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PUTZ 4/99
Kritik am Lehrerbildungsgesetz
Reduzierungen gefährden Potsdamer Modell der Lehrerbildung
Als das: gleich nach dem|
Schulgesetz wichtigste Gesetzesvorhaben im Bereich des Schulwesens hat die brandenburgische Bildungsministerin,
burgische Lehrerbildungsgesetz bezeichnet. Kürzlich beriet der Landtag in erster Lesung darüber. Anschließend übergaben es die Parlamentarier dem Ausschuß für Bildung, Jugend und Sport.
Nach Auffassung der Ministerin folgt der Gesetzentwurf
dem Verständnis von Lehrer-| bildung als Einheit von zwei-|
phasiger Ausbildung, berufsbegleitender Fortbildung und Weiterbildung. Der Entwurf beschreibt Aufgaben und Ziele der Lehrerbildung. Er folgt dabei den Leitvorstellungen des Brandenburgischen Schulgesetzes. Struktur, Umfang und grundlegende Inhalte der Lehramtsstudien in der ersten Phase der Ausbildung werden mit den Bestimmungen über
die Ausbildung und die Prü-|
| Modell
fungen für die einzelnen Lehrämter geregelt. Bestandteile des Gesetzes sind weiter
hin die überwiegend schul
| praktische Ausbildung im ReAngelika Peter, das Branden-| \ der
ferendariat sowie Grundsätze Ersten und Zweiten Staatsprüfungen für Lehrerinnen und Lehrer.
Die an der Lehrerbildung beteiligten Bereiche der Universität Potsdam begrüßen den Enteines eigenständigen brandenburgischen Gesetzes
wurf
zur Lehrerbildung. Allerdings|
verweisen sie auf Widersprüche zwischen den anspruchsvollen Aufgabenstellungen einerseits und ihrer Umsetzung im Gesetzestext andererseits. So wird kritisiert, daß das Potsdamer der Lehrerbildung durch die neuen Regelungen in Frage gestellt werde, obwohl es in der Begründung zum Gesetz als Option eingebracht wurde. Das Modell basiert auf der Einheit von Fachwissenschaft, Didaktik und Erziehungswissen
schaften, wobei die schulprak-|
L-E-R mit Hindernissen
Im Wintersemester 1999/ 2000 soll es an der Uni Potsdam soweit sein: die Einführung des Erweiterungsstudienganges„Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (L-E-R). So der Auftrag des Wissenschaftsministeriums. Dem gehen bis heute umfangreiche organisatorische und wissenschaftlich-fachliche Vorbereitungen voraus.
Der Studiengang dient der Lehrerweiterbildung für das Schulfach L-E-R. Mit dem Studium soll die Fähigkeit vermittelt werden,‘ Schüler„über Grundfragen religiös oder philosophisch formulierter Wertund Lebensorientierung zu unterrichten, diese mit ihnen unvoreingenommen zu erörtern und sie so zur selbständigen
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Urteilsbildung und zu eigenständigen Entscheidungen zu befähigen“. So heißt es in der, bisher allerdings erst von der Senatskommission„Lehre und Studium“ der Uni verabschiedeten, Studienordnung. Es handelt sich bei diesem Studiengang um Erwachsenenbildung für berufserfahrene Lehrer. Das Studium umfaßt 60 Semesterwochenstunden und erstreckt sich in der Regel auf vier Semester, jeweils zwei Halbjahre Grund- und Hauptstudium.
Bevor das Studium im Herbst tatsächlich beginnen kann, sind allerdings einige Hindernisse aus dem Weg zu räumen, Rahmenbedingungen zu schaffen. Noch verhandelt die Unileitung mit dem Wissenschaftsministerium um personelle
| tischen Studien
als Verbindungsglied dienen. Nun soll
| der Stundenumfang für die
fachwissenschaftliche Ausbil
| dung einschließlich Didaktik|
im ersten Fach von 60 auf 58 Stunden reduziert werden. Für
‚die fachdidaktische Ausbildung
Neue Strukturen
Die Kommission zur Evalua
= tion der Interdisziplinären
Zentren für Lern- und Lehrforschung, Jugend- und Sozialisationsforschung sowie
‚ Pädagogische Forschung und
Lehrerbildung legte kürzlich ihren Abschlußbericht vor.
Sie kommt darin zu dem Schluß, daß die von den drei Zentren „bearbeiteten Felder im Bereich
| der Lehr- und Lern-, der Unter
im Rahmen des Fachstudiums| werden keinerlei Festlegungen|
| getroffen. Eine verbindliche
Festschreibung im Stundenumfang von wenigstens zehn Prozent der Ausbildung im jeweiligen Fach sehen’ die Lehrerbildner aber als dringend erforderlich an. Auch die Stunden
reduzierungen im psychologi-|
schen, pädagogischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagenstudium erregen bei Universitätsmitarbeitern Unmut. Im Unterschied zur bisherigen
Gliederung sieht der Entwurf|
keine Lehrämter mehr vor, die auf eine einzige Schulstufe(Pri
marstufe, Sekundarstufe I bzw.|
II) bezogen sind. Weitgehend soll auch auf bisher gültige
| stufenübergreifende Lehrämter
verzichtet werden. B.E.
Ausstattungen und Kapazitäten. Als positiv hebt die Prorektorin für Lehre und Studium, Prof. Dr. Bärbel Kirsch, die inzwischen besetzte Ethik-Professur hervor.„Dennoch können wir aus eigenen Reserven nicht alles abdecken, was zur Absicherung des Studienganges erforderlich wäre.“ B.E.
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richts- und der Jugendforschung ... wesentliche Aufgabenbereiche der Lehrerbildung“ sind und das Profil der Universität mitbestimmen. Die Kommission betont, daß die bisherige Organisationsform der Aufgliederung dieses Forschungsfeldes in drei unterschiedliche interdisziplinäre Zentren nicht optimal war. Dem folgte der Senat der Hochschule:
Das Gremium beschloß, zum 1. Mai 1999 die Zentren aufzulösen und im Dezernat für Akademische und studentische Angelegenheiten eine Zentralstelle für Lehrerbildung einzurichten, die alle organisatorischen Belange der Lehrerbildung sowie das Praktikumsbüro übernimmt. Hier erhalten Lehramtsstudierende alle für sie wichtigen Informationen. Des weiteren dient sie als Geschäftsstelle für die dem Rektorat unterstellte Lehrerbildungskommission. Zu deren Aufgaben gehören: die Erarbeitung von Beschlußempfehlungen zu Lehramtsstudienordnungen, die Koordinierung und Evaluation des Lehrangebots, die Erarbeitung von Strukturvorgaben, die Mitwirkung bei der Ausschreibung und Besetzung von der Lehrerbildung gewidmeten Professuren sowie die Verzahnung mit den Studienseminaren und dem staatlichen Prüfungsamt. Noch ist nicht endgültig geklärt, wie zukünftig die interdisziplinäre Forschung in den Fachdidaktiken, der Pädagogik und der pädagogischen Psychologie fortgesetzt werden kann. Dafür wird ein Initiativkreis eingesetzt. Die mit der Schließung der Zentren einhergehenden Personalstrukturentscheidungen sind laut Prorektorin für Lehre und Studium, Prof. Dr. Bärbel Kirsch, gesondert zu treffen. B.E.