Heft 
(1.1.2019) 01
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Uni Aktuell

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Schritt in die richtige Richtung

Befürwortet die Reform: Prof. Gisbert Fanselow

Für gravierende Ände­rungen in den Hoch­schulen stehen die Sig­nale nunmehr auf grün. Alte Zöpfe werden abge­schnitten, dem Staub vergangener Jahre geht es an den Kragen.

Noch halten sich viele der Professoren eher skep­tisch in ihrem Urteil über die so genannte Hoch­schulreform zurück. Wollen sie doch zunächst abwarten, wie die konkrete Umsetzung der geän­derten Gesetze in den Ländern erfolgt. Dennoch gibt es auch an der Potsdamer Uni erste Stim­men zum Paket. Prof. Dr. Gisbert Fanselow aus dem Institut für Linguistik/Allgemeine Sprach­wissenschaft meint dazu:

Die Dienstrechtsreform ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Es gibt ja keinen objek­tiven Grund dafür, dass man in den USA nach der Promotion zu eigenverantwortlicher Lehre und Forschung befähigt wird, aber nicht in Deutschland. Allerdings kommt es schon darauf

an, wie das Land und die Hochschule den vom HRG eingeräumten Spielraum nutzen. Wenn die Juniorprofessur nichtflächendeckend die wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen ersetzt, sondern nur einige Juniorprofessoren und -Pro­fessorinnen quasi als Exoten ihr Dasein fristen, dann ist nichts gewonnen. Und die Juniorpro­fessur muss nicht nur theoretisch, sondern auch materiell mit denalten Professuren gleichbe­rechtigt werden. Dass dies gerade für C/pProfes- soren mit erheblichen Privilegienverlusten ver­bunden sein wird und muss, ist vielen noch gar nicht deutlich, aber ohne solche radikalen Schrit­te betreiben wir nur Kosmetik, und werden dem Ziel, die Nachwuchswissenschaftler besser zu fördern, nicht gerecht werden.

Die Habilitation hat mich - netto gerechnet - bestimmt ein oder eineinhalb Jahre meines wis­senschaftlichen Lebens gekostet. Die hätte ich schon gerne produktiver eingesetzt gehabt. Für Berufungen spielen andere Faktoren wie Zahl und Ort der Publikation, Drittmittel- und

Lehrerfahrung sowieso die entscheidende Rolle. Bei der Abschaffung der Habilitation bedauere ich nur den Wegfall der Habilitations­vorträge: Sie schaffen gute Gelegenheiten, zu erfahren, was in den anderen Fächern der Fakul­tät aktuell die wissenschaftliche Diskussion bestimmt. Das werde ich sehr vermissen.

Dienstrechtsreform

Noch am 6 . November 2001 hatte das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz in einer Sit­zung die Pläne des Bundes zur Reform des Hochschuldienstrechts unter den gegenwärti­gen Bedingungen strikt abgelehnt. Doch schon drei Tage später beschloss der Bundes­tag die Dienstrechtsreform, der Bundesrat folgte am 20. Dezember diesem Beschluss in den wesentlichen Punkten. Damit treten nun sowohl das geänderte Hochschulrahmenge­setz (HRG) als auch ein geändertes Professo­renbesoldungsgesetz in Kraft, auch der Weg für die neuen Juniorprofessoren ist frei. Wesentlicher Punkt beim Reformpaket ist, dass die Professoren und Professorinnen nach Leistung bezahlt werden. Das Anfangsgehalt können sie mit der Hochschule aushandeln. Für die bereits tätigen Professoren ändert sich aber nicht unbedingt viel. Es ist ihrer Entschei­dung überlassen, ob sie ins neue System wech­seln oder im alten verbleiben wollen. Gesichert wird, dass die Reform nicht zu Besoldungs­kürzungen führt. Zudem erhalten die Länder in Sachen Besoldung Handlungsspielraum. Wie der im einzelnen dann aussieht, wird die Zukunft zeigen.

Auch die Einführung der umstrittenen Junior­professur ist nun beschlossene Sache. Junior­professuren sind auf eine maximale Dauer von sechs Jahren ausgelegt, und sie sollen in Zukunft die Regelvoraussetzung für eine Uni­versitätsprofessur darstellen. Daneben gibt es jedoch auch alternative Wege für eine solche Berufung. Eine Habilitation spielt in diesem Verfahren keine Rolle mehr. Red.

Juniorprofessuren

Die Universität Potsdam hat Mitte Dezember 2001 neun Juniorprofessuren, die sowohl die Naturwissenschaften als auch die Geisteswis­senschaften betreffen, ausgeschrieben. Es sol­len Nachwuchswissenschaftlerinnen und -Wis­senschaftler berufen werden, deren herausra­gende Promotion nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die weitere exzellente wissen­schaftliche Leistungen erbracht haben. Mit der Einrichtung von Juniorprofessuren werden junge Wissenschaftler Aufgaben in Wissen­schaft, Forschung und Lehre in ihren Fächern selbständig wahmehmen. Die Nachwuchswis­senschaftler sollen zunächst für drei Jahre befristet beschäftigt werden.

Näheres ist unter http://ww-- Hmr).de/u/

verwattung/dez- matj/jp/iL.:M ,, abrufbar.

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