INFORMATIONEN ZUR FORSCHUNGSFÖRDERUNG
Volkswagen-Stiftung- Nachwuchsgruppen an Universitäten Mit ihrem Programm„Nachwuchsgruppen an Universitäten“ will die Volkswagen-Stiftung jungen, herausragend qualifizierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit geben, frühzeitig eigenständig Forschung auf neuen und zwischen den Disziplinen angesiedelten Gebieten zu betreiben und eine mit Mitarbeiterstellen und Sachmitteln ausgestattete Arbeitsgruppe selbständig zu leiten. Das Programm ist fachlich nicht eingegrenzt und richtet sich somit gleichermaßen an die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften wie an die Natur- und Ingenieurwissenschaften und die Medizin. Jährlich können nur etwa zehn bis zwölf Gruppen neu in die Förderung aufgenommen werden. Entsprechend hohe Anfor- derungen werden an den Innovationsgehalt der geplanten Forschung gestellt. Ein Antrag auf Einrichtung einer Nachwuchsgruppe sollte immer von mindestens zwei Hochschullehrern mit unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung und/oder von einem Institut, einer Fakultät usw. getragen werden. Selbstbewerbungen junger Wissenschaftler oder Anträge einzelner Lehrstuhlinhaber können nicht berücksichtigt werden. Von der antragstellenden Institution erwartet die Stiftung substantielle Eigenleistungen, die sich in der Höhe von etwa einem Viertel bis einem Drittel der Gesamtkosten bewegen sollten. Grundsätzlich ist eine fünfjähnge Förderung mit bis zu 1,5 bis max. 2,5 Mio. DM pro Nachwuchsgruppe entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Fachgebietes vorgesehen. - Anträge können spätestens zum 15. Januar eines Jahres schriftlich und ohne weitere Formerfordernisse in zweifacher Ausfertigung an die Geschäftsstelle der VolkswagenStiftung gerichtet werden: Volkswagen-Stiftung, PF 81 05 09, 30505 Hannover, Allgemeine Fragen, Naturwissenschaften, Dr. Indira Willms-Hoff, Tel. 0511/8381-376, Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, Dr. Wolfgang Levermann, Tel. 0511/8381-212. yl.
Volkswagen-Stiftung- Outlines
Die Volkswagen-Stiftung hat eine Broschüre veröffentlicht, die in englischer Sprache Erläuterungen zum Förderkonzept und einen Überblick zu geförderten Projekten und Schwerpunktprogrammen gibt. Bei Bedarf kann sie im Dezernat 1 der Uni bei Dr. Norbert Richter eingesehen werden. N.
Wissenschaftliches Preisausschreiben
Die Philosophisch-Politische Akademie e.V. Bonn fördert wissenschaftliche Arbeiten zum Thema„Antisemitische und antijudaistische Motive bei Denkern der Aufklärung“. Die eingereichten, bisher unveröffentlichten Arbeiten, können sich auf alle Denker der europäischen Aufklärung beziehen. Einsende
schluß dafür ist der 31. März 1999. Als Preise werden 7.500,-, 5.000,- und 2.500,- DM vergeben.Der vollständige Ausschreibungstext sowie weitere Informationen sind zu erhalten bei: Dr. Horst Gronke, FU Berlin, Institut für Philosophie, Tel. 030/838-3332. ri.
TEMPUS— TACIS- PHARE
Im Rahmen von Tempus-Tacis, dem Programm für die europaweite Zusammenarbeit im Hochschulbereich mit den TacisEmpfängerstaaten, können im akademischen Jahr 1998/99 folgende Länder teilnehmen: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Mongolei, die Russische Föderation, die Ukraine, Usbekistan und Weißrußland. Gefördert werden Gemeinsame Europäische Projekte(GEP) nur in der Russischen Föderation, der Ukraine und Usbekistan; Kompaktprojekte in allen förderberechtigten Ländern und Europäische Mobilitätsprojekte nur in der Russischen Föderation. Alle förderberechtigten Länder haben vorrangige Bereiche der Zusammenarbeit formuliert, die im Leitfaden für Antragsteller aufgeführt sind. Die Antragsfrist ist der 8. April 1998. Bei Tempus-Phare handelt es sich um das europaweite Programm zur Zusammenarbeit im Hochschulbereich mit den mittelund osteuropäischen Staaten Albanien, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien(Fyrom). Mit seiner Hilfe können in den akademischen Jahren 1998/99 und 1999/2000 Gemeinsame Europäische Projekte(GEP) mit einer Laufzeit von einem bis zwei Jahren und Individuelle Mobilitätszuschüsse(IMG) gefördert werden. Die Frist geht bis zum 31. März 1998 für die Gemeinsamen Europäischen Projekte, die ab dem 1. November 1998 beginnen und eine Laufzeit bis zu zwei Jahren haben. Für die Individuellen Mobilitätszuschüsse ist die Frist am 13. März 1998 und 26. Juni 1998 abgelaufen. Alle förderberechtigten Länder haben vorrangige Bereiche formuliert, die dem Leitfaden für Antragsteller zu entnehmen sind. Der Leitfaden wurde vom Dezernat 1 der Uni angefordert. Auskünfte sind erhältlich bei: Europäische Stiftung für Berufbildung, Villa Gualino, Viale Settimio Severo 65, I-10133 Turin, Fax: 0039-11-630 22 00, Email: info@etfäit; Infos: http://www.etf.it/ main.htm. gr.
