Titel
PUTZ 4/99
Ein Jahrhundert des Kindes?
Trotz UN-Konvention Handlungsbedarf
An der Wende zum 20. Jahrhundert proklamierte die schwedische Pädagogin Ellen Key mit ihrem gleichnamigen Buch„Das Jahrhundert des Kindes“, Inwieweit es dies jenseits aller Pädagogik wirklich wurde, scheint durchaus strittig.
Norman Weiß aus dem Potsdamer Menschenrechtszentrum verweist in diesem Zusammenhang auf die UN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989. Den Vertrag haben bis heute 191 Staaten unterschrieben, sechs mehr also, als die Vereinten Nationen in sich vereinigen. Als einer der Motoren jener Konvention gilt Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland garantiert, so Weiß, die Einhaltung des für das
Abkommen charakteristischen Prinzips des Kindeswohls. Dennoch, nicht alle mit ihm mittelbar zusammenhängenden Probleme seien vom Tisch. Das Sorgerecht für Väter etwa scheint durchaus überarbeitungsreif, meinen jedenfalls Experten wie auch betroffene Erwachsene und ihre Sprößlinge.„Hier sind die Gräben tief“, bestätigt Weiß. Nach der Kindschaftsreform im Juli’98 rechne man gegenwärtig aber nicht mit weiteren Änderungen. Wichtige, 1989 fixierte Rechte dagegen, die der Förderung der Entwicklung jener schwächsten Glieder der Gesellschaft dienen, erfahren demnach eine konsequente Umsetzung. Dabei handelt es sich zum Beispiel um den Anspruch auf Bildung, die Ausübung kultureller Aktivitäten,
Kinder brauchen Liebe und Fürsorge. Vor allem aber auch Freiräume, um
sich auszuprobieren.
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Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes schreibt auch das Recht auf Bildung fest. Bevor es allerdings in die Schule geht, muß dieser Sprößling noch
wachsen.
das Nutzen der Meinungs- und Informations-, der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Die Palette der gewährten Freiheiten reicht weit. Dennoch: im Zuge der Ratifizierung des Vertrages hat die Bundesregierung verschiedene Vorbehalte und Erklärungen zur Konvention sowie zu einzelnen Bestimmungen abgegeben. Zurückhaltung in Teilen also.
Sorge jedoch bereitet den Fachleuten vielmehr die Situation weltweit.„Im Bereich Kinderarbeit gibt es gerade Bemühungen der Internationalen Arbeitsorganisation(ILO), eine Konvention zu verabschieden, die sich gegen besonders schwerwiegende Formen der Ausbeutung von Personen unter 18 Jahren wendet und diese verbietet“, erläutert der Uni-Mitarbeiter, Seit über einem Jahr werde in der Endphase darüber beraten.„Ob den tatsächlichen Problemen, deren Dimension in der Zahl von 250 Millionen Kindern zwischen fünf und vierzehn Jahren deutlich wird, die nach Angaben des ILO-Sekretariats in den Entwicklungsländern arbeiten, mit einer weiteren Konvention wirksam begegnet werden kann, hängt natürlich zuvörderst von der Bereitschaft der Staaten ab, diese zu ratifizieren, umzusetzen und einzuhalten“, unterstreicht. der. Potsdamer Wissenschaftler. Man hoffe in jedem Fall, ein verschärftes In
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strument geschaffen zu haben, das sich dem Phänomen widmet.
Daß auch unter deutschen Dächern— von einem anderen Motiv als dem der puren Lebenserhaltung geleitet— Erwerbsarbeit von Jugendlichen stattfindet, gehört offensichtlich zu den alltäglichen Selbstverständlichkeiten in den Städten und Dörfern der Bundesrepublik. Zwar wachen die Gesetzeshüter streng, aber vorliegende Daten weisen auf eine Grauzone und nicht immer vorhandene„Musterzustände“. Fälle schamloser Ausnutzung von Kindern durch ihre Arbeitgeber, hoher Risiken, die von beiden Seiten scheinbar bedenkenlos eingegangen werden, stellen Realität dar, wie unter anderem eine unter Schülern der 8., 9. und: 10. Klassen aller Schulformen 1987 beziehungsweise 1989 durchgeführte nichtjuristische Untersuchung in den drei Gewerbeaufsichtsamtsbezirken Münster, Köln und Recklinghausen aussagt. Der Teufel steckt wie so oft im Detail.„Generellen Handlungsbedarf gibt es auf diesem Gebiet allerdings nicht“, konstatiert Weiß. Sein Resümee auf dieses Jahrhundert aus Sicht des Juristen:„Die Maßstäbe haben sich insoweit verschoben, daß der Schutz des Kindes um seiner selbst Willen in den Mittelpunkt gerückt ist. Seine Personenqualität wird anerkannt.“ P.G.