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NEUES HOCHSCHULGESETZ
Nach unendlichen Diskussionen und etwa
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ahren Vorbereitungszeit ist es dem randenburgischen Wissenschaftsminister effen Reiche(SPD) Mitte Dezember ge
Mittler zwischen Staat und Hochschule so ein Landeshochschulrat gebildet werden der dem Leiter der Hochschule, künftig ei
Präsident, und den Senat in grundsätzli
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lungen, die Novellierung des brandenburgischen Hochschulgesetzes durch das Kabinett zu bringen. Mit dem Gesetz verspricht Reiche den Hochschulen eine Stärkung der Autonomie durch Personalhoheit, Finanzhoheit und Selbstverwaltung. Als
chen Angelegenheiten berät. Das Gesetz muß nun noch durch den Landtag, bis zur parlamentarischen Sommerpause 1999 soll
es aber verabschiedet sein. Weitere Punk
te des Gesetzes lesen Sie im nebenste den Kasten.
SCHÖNE WORTE REICHEN NICHT
Wie schon ein Jahr zuvor, veranstaltete das Potsdamer Bildungsbündnis, dem auch die Uni Potsdam angehört, am 16. Dezember 1998 eine Demonstration gegen die derzeitige brandenburgische Bildungspolitik. ReferentInnenrat, Kreisverband der GEW und Senat der Uni Potsdam riefen alle Mitarbeiter und Studierende auf, sich daran zu beteiligen. Ihr Protest richtete sich insbesondere gegen die katastrophale Hochschulpoltik der brandenburgischen Landesregierung. Wenn sich die Beteiligung von Uni-Angehörigen ım 15.000 Teilnehmer zählenden Zug eher mager ausnahm, so waren zumindest die Kunst-Studierenden mit ihrer Forderung„Hände weg vom Studiengang Kunst“ nicht zu übersehen. Zu den
BERLINER
Im November 1997 forderte Bundespräsident Roman Herzog in einer Grundsatzrede, Bildung zum Megathema in Deutschland zu machen. Ein Jahr später, im Dezember 1998, haben die Präsidenten der drei Berliner Universitäten dem Bundespräsidenten das„Berliner Manifest für eine neue Universitätspolitik“ übergeben. Hierin fordern jeweils neun Professoren der drei Berliner Unis und 16 weitere Persönlichkeiten
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Forderungen der Studierenden gehörte die„tatsächliche Prioritätensetzung der Landesregierung zugunsten der Bildungs- und Wissenschaftspolitik“. Sie verlangten weiter, im Zusammenhang mit strukturellen Veränderungen im Hochschulbereich auf betriebsbedingte und sozial unverträgliche Kündigungen zu verzichten. Sandra Brunner vom ReferentInnenrat sagte auf der Kundgebung, daß die Hochschulen Brandenburgs angesichts der veranschlagten Mittel in der Mittelmässigkeit versinken würden. Mit Blick auf den Entwurf des Brandenburgischen Hochschulgesetzes müsse man zu der Auffassung gelangen, daß Studienreform und Demokratisierung für die Landesregierung Fremdworte seien. Text/Foto: B.E.
MANIFEST
gebühren ebenso nachgedacht werden wie auch über eine Reform des Besoldungs
systems für Professoren. Im Gegenzug digte Staatssekretär Wilhelm Stauda einen bundesweiten Bildungskongre März 1999 an. Bundespräsident He
küncher BD für 1ZOg
wolle damit die vielzähligen folgenlosen Bildungsdebatten beenden und Bildung zu einem wirklichen bundespolitischen The
ma werden lassen.
DAS BRANDENBURGISCHE HOCHSCHULGESETZ
Die wichtigsten Veränderungen
Autonomie
Unter dem Stichwort Stärkung der Autonomie sollen einige Kompetenzen des Ministers auf die Hochschule übertragen werden wie die Genehmigung von Studien- und Prüfungsordnungen, nicht aber die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, die Erteilung erweiterter Befugnisse der Personalhoheit, die Errichtung und Auflösung von Fachbereichen und die Bewirtschaftung des Haushaltes.
Präsident und Hochschulrat
Die Verlagerung von Kompetenzen hin zur Hochschule heißt nach dem Willen des Gesetzgebers, diese künftig in die Hände des Präsidenten der jeweiligen Einrichtung zu geben. Der Präsident oder die Präsidentin soll vom Senat der Hochschule gewählt werden. Das Vorschlagsrecht für dieses Amt hat ein aus zehn„ehrenamtlich tätigen Persönlichkeiten“ bestehender Hochschulrat, der auf Vorschlag des Ministers vom Ministerpräsidenten bestimmt wird. Der Präsident muß nicht Professor der Hochschule sein. Er kann sich Dekane in sein Präsidium berufen, und der Hochschule steht es frei, bis zu drei weiteren Vizepräsidenten zu wählen. Allerdings kann der Präsident im Leitungskollegium nicht überstimmt werden.
Mitbestimmung
Dem Senat gehören künftig sechs Professoren, zwei wissenschaftliche Mitarbeiter, ein Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung sowie zwei Studierende an. Nicht mehr Mitglied des Senats sind die Hochschulleitung und die Dekane. Der Senat wählt sich einen eigenen Vorsitzenden. Die im noch gültigen Gesetz verankerte Entscheidungskompetenz über die Struktur der Hochschule gibt der Senat künftig an den Präsidenten ab, kontrolliert ihn allerdings und kann ihn sogar durch ein konstruktives Mißtrauensvotum mit einer Zweidrittelmehrheit abwählen. Dies gilt im übrigen auch für das Verhältnis der Dekane zu Ihren Fachbereichsräten. Das Vorschlagsrecht für die Dekane, die wie ihre Prodekane nicht Mitglied des Fachbereichsrates sind, besitzt ausschließlich der Präsident. Das Konzil soll abgeschafft werden.
Gleichstellung
Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen erhalten erweiterte Mitspracherechte bei allen strategisch bedeutsamen Entscheidungen. Es ergeht an die Hochschule weiterhin die Maßgabe, alle Gremien möglichst mit einem Frauenanteil von mindestens einem Drittel zu besetzen.
Studienstruktur
Das Verbot für Studiengebühren ist ausdrücklich festgeschrieben worden, allerdings nur für Studiengänge, die zum ersten berufsqualifizierenden Abschluß führen. Im Bereich des Studiums ist der Auftrag zu Evaluation der Lehre gesetzlich verankert worden, mit der Möglichkeit, daß mehrere Hochschulen zur Unterstützung eine gemeinsame Evaluationsagentur einrichten. Ferner sollen Bachelor- und Masterstudiengänge errichtet werden können.
Dienstrechtsreform
Die Habilitation soll als Einstellungsvoraussetzung für Professuren nicht mehr der Regelfall sein. Weggefallen sind wesentliche Punkte zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
Gesetzgebungsverfahren
Nach dem Willen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur soll der Kabinettsentwurf Ende Januar/Anfang Februar in den parlamentarischen Gremien beraten werden. Für den 17. Februar 1999 ist eine Anhörung der Hochschulen im Ausschuß für Wissenschaft, Forschung und Kultur vorgesehen. Die endgültige Verab
in insgesamt 34 Thesen umfassende Refor- Der vollständige Wortlaut des sogenannten schiedung im Landtag soll im März 1999 erfolmen für das deutsche Universitätssystem.„Berliner Manifests“ findet unter http://www. are das Gesetz ZUM Ya So solle über die Einführung von Studien- berlinews.de/archiv/253.shtml. gl)
PUTZ 1-2/99 Seite 11