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(1.1.2019) 1/2
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NEUES HOCHSCHULGESETZ

Nach unendlichen Diskussionen und etwa

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ahren Vorbereitungszeit ist es dem randenburgischen Wissenschaftsminister effen Reiche(SPD) Mitte Dezember ge­

Mittler zwischen Staat und Hochschule so ein Landeshochschulrat gebildet werden der dem Leiter der Hochschule, künftig ei

Präsident, und den Senat in grundsätzli­

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lungen, die Novellierung des brandenbur­gischen Hochschulgesetzes durch das Ka­binett zu bringen. Mit dem Gesetz ver­spricht Reiche den Hochschulen eine Stär­kung der Autonomie durch Personalhoheit, Finanzhoheit und Selbstverwaltung. Als

chen Angelegenheiten berät. Das Gesetz muß nun noch durch den Landtag, bis zur parlamentarischen Sommerpause 1999 soll

es aber verabschiedet sein. Weitere Punk­

te des Gesetzes lesen Sie im nebenste den Kasten.

SCHÖNE WORTE REICHEN NICHT

Wie schon ein Jahr zuvor, veranstaltete das Pots­damer Bildungsbündnis, dem auch die Uni Pots­dam angehört, am 16. Dezember 1998 eine De­monstration gegen die derzeitige brandenburgi­sche Bildungspolitik. ReferentInnenrat, Kreisver­band der GEW und Senat der Uni Potsdam rie­fen alle Mitarbeiter und Studierende auf, sich da­ran zu beteiligen. Ihr Protest richtete sich insbe­sondere gegen die katastrophale Hochschulpol­tik der brandenburgischen Landesregierung. Wenn sich die Beteiligung von Uni-Angehörigen ım 15.000 Teilnehmer zählenden Zug eher mager ausnahm, so waren zumindest die Kunst-Studie­renden mit ihrer ForderungHände weg vom Studiengang Kunst nicht zu übersehen. Zu den

BERLINER

Im November 1997 forderte Bundespräsi­dent Roman Herzog in einer Grundsatz­rede, Bildung zum Megathema in Deutsch­land zu machen. Ein Jahr später, im Dezem­ber 1998, haben die Präsidenten der drei Berliner Universitäten dem Bundespräsi­denten dasBerliner Manifest für eine neue Universitätspolitik übergeben. Hierin for­dern jeweils neun Professoren der drei Ber­liner Unis und 16 weitere Persönlichkeiten

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Forderungen der Studierenden gehörte dietat­sächliche Prioritätensetzung der Landesregierung zugunsten der Bildungs- und Wissenschaftspoli­tik. Sie verlangten weiter, im Zusammenhang mit strukturellen Veränderungen im Hochschulbe­reich auf betriebsbedingte und sozial unverträg­liche Kündigungen zu verzichten. Sandra Brun­ner vom ReferentInnenrat sagte auf der Kundge­bung, daß die Hochschulen Brandenburgs ange­sichts der veranschlagten Mittel in der Mittelmäs­sigkeit versinken würden. Mit Blick auf den Ent­wurf des Brandenburgischen Hochschulgeset­zes müsse man zu der Auffassung gelangen, daß Studienreform und Demokratisierung für die Lan­desregierung Fremdworte seien. Text/Foto: B.E.

MANIFEST

gebühren ebenso nachgedacht werden wie auch über eine Reform des Besoldungs­

systems für Professoren. Im Gegenzug digte Staatssekretär Wilhelm Stauda einen bundesweiten Bildungskongre März 1999 an. Bundespräsident He

kün­cher BD für 1ZOg

wolle damit die vielzähligen folgenlosen Bildungsdebatten beenden und Bildung zu einem wirklichen bundespolitischen The­

ma werden lassen.

