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(1.1.2019) 04
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PUTZ 4/99

INFORMATIONSTAG CDU und PDS stimmten dagegen

Die Universität Potsdam öff­net am 28. Mai 1999 wieder ihre- Türen für Studien­interessierte. Dann findet der schon zur Tradition geworde­ne Hochschulinformationstag statt. Alle Fächer stellen sich an diesem Tag in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr im Uni­Komplex Am Neuen Palais vor. An den Ständen in den Foyerräumen des Hauses 8 informieren Uni-Mitarbeiter über das kulturelle, sportliche und Sprachenangebot sowie Möglichkeiten von Auslands­aufenthalten und des Erwerbs von PC-Kenntnissen. Außer­dem erteilen Studienberater aller brandenburgischen Hochschulen Auskünfte über ihre Einrichtungen. Mitarbei­ter des Studentenwerkes be­antworten Fragen zum BAföG, zum Wohnen und zu anderen sozialen Bereichen. Die Info-Stände sind in der Zeit von 10.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.

Weitere Informationen erteilt die Zentrale Studienberatung der Uni telefonisch unter 0331/977-1715 oder sind abrufbar unter http://www. uni-potsdam.de. PUTZ

Schnupperstudium

Alle Abiturientinnen und Abitu­rienten, die sich noch nicht end­gültig über ihren Studien­wunsch klar sind, können noch bis zum 2. Juli an der Universi­tät Potsdam an ausgewählten Lehrveranstaltungen der fünf Fakultäten teilnehmen. Auch Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Klassen sind einge­laden, Uni-Luft zu schnuppern, Studium live zu erleben, um den Studienalltag kennenzulernen und den eigenen Studien­wunsch zu prüfen. Das Pro­gramm zumSchnupperstudi­um wurde an alle Schulen mit gymnasialer Oberstufe in Berlin und Brandenburg verschickt, kann jedoch auch von der Zen­tralen Studienberatung der Uni­versität, Tel. 0331/977-1715;, angefordert werden. PUTZ

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Nach einer zweieinhalbjähri­gen, oft kontrovers geführ­ten Diskussion verabschiede­te der Landtag am 5. Mai 1999 das neue Brandenbur­gische Hochschulgesetz. Ge­gen die Stimmen der Oppo­sition von PDS und CDU votierte die SPD-Fraktion für die Novellierung des jetzt gültigen Gesetzes. Es soll voraussichtlich im Juni in Kraft treten.

Minister Steffen Reiche ver­trat in seiner Rede vor dem Landtag die Auffassung, daß das Gesetz die Hochschulen für das 21. Jahrhundert fit machen würde. Die Hochschule, so Reiche, müs­se selbständig und erwachsen

neue

werden.Sie darf sich nicht mehr als ein Bündel von Pro­die for­schen und lehren, sondern muß sich begreifen als Kör­

fessoren verstehen,

perschaft mit einem Bildungs­auftrag, den sie auch erfüllen muß, wenn sie bei der lei­stungsorientierten Mittelzu­weisung nicht den Kürzeren ziehen will. Deshalb halte er es für wichtig, daß die Präsi­denten und Dekane mehr Einfluß auf das berufliche Ver­halten der Hochschullehrer bekommen als gegenwärtig.

Die PDS bezeichnete das Ge­setz dagegen alsAntihoch­schulgesetz, weil die Hoch­schulautonomie nicht ge­stärkt, sondern geschwächt würde. CDU-Vertreter kriti­

Studierende der Universität Potsdam demonstrierten gegen die Verabschie­dung des Gesetzes, sie warfen auf einer symbolischen Trauerfeier unterhalb des Landtagsgebäudes Minister Steffen Reiche vor, das freie Studium durch

das Hochschulgesetz ermordet zu haben.

Foto: Gisela Buchwald

sierten, daß bei der Besetzung des Landeshochschulrates Hochschulen und Parlament unberücksichtigt blieben. Dieser Rat besteht aus zehn Personen, der alle Hochschu­len und die Landesregierung beraten soll.

Breiten Widerstand gegen das Gesetz gab es im Vorfeld der Landtagsentscheidung aus einer Vielzahl von Gremien der Bran­denburgischen Hochschulen. So hatten sich Rektor, Senat und Konzil der Universität ge­gen den Gesetzentwurf ausge­sprochen. Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Uni Potsdam hat bereits vor der Landtagsentscheidung juristi­sche Schritte gegen das Gesetz angekündigt(siehe S. 5). B.E.

Frauenförderung per Gesetz

Die Frauenförderung in der brandenburgischen Wissen­schaft wird gesetzlich verankert. Eine entsprechende Erklärung zum neuen Landeshochschul­gesetz unterzeichneten der Wissenschaftsminister, Steffen Reiche, und die Sprecherin der Landeskonferenz der Gleich­stellungsbeauftragten, Monika Stein, am 3. Mai 1999. Über die Umsetzung des Grundsatzes der Gleichstellung von Mann und Frau hinaus solle damit der Wissenschaft ein noch nicht aus­reichend genutztes Kreativitäts­potential eröffnet werden.

Im Land betrug 1998 der Anteil der Studentinnen an den Ge­samtstudierenden 51,1 Prozent. Beim wissenschaftlichen Perso­nal lag diese Quote bei 28,2 Prozent. Nur 13,5 Prozent der Professoren sind Frauen.

Der Hochschulentwicklungs­plan des Landes Brandenburg von 1997. fordert aber, ein Viertel der Professuren an Frauen zu vergeben. Mehr Infos sind zu erhalten bei Mo­nika Stein, Tel. 0331/977­1211. PUTZ