Heft 
(1.1.2019) 04
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Campus

PUTZ 4/00

Auf dem Prüfstand

Reform des Hochschuldienstrechts kontrovers diskutiert

‚Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn hat sich 1 einer Expertenkommis­|

sion Empfehlungen zur Re­form des Hochschuldienst­rechts erarbeiten lassen(un­ter http://www.bmbf.de ab­| rufbar). Noch in dieser Le­gislaturperiode soll die Re­form in Kraft treten. Kern­punkte sind die Einführung eines wettbewerbs- und stär­ker leistungsorientierten Be­soldungssystems der Profes­soren und die Neugestaltung des Qualifikationsweges der = Hochschullehrer an Univer­sitäten. Die Einführung von befristeten Juniorprofessu­| ven, der Wegfall des Habili­| tationsverfahrens, die Re­form des Nebentätigkeits­rechts, veränderte Zeitver­| tragsbestimmungen, feste und variable KGehaltsbe­standteile bei den Professo­ren sind einige der Empfeh­lungen. PUTZ fragte an der | | ;

Uni nach, wie die Empfeh­lungen bei Hochschulleh­rern aufgenommen werden. Nachfolgend zwei Stimmen zu diesem Thema.

Durchlüftung nötig Wie das gesamte öffentliche Dienstrecht und der daran an­gelehnte Bundesangestellten­tarıf(BAT) ist auch das Dien­strecht der Hochschullehrer reformbedürftig darüber gibt es einen weitreichenden Kon­sens. Aber der Teufel steckt wie immer im Detail, denn Veränderungen sind selten Pareto-optimal, in aller Re­gel gibt es nicht nur Gewinner, sondern auch Verlierer von Neuerungen. Der von der Bundesministerin für Bildung und Forschung gerade vorge­stellte Bericht der Experten­kommission hat denn auch zu einigen vorhersehbaren Reak­tionen geführt.

Zum einen ist der Vorschlag auf Ablehnung gestoßen, in Zukunft auf Habilitationen zu verzichten und stattdessen eine Maximal sechsjährige Qualifi­kationszeit alsJunior-Profes­

einzuführen. Dabei ist dieser Verzicht seit langem überfällig. Auf der ganzen Welt gibt es Habilitationen nur noch in Deutschland und Österreich, und auch bei uns haben sich innovative, dem in­ternationalen Konkurrenz­druck ausgesetzte Fächer(bei­spielsweise die Naturwissen­schaften) weitgehend von die­sem alten Zopf verabschiedet. Niemand kann ernsthaft be­haupten, die deutsche Habili­tation sei international beson­ders angesehen(sonst wäre sie ja vermutlich ein Exportschla­ger). Sie ist stattdessen weitge­hend unbekannt und löst bei ausländischen Kollegen immer wieder staunendes Unver­ständnis aus(prolonging ado­lescence beyond all previous li­mits, wie ein amerikanischer Kollege es ausdrückte). Sie wird daher auch eher dort ve­hement verteidigt, wo man, wie zum Beispiel Jin den Rechts- oder KGeisteswissen­schaften, der internationalen Konkurrenz bisher weniger di­rekt ausgesetzt ist. Habilitatio­nen verlängern die Qualifikati­onsphase, schaffen unvermeid­liche und ungesunde Abhän­gigkeiten und behindern ins­gesamt eine aktuelle, interna­tional orientierte Forschung.

