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(1.1.2019) 1/2
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FESTUNG EUROPA

Tag der Juristischen Fakultät

BeimTag der Juristischen Fakultät am 2. Dezember 1998 fand- neben wissen­schaftlichen Referaten zum ThemaEuro­päische Union und nationales Recht und dem Akademischen Festakt anläßlich der Verleihung des Wolf-Rüdiger-Bub-Preises zur Förderung des juristischen Nach­wuchses und der Überreichung der Pro­motionsurkunden- erstmalig eine von Studenten organisierte Podiumsdiskussi­on statt. So debattierten der innenpoliti­sche Sprecher der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Wolfgang Wieland sowie der Europarechtler Dr. Andreas Haratsch über die sogenannteFestung Europa.

Der Begriff derFestung Europa geht auf die vor allem von den USA in den späten 80er Jahren geäußerte Befürchtung zurück, daß die Europäische Gemeinschaft durch ihr Binnenmarktprogramm einen neuen wirt­schaftlichen Protektionismus betreibe und sich handelspolitisch abschotte. Erst infolge des 1995 in Kraft getretenen Schengener Übereinkommens über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dessen Vergemeinschaftung durch den Amsterdamer Vertrag bevorsteht, gewann der Begriff derFestung Europa eine zusätzliche Dimension.

Nach Auffassung von Wolfgang Wieland könne die Europäische Union nur als eine Festung bezeichnet werden. Das gerin­ge Zugeständnis, das mit der Abschaffung der Personalkontrollen an den Binnengren­zen erreicht worden sei, ziehe seine gera­dezu hermetische Abriegelung der Außengrenzen nach sich. Die sogenannten Ausgleichsmaßnahmen, wie etwa die Schaffung eines einheitlichen Asyl­gebietes und der Erlaß gemeinsamer Visa­vorschriften, erschwerten die Einwande­rung von Staatsangehörigen dritter Länder in die Europäische Union in einem unver­tretbar hohen Maße. Außerdem führe die verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit zur Verhütung und Bekämpfung schwer­wiegender Formen des internationalen Verbrechens dazu, daß auch Inländer sich häufigeren, intensiveren undraffinierte­

Preisträger 1998

Maren Charlotte Bedau beste Studentin Dr. med. Christian Jäckel bester Student Jeanne Rony- beste Studentin der fran­zösischen Universität Parıs X an der Uni Potsdam

Sylvia Busch beste Promovendin

ren Polizeikontrollen gegenüber sähen Wieland forderte deshalb, die Binnen­grenzkontrollen zwar aufzuheben, ohne aber gleichzeitig besondere Ausgleichs­maßnahmen zu treffen, dafür unter Auf­rechterhaltung der verschiedenen ein­zelstaatlichen Asylpolitiken eine einheitli­che Einwanderungspolitik zu betreiben Aus humanitären Gründen sollten alle Flüchtlinge vorübergehend Aufnahme in die Europäische Union finden. Ein Ein­

werden, andererseits sei die Gewährung ei­

vereinbar.

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Kamen am Rande des Tages der Juristischen Fakultät ins Gespräch: Dekan Prof. Dr. Michael Nier­haus, Prof. Dr. Eckart Klein und Irmgard von Rottenburg, Staatssekretärin im brandenburgischen

Ministerium der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten.

wandungsgesetz mit Quotenregelung, So Wieland, hielten auch die Grünen für not­wendig, dazu liegt eine entsprechende Gesetzesinitiative bereits vor.

Der Europarechtler Dr. Andreas Haratsch erläuterte indes, daß er Europa auch nach Inkrafttreten des Schengener Abkommens nicht als eineFestung betrachte. Zunächst bestehe keine völkerrechtliche Verpflich­tung der Staaten, Flüchtlinge und Angehö­rnge dritter Staaten aufzunehmen. Außer­dem sei zu bedenken, daß Außengrenzen in Europa stets bestanden hätten und diese nicht erst durch das Schengener Überein­kommen errichtet worden seien. Vielmehr verfolge das Schengener Abkommen ein freiheitliches Ziel, nämlich die Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen. Eine solche Liberalisierung ziehe jedoch gleichzeitig Gefahren für die öffentliche Si­

Ccherheit nach sich. Um die Sicherheitsinter­essen der Mitgliedstaaten zu wahren, sei­en polizeirechtliche Ausgleichsmaßnah­men zwangsläufig erforderlich. Der Redner verdeutlichte weiterhin, daß er ein europäl­sches Einwanderungsgesetz mit Quoten­regelung unter Beibehaltung der verschie­denen Asylpolitiken für verfehlt halte. Durch eine Quotierung könne einerseits der tat­sächliche Flüchtlingsstrom nicht verringe

nes Asylverfahrens in jedem Mitgliedstaat ineffektiv und mit dem Gedanken eines ein­zigen europäischen Binnenraumes kaum

Foto: Trhibukeit

In der Publikumsdiskussion wurde dem innenpolitischen Sprecher der Grünen vor­geworfen, die Quotierung im Sinne einer deutschen Interessenquote vorzuneh­men und so den Schwellenländern die Bildungselite zu entziehen. Außerdem wur­de darauf hingewiesen, daß die Einfüh­rung einer Quotenregelung unter gleich­zeitigem Verzicht auf Außengrenzkontrol­len nicht funktioniere. Die Erfahrung habe gezeigt, daß die Abschiebung von Ausl6 dern, die sich unrechtmäßig in der Bun­desrepublik aufhielten, durch die im land ansässigen Ausländerbehörden nicht effektiv wahrgenommen werden könne, Mit Blick auf die im Artikel 19, Abs. 4 des Grundgesetzes verankerte Gewährung effektiven Rechtsschutzes sei es unhaltbar, einen Rechtsweg gegen die Quo­tenregelung nicht zu eröffnen.

Stefanie Schmahl

PUTZ 1-2/99

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