„FESTUNG EUROPA”
Tag der Juristischen Fakultät
Beim„Tag der Juristischen Fakultät“ am 2. Dezember 1998 fand—- neben wissenschaftlichen Referaten zum Thema„Europäische Union und nationales Recht“ und dem Akademischen Festakt anläßlich der Verleihung des Wolf-Rüdiger-Bub-Preises zur Förderung des juristischen Nachwuchses und der Überreichung der Promotionsurkunden—- erstmalig eine von Studenten organisierte Podiumsdiskussion statt. So debattierten der innenpolitische Sprecher der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Wolfgang Wieland sowie der Europarechtler Dr. Andreas Haratsch über die sogenannte„Festung Europa“.
Der Begriff der„Festung Europa“ geht auf die vor allem von den USA in den späten 80er Jahren geäußerte Befürchtung zurück, daß die Europäische Gemeinschaft durch ihr Binnenmarktprogramm einen neuen wirtschaftlichen Protektionismus betreibe und sich handelspolitisch abschotte. Erst infolge des 1995 in Kraft getretenen Schengener Übereinkommens über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dessen Vergemeinschaftung durch den Amsterdamer Vertrag bevorsteht, gewann der Begriff der„Festung Europa“ eine zusätzliche Dimension.
Nach Auffassung von Wolfgang Wieland könne die Europäische Union nur als eine „Festung“ bezeichnet werden. Das geringe Zugeständnis, das mit der Abschaffung der Personalkontrollen an den Binnengrenzen erreicht worden sei, ziehe seine geradezu hermetische Abriegelung der Außengrenzen nach sich. Die sogenannten Ausgleichsmaßnahmen, wie etwa die Schaffung eines einheitlichen Asylgebietes und der Erlaß gemeinsamer Visavorschriften, erschwerten die Einwanderung von Staatsangehörigen dritter Länder in die Europäische Union in einem unvertretbar hohen Maße. Außerdem führe die verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit zur Verhütung und Bekämpfung schwerwiegender Formen des internationalen Verbrechens dazu, daß auch Inländer sich häufigeren, intensiveren und„raffinierte
Preisträger 1998
Maren Charlotte Bedau— beste Studentin Dr. med. Christian Jäckel— bester Student Jeanne Rony—- beste Studentin der französischen Universität Parıs X an der Uni Potsdam
Sylvia Busch— beste Promovendin
ren“ Polizeikontrollen gegenüber sähen Wieland forderte deshalb, die Binnengrenzkontrollen zwar aufzuheben, ohne aber gleichzeitig besondere Ausgleichsmaßnahmen zu treffen, dafür unter Aufrechterhaltung der verschiedenen einzelstaatlichen Asylpolitiken eine einheitliche Einwanderungspolitik zu betreiben Aus humanitären Gründen sollten alle Flüchtlinge vorübergehend Aufnahme in die Europäische Union finden. Ein Ein
werden, andererseits sei die Gewährung ei
vereinbar.
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Kamen am Rande des Tages der Juristischen Fakultät ins Gespräch: Dekan Prof. Dr. Michael Nierhaus, Prof. Dr. Eckart Klein und Irmgard von Rottenburg, Staatssekretärin im brandenburgischen
Ministerium der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten.
wandungsgesetz mit Quotenregelung, So Wieland, hielten auch die Grünen für notwendig, dazu liegt eine entsprechende Gesetzesinitiative bereits vor.
Der Europarechtler Dr. Andreas Haratsch erläuterte indes, daß er Europa auch nach Inkrafttreten des Schengener Abkommens nicht als eine„Festung“ betrachte. Zunächst bestehe keine völkerrechtliche Verpflichtung der Staaten, Flüchtlinge und Angehörnge dritter Staaten aufzunehmen. Außerdem sei zu bedenken, daß Außengrenzen in Europa stets bestanden hätten und diese nicht erst durch das Schengener Übereinkommen errichtet worden seien. Vielmehr verfolge das Schengener Abkommen ein freiheitliches Ziel, nämlich die Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen. Eine solche Liberalisierung ziehe jedoch gleichzeitig Gefahren für die öffentliche Si
Ccherheit nach sich. Um die Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten zu wahren, seien polizeirechtliche Ausgleichsmaßnahmen zwangsläufig erforderlich. Der Redner verdeutlichte weiterhin, daß er ein europälsches Einwanderungsgesetz mit Quotenregelung unter Beibehaltung der verschiedenen Asylpolitiken für verfehlt halte. Durch eine Quotierung könne einerseits der tatsächliche Flüchtlingsstrom nicht verringe
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nes Asylverfahrens in jedem Mitgliedstaat ineffektiv und mit dem Gedanken eines einzigen europäischen Binnenraumes kaum
Foto: Trhibukeit
In der Publikumsdiskussion wurde dem innenpolitischen Sprecher der Grünen vorgeworfen, die Quotierung im Sinne einer „deutschen Interessenquote“ vorzunehmen und so den Schwellenländern die Bildungselite zu entziehen. Außerdem wurde darauf hingewiesen, daß die Einführung einer Quotenregelung unter gleichzeitigem Verzicht auf Außengrenzkontrollen nicht funktioniere. Die Erfahrung habe gezeigt, daß die Abschiebung von Ausl6 dern, die sich unrechtmäßig in der Bundesrepublik aufhielten, durch die im land ansässigen Ausländerbehörden nicht effektiv wahrgenommen werden könne, Mit Blick auf die im Artikel 19, Abs. 4 des Grundgesetzes verankerte Gewährung effektiven Rechtsschutzes sei es unhaltbar, einen Rechtsweg gegen die Quotenregelung nicht zu eröffnen.
Stefanie Schmahl
PUTZ 1-2/99
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