FAIR
Im Bereich der Landwirtschaft und Fischerei(einschließlich Agro-Industrie, Lebensmitteltechnologien, Forstwirtschaft, Aquakultur und Entwicklung des ländlichen Raumes — FAIR) hat die Europäische Kommission zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgefordert. Die Antragsfrist geht bis zum 16. Januar 1998(12 Uhr); Kontakt: Europäische Kommission, GD VI-XII-XIV, Sekretariat des
FAIR-Programms, CD XII-E-2, Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel, Tel.: 0032-2-296.02.92, Fax: 0032-2-296.43.22. II.
Zusammenarbeit mit INTAS
Die Internationale Vereinigung zur Förderung der Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern aus den Neuen Unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion(INTAS) hat am 3, November 1997 einen neuen allgemeinen Aufruf und mit einzelnen Ländern gemeinsame Aufrufe lanciert. Folgende wissenschaftliche Bereiche sind angesprochen: Nuklearphysik, Astronomie, Astrophysik, Festkörperphysik, Physik, Optik, Mathematik, Telekommunikation, Informationstechnologien, Chemie, Lebenswissenschaften, Geowissenschaften, Umwelt, Energie, Ingenieurwissenschaften, Maschinenbau, Luft- und Raumfahrt sowie Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften. Für den allgemeinen Aufruf der INTAS können sowohl Forschungsprojekte als auch Netzwerke eingereicht werden. Für alle Aufrufe gilt, daß die Forschungsteams aus den Mitgliedstaaten der INTAS(15 Mitgliedstaaten der EU, Island, Israel, Norwegen und die Schweiz) nur 20% der bewilligten Fördersumme erhalten werden. Bewerbungsfrist für alle Aufrufe ist der 18. März 1998.
Zusätzlich wird erwogen, junge Wissenschaftler, die in INTAS-Projekten mitwirken, durch Zuschüsse für Konferenzbesuche zu unterstützen. Die Anträge müssen sowohl auf einer Diskette als auch in Papierversion eingereicht werden. Das Informationspaket und die Software liegen im World Wide Web unter der Adresse: http://www. cordis.lu/intas/home.html auf oder können angefordert werden bei: INTAS, Av. des Arts 58, B-1000 Brüssel, Fax: 0032-2549.01.56, Email: call97@intas.be. gI.
EU-Abkommen mit Südafrika
Das Wissenschaftlich-technische Abkommen zwischen der EU und der Republik Südafrika wurde auf dem Forschungsministerrat am 10.11.1997 verabschiedet. Das Abkommen sieht vor, daß Wissenschaftler und/oder Institutionen aus der Republik Südafrika an allen nicht-nuklearen spezifischen Programmen des vierten Rahmenprogramms mit Ausnahme von TMR als zusätzliche Partner ohne Finanzierung durch die EU teilnehmen können. Das Abkommen ist zunächst für’ die Laufzeit des vierten Rahmenprogramms abgeschlossen, kann aber im beiderseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien für alle spezifischen Programme zur Umsetzung künftiger Rahmenprogramme der Gemeinschaft verlängert werden. Die Republik Südafrika hat dieses Abkommen bereits ratifiziert. Nach Austausch der Ratifizierungsurkunden am 11.11.1997 ist dieses wissenschaftlich-technische Abkommen am gleichen Tag in Kraft getreten. gr.
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PUTZ 9/97