Heft 
(1.1.2019) 04
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Titel

PUTZ 4/99

Ein Jahrhundert des Kindes?

Trotz UN-Konvention Handlungsbedarf

An der Wende zum 20. Jahr­hundert proklamierte die schwedische Pädagogin Ellen Key mit ihrem gleichnamigen BuchDas Jahrhundert des Kindes, Inwieweit es dies jenseits aller Pädagogik wirk­lich wurde, scheint durchaus strittig.

Norman Weiß aus dem Potsda­mer Menschenrechtszentrum verweist in diesem Zusammen­hang auf die UN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989. Den Vertrag haben bis heute 191 Staaten unterschrie­ben, sechs mehr also, als die Vereinten Nationen in sich ver­einigen. Als einer der Motoren jener Konvention gilt Deutsch­land. Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, so Weiß, die Einhaltung des für das

Abkommen charakteristischen Prinzips des Kindeswohls. Den­noch, nicht alle mit ihm mittel­bar zusammenhängenden Pro­bleme seien vom Tisch. Das Sorgerecht für Väter etwa scheint durchaus überarbei­tungsreif, meinen jedenfalls Ex­perten wie auch betroffene Er­wachsene und ihre Sprößlin­ge.Hier sind die Gräben tief, bestätigt Weiß. Nach der Kind­schaftsreform im Juli98 rech­ne man gegenwärtig aber nicht mit weiteren Änderungen. Wichtige, 1989 fixierte Rechte dagegen, die der Förderung der Entwicklung jener schwächsten Glieder der Gesellschaft dienen, erfahren demnach eine konse­quente Umsetzung. Dabei han­delt es sich zum Beispiel um den Anspruch auf Bildung, die Aus­übung kultureller Aktivitäten,

Kinder brauchen Liebe und Fürsorge. Vor allem aber auch Freiräume, um

sich auszuprobieren.

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WE

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes schreibt auch das Recht auf Bildung fest. Bevor es allerdings in die Schule geht, muß dieser Sprößling noch

wachsen.

das Nutzen der Meinungs- und Informations-, der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfrei­heit. Die Palette der gewährten Freiheiten reicht weit. Den­noch: im Zuge der Ratifizierung des Vertrages hat die Bundesre­gierung verschiedene Vorbehal­te und Erklärungen zur Kon­vention sowie zu einzelnen Be­stimmungen abgegeben. Zu­rückhaltung in Teilen also.

Sorge jedoch bereitet den Fach­leuten vielmehr die Situation weltweit.Im Bereich Kinderar­beit gibt es gerade Bemühungen der Internationalen Arbeitsor­ganisation(ILO), eine Konven­tion zu verabschieden, die sich gegen besonders schwerwiegen­de Formen der Ausbeutung von Personen unter 18 Jahren wen­det und diese verbietet, erläu­tert der Uni-Mitarbeiter, Seit über einem Jahr werde in der Endphase darüber beraten.Ob den tatsächlichen Problemen, deren Dimension in der Zahl von 250 Millionen Kindern zwischen fünf und vierzehn Jah­ren deutlich wird, die nach An­gaben des ILO-Sekretariats in den Entwicklungsländern arbei­ten, mit einer weiteren Konven­tion wirksam begegnet werden kann, hängt natürlich zuvör­derst von der Bereitschaft der Staaten ab, diese zu ratifizieren, umzusetzen und einzuhalten, unterstreicht. der. Potsdamer Wissenschaftler. Man hoffe in jedem Fall, ein verschärftes In­

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strument geschaffen zu haben, das sich dem Phänomen wid­met.

Daß auch unter deutschen Dä­chern von einem anderen Mo­tiv als dem der puren Lebens­erhaltung geleitet Erwerbs­arbeit von Jugendlichen stattfin­det, gehört offensichtlich zu den alltäglichen Selbstverständ­lichkeiten in den Städten und Dörfern der Bundesrepublik. Zwar wachen die Gesetzeshüter streng, aber vorliegende Daten weisen auf eine Grauzone und nicht immer vorhandeneMu­sterzustände. Fälle schamloser Ausnutzung von Kindern durch ihre Arbeitgeber, hoher Risiken, die von beiden Seiten scheinbar bedenkenlos eingegangen wer­den, stellen Realität dar, wie unter anderem eine unter Schü­lern der 8., 9. und: 10. Klassen aller Schulformen 1987 bezie­hungsweise 1989 durchgeführ­te nichtjuristische Untersu­chung in den drei Gewerbeauf­sichtsamtsbezirken Münster, Köln und Recklinghausen aus­sagt. Der Teufel steckt wie so oft im Detail.Generellen Hand­lungsbedarf gibt es auf diesem Gebiet allerdings nicht, kon­statiert Weiß. Sein Resümee auf dieses Jahrhundert aus Sicht des Juristen:Die Maßstäbe haben sich insoweit verschoben, daß der Schutz des Kindes um seiner selbst Willen in den Mittelpunkt gerückt ist. Seine Personen­qualität wird anerkannt. P.G.