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Schritt in die richtige Richtung
Befürwortet die Reform: Prof. Gisbert Fanselow
Für gravierende Änderungen in den Hochschulen stehen die Signale nunmehr auf grün. Alte Zöpfe werden abgeschnitten, dem Staub vergangener Jahre geht es an den Kragen.
Noch halten sich viele der Professoren eher skeptisch in ihrem Urteil über die so genannte Hochschulreform zurück. Wollen sie doch zunächst abwarten, wie die konkrete Umsetzung der geänderten Gesetze in den Ländern erfolgt. Dennoch gibt es auch an der Potsdamer Uni erste Stimmen zum Paket. Prof. Dr. Gisbert Fanselow aus dem Institut für Linguistik/Allgemeine Sprachwissenschaft meint dazu:
„Die Dienstrechtsreform ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Es gibt ja keinen objektiven Grund dafür, dass man in den USA nach der Promotion zu eigenverantwortlicher Lehre und Forschung befähigt wird, aber nicht in Deutschland. Allerdings kommt es schon darauf
an, wie das Land und die Hochschule den vom HRG eingeräumten Spielraum nutzen. Wenn die Juniorprofessur nicht „flächendeckend“ die wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen ersetzt, sondern nur einige Juniorprofessoren und -Professorinnen quasi als Exoten ihr Dasein fristen, dann ist nichts gewonnen. Und die Juniorprofessur muss nicht nur theoretisch, sondern auch materiell mit den „alten“ Professuren gleichberechtigt werden. Dass dies gerade für C/pProfes- soren mit erheblichen Privilegienverlusten verbunden sein wird und muss, ist vielen noch gar nicht deutlich, aber ohne solche radikalen Schritte betreiben wir nur Kosmetik, und werden dem Ziel, die Nachwuchswissenschaftler besser zu fördern, nicht gerecht werden.
Die Habilitation hat mich - netto gerechnet - bestimmt ein oder eineinhalb Jahre meines wissenschaftlichen Lebens gekostet. Die hätte ich schon gerne produktiver eingesetzt gehabt. Für Berufungen spielen andere Faktoren wie Zahl und Ort der Publikation, Drittmittel- und
Lehrerfahrung sowieso die entscheidende Rolle. Bei der Abschaffung der Habilitation bedauere ich nur den Wegfall der Habilitationsvorträge: Sie schaffen gute Gelegenheiten, zu erfahren, was in den anderen Fächern der Fakultät aktuell die wissenschaftliche Diskussion bestimmt. Das werde ich sehr vermissen.“
Dienstrechtsreform
Noch am 6 . November 2001 hatte das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz in einer Sitzung die Pläne des Bundes zur Reform des Hochschuldienstrechts unter den gegenwärtigen Bedingungen strikt abgelehnt. Doch schon drei Tage später beschloss der Bundestag die Dienstrechtsreform, der Bundesrat folgte am 20. Dezember diesem Beschluss in den wesentlichen Punkten. Damit treten nun sowohl das geänderte Hochschulrahmengesetz (HRG) als auch ein geändertes Professorenbesoldungsgesetz in Kraft, auch der Weg für die neuen Juniorprofessoren ist frei. Wesentlicher Punkt beim Reformpaket ist, dass die Professoren und Professorinnen nach Leistung bezahlt werden. Das Anfangsgehalt können sie mit der Hochschule aushandeln. Für die bereits tätigen Professoren ändert sich aber nicht unbedingt viel. Es ist ihrer Entscheidung überlassen, ob sie ins neue System wechseln oder im alten verbleiben wollen. Gesichert wird, dass die Reform nicht zu Besoldungskürzungen führt. Zudem erhalten die Länder in Sachen Besoldung Handlungsspielraum. Wie der im einzelnen dann aussieht, wird die Zukunft zeigen.
Auch die Einführung der umstrittenen Juniorprofessur ist nun beschlossene Sache. Juniorprofessuren sind auf eine maximale Dauer von sechs Jahren ausgelegt, und sie sollen in Zukunft die Regelvoraussetzung für eine Universitätsprofessur darstellen. Daneben gibt es jedoch auch alternative Wege für eine solche Berufung. Eine Habilitation spielt in diesem Verfahren keine Rolle mehr. Red.
Juniorprofessuren
Die Universität Potsdam hat Mitte Dezember 2001 neun Juniorprofessuren, die sowohl die Naturwissenschaften als auch die Geisteswissenschaften betreffen, ausgeschrieben. Es sollen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler berufen werden, deren herausragende Promotion nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die weitere exzellente wissenschaftliche Leistungen erbracht haben. Mit der Einrichtung von Juniorprofessuren werden junge Wissenschaftler Aufgaben in Wissenschaft, Forschung und Lehre in ihren Fächern selbständig wahmehmen. Die Nachwuchswissenschaftler sollen zunächst für drei Jahre befristet beschäftigt werden.
Näheres ist unter http://ww-- Hmr).de/u/
verwattung/dez- matj/jp/i‘“L.:M ,, abrufbar.
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