Niemandem ist es verwehrt, in der Qualifikationsphase als Junior-Professor oder wie immer diese Position heißen mag- einOpus Magnum zu schreiben, aber in vielen Fällen ist eine Reihe guter Aufsätze sinnvoller und wertvoller. Al­lerdings darf man sich von die­sem Vorschlag nicht zu viel

versprechen, denn schon An­fang der siebziger Jahre wurde mit der Einführung der Assi­stenzprofessoren genau die gleiche Reform versucht, die dann am hinhaltenden Wider­stand des Establishments, das ungern auf die langjährigen Dienste abhängiger Assisten­ten verzichtet, gescheitert ist. Der zweite Vorschlag ist ver­mutlich noch kontroverser, nämlich die Einführung einer leistungsgerechteren Bezah­

sor

lung für Professoren. Kern­punkt ist die Aufhebung der Unterscheidung zwischen C3­und C4-Professoren(die oh­nehin willkürlich ist, wenn C3 nicht als genereller Einstieg betrachtet wird), eine Absen­kung der Eingangsbesoldung und die Abschaffung der bis­her automatisch alle zwei Jahre steigenden Alterszulagen

Prof. Dr. Werner Jann betrachtet den Verzicht auf Habilitationen als überfällig. Foto: Fritze

(Greisenbonus). Die so frei gewordenen finanziellen Mit­tel sollen in leistungsbezogene Zulagen für Professoren um­gewandelt werden. Auch diese Vorschläge sind zunächst ein­leuchtend. In der sogenannten B-Besoldung für Führungs­kräfte in der Verwaltung hat es noch nie altersbedingte Zula­gen gegeben(auch nicht für Minister), warum sollte es sie in der vergleichbaren C-Besol­dung geben? Sogar im allge­meinen Dienstrecht ist man derzeit dabei, das überkom­mene leistungsfeindliche Sy­stem(belohnt wird allein das Älterwerden) leistungsfreund­licher zu gestalten. Allerdings ist auch hier Vorsicht angesagt. Aus der Theorie und Empirie der Leistungsanreize wissen wir, dass einfache finanzielle Zulagen oft mehr negative als positive Effekte haben, weil sie von den Betroffenen zumeist entweder als ungerechtfertigt oder als unzureichend angese­hen werden. Für Leistungsbe­reitschaft ist die Beseitigung negativer Beeinträchtigungen (problematische Arbeitsbedin­

gungen, fehlende Anerken­nung, schlechtes Betriebsklima etc.) infder Regeliviel wichti­ger. Geld ist bei weitem nicht der wichtigste Muntermacher, schon gar nicht für Professo­ren. Gleichzeitig ergeben sich bei der Messung professoraler Leistungen erhebliche Pro­bleme- ist ein Dozent, der im Vergleich sehr viele Prüflinge hat, besonders gut, oder ist bei ihm die Prüfung nur besonders leicht? Wenn die Zahl der Stu­denten Szählt, bietet es sich dann nicht an, alle möglichen Veranstaltungen zu Pflichtver­anstaltungen zu erklären- um sich hinterher über deren Überfüllung zu beschweren? Finanzielle Zulagen für Profes­soren haben für die Leistungs­fähigkeit von Universitäten al­lenfalls marginale Bedeutung, Professoren reagieren viel eher auf die öffentliche Wertschät­zung ihrer Arbeit, zum Bei­spiel durch! verbesserte Lehr; und Forschungsbedingungen, die Ermöglichung internatio­naler Kontakte etc. Dennoch, auch die Besoldung der Hochschullehrer muss ein­mal gründlich durchlüftet wer­den, und dafür bieten die Vor­schläge der Expertenkommis­sion durchaus brauchbare An­regungen- sie dürfen aller­dings nicht als Ablenkung von den viel gravierenderen, struk­turellen Problemen der Unter­finanzierung der Hochschulen benutzt werden. Prof. Dr. Werner Jann/ Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät (Der Autor hat für seine Habi­litationsschrift 1990 denPreis des Deutschen Bundestages erhalten.)

Unausgegorenes

Wer nach der vollmundigen Ankündigung des Bundesmi­nisteriums für Bildung und Forschung erwartet, die Lei­stungen der Professorinnen und Professoren würden künf­tig wenigstens finanziell an­gemessen honoriert, wird durch einen Blick auf die Vor­schläge eines besseren belehrt. Sie führen keineswegs zu einer leistungsorientierten Besol­dung, sondern zu Gehaltskür­

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