Heft 
(1.1.2019) 01
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PUTZ 1-2/01

Studiosi

Demos gegen Finanzmisere

Keine Wende

Für das akademische Studium bestehen die tradierten Mechanismen sozialer Verer­bung fort. Nach wie vor steuert die familiäre Herkunft die Bildungslaufbahn der nachfolgenden Generation. Das ist das Fazit der seit Beginn der 80er Jahre von der Hochschul-Informations­system GmbH Hannover (HIS) betriebenen Studien zu Entwicklungstrends bei Stu­dienfragen.

Danach hat sich zwischen 1992 und 1999 der Anteil der­jenigen Studierenden, deren Väter oder Mütter einen Universitätsabschluss besitzen, um neun Prozent erhöht. Kinder aus Arbeiterfamilien sind an den Hochschulen unterrepräsentiert, während der Nachwuchs aus Familien von Beamten, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Angestellten überproportional häufig an Hochschulen studiert. Klare Unterschiede gibt es auch bei der Herkunft von Studienanfängern an Unis und Fachhochschulen. Geht der Abiturient an eine Alma mater, weisen seine Eltern häufig einen vergleichsweise höheren Bildungsabschluss auf.

Außerdem bestehen handfeste Zusammenhänge zwischen Bildungsstatus, beruflich­sozialem Profil der Eltern und der Fachrichtungswahl der Kinder. So kommen Studien­anfänger der Medizin, Rechts­oder Kunstwissenschaften eher aus akademischen Familien, Studienanfänger der Inge­nieur-, Agrar- und Ernähr­ungswissenschaften, der Wirtschafts- und Sozialwis­senschaften dagegen weitaus seltener. Interessant dabei: Auch nach zehn Jahren deutscher Vereinigung gibt es beim Herkunftsprofil von Studienanfängern aus den alten und neuen Ländern markante Merkmale. So stam­men diejenigen aus den neuen Ländern weit häufiger von Eltern, die eine akademische Ausbildung absolviert haben. Der Anteil von Arbeiter­kindern ist zudem höher.

PUTZ

Kampf soll weiter gehen

Potsdamer Uni-Studenten machten in der Vergangenheit gleich mehrfach ihrem Ärger Luft. Rund 400 von ihnen zogen beispielsweise noch vor Weihnachten vor das branden- burgische Wissenschaftsminis­terium, um gegen die Unter­finanzierung ihrer Hochschule

und geplante Rückmelde­gebühren zu protestieren. Zu dieser, aber auch zur Demo von 300 Studierenden am 31. Januar vor dem Finanzministerium hatte der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Uni aufgerufen. Tatkräftig

Zwei Studierende der Uni Potsdam haben im Dezember vergangenen Jahres ihre Ankün­digung wahrgemacht und beim Verwaltungsgericht Potsdam eine Klage gegen die vom Land Brandenburg durch die Hoch­schulen ab dem Sommersemes­ter 2001 von jedem Studenten geforderte Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 DM einge­reicht. Auch in Cottbus und Frankfurt/Oder passierte zeit­gleich dasselbe.

Initiiert wurde der Schritt vom Allgemeinen Studierendenaus­schuss (AStA) der Uni Potsdam und der Brandenburgischen Studierendenvertretung (Brand- StuVe).

unterstützt wurde das Gremium beide Male von den Fachschaften.

Etwa sechs bis sieben Millionen DM werden der Universität Potsdam in diesem Haushalts­jahr fehlen. Zudem sollen die Studis mit Beginn des nächsten Sommersemesters Gebühren in

Höhe von zusätzlich 100,-DM zahlen. Derzeit entrichten sie bereits an die Uni einen Semes­terbeitrag von 60,- DM, der sich in Gelder für die Verwaltung, das Studentenwerk und den AStA beziehungsweise die Fachschaften splittet.

Übernommen hat die Vertre­tung der Studierenden im Rechtsstreit die Anwältin Csilla Ivänyi aus der Berliner Kanzlei Arzinger. Sie wird auch die weiteren Klagen betreuen, die Kommilitonen im Februar nach erfolgter Geldüberweisung ein­reichen wollen. Andreas Schackert, AStA-Referent für Hochschulpolitik und einer der beiden Potsdamer Kläger, rech­net mit etwa 100 Klagen bran­denburgweit. Genau 50 Uni- Studenten setzten immerhin am 30. Januar ihre Unterschriften unter entsprechende Klagevoll­machten.

Hintergrund dafür ist, dass nur einzelne, von der Gebühren-

Geht es nach dem AStA, sollen die Aktionen nicht die letzten im Kampf für eine bessere finanzielle Ausstattung der Hochschule und eine Politik im Interesse der Studierenden sein. Auch in diesem Jahr will man sich weiter aktiv gegen beste­hende Missstände wehren und

so zumindest Bewegung in die ansonsten angespannte Lage bringen.Wichtig ist, dass wir am Thema dranbleiben und unser Engagement kontinuier­lich fortsetzen, so AStA -Vorsitzender Till Meyer dazu.

P.G.

erhöhung direkt betro ffene Iersonen gegen die Maßnahme vor Gericht gehen können. Ob dieses dann in relativ kurzer Zeit entscheidet, steht allerdings noch in den Sternen. In der Kanzlei hofft man jedoch auf eine beschleunigte Bearbeitung des Verfahrens noch in diesem Jahr.

Klar ist, dass alle Studierenden die 100 DM zunächst zahlen müssen. Der AStA rät jedoch dringend dazu, dies nur unter Vorbehalt zu tun. Ansonsten verfallen Ansprüche, die sich aus einem für die Studierenden posi­tiven Urteil ergeben würden. Insgesamt entrichten die Studis nunmehr einen Semesterbeitrag von 160 DM. P.G.

Weitere Informationen unter der Internet-Adresse: www.asta.uni-potsdam.de

Sttidenten der Universität Potsdam forderten bei den Demos mehr Geld für ihre Hochschule. Foto: Tribukeit

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Klage eingereicht

Gericht soll über Veruualtungsgebühr entscheiden

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