DAS BRANDENBURGISCHE HOCHSCHULGESETZ

Die wichtigsten Veränderungen

Autonomie

Unter dem Stichwort Stärkung der Autonomie sol­len einige Kompetenzen des Ministers auf die Hochschule übertragen werden wie die Genehmi­gung von Studien- und Prüfungsordnungen, nicht aber die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, die Erteilung erweiterter Be­fugnisse der Personalhoheit, die Errichtung und Auflösung von Fachbereichen und die Bewirtschaf­tung des Haushaltes.

Präsident und Hochschulrat

Die Verlagerung von Kompetenzen hin zur Hoch­schule heißt nach dem Willen des Gesetzgebers, diese künftig in die Hände des Präsidenten der je­weiligen Einrichtung zu geben. Der Präsident oder die Präsidentin soll vom Senat der Hochschule gewählt werden. Das Vorschlagsrecht für dieses Amt hat ein aus zehnehrenamtlich tätigen Per­sönlichkeiten bestehender Hochschulrat, der auf Vorschlag des Ministers vom Ministerpräsidenten bestimmt wird. Der Präsident muß nicht Professor der Hochschule sein. Er kann sich Dekane in sein Präsidium berufen, und der Hochschule steht es frei, bis zu drei weiteren Vizepräsidenten zu wäh­len. Allerdings kann der Präsident im Leitungs­kollegium nicht überstimmt werden.

Mitbestimmung

Dem Senat gehören künftig sechs Professoren, zwei wissenschaftliche Mitarbeiter, ein Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung sowie zwei Studierende an. Nicht mehr Mitglied des Senats sind die Hochschul­leitung und die Dekane. Der Senat wählt sich einen eigenen Vorsitzenden. Die im noch gültigen Gesetz verankerte Entscheidungskompetenz über die Struktur der Hochschule gibt der Senat künftig an den Präsidenten ab, kontrolliert ihn allerdings und kann ihn sogar durch ein konstruktives Mißtrauens­votum mit einer Zweidrittelmehrheit abwählen. Dies gilt im übrigen auch für das Verhältnis der Dekane zu Ihren Fachbereichsräten. Das Vorschlagsrecht für die Dekane, die wie ihre Prodekane nicht Mitglied des Fachbereichsrates sind, besitzt ausschließlich der Präsident. Das Konzil soll abgeschafft werden.

Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen erhalten erweiterte Mitspracherechte bei allen stra­tegisch bedeutsamen Entscheidungen. Es ergeht an die Hochschule weiterhin die Maßgabe, alle Gremien möglichst mit einem Frauenanteil von mindestens einem Drittel zu besetzen.

Studienstruktur

Das Verbot für Studiengebühren ist ausdrücklich festgeschrieben worden, allerdings nur für Studien­gänge, die zum ersten berufsqualifizierenden Ab­schluß führen. Im Bereich des Studiums ist der Auf­trag zu Evaluation der Lehre gesetzlich verankert worden, mit der Möglichkeit, daß mehrere Hoch­schulen zur Unterstützung eine gemeinsame Evalua­tionsagentur einrichten. Ferner sollen Bachelor- und Masterstudiengänge errichtet werden können.

Dienstrechtsreform

Die Habilitation soll als Einstellungsvoraussetzung für Professuren nicht mehr der Regelfall sein. Weg­gefallen sind wesentliche Punkte zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,

Gesetzgebungsverfahren

Nach dem Willen des Ministeriums für Wissen­schaft, Forschung und Kultur soll der Kabinetts­entwurf Ende Januar/Anfang Februar in den par­lamentarischen Gremien beraten werden. Für den 17. Februar 1999 ist eine Anhörung der Hoch­schulen im Ausschuß für Wissenschaft, Forschung und Kultur vorgesehen. Die endgültige Verab­

in insgesamt 34 Thesen umfassende Refor- Der vollständige Wortlaut des sogenannten schiedung im Landtag soll im März 1999 erfol­men für das deutsche Universitätssystem.Berliner Manifests findet unter http://www. are das Gesetz ZUM Ya So solle über die Einführung von Studien- berlinews.de/archiv/253.shtml. gl)

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