafrika wurde auf dem Forschungs­ministerrat am 10.11.1997 verabschiedet. Das Abkommen sieht vor, daß Wissenschaft­ler und/oder Institutionen aus der Republik Südafrika an allen nicht-nuklearen spezifi­schen Programmen des vierten Rahmenpro­gramms mit Ausnahme von TMR als zusätz­liche Partner ohne Finanzierung durch die EU teilnehmen können. Das Abkommen ist zunächst für die Laufzeit des vierten Rah­menprogramms abgeschlossen, kann aber im beiderseitigen Einvernehmen der Ver­tragsparteien für alle spezifischen Program­me zur Umsetzung künftiger Rahmenpro­gramme der Gemeinschaft verlängert wer­den. Die Republik Südafrika hat dieses Ab­kommen bereits ratifiziert. Nach Austausch der Ratifizierungsurkunden am 11.11.1997 ist dieses wissenschaftlich-technische Abkom­men am gleichen Tag in Kraft getreten. gr.

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PUTZ 9/97