ENTSCHEIDENDE BILDUNGSPOLITISCHE KONZEPTE
Fragen an Wissenschaftsminister Steffen Reiche
Am 16. Dezember 1998 fand unter Beteiligung der Uni Potsdam eine Protestdemonstration mit mehr als 15.000 Teilnehmern statt. Im Rahmen des Bündnisses „Für eine gute Erziehung und Bildung im Land Brandenburg“ demonstrierten Studierende und Uni-Mitglieder unter dem Motto„Brandenburger Hochschulpolitik auf dem Abstellgleis“ gemeinsam mit Schülern, Lehrern und Angehörigen von Kitas gegen die Hochschul- und Bildungspolitik der brandenburgischen Landesregierung. Mitzuverantworten hat diese Politik der brandenburgische Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Steffen Reiche. PUTZ-Redaktionsmitglied Dr. Barbara Eckardt fragte den Minister, welche Wirkung diese Proteste auf seine weitere Politik haben werden.
Widerspricht der Kritik, daß seine Politik vor
nehmlich finanz- und strukturpolitisch dominiert
sei: Wissenschaftsminister Steffen Reiche. Foto: Fritze
PUTZ: Die Protestierenden kritisieren Ihre vornehmlich finanz- und strukturpolitisch dominierte Politik, die erst in zweiter Linie durch bildungs- und wissenschaftspolitische Überlegungen bestimmt zu sein scheint. Welche Konzepte setzen Sie dieser Kritik entgegen?
Reiche: Der vorgetragenen Kritik, daß bildungs- und wissenschaftspolitische Überlegungen erst in zweiter Linie für die Politik des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur(MWFK) von Bedeutung wären, muß ich entschieden widersprechen.
Gerade in der zweiten Legislaturperiode sind entscheidende bildungs- und wissen
schaftspolitische Konzepte für die Hochschulen des Landes erarbeitet und zum Teil auch schon umgesetzt worden.
Dazu gehören der Hochschulentwicklungsplan, der nunmehr vorliegende Regierungsentwurf für ein neues Brandenburgisches Hochschulgesetz(BbgHG), der Übergang zur Flexibilisierung der Haushaltswirtschaft, die Einführung der Evaluation der Lehre und die Arbeit mit Lehrberichten, die Vergabe von Lehrpreisen zur Erhöhung der Qualität der Lehre, der Einführung von Studiengängen mit international anerkannten Studienabschlüssen, die Modularisierung des Studienangebots und die Einführung eines Kreditpunktesystems. Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Ohne große Mühe könnten weitere Beispiele genannt werden, vor allem in Bezug auf den Innovations- und Technologietransfer sowie die Entwicklung der Kooperationsbeziehungen der Hochschulen mit den außerhochschulischen ForschungseinYcChtungen.
Das herausragende Konzept ist dabei der Entwurf für ein neues Brandenburgisches Hochschulgesetz. Es setzt konsequent die Ziele der aktuellen Hochschulreformdiskussion um. Der Gesetzentwurf ist von allen bisher erarbeiteten Konzepten der bedeutendste Beitrag zur Modernisierung der Hochschulen des Landes. Mit dem neuen Gesetz werden viele der bisherigen konzeptionellen Ansätze weiterentwickelt. Sie erhalten einen neuen, bedeutenderen Stellenwert. Dies betrifft zum Beispiel das Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen, das eine neue Qualität erhält, aber auch die Finanz- und Personalhoheit, die weiter gestärkt werden. Dazu gehört auch die Aufwertung der Evaluation der Lehre und Forschung und nicht zuletzt der Ausbau der Mitbestimmung und Gleichstellung.
Die Stärkung der Autonomie der Hochschulen ist das wesentliche Ziel der Reform. Autonomie ist die Voraussetzung dafür, daß die Hochschulen zusätzliche Leistungspotentiale entfalten können, ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter zunimmt und nicht zuletzt ihr Handeln als Körperschaft stärker in den Vordergrund treten kann. Mit diesem grundsätzlichen Konzept werden Bedingungen für eine bessere Bewältigung der schwierigen finanziellen Lage der Hochschulen geschaffen.
PUTZ: Immer wieder verlangen Uni-Angehörige aller Statusgruppen von der Landesregierung, Prioritäten zugunsten der Bildungs- und Wissenschaftspolitik zu setzen.
Ständig steigende Studierendenzahlen einerseits und sinkende finanzielle Mittel andererseits verdeutlichen die offensichtliche Schieflage in diesem Bereich. Welche Aktivitäten unternimmt Ihr Ministerium, dies in Zukunft zu ändern? Wie wollen Sie garantieren, daß bei der avisierten Reduzierung der finanziellen Zuschüsse an die Hochschulen von über 100 Mio DM bis zum Jahr 2002 Lehre und Forschung weiterhin gesichert sind?
Reiche: Neben den bereits erwähnten Maßnahmen zur Stärkung des Leistungspotentials der Hochschulen wird auch künftig der weiteren Profilschärfung, der Überprüfung der Angebotsstrukturen, insbesondere der Parallelangebote, wie es der Kabinettsbeschluß zum Hochschulentwicklungsplan bereits vorsieht, große Bedeutung zukommen. Es ist durchaus nicht so, wie mit der Frage unterstellt wird, daß man mit der Studiennachfrage in allen Fächern zufrieden sein kann. Deshalb ist die Überprüfung der Studienangebotsstrukturen notwendig.
Darüber hinaus müssen zur Bewältigung der schwierigen finanziellen Lage die Chancen einer länder- und hochschulübergreifenden arbeitsteiligen Kooperation im Auge behalten werden.
Die Abstimmungen mit Berlin hinsichtlich der arbeitsteiligen Zusammenarbeit in der Lehrerausbildung, der Schaffung eines Leistungspunktsystem-Verbundes und der gegenseitigen Unterstützung bei der Absicherung des Lehrangebots in einzelnen Fächern ist ein Beispiel für gute Lösungsansätze.
Dringend notwendig ist der Übergang zur Globalisierung der Hochschulhaushalte und zur Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung, um einen noch effizienteren Mitteleinsatz zu erreichen. Dieses Ziel muß mit der Vorbereitung des Haushalts für das Jahr 2000 erreicht werden.
Die einzelnen Schritte— Strukturprüfung/ Kooperation/Globalisierung— sind wichtige Voraussetzungen für eine konstruktive Prioritätendiskussion. In Zeiten schwieriger finanzieller Nöte führt aber auch kein Weg an einer Prioritätensetzung, die alle Einzelpläne des Landeshaushaltes einschließt, vorbei. Das MWFK ist auf diese schwierige Aufgabe gut vorbereitet.
PUTZ: Am Vormittag des 16. Dezember 1998 stimmte das Kabinett der Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes zu, obwohl es im Vorfeld umfangreiche Kritik am Gesetzentwurf gab. Wie sehen Sie
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