Heft 
(1.1.2019) 04
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PUTZ 4/00

Campus

Aktiv gegen Studiengebühren

Mit Beginn des Winterseme­sters 2000/2001 sollen nach dem Willen der Brandenbur­gischen Landespolitiker auch die Potsdamer Studis eine sogenannte Verwaltungsge­bühr in Höhe von 100,00 DM zahlen. AStA-Referent Daniel Taprogge äußert im

Folgenden seine Meinung dazu. Brandenburgs Landesregie­

rung, allen voran die SPD-Fi­nanzministerin, will den Studis stärker in die Tasche greifen. Zunächst hatte die Landesre­gierung dies damit begründet, dass der Landeshaushalt kon­solidiert werden muss. Mittler­weile kann man dieser Begrün­dung nicht mehr so recht glau­ben: Die Gebühren kommen in einen Sonderetat des Wis­senschaftsministers,aus dem dieser ihm genehme For­schungsprojekte finanzieren kann. Daneben entfallen den Hochschulen die Erstattung

Die bevorstehenden Gebühren von 100,00 DM werden in manche Porte­Foto: Tribukeit

monnatesLöcher reißen.

für die tatsächlichen Rückmel­dekosten- bei weiteren Kür­zungen der Landeszuschüsse. Die Konzeptionslosigkeit der Landesregierung kommt den

Potsdamer Studis nun teuer zu.

stehen. Doch regt sich hier Wi­derstand, so ganz protestlos soll eine solche Ungerechtig­keit nicht hingenommen wer­den. Schon im letzten Seme­ster gab es zahlreiche Aktionen

und eine Vollversammlung mit anschließender Protestkundge­bung vor dem Landtag.

In diesem Semester wollen wir auch wieder Landtag marschieren, und zwar dann, wenn der Wissenschaftsaus­schuss den Haushalt berät. Außerdem gibt es noch bis Mitte Mai eine Unterschrif tensammlung und demnächst Protestpostkarten, die man an die Abgeordneten schicken kann. Und dann wird der AStA natürlich den rechtlichen Weg beschreiten und gegen diese Gebühr klagen- mit Aussicht

zum

über

auf Erfolg.

Noch ein kleiner Tipp: Wenn bei Euch die Rückmeldeunter lagen eintrudeln, schreibt doch auf die Überweisung der 100,00 Mark Gebühren immer unter Vorbehalt einer gericht lichen Entscheidung. Dies si­chert Euch zu, dass Ihr das Geld wiederbekommt, sobald wir mit unseren Klagen erfolg­reich waren.

Weitere aktuelle Infos sind im Internet unter: http://www.

asta.uni-potsdam.de abrufbar.

Chipkarte aufs Eis gelegt

Projekt scheitert an der Finanzierung

Viele Verwaltungsvorgänge im universitären Betrieb könnten unbürokratischer und schneller ablaufen, wenn die Rückmeldungen, die Seminaranmeldungen, das Kopieren oder der Bi­bliotheksbesuch über den elektronischen Studieren­denausweis abgewickelt wer­den könnten.

Deshalb sollte auch an der Universität Potsdam eine Chipkarte als Studierenden­ausweis eingeführt werden. Bereits zum Sommersemester 2000 sollten in einer ersten Stufe alle Studienanfänger die Chipkarte erhalten. Nach Prü­fung der technischen Möglich­keiten und der damit zusam­menhängenden Kosten für die Einführung des Systems hat sich die Universitätsleitung kürzlich allerdings dafür ent­schieden, das Chipkartenpro­jekt zum gegenwärtigen Zeit­punkt auf Eis zu legen. Ange­

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sichts der angespannten Haus­haltssituation muss die Ein­führung der Chipkarte zurück­gestellt werden.

Hintergrund für diese Ent­scheidung ist die angespannte Haushaltssituation der Hoch­schule, die die Finanzierung der Chipkarte nur mit Hilfe von Sponsoring möglich ge­macht hätte. Ohne Sponsoring ist die von der Uni ins Auge gefasste technologisch mo­dernste und sicherste Lösung nicht zu finanzieren. Vorgese­hen war die sogenannte Twin­Karte, eine Kombination eines Prozessors für hohe Datensi­cherheit mit einem Chip für kontaktloses Arbeiten. Andere und im Einsatz billigere Lö­sungen sind beispielsweise nicht für die Prüfungsanmel­dung oder für den Zugang ins Studenteninformationssystem via Internet geeignet. Darüber hinaus könnte die Uni mit her­kömmlichen und damit zurzeit

billigeren Kartenmodellen nur schwer auf technische Erweite­rungen und Neuerungen rea­gieren.

Bei ihrer Entscheidung, das Chipkartenprojekt zeitlich für etwa drei Jahre zu verschieben, ging die Hochschulleitung da­von aus, dass sich in nächster Zeit auch die Banken mit einer neuen KGeldkartengeneration auseinandersetzen. Auf den Markt strebt die sogenannte

Dual-Interface-Karte, mit der unter anderem eine digitale Signatur als rechtsverbindliche Unterschrift unter elektroni schen Dokumenten möglich wird. Insgesamt erhofft sich die Uni­leitung, dass die derzeit aufzu­bringenden Kosten in Höhe von 27,00 DM pro Chipkarte erheblich geringer werden. Bis also eine bezahlbarere Lösung für die Umsetzung des Chip­kartenprojekts in Sicht ist, wird der Markt weiter beobachtet und gehen die Vorbereitungen zur Einführung des Projekts weiter voran.

PUTZ

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Tatjana Muste Nr. 123460

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