Campus
PUTZ 4/00
Auf dem Prüfstand
Reform des Hochschuldienstrechts kontrovers diskutiert
‚Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn hat sich 1 einer Expertenkommis|
sion Empfehlungen zur Reform des Hochschuldienstrechts erarbeiten lassen(unter http://www.bmbf.de ab| rufbar). Noch in dieser Legislaturperiode soll die Reform in Kraft treten. Kernpunkte sind die Einführung eines wettbewerbs- und stärker leistungsorientierten Besoldungssystems der Professoren und die Neugestaltung des Qualifikationsweges der = Hochschullehrer an Universitäten. Die Einführung von befristeten Juniorprofessu| ven, der Wegfall des Habili| tationsverfahrens, die Reform des Nebentätigkeitsrechts, veränderte Zeitver| tragsbestimmungen, feste und variable KGehaltsbestandteile bei den Professoren sind einige der Empfehlungen. PUTZ fragte an der | | ;
Uni nach, wie die Empfehlungen bei Hochschullehrern aufgenommen werden. Nachfolgend zwei Stimmen zu diesem Thema.
Durchlüftung nötig Wie das gesamte öffentliche Dienstrecht und der daran angelehnte Bundesangestelltentarıf(BAT) ist auch das Dienstrecht der Hochschullehrer reformbedürftig— darüber gibt es einen weitreichenden Konsens. Aber der Teufel steckt wie immer im Detail, denn Veränderungen sind selten „Pareto-optimal“, in aller Regel gibt es nicht nur Gewinner, sondern auch Verlierer von Neuerungen. Der von der Bundesministerin für Bildung und Forschung gerade vorgestellte Bericht der Expertenkommission hat denn auch zu einigen vorhersehbaren Reaktionen geführt.
Zum einen ist der Vorschlag auf Ablehnung gestoßen, in Zukunft auf Habilitationen zu verzichten und stattdessen eine Maximal sechsjährige Qualifikationszeit als„Junior-Profes
einzuführen. Dabei ist dieser Verzicht seit langem überfällig. Auf der ganzen Welt gibt es Habilitationen nur noch in Deutschland und Österreich, und auch bei uns haben sich innovative, dem internationalen Konkurrenzdruck ausgesetzte Fächer(beispielsweise die Naturwissenschaften) weitgehend von diesem alten Zopf verabschiedet. Niemand kann ernsthaft behaupten, die deutsche Habilitation sei international besonders angesehen(sonst wäre sie ja vermutlich ein Exportschlager). Sie ist stattdessen weitgehend unbekannt und löst bei ausländischen Kollegen immer wieder staunendes Unverständnis aus(„prolonging adolescence beyond all previous limits“, wie ein amerikanischer Kollege es ausdrückte). Sie wird daher auch eher dort vehement verteidigt, wo man, wie zum Beispiel Jin den Rechts- oder KGeisteswissenschaften, der internationalen Konkurrenz bisher weniger direkt ausgesetzt ist. Habilitationen verlängern die Qualifikationsphase, schaffen unvermeidliche und ungesunde Abhängigkeiten und behindern insgesamt eine aktuelle, international orientierte Forschung.
Niemandem ist es verwehrt, in der Qualifikationsphase als Junior-Professor— oder wie immer diese Position heißen mag- ein„Opus Magnum“ zu schreiben, aber in vielen Fällen ist eine Reihe guter Aufsätze sinnvoller und wertvoller. Allerdings darf man sich von diesem Vorschlag nicht zu viel
versprechen, denn schon Anfang der siebziger Jahre wurde mit der Einführung der Assistenzprofessoren genau die gleiche Reform versucht, die dann am hinhaltenden Widerstand des Establishments, das ungern auf die langjährigen Dienste abhängiger Assistenten verzichtet, gescheitert ist. Der zweite Vorschlag ist vermutlich noch kontroverser, nämlich die Einführung einer leistungsgerechteren Bezah
sor“
lung für Professoren. Kernpunkt ist die Aufhebung der Unterscheidung zwischen C3und C4-Professoren(die ohnehin willkürlich ist, wenn C3 nicht als genereller Einstieg betrachtet wird), eine Absenkung der Eingangsbesoldung und die Abschaffung der bisher automatisch alle zwei Jahre steigenden Alterszulagen
Prof. Dr. Werner Jann betrachtet den Verzicht auf Habilitationen als überfällig. Foto: Fritze
(„Greisenbonus“). Die so frei gewordenen finanziellen Mittel sollen in leistungsbezogene Zulagen für Professoren umgewandelt werden. Auch diese Vorschläge sind zunächst einleuchtend. In der sogenannten B-Besoldung für Führungskräfte in der Verwaltung hat es noch nie altersbedingte Zulagen gegeben(auch nicht für Minister), warum sollte es sie in der vergleichbaren C-Besoldung geben? Sogar im allgemeinen Dienstrecht ist man derzeit dabei, das überkommene leistungsfeindliche System(belohnt wird allein das Älterwerden) leistungsfreundlicher zu gestalten. Allerdings ist auch hier Vorsicht angesagt. Aus der Theorie und Empirie der Leistungsanreize wissen wir, dass einfache finanzielle Zulagen oft mehr negative als positive Effekte haben, weil sie von den Betroffenen zumeist entweder als ungerechtfertigt oder als unzureichend angesehen werden. Für Leistungsbereitschaft ist die Beseitigung negativer Beeinträchtigungen (problematische Arbeitsbedin
gungen, fehlende Anerkennung, schlechtes Betriebsklima etc.) infder Regeliviel wichtiger. Geld ist bei weitem nicht der wichtigste Muntermacher, schon gar nicht für Professoren. Gleichzeitig ergeben sich bei der Messung professoraler Leistungen erhebliche Probleme- ist ein Dozent, der im Vergleich sehr viele Prüflinge hat, besonders gut, oder ist bei ihm die Prüfung nur besonders leicht? Wenn die Zahl der Studenten Szählt, bietet es sich dann nicht an, alle möglichen Veranstaltungen zu Pflichtveranstaltungen zu erklären- um sich hinterher über deren Überfüllung zu beschweren? Finanzielle Zulagen für Professoren haben für die Leistungsfähigkeit von Universitäten allenfalls marginale Bedeutung, Professoren reagieren viel eher auf die öffentliche Wertschätzung ihrer Arbeit, zum Beispiel durch! verbesserte Lehr; und Forschungsbedingungen, die Ermöglichung internationaler Kontakte etc. Dennoch, auch die Besoldung der Hochschullehrer muss einmal gründlich durchlüftet werden, und dafür bieten die Vorschläge der Expertenkommission durchaus brauchbare Anregungen- sie dürfen allerdings nicht als Ablenkung von den viel gravierenderen, strukturellen Problemen der Unterfinanzierung der Hochschulen benutzt werden. Prof. Dr. Werner Jann/ Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät (Der Autor hat für seine Habilitationsschrift 1990 den„Preis des Deutschen Bundestages“ erhalten.)
Unausgegorenes
Wer nach der vollmundigen Ankündigung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erwartet, die Leistungen der Professorinnen und Professoren würden künftig— wenigstens finanziell— angemessen honoriert, wird durch einen Blick auf die Vorschläge eines besseren belehrt. Sie führen keineswegs zu einer leistungsorientierten Besoldung, sondern zu Gehaltskür
Fortsetzung auf Seite 6
5