Heft 
(1.1.2019) 04
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PUTZ 4/99

Kritik am Lehrerbildungsgesetz

Reduzierungen gefährden Potsdamer Modell der Lehrerbildung

Als das: gleich nach dem|

Schulgesetz wichtigste Geset­zesvorhaben im Bereich des Schulwesens hat die branden­burgische Bildungsministerin,

burgische Lehrerbildungsge­setz bezeichnet. Kürzlich be­riet der Landtag in erster Le­sung darüber. Anschließend übergaben es die Parlamenta­rier dem Ausschuß für Bil­dung, Jugend und Sport.

Nach Auffassung der Ministe­rin folgt der Gesetzentwurf

dem Verständnis von Lehrer-| bildung als Einheit von zwei-|

phasiger Ausbildung, berufs­begleitender Fortbildung und Weiterbildung. Der Entwurf beschreibt Aufgaben und Zie­le der Lehrerbildung. Er folgt dabei den Leitvorstellungen des Brandenburgischen Schul­gesetzes. Struktur, Umfang und grundlegende Inhalte der Lehramtsstudien in der ersten Phase der Ausbildung werden mit den Bestimmungen über

die Ausbildung und die Prü-|

| Modell

fungen für die einzelnen Lehrämter geregelt. Bestand­teile des Gesetzes sind weiter­

hin die überwiegend schul­

| praktische Ausbildung im Re­Angelika Peter, das Branden-| \ der

ferendariat sowie Grundsätze Ersten und Zweiten Staatsprüfungen für Lehrerin­nen und Lehrer.

Die an der Lehrerbildung be­teiligten Bereiche der Universi­tät Potsdam begrüßen den Ent­eines eigenständigen brandenburgischen Gesetzes

wurf

zur Lehrerbildung. Allerdings|

verweisen sie auf Widersprüche zwischen den anspruchsvollen Aufgabenstellungen einerseits und ihrer Umsetzung im Ge­setzestext andererseits. So wird kritisiert, daß das Potsdamer der Lehrerbildung durch die neuen Regelungen in Frage gestellt werde, obwohl es in der Begründung zum Gesetz als Option eingebracht wurde. Das Modell basiert auf der Ein­heit von Fachwissenschaft, Di­daktik und Erziehungswissen­

schaften, wobei die schulprak-|

L-E-R mit Hindernissen

Im Wintersemester 1999/ 2000 soll es an der Uni Pots­dam soweit sein: die Einfüh­rung des Erweiterungsstu­diengangesLebensgestal­tung-Ethik-Religionskunde (L-E-R). So der Auftrag des Wissenschaftsministeriums. Dem gehen bis heute um­fangreiche organisatorische und wissenschaftlich-fachliche Vorbereitungen voraus.

Der Studiengang dient der Lehrerweiterbildung für das Schulfach L-E-R. Mit dem Stu­dium soll die Fähigkeit vermit­telt werden, Schülerüber Grundfragen religiös oder phi­losophisch formulierter Wert­und Lebensorientierung zu un­terrichten, diese mit ihnen un­voreingenommen zu erörtern und sie so zur selbständigen

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Urteilsbildung und zu eigen­ständigen Entscheidungen zu befähigen. So heißt es in der, bisher allerdings erst von der SenatskommissionLehre und Studium der Uni verabschie­deten, Studienordnung. Es handelt sich bei diesem Studi­engang um Erwachsenenbil­dung für berufserfahrene Leh­rer. Das Studium umfaßt 60 Semesterwochenstunden und erstreckt sich in der Regel auf vier Semester, jeweils zwei Halbjahre Grund- und Haupt­studium.

Bevor das Studium im Herbst tatsächlich beginnen kann, sind allerdings einige Hindernisse aus dem Weg zu räumen, Rah­menbedingungen zu schaffen. Noch verhandelt die Unilei­tung mit dem Wissenschafts­ministerium um personelle

| tischen Studien

als Verbin­dungsglied dienen. Nun soll

| der Stundenumfang für die

fachwissenschaftliche Ausbil­

| dung einschließlich Didaktik|

im ersten Fach von 60 auf 58 Stunden reduziert werden. Für

‚die fachdidaktische Ausbildung

Neue Strukturen

Die Kommission zur Evalua­

= tion der Interdisziplinären

Zentren für Lern- und Lehr­forschung, Jugend- und So­zialisationsforschung sowie

Pädagogische Forschung und

Lehrerbildung legte kürzlich ihren Abschlußbericht vor.

Sie kommt darin zu dem Schluß, daß die von den drei Zentren bearbeiteten Felder im Bereich

| der Lehr- und Lern-, der Unter­

im Rahmen des Fachstudiums| werden keinerlei Festlegungen|

| getroffen. Eine verbindliche

Festschreibung im Stundenum­fang von wenigstens zehn Pro­zent der Ausbildung im jewei­ligen Fach sehen die Lehrer­bildner aber als dringend erfor­derlich an. Auch die Stunden­

reduzierungen im psychologi-|

schen, pädagogischen und sozi­alwissenschaftlichen Grundla­genstudium erregen bei Uni­versitätsmitarbeitern Unmut. Im Unterschied zur bisherigen

Gliederung sieht der Entwurf|

keine Lehrämter mehr vor, die auf eine einzige Schulstufe(Pri­

marstufe, Sekundarstufe I bzw.|

II) bezogen sind. Weitgehend soll auch auf bisher gültige

| stufenübergreifende Lehrämter

verzichtet werden. B.E.

Ausstattungen und Kapazitä­ten. Als positiv hebt die Pro­rektorin für Lehre und Studi­um, Prof. Dr. Bärbel Kirsch, die inzwischen besetzte Ethik-Pro­fessur hervor.Dennoch kön­nen wir aus eigenen Reserven nicht alles abdecken, was zur Absicherung des Studiengan­ges erforderlich wäre. B.E.

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richts- und der Jugendforschung ... wesentliche Aufgabenbereiche der Lehrerbildung sind und das Profil der Universität mitbestim­men. Die Kommission betont, daß die bisherige Organisations­form der Aufgliederung dieses Forschungsfeldes in drei unter­schiedliche interdisziplinäre Zen­tren nicht optimal war. Dem folgte der Senat der Hochschu­le:

Das Gremium beschloß, zum 1. Mai 1999 die Zentren aufzulösen und im Dezernat für Akademi­sche und studentische Angele­genheiten eine Zentralstelle für Lehrerbildung einzurichten, die alle organisatorischen Belange der Lehrerbildung sowie das Praktikumsbüro übernimmt. Hier erhalten Lehramtsstudieren­de alle für sie wichtigen Informa­tionen. Des weiteren dient sie als Geschäftsstelle für die dem Rek­torat unterstellte Lehrerbildungs­kommission. Zu deren Aufgaben gehören: die Erarbeitung von Be­schlußempfehlungen zu Lehr­amtsstudienordnungen, die Ko­ordinierung und Evaluation des Lehrangebots, die Erarbeitung von Strukturvorgaben, die Mit­wirkung bei der Ausschreibung und Besetzung von der Lehrerbil­dung gewidmeten Professuren sowie die Verzahnung mit den Studienseminaren und dem staat­lichen Prüfungsamt. Noch ist nicht endgültig geklärt, wie zu­künftig die interdisziplinäre For­schung in den Fachdidaktiken, der Pädagogik und der pädagogi­schen Psychologie fortgesetzt werden kann. Dafür wird ein Initiativkreis eingesetzt. Die mit der Schließung der Zentren ein­hergehenden Personalstruktu­rentscheidungen sind laut Pro­rektorin für Lehre und Studium, Prof. Dr. Bärbel Kirsch, gesondert zu treffen. B